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VG Frankfurt (Main) - 5 E 2356/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.08.2007
- Inhalt
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- zu 2) auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Hessen unter Beachtung der Rechtsauffassung des
- Gesundheitswesen zuständigen Hessischen Sozialministerium für dessen Entscheidung nach § 18 Abs. 4 Satz
- , wie sie vom Statistischen Bundesamt für Deutschland und Hessen ermittelt worden sei, mit Ausnahme
- in dem nach § 6 Abs. 1 KHG i. V. m. § 18 Abs. 4 HKHG aufgestellten Krankenhausplan des Landes Hessen
- landesplanerische Grundsätze entgegenstünden. 11 Die Krankenhausplanung des Landes Hessen beschränke sich dem
HessVGH - 3 TG 647/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.04.1992
- Inhalt
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- 16.03.1992 hat das Verwaltungsgericht dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium in
SozG Marburg - S 12 KA 880/06
Sozialgericht Marburg vom 23.05.2007
- Inhalt
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- der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in der Fassung der Neufassung vom 02.12.2000, veröffentlicht
- dem 01.01.1981) im Bereich der KV Hessen, b) Rechtskraft des Verzichts auf die Ausübung der
- Durchschnittshonorarforderung aller Vertragsärzte im Bereich der KV Hessen im gleichen Quartal
- festgestellt (Gesamtsumme der anerkannten Honorarforderungen aller im Bereich der KV Hessen aktiv tätigen
- Honorarverteilung weiter teilnimmt, dessen Punktzahl jährlich um 400 Punkte angewachsen ist
SozG Lüneburg - S 22 SO 156/07 ER
Sozialgericht Lüneburg vom 10.09.2007
- Inhalt
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- glaubhaft darlegen können. Hierzu hat das Landessozialgericht Hessen in einem Beschluss vom 07. November
- Landessozialgerichtes Hessen vom 29. Juni 2005 – L 7 AS 1/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG
VG Frankfurt (Main) - 6 E 548/02
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 19.05.2003
- Inhalt
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- Restmülltonne als Anknüpfungspunkt für die Abfallgebühr kann der Satzungsgeber in Hessen neben dem
- wurden, sei angesichts des erheblichen Aufwandes, diese Mengen zu messen, nicht zu verlangen
- öffentlichen Einrichtung nur unter unverhältnismäßigen Aufwand messen lässt, die Gebührenregelung sich an
- andere sind, als die in Hessen geltenden. In Niedersachsen zum Beispiel wurde durch das
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Hessen (HAKA) vom 23.05.1997 keine abfallgebührenrechtlichen
LAG Hessen - 11 Sa 2000/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.09.2007
- Inhalt
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- Diakonischen Werkes Hessen und Nassau – Dienstvertragsrecht –. § 3 4Der Mitarbeiter wird in die Lohngruppe IV
- Werkes in Hessen und Nassau. Die zuständige Evangelische Kirche Hessen und Nassau (EKHN) hat in
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau können im
- kirchlichen Dienst (Arbeitsrechts-Regelungsgesetz, kurz: ARRG) beschlossen. Dessen einschlägige
- Vergangenheit hat die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau

Kündigungsverlangen rechtfertigt keine „Druckkündigung“ – Kündigungsschutzklage erfolgreich – Urteil des LAG Hessen vom 13.07.2016
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 26.09.2016
- Inhalt
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- beiden Instanzen gewann. Das LAG Hessen bestätigte die hohen Anforderungen an eine „Druckkündigung“, bei

Stadionverbot für den Bieberer Berg (Spardabank-Hessen-Stadion/OFC) ist 10.532 Euro wert
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 22.03.2013
- Inhalt
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- Gegen den Kläger war ein unbefristetes Stadionverbot für das Spardabank-Hessen-Stadion am
FG Düsseldorf - 16 K 4829/02
Finanzgericht Düsseldorf vom 14.09.2004
- Inhalt
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- und Form auf, wobei eisen- und stahlhaltiger Schrott den größten Umfang ausmacht. Da dieser - zum Teil
- Europäischen Gemeinschaften --Abl. EG-- Nr. L 388 vom 28. Dezember 1996, S. 42) auch die Eisen- und
- Stahlindustrie. Umfasst sei insoweit auch das Recycling von Eisen-, Stahl- und sonstigem Metallschrott, wie es
- diejenigen Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie zuzurechnen, die innerhalb der Europäischen
- gehöre auch der Rohstoff Schrott zu den Produkten, die der Eisen- und Stahlindustrie zuzuordnen seien
HessVGH - 11 TG 164/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 08.03.1994
- Inhalt
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- Oberpostdirektionen. Für Hessen ist danach ab 1. Januar 1993 im Bereich POSTDIENST davon auszugehen
HessVGH - 7 Hk 24087/94.NC
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.05.1995
- Inhalt
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- Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 1994/95
- Fachhochschulen des Landes Hessen unterlag (vgl. Anlage 1a zur Vergabeverordnung ZVS vom 10. Januar
- den Hochschulen des Landes Hessen (Vergabeverordnung Hessen vom 28. Juni 1991, GVBl. I S. 238, in
VG Wiesbaden - 5 L 1413/09.WI
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 13.07.2010
- Inhalt
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- Angebots von unerlaubtem Glücksspiel in Hessen und der Werbung hierfür an. 5Für die Antragstellerinnen
- Hessen keinen Zugriff haben. 6Mit Bescheid vom 10.11.2009 – gerichtet an beide Antragstellerinnen
- … geschehe – in Hessen zu veranstalten und zu vermitteln (Ziff. 1) und für dieses öffentliche
- . Vielmehr sei es Interessenten auch von Hessen aus möglich, über das Internet auf die Seite der
- Ausschluss nur von Spielern aus Hessen nicht möglich. 20 Die Frist sei unangemessen kurz. 21 Im Übrigen
HessVGH - 1 UE 2368/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.07.1993
- Inhalt
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- Landespersonalamt Hessen habe er jedoch angegeben, daß seine Verpflichtung im April 1943 durch
- ." 21 Desweiteren habe Herr in seiner Erklärung an das Landespersonalamt Hessen mitgeteilt, ihm sei im
- Landespersonalamt Hessen vom 9. Oktober 1959 angegeben habe. 23"Im April 1943 wurde meine
- Verfahren vor dem Landespersonalamt Hessen, der zuständigen G-131er-Behörde, in den Jahren 1958 bis 1961
- dem früheren Verfahren vor dem Landespersonalamt Hessen habe der Kläger nie angegeben, einen
VG Darmstadt - 5 K 550/08.DA
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 16.04.2010
- Inhalt
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- nähmen üblicherweise 20,00 EUR bis 25,00 EUR für 30 Minuten Einzeltherapie. Die Stundensätze in Hessen
- dessen Begründung nicht kongruent zueinander sind, weil nach dem Tenor nur eine Gruppentherapie
- Rechtschreibschwäche des Klägers dessen seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für sein
- der Kläger nicht auf die von der AOK Hessen festgestellten landesweit gültigen Sätze für logopädische
- kein anderer Anbieter, dessen Stundensatz den Höchstbetrag nicht überschreitet (das gilt z. B. für
HessVGH - 6 UE 265/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.09.1987
- Inhalt
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- dessen Klage abgewiesen. Gegen dieses ihm am 14. Januar 1985 zugestellte Urteil hat der Kläger mit am 8
- des Gesetzes zur Wiederherstellung der freien Schulwahl im Lande Hessen und zur Änderung des
- nächstgelegene Schule in diesem Sinne im Lande Hessen oder in einem anderen Bundesland befindet, ist dabei
- Schüler weiterführender Schulen verfolgte Gesetzeszweck nicht darin, einem Schüler bzw. dessen