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OLG Frankfurt - 6 W 55/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.05.2005
- Inhalt
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- 6.1.2005 und damit nach Wegfall des ihn begründenden Anlasses eingereicht worden ist (vgl. allgemein
- Unterwerfungserklärung außergerichtlich auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung zu verzichten
- zum 30.12.2004 gesetzte Frist zum Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung hingewiesen
- einem Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung bereit sei. Vielmehr hat sie lediglich
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 28/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.05.2004
- Inhalt
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- , unmittelbare Rechte zu schaffen. Insbesondere sollten - ohne dass der Beklagten ein entsprechendes Recht
- werden, dass die Erklärung inhaltlich an die Belegschaft gerichtet gewesen sei. Erst recht könne
- Vergütungstarifvertrag Nr. 35. Es ist anerkanntes Recht, dass die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages auf
- sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt. Das ist anerkanntes Recht
- Arbeitsverhältnissen eingetreten. Unter den gegebenen Umständen haben die Parteien zu Recht nicht darüber
OLG Frankfurt - 23 U 138/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.11.2006
- Inhalt
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- Ausbuchung von Anteilen; Überprüfung von englischem Recht unterliegenden Anleihebedingungen auf ihre
- Begebung einer ausländischen Anleihe. 2. Englischem Recht unterliegende Anleihebedingungen sind auf ihre
- .) aufweist oder wenn das Ergebnis bei der Beurteilung nach englischem Recht mit den wesentllichen
- deutschem Recht widersprächen. Daß die definierte vorzeitige Kündigungssituation mit hoher
- Anleihebedingungen englischem Recht und sind nach diesem auszulegen. Diese Rechtswahlklausel ist
ArbG Essen - 2 Ca 4650/98
Arbeitsgericht Essen vom 16.02.1999
- Inhalt
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- Recht auch nicht gedeckt. 47Angewandt auf den Streitfall heißt dies, daß die zwischen den Parteien
- . 49Insoweit hat die Beklagte, die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, nämlich zu Recht darauf hingewiesen
- Entscheidung gestellte Feststellungsantrag ist als allgemeine Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO
- allgemeine Feststellungsklage im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO unbedenklich zulässig (ständige Rechtsprechung
- , ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist, wie es um seine allgemeine
BGH - II ZB 11/12
Bundesgerichtshof vom 12.11.2013
- Inhalt
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- 2013, 2821 Rn. 10). Die Rechtsbeschwerde rügt zu Recht die Verletzung rechtlichen Gehörs. Der
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ergebnis zu Recht versagt, weil nicht ausgeschlossen werden
- allgemeine Anweisungen sicherzustellen, dass sein Büropersonal nicht eigenmächtig im Fristenkalender
- Kanzlei seines Prozessbevollmächtigten eine allgemeine Weisung besteht, Fristen nicht eigenmächtig zu
- enthält weder eine solche allgemeine Weisung noch findet sich unter AB 11 (Fristenverwaltung) eine
BGH - XII ZB 679/11
Bundesgerichtshof vom 27.03.2013
- Inhalt
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- entgegenstehen, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. 24 bb) Zu Recht geht die
- Recht habe das Amtsgericht die Betreuervergütung des Beteiligten zu 3 gemäß §§ 292, 168 FamFG gegen
- Rechtsbeschwerde angegriffen noch sonst zu beanstanden. 19b) Zu Recht ist das Beschwerdegericht zudem
- angegriffen werden, wenn sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und
- jedenfalls vertretbar und von Rechts wegen nicht zu beanstanden. 27Der Angriff der Rechtsbeschwerde, das
BFH - V R 32/08
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, das FA habe zu Recht die Leistungen des Klägers als
- Tätigkeit des Klägers im Aufsichtsrat der X zu Recht als steuerpflichtig behandelt. Diese Umsätze des
- , 844). Das FG hat insoweit zu Recht festgestellt, dass die Volksbanken heute im Wettbewerb mit anderen
- Geschäftsbanken stehen. Es ist deshalb nicht ersichtlich, dass der allgemeine Sprachgebrauch
- keine juristische Person des öffentlichen Rechts handele. 8Auch die Voraussetzungen des § 4 Nr. 26
HessVGH - 3 TG 647/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.04.1992
- Inhalt
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- 01.12.1982 (GVBl. I 81 S. 437 f.) habe der Beirat sodann das Recht auf Einsicht in die Akten der
- gestellten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu Recht stattgegeben. Der Senat nimmt gemäß
- ist - wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat - entgegen der Meinung des
- auch nicht das als Prozeßvoraussetzungunerläßliche allgemeine Rechtsschutzinteresse. Dieses ist
- Ziff. 2 VwGO beteiligungsfähige Vereinigung, der eigene Rechte zustehen könnten. Die Naturschutzbeiräte
BAG - 3 ABR 139/09
Bundesarbeitsgericht vom 31.08.2010
- Inhalt
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- abgetretenem Recht im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltend. Er setzte seine Forderung nach
- Obsiegen in zwei Instanzen im Wege der Zwangsvollstreckung durch. 3Ebenfalls aus abgetretenem Recht
- dem Antrag des Insolvenzverwalters unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Beschlusses zu Recht
- . 26aa) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nicht dadurch verletzt, dass lediglich die
- Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung“ der Bundesregierung zugrunde (BT-Drucks. 16/886 S. 5). Art
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 808/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.03.2005
- Inhalt
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- unbegründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht entschieden, dass die Klägerin keinen Anspruch auf
- . Die Klägerin weist zwar zu Recht darauf hin, dass die von ihr als maßgebliche Arbeitszeit begehrten
- Arbeitsgericht ebenfalls zu Recht ausgeht, ein Weisungsrecht gerade auch im Hinblick auf die Lage der
- Arbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall Erklärungen mit Rechtsbindungswillen
- führen. Insoweit weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass nach den allgemeinen Grundsätzen, wonach
OLG Frankfurt - 20 W 124/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.01.2004
- Inhalt
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- Rechte des Wohnungseigentümers nach § 13 Abs. 1 WEG, zu denen auch das Recht zur Vermietung gehört
- gemeinschaftsordnungswidriger Vermietung einer Wohnung) Leitsatz 1. Das Recht auf Vermietung des
- hätte die Aufnahme einer Ergänzung in den Absatz 2 ausgereicht. Mit Recht hat die Antragstellerin auch
- als Konkretisierung der sich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft allgemein ergebenden Schutz- und
- als unzumutbare Störung eine Versagung der Zustimmung recht-fertigen würde. Die in dem Schreiben vom
LSG Berlin-Brandenburg - L 32 B 1565/07 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
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- einstweiligen Gewährung eines Darlehens und dessen Auszahlung nachgekommen sein sollte: 2Das Recht
- - gezwungen wäre, wenn sie die einstweilige Anordnung für rechtswidrig hält. Noch genügte es ihrem Recht auf
- besteht auch ein Anordnungsgrund. Ganz allgemein ist ein Zuwarten umso eher unzumutbar, je größer die
BPatG - 29 W (pat) 51/04
Bundespatentgericht vom 18.10.2006
- Inhalt
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- Wort keine nennenswerte Bedeutung. Bei den beanspruchten Waren sei zwar eine Assoziation allgemein
- Begriff „pharmazeutische Erzeugnisse“ kein Aliud, sondern allgemein sprachlich identisch mit ihr. 3.Die
- Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht besteht. Dies gilt aus den o. g. Gründen erst Recht für
- nicht mit Erfolg darauf berufen, dass das hier heranzuziehende Publikum das Allgemeine sei, das den
BGH - V ZR 322/98
Bundesgerichtshof vom 24.06.1998
- Inhalt
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- die Richter Dr. Lambert-Lang, Tropf, Dr. Klein und Dr. Lemke für Recht erkannt: Auf die Revision
- Aufrechnungsverträge allgemein: MünchKomm-BGB/von Feldmann, 3. Aufl., § 387 Rdn. 32). Ging die
- Recht zu befassen hat, nachholen müssen. Wenzel Lambert-Lang Tropf Klein Lemke
- Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Mit notariellem Vertrag
- mit einer Doppelhaushälfte bebaute Grundstücke an die Beklagten als Gesellschafter bürgerlichen Rechts
BPatG - 24 W (pat) 114/04
Bundespatentgericht vom 22.03.2004
- Inhalt
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- allgemein übliche Bezeichnung für einen Röster. Wegen der Möglichkeit, die angemeldete Marke als
- von Hamburg). Auch ist die Markenstelle zu Recht davon ausgegangen, dass die Werbung Waren häufig