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OLG Hamm - 5 UF 352/89
Oberlandesgericht Hamm vom 09.02.1990
- Inhalt
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- Beklagte hat der gegnerischen Erledigungserklärung zu Recht widersprochen. Denn die von der Klägerin mit
- genannten Gründen von Anfang an unzulässig, so daß der Beklagte insoweit zu Recht Klageabweisung
- , Unterhaltsansprüche der Kinder im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, knüpft an die allgemeine
Beugehaft für Redakteur von Online-Bewertungsportal
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 17.02.2013
- Inhalt
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- ihm dieses Recht abspricht, verhängte es im Juli 2012 ein Bußgeld und ersatzweise Ordnungshaft
- veröffentlicht werden, dürften es anderenfalls künftig sehr schwer haben. Ohne das Recht auf Quellenschutz
- Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss für die „Augsburger Allgemeine“ ausstellte. Auslöser
LSG Bayern - L 5 KR 222/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 13.06.2006
- Inhalt
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- 09.07.2002 sei von der Beklagten zu Recht abgelehnt worden, da es sich bei der H.klinik um kein zugelassenes
- Kostenerstattung gemäß § 63 SGB X zu verurteilen, da der Widerspruch zu Recht zurückgewiesen worden
- , regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen für möglich erachtet, für die eine allgemein anerkannte
- allgemein anerkannten Methoden sind sinngemäß wohl auch auf den Bereich der stationären Versorgung zu
- Versicherte zum Zeitpunkt der stationären Behandlung in der H.klinik alternativ eine allgemein anerkannte
OLG Frankfurt - 7 U 33/99
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.01.2000
- Inhalt
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- des Klägers hat keinen Erfolg. Das Landgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß ein Anspruch des
- Versicherers auswirkt (vgl. BGH VersR 1978, 1036; OLG Köln Recht und Schaden 1992, 34; OLG Hamm Recht
- Recht davon ausgegangen, daß die danach von dem Kläger zur Erhaltung seines Anspruchs auf Zahlung der
- die erforderliche Verbindung eines bestimmten Unfallereignisses mit der von dem Arzt zu Recht oder
- , zur Unwirksamkeit der Regelung führende Allgemeine Versicherungsbedingung gemäß §§ 9 Abs. 2 Nr. 1
FG Hessen - 1 K 2193/05
Hessisches Finanzgericht vom 19.09.2006
- Inhalt
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- . 3 des Grundgesetzes (GG) sowie gegen europäisches Recht, insbesondere gegen die
- weiter anzuwenden. 9In den Fällen, in denen eine nach nationalem Recht als verfassungswidrig erkannte
- des GG noch ein Verstoß gegen EU-Recht gesehen werden. Im Einzelnen wird auf die Klageerwiderung vom
- in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, 2004, Art. 56 EG-Vertrag, Anm. 73 m.w.N.). Demnach
- -Vertrag nicht das Recht der Mitgliedstaaten, "die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts
BGH - I ZR 145/08
Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
- Inhalt
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- . Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Büscher, Dr. Schaffert, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff für Recht
- 2009, 1509 - Knoblauchwürste). 20c) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass das Femur
- Berufungsgericht hat zu Recht die wettbewerbliche Eigenart des Femur-Teils "SPII" der Klägerin jedenfalls in
- = WRP 2001, 153 - Messerkennzeichnung; BGH GRUR 2010, 80 Tz. 37 - LIKEaBIKE). 25d) Zu Recht hat das
- Herkunftstäuschung in der Kaufsituation verneint hat. 30(1) Zu Recht hat das Berufungsgericht für
BGH - VI ZR 188/07
Bundesgerichtshof vom 01.07.2008
- Inhalt
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- und die Richter Pauge und Zoll für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 14. Zivilsenats
- Inkrafttreten der Gesetzesänderung sei § 3 KfzPflVV sowie § 10 a AKB allgemein die vorrangige
- 8Ergebnis zu Recht abgewiesen, weil der Klägerin gegen den Beklagten keine Ansprüche auf anteiligen
- Ansprüche 9aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmerin P. a) Dabei kann dahinstehen, ob Ansprüche
- nach den Grundsätzen des Systems der Grünen Karte bzw. die sich aus dem Recht des Besuchslandes etwa
LSG Berlin-Brandenburg - L 28 AS 1919/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.01.2009
- Inhalt
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- anderem aus, dass die der Klägerin gewährten Leistungen nach dem BAföG zu Recht als Einkommen angerechnet
- Lebensunterhalts, weil neben dem Kindergeld zu Recht die ihr erbrachten BAföG-Leistungen in Höhe von 145,60
- 25jährige Hilfebedürftige und damit typischerweise Schüler von allgemein bildenden Schulen
- während der allgemein bildenden Ausbildung und der Ausbildung an bestimmten Ausbildungsstätten nur in
- noch Schüler von allgemein bildenden Schulen, die notwendigerweise außerhalb des Elternhaushalts
OLG Düsseldorf - I-15 U 45/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24.05.2006
- Inhalt
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- ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingriffen, hat das Landgericht am 26
- rechtswidrigen Eingriff in ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Bezüglich des
- gegen die Antragsgegnerin unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in ein geschütztes sonstiges Recht
- , Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, Einleitung UWG Rdnr. 7.5). 15Das Recht am eingerichteten und ausgeübten
- Gewerbebetrieb ist ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. Der Schutzbereich dieses
LG Düsseldorf: Die Veröffentlichung von Nacktbildern ohne Befugnis begründet Anspruch auf Schmerzensgeld
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.12.2012
- Inhalt
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- seine Veröffentlichungsbefugnis reicht. Dies gilt erst recht dann, wenn es sich – wie im hier
- aus (Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Anmerkung 7.15). Das Gericht hat
- die Beklagte, dass jedenfalls nicht schwerwiegend in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der
- begründeter Anlass für die Annahme, innerhalb des Bekanntenkreises erkannt werden zu können, reicht dabei
FG Düsseldorf - 5 K 5195/02 U
Finanzgericht Düsseldorf vom 21.09.2005
- Inhalt
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- Frage einer wirksamen Option der Klägerin und dem damit verbundenen Recht zum Vorsteuerabzug ist somit
- behandeln; die IHK hat damit auch ihrerseits zu Recht zur Umsatzsteuerpflicht optiert. 50Mit der
- - als "Erst-Recht-Schluss" - im Falle des Wettbewerbs auf rein nationaler Ebene nicht zu größeren
- - konterkarieren, sondern auch allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze im Hinblick auf die Einheitlichkeit der
- allgemeine Regelung hat der deutsche Gesetzgeber im UStG 1980 nicht getroffen. Auch § 2 Abs. 3 UStG
VG Köln - 19 L 931/09
Verwaltungsgericht Köln vom 19.08.2009
- Inhalt
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- nicht aus. Zu Recht hat der Antragsgegner in der Antragserwiderung darauf hingewiesen, dass die
- jeweiligen Kammervorsitzenden allgemein zulassen, weil eine regelhafte Verknüpfung zwischen der Qualität
- Landesarbeitsgerichts und laufende Präsidiumsangelegenheiten, allgemeine Geschäftsprüfungen bei den
- Vorhabens würde die vom Antragsteller gegen die Auswahlentscheidung geltend gemachten Rechte endgültig
- Anspruch auf eine rechts- und ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zu. Dieser sogenannte
LG Bonn - 14 O 146/05
Landgericht Bonn vom 22.12.2005
- Inhalt
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- : Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die einstweilige Verfügung durch Beschluss
LG Bonn - 12 O 167/07
Landgericht Bonn vom 08.11.2007
- Inhalt
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- für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 12 O 167/07 Sachgebiet: Recht (allgemein
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: 1. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird als
OLG Köln - 1 W 72/96
Oberlandesgericht Köln vom 19.08.1996
- Inhalt
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- 1995 von den Beklagten übernommene Bierlieferrecht anwendbar. Es besteht allgemein Einigkeit
- .-Brauerei bzw. der Firma J. O. durch diese Klausel ein eigenes Recht zugestanden werden sollte
- reicht es aus, wenn der Verbraucher deutlich zum Ausdruck bringt, daß er den Vertragsschluß nicht mehr