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LG Bonn - 1 O 517/02
Landgericht Bonn vom 28.05.2003
- Inhalt
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- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 1 O 517/02 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- es aus, dass der gewährte Vorteil allgemein die Gefahr begründet, der Annehmende werde nicht mehr
- Zuwendungen erbringt. Erst recht ist ausreichend, wenn "der Zahlende", bereits selbst - und zudem
- nicht darauf an, ob es zu einer den Arbeitgeber schädigenden Handlung gekommen ist. Vielmehr reicht
BSG - B 2 U 11/11 R
Bundessozialgericht vom 18.09.2012
- Inhalt
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- 22.7.1988 als Arbeitsunfall an und stellte in dem Bescheid vom 31.1.1994 sein Recht auf Verletztenrente
- für Personen gleicher Ausbildung durch Tarif oder sonst allgemein für einzelne Berufsjahre
- Berufsjahres ab allgemein festgesetzt sind, die der Verletzte aber voraussichtlich erst nach Vollendung
- Recht besteht, maßgeblich bleibt. Dieser Sachgrund der Norm spricht im Übrigen dagegen, dass die Norm
- Gesetz und Recht (Art 20 Abs 3 GG) in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben (so auch BSG
BGH - I ZR 95/01
Bundesgerichtshof vom 20.01.2005
- Inhalt
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- . Bergmann für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 16. Zivilsenats des
- allgemein im Haftungsrecht - im Rahmen des Art. 29 CMR nur auf den haftungsbegründenden Tatbestand
- Art. 3 i.V. mit Art. 29 Abs. 2 CMR zurechnen lassen. bb) Das Berufungsgericht hat auch mit Recht
- Fallgestaltung hat das Berufungsgericht mit Recht angenommen, daß es sich bei dem bewußt
- Schadens bestimmt sich im Fall des Art. 29 CMR nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht (BGH, Urt. v
OLG Zweibrücken - 1 SsBs 12/09
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 04.08.2009
- Inhalt
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- allgemein und auch in vorliegendem Fall angewendeten Verfahren auf einer den Anforderungen des
- materiellen Rechts gerügt wird. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG und
- Sache ohne Erfolg. Die Rüge der Verletzung formellen Rechts ist in der vorgebrachten Form
BGH - 5 StR 65/07
Bundesgerichtshof vom 09.10.2006
- Inhalt
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- werden müssen. Es reicht deshalb nicht aus, dass das Landgericht sich allgemein auf „Urkunden
- darstellen (BGH StV 1996, 87). Es reicht deshalb nicht aus, wenn lediglich der Haupttäter das
LSG Hessen - L 2 J 1073/93
Hessisches Landessozialgericht vom 24.01.1994
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- angefochtenen Urteil zu Recht entschieden, daß die Voraussetzungen für einen Anspruch der Klägerin auf Rente
- Versichertenrente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Sie habe zwar die allgemeine Wartezeit von 60
- (§ 300 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI), nicht gegeben sind. Zwar hat die Klägerin die allgemeine
- linken Capsula interna mit spastisch armbetonter Hemiparese rechts am 11. Juni 1990 im Rahmen einer
BGH - 2 StR 492/02
Bundesgerichtshof vom 26.02.2003
- Inhalt
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- Beschwerdeführer beanstandet zu Recht einen Verstoß gegen § 247 StPO bei der Vernehmung des Zeugen S
- Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an eine andere allgemeine Strafkammer
- entsprechenden Feststellungen aufrecht erhalten und die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurückverwiesen. 3
- materiellen Rechts; die Revision des Angeklagten K. erhebt außerdem eine Verfahrensrüge. II. Die Revision des
Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei angeboten werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.03.2020
- Inhalt
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- Vorschriften, hilfsweise auf das öffentliche Recht gestützt. Das Landgericht hat die Regelungen in
- auch zahlreiche allgemeine Informationen zum Wetter einschließlich detaillierter Wetterberichte
- auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen
- gelten auch Grundstücke, als Dienstleistungen auch Rechte und Verpflichtungen, […] Karlsruhe, den 12
VG Münster - 8 K 1585/07.A
Verwaltungsgericht Münster vom 23.04.2008
- Inhalt
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- des Art. 16a Abs. 1 GG. Denn der Kläger hat allein Angst vor einem Krieg und im Libanon allgemein
- Recht Anwendungsvorrang zukommt, haben die deutschen Staatsorgane, soweit das Unionsbzw
- 1001/04 -, www.bverfg.de, Rn. 16, = InfAuslR 2006, 122. Das Recht nach Art. 8 Abs. 1 EMRK, mit
- , ob die Vorschriften der Verordnung 343/2003/EG ein subjektives Recht auf Durchführung eines
- bereits der sechste und der siebte Erwägungsgrund der Verordnung 343/2003/EG dafür, dass das Recht
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 490/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.04.1999
- Inhalt
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- eines allgemeinen 35Rechtsgedankens, der gleichermaßen für das öffentliche und das bürgerliche Recht
- Fachschrifttum allgemein anerkannt und besteht mithin jedenfalls kraft geltenden Gewohnheitsrechts gegenüber
- Martens, Negatorischer Rechtsschutz im öffentlichen Recht dargestellt anhand der gerichtlichen Praxis zum
- Rede stehende Äußerungsverhalten des Regierungspräsidenten im übrigen mit dem geltenden Recht in
- und als ein Teil davon das Recht der persönlichen Ehre des Klägers in Betracht. Ungeachtet der
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 4078/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2002
- Inhalt
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- ist auch die rechtsgrundsätzliche Bedeutung und Klärungsbedürftigkeit der lediglich allgemein in
- ersichtlich nicht. 9Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Insbesondere
- - respektive das Recht zur nochmaligen Beantragung einer nachträglichen Annahme - kann dieser
- auf einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt mit Wirkung ex nunc eingewirkt und das Recht zur
- zunehmenden Zeitablaufs) fände. 56 c) Weiterhin hat das Verwaltungsgericht zu Recht eine
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 238/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2003
- Inhalt
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- , so gelte dies erst recht für die Festsetzung von Schadenersatzansprüchen der Krankenkassen
- verweisen lassen, aus abgetretenem Recht des Versicherten vor den Zivilgerichten gegen den Beigeladenen
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)). 23Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, dass die
- bestreitet. 26Zu Recht hat bereits das SG ausgeführt, dass die Klägerin sich keinesfalls schon unter
- zuvor geltenden Recht erfüllte die Krankenkasse ihre Leistungspflicht gegenüber dem Versicherten
BGH - VI ZR 127/10
Bundesgerichtshof vom 01.03.2011
- Inhalt
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- , Pauge und Stöhr und die Richterin von Pentz für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das
- allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände beantworten, wobei
- Tätigkeit abzugrenzen, der das konkrete Recht oder Rechtsverhältnis bezeichnet, auf das sich die
- Revisionsverfahrens trägt die Klägerin. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin nimmt die Beklagte
- seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (Senatsurteile vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06
§ 109 SGB 6
Renteninformation und Rentenauskunft
- Inhalt
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- .allgemeine Hinweise a)zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
- Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt sind und damit unter
- dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit
- Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ohne den Erwerb weiterer
Nicht jeder Kündigungsgrund hilft bei einem unbeliebten Mitarbeiter
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 19.04.2018
- Inhalt
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- ;gung einbezogen werden.Benötigen Sie weitere Informationen über allgemeine Kü
- ;erordentliche Kündigung nicht rechtmäßig ergangen sei. Grundsätzlich können
- Ansicht des LAG Schleswig-Holstein war die Verdachtskündigung in nicht rechtmäßiger
- zukommen müssen. Zudem war der Arbeitnehmer rechtmäßig krankgemeldet gewesen und durfte