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LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 488/02

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 01.09.2003
Inhalt
  • nicht den allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung (UV). Zwar
  • Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz - SGG). Das SG hat die zulässige Klage zu Recht abgewiesen. Die
  • . Denn die Beweglichkeit der Sprunggelenke ist "recht ordentlich” (ergänzende Stellungnahme vom 25
  • 1943 geborene Klägerin verletzte sich am 11. Dezember 1997 auf dem Weg zur Arbeit das rechte obere

OLG Düsseldorf - I-18 U 163/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.03.2007
Inhalt
  • Landgericht hat die Beklagte in der Hauptsache zu Recht verurteilt. 31.45Die Überlassung der sechs
  • Recht versteht unter einem Nachbargrundstück gelegentlich nur ein angrenzendes (z.B. § 1 Abs. 3 Satz 1
  • persönliche Beziehung oder ein besonderes Vertrauensverhältnis verbindet; vielmehr ist es sowohl allgemein als
  • soll, ist nicht erkennbar. Eine eigene Definition enthält das Klauselwerk nicht. Die Rechts- sowie

BGH - XI ZR 184/03

Bundesgerichtshof vom 06.07.2004
Inhalt
  • . Ellenberger für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 19. Zivilsenats
  • im Revisionsverfahren nur der eingeschränkten Überprüfung darauf, ob gesetzliche oder allgemein
  • Sanierungsvereinbarung in dem Bürgschaftsvertrag Niederschlag gefunden haben. b) Zu Recht beanstandet die
  • Klägerin habe ihre Pflichten nicht verletzt, nicht an. 2. a) Zu Recht beanstandet die Revision aber
  • bis zum Jahre 2001 zu dekken. Auf der Grundlage dieses Vortrags des Beklagten kommt ein Recht der

EuGH - C-125/01

Europäischer Gerichtshof vom 18.09.2003
Inhalt
  • gerechtfertigt ist.“ Nationales Recht 8. Gemäß § 141 b Absatz 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes
  • Konkursverfahren über ihr Vermögen eröffnet. 12. Nach deutschem Recht hätte sich der Kläger wegen dieses
  • Auffassung der Beklagten und ist der Ansicht, dass die Klage nach deutschem Recht abzuweisen wäre. 19. Es
  • Ausgangsverfahren in Rede stehenden Ausschlussfrist nach deutschem Recht mit der Richtlinie 80/987, insbesondere
  • , binnen deren ein Arbeitnehmer nach nationalem Recht einen Antrag auf Zahlung von Konkursausfallgeld

LG Frankfurt am Main - 21 O 78/08

Landgericht Frankfurt am Main vom 08.05.2009
Inhalt
  • Lösungsstrategien sei eine Gesellschafterversammlung notwendig. Das nach dem entsprechend anwendbaren Recht für
  • Mitgesellschafter sich das Recht vorbehalten könnte, dass seine Daten nicht an Mitgesellschafter
  • das Recht (…) eine außerordentliche Gesellschafterversammlung zu verlangen (10% der
  • Klageantrag, ist auf Seiten der Betroffenen nur allgemein das Interesse zu vermuten, dass ihre Daten nicht
  • hier gedeckt. Andernfalls würde dem einzelnen Gesellschafter dieses Recht vollständig entzogen. 54

BGH - VI ZR 279/06

Bundesgerichtshof vom 18.05.2006
Inhalt
  • Zoll für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen
  • Verkehrssicherungspflicht der Beklagten zu Recht bejaht, weil diese die Teilnehmer der Quad-Tour nicht mit
  • gegenüber einem offenen Helm eine zusätzliche Sicherheit geboten hätte. Das Berufungsgericht hat zu Recht
  • fährt, bei einem Unfall Kopfverletzungen erleidet, vor denen der Schutzhelm allgemein schützen soll
  • Oberlandesgerichts vom 18. Mai 2006 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen

BGH - V ZR 89/07

Bundesgerichtshof vom 07.12.2007
Inhalt
  • , den Richter Dr. Klein, die Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Czub und Dr. Roth für Recht
  • . Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht meint, dass das Grundbuch die Beklagte zu Recht als 4Eigentümerin
  • auf Grund eines besonderen Gesetzes zulässig (BVerwG VIZ 1995, 161). Allgemeine Rechtsbehelfe
  • , ob der Eigentumserwerb an den sog. Mauergrundstücken gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts
  • vom 8. September 2005 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der

VG Düsseldorf - 2 L 2019/09

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 10.02.2010
Inhalt
  • Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesO das von der Antragstellerin geltend gemachte Recht auf diese
  • Beförderungsamtes. Er hat allerdings ein Recht darauf, dass der Dienstherr oder der für diesen handelnde
  • Prozessbevollmächtigte es versäumt, angeblich bekannte Fälle, in denen das "allgemeine Dienstalter" als erstes
  • BBesO befindet, die Antragstellerin hingegen erst seit dem 15. November 2005. Auf das allgemeine
  • Anordnung zur Sicherung eines Rechts des Antragstellers nur getroffen werden, wenn die Gefahr besteht

VG Berlin - 5 A 248.08

Verwaltungsgericht Berlin vom 29.09.2008
Inhalt
  • allgemein oder mit den Aufgaben in der Bußgeld- und Strafsachenstelle befasst sind, existiert nicht
  • Rechtsauffassung des Gerichts zu erteilen. 16 Die Landesbeamten haben ein Recht darauf, dass der Dienstherr
  • Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen für ein allgemein gehaltenes Anforderungsprofil zur
  • Vorschlags kein Recht des Klägers verletzt. 24 Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 1 Satz 1
  • dienstliche Beurteilung aufgenommene Anforderungsprofil für allgemeine qualifizierte Sachbearbeiter

LSG Bayern - L 13 R 9/08

Bayerisches Landessozialgericht vom 23.04.2008
Inhalt
  • ab 1. Januar 1997 nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht zu zahlen. Das SG hat
  • . Dezember 1996 geänderten Recht niedriger ausfalle. Sie sei daher so zu stellen, wie sie bei
  • bis zum 31. Dezember 1996 geltende Recht angewandt werde. Dagegen hat die Beklagte am 26. Oktober 2000
  • Recht. Nach der Grundregel des (durch das WFG nicht veränderten) § 300 Abs. 1 SGB VI sind, soweit
  • herrschender Meinung für das auf einen Rentenanspruch anzuwendende Recht auf den Rentenbeginn im Sinne des

BVerfG - 1 BvR 240/98

Bundesverfassungsgericht vom 29.05.2006
Inhalt
  • bürgerlichen Recht aber fern. 7 Der hilfsweise geltend gemachte Auskunftsanspruch ergebe sich weder aus
  • treuhänderischen Geschäftsbesorgung durch den Versicherer sei weder mit dem geltenden Recht noch mit
  • mittels allgemein zugänglicher Veröffentlichungen vornehmen können. 37 bb) Verfehlt wäre es im
  • allgemeine Kontrolle der Angemessenheit von Preisen möge im Kartellrecht notwendig sein, liege dem
  • bilden könne, liege das allgemeine Entgeltniveau, an dem die Ausgangsgerichte ihre Prüfung

BGH: Benutzerkennung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
Inhalt
  • Urheberrechtsverstößen betroffenen Grundrechte - das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU
  • Umstände. Allgemeine Informationen, die das Telekommunikationsverhalten oder Beziehungen zwischen
  • Durchsetzung seiner Rechte vom Netzbetreiber die einer dynamischen IP-Adresse zu einem bestimmten
  • Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und ist daher richtlinienkonform auszulegen. Die
  • /48/EG der wirksamen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.          Bei der

LG Cottbus - 7 T 271/09

Landgericht Cottbus vom 20.12.2001
Inhalt
  • Beschwerde ist gem. Art. 111 FGG-RG i. V. m. §§ 22 Abs. 1, 56 g Abs. 5 Satz 1 FGG, 11 Abs. 1 RPflG allgemein
  • erloschen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen. Wie das Amtsgericht zu Recht
  • öffentlichen wie im privaten Recht gleichermaßen Geltung beansprucht. 8Dabei ist präzisierend darauf
  • Amtsgericht zu Recht hinwies, als ehrenamtliche Betreuerin über vertiefte juristische Kenntnisse nicht

Inhaltsübersicht SachenRBerG

Inhalt
  • §§ 3 bis 111   Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §§ 3 bis 31
  • Ansprüche wegen dinglicher Rechte §§ 33 bis 37     Unterabschnitt
  • ; § 61     Unterabschnitt 2 Gesetzliche Ansprüche wegen dinglicher Rechte
  • ; 111 Kapitel 3 Alte Erbbaurechte § 112 Kapitel 4 Rechte aus Miteigentum nach

AG Bonn - 9 C 396/01

Amtsgericht Bonn vom 03.04.2002
Inhalt
  • Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 9 C 396/01 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • die Klägerin sodann von der Beklagten aus übergegangenem Recht ein. Mit Schreiben vom 18.4.2001
  • Einverständnis der VN. Eine Branchenüblichkeit der AGB der Beklagten liegt vor, da die AGB allgemein bei der
  • Klägerin fest. Die VN hat darin der Klägerin die Zahlung bestätigt und ihr die Rechte aus dem Schadensfall