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LG Düsseldorf - 22 S 309/05

Landgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
Inhalt
  • Klägerin wird das am 07.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, 29 C 11291/04, abgeändert
  • konkreter Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen
  • wäre. Sie ist vorliegend nicht wirksam erfolgt, weil es der Beklagten zu 2) zumutbar war, am Vertrag
  • Unzumutbarkeit, an dem Vertrag festzuhalten. Es kann nicht festgestellt werden, dass es sich um gravierende
  • in dem Urteil Amtsgericht Frankfurt(Oder) vom 14.07.2000 – 2.2 C 307/00 (NJW-RR 2001, 277) kein

OLG Frankfurt - 20 W 500/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.11.2009
Inhalt
  • . 18) stellt fest, dass man im Fall der erfolgten Berichtigung ähnlich wie bei § 319 ZPO gegen die
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 20.11.2009 Normen: § 164 Abs 1
  • am 20.08.2002 einen Kaufvertrag über Wohnungsund Teileigentum nebst Auflassung (Bauträgervertrag
  • Beteiligte zu 3) sich am Verfahren der weiteren Beschwerde nicht beteiligt hat und ihr somit
  • , Bl. 10 ff. d. A.). 2In der Folgezeit kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien

OLG Düsseldorf - I-16 U 113/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.04.2006
Inhalt
  • . Nach Ablauf der Zinsfestschreibung unterzeichneten die Kläger am 12. Mai 2002 einen weiteren Vertrag
  • Fondsgesellschaft bei der D... F... AG (heute: E... AG Frankfurt) ein Darlehen über insgesamt ca. 2,2 Mio
  • . Euro auf, das letztmalig am 1. Oktober 1992 angepasst wurde. Im Februar 1992 gewährte die Beklagte
  • : Landgericht Wuppertal, 19 O 479/04 Tenor: Die Berufung der Kläger gegen das am 22. Juni 2005 verkündete
  • Darlehensverträge im Namen der Anleger. 4 Auf dieser Grundlage kam es auch zum Abschluss mehrere

OLG Brandenburg - 3 U 1/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 14.12.2004
Inhalt
  • Abänderung des am 14.12.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Az. 12 O 347/04
  • am 4. Mai 1999 geschehen. Sie habe aufgrund persönlicher Differenzen nicht mehr mit Herrn H
  • ordnungsgemäß am Vertragsschluss beteiligt gewesen ist. 9Es fehlt allerdings an der Unterzeichnung
  • …, stellt ab sofort ihr Amt als Kassenwart d. Jagdgen. zur Verfügung.“ Sollte es sich dabei um eine
  • Vortrages - behauptet, bei der vorausgegangenen Wahl am 22.05.1996 seien W… H…, G… E…, G… Ha… und K… S… zu

LG Bonn - 10 O 421/08

Landgericht Bonn vom 14.12.2009
Inhalt
  • 20 bis 25 Km mit dem PKW gefahren. Er stellte ihn unmittelbar nach dem Autobahnkreuz am
  • Ursache für das Liegenbleiben des Fahrzeugs sei. Am 11.07.2008 schrieb der Kläger an das
  • einer Laufleistung von 230.300 Km registriert und dort auch bereits am 29.10.1999 zugelassen worden
  • des Klägers bei der Firma D aus den X herausstellte, dass der PKW in den X bereits am 23.10.2007 mit
  • Beklagten arglistig getäuscht worden. Er trägt zudem vor, er habe den PKW bereits am 06.07.2008 nach S

KG Berlin - 8 U 17/04

Kammergericht vom 22.01.2004
Inhalt
  • gestellt bleiben, ob man dieser Entscheidung folgen will. Denn aufgrund des Umstandes dass im
  • . Tenor Die Berufungen der Klägerin gegen das am 18. Dezember 2003 verkündete Teilurteil der
  • Abteilung 107 des Amtsgerichts Schöneberg sowie gegen das am 22. Januar 2004 verkündete Schlussurteil der
  • . 14 Das OLG Frankfurt hat dem BGH mit Beschluss vom 30. Juni 1992 (WuM 1992, 419) die Frage
  • beurteilenden Klauseln nicht identisch. 22 Nach dem Ergebnis der am 16. Dezember 2004 durchgeführten

VG Frankfurt (Main) - 9 K 225/08.F

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 23.07.2008
Inhalt
  • . Tatbestand 1Der am 29.12.1944 geborene Kläger stand im Beamtenverhältnis in den Diensten der Deutschen
  • Quelle: Gericht: VG Frankfurt 9. Kammer Norm: § 14 Abs 3 S 1 Nr 3 BeamtVG Entscheidungsdatum
  • , zugestellt am 02. August 2002, zurück. Gegenstand des Widerspruchs wie auch des Widerspruchsbescheids
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit. 2Der Kläger hat am 16. August 2002 Klage erhoben. Er wendet sich mit der Klage
  • . 9Die Kammer hat den Rechtsstreit durch Beschluss vom 14. Mai 2008 dem Berichterstatter als

BGH - II ZR 302/06

Bundesgerichtshof vom 23.11.2006
Inhalt
  • Ansicht des OLG Frankfurt am Main ZIP 2006, 370, 371 f.) nicht an, weil eine bestehende Rechtslage auch
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 302/06 Verkündet am: 16. März 2009 Vondrasek
  • nunmehr auf mehr als 95 % angewachsene Beteiligung am Grundkapital an und verlangte die
  • Kort, AG 2006, 557, 563), sondern Volleigentum an den "entliehenen" Aktien. Dementsprechend wurde
  • und der Systematik des § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG an (vgl. dazu im Einzelnen Kumpan/Mittermeier

OVG Saarland - 2 A 486/09

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 01.04.2010
Inhalt
  • pakistanischen Generalkonsulats in Frankfurt/Main angeordnet und für den Fall der Nichtbefolgung die
  • einer von ihm geltend gemachten Passlosigkeit am Verlassen der Bundesrepublik gehinderten Ausländer
  • Flüchtlingsangelegenheiten vom 9.2.2007 – B3 – Clearingstelle – St.) Die Vorführung erfolgte am
  • durch Einschaltung eines Vertrauensanwalts um gültige Rückreisedokumente zu kümmern und so aktiv an der
  • sei fast 90 Jahre alt, lebe ca. 1.400 km von Karachi entfernt im Nordpunjab, könne sich körperlich

BSG - B 10 LW 9/99 R

Bundessozialgericht vom 02.12.1999
Inhalt
  • Bundessozialgericht Urteil vom 02.12.1999 Sozialgericht Frankfurt (Oder) Landessozialgericht Berlin
  • ) Frankfurt (Oder) vom 11. Februar 1998). Auch ihre Berufung blieb ohne Erfolg (Urteil des
  • angesehen. Würde man - mit der Klägerin - die Alhi als "Erwerbsersatzeinkommen" nach § 3 Abs 4 ALG zurechnen
  • 1. April bis 29. September 1993 bezog sie Arbeitslosengeld (Alg) und im Anschluß daran bis zum 30
  • . September 1997 Arbeitslosenhilfe (Alhi) (monatlich zwischen 1051,25 DM und 1185,60 DM). Den von ihr

OLG Hamm - III-5 RBs 158/10

Oberlandesgericht Hamm vom 30.11.2010
Inhalt
  • am 07.08.2009 die Lenkzeit um 52 Minuten überschritten. 102Bei der Bemessung der Geldbuße hat das
  • , für den Verstoß am 16.07.2009 zu einer Geldbuße von 144 Euro, Verstoß am 17.07.2009 zu einer
  • Geldbuße von 126 Euro, Verstoß am 20.07.2009 zu einer Geldbuße von 18 Euro, Verstoß am 22.07.2009 zu
  • einer Geldbuße von 54 Euro, Verstoß am 25.07.2009 zu einer Geldbuße von 18 Euro, Verstoß am 05.08.2009
  • zu einer Geldbuße von 36 Euro, Verstoß am 07.08.2009 zu einer Geldbuße von 144 Euro, Verstoß am

LSG Niedersachsen-Bremen - S 17 AS 4125/12

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 08.08.2013
Inhalt
  • Sozialgericht Braunschweig an (Az. S 74 AS 2720/11). Im Rahmen dieses Verfahren schlossen die
  • aufgehoben und der Beklagte verurteilt, dem Kläger für die Teilnahme am Nachhilfeunterricht im Fach
  • Beteiligten am 03.02.2012 einen Vergleich. Der Beklagte verpflichtete sich ab dem 01.02.2012 bis zum Ende des
  • Gericht die Beigeladene am Verfahren beteiligt. 10Die Leistungen des Klägers wurden im Halbjahreszeugnis
  • Beklagten erneut die Übernahme der Kosten für die Teilnahme am Nachhilfeunterricht im Fach Englisch

VG Wiesbaden - 1 E 234/06

Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 15.03.2007
Inhalt
  • am Main den Widerspruch der Klägerin als unbegründet zurück. Zur Begründung führte sie aus, die
  • Kirchenzugehörigkeit der Klägerin im Jahr 2003 von sechs Monaten ausgegangen. Der am 13.05.2003 von der
  • Klägerin wird zur Einkommensteuer veranlagt. Sie gehörte bis zu ihrem am 13.05.2003 erklärten Austritt der
  • evangelischen Kirche an. Im Steuerjahr 2003 und in den Jahren zuvor erzielte sie neben anderen
  • des Widerspruchs. 10 Mit Widerspruchsbescheid vom 13.01.2006 wies die Oberfinanzdirektion Frankfurt

HessVGH - 3 UE 1160/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 19.03.1992
Inhalt
  • Städten Frankfurt am Main und Wiesbaden in den Regierungsbezirken Darmstadt und Gießen
  • , Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Wetteraukreis und in den
  • Ersatzvornahme an und veranschlagte die hierfür anfallenden Kosten vorläufig auf 4.000,-- DM. Zur Begründung
  • Naturgenuß. 3Gegen diesen Bescheid hat der Kläger am 23.01.1984 Widerspruch erhoben, der durch
  • zurückgewiesen wurde. 4Hiergegen hat der Kläger am 24.12.1984 bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage

VG Frankfurt (Oder) - 5 K 1999/04

Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 31.03.2004
Inhalt
  • € netto. 5Am 30. September 2002 meldete die Gemeinschuldnerin ihre Insolvenz an. Unter dem 8. Mai
  • direkt an die Firma xxx-GmbH durch das MLUR erfolgen kann". Nach erfolglosen Erinnerungen vom 26. Mai
  • erwidert unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Beigeladenen vom 07. Mai 2004 als Beklagter im
  • Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 5. Kammer Entscheidungsdatum: 18.01.2010 Normen: § 62 S 2
  • direkte Zahlungen an im Rahmen des (Erklärung über direkte Zahlungen an im Rahmen des