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LG Bonn - 32 Qs 5/05
Landgericht Bonn vom 14.01.2005
- Inhalt
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- /05 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Beschwerde wird verworfen
- erst recht, weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit von großer Gemeinschädlichkeit handele. Derartige
- . Sachschäden oder Personenverletzungen eingetreten sein werden, zuzulassen. Erst recht muss dies gelten
OLG Köln - 6 U 105/00
Oberlandesgericht Köln vom 10.11.2000
- Inhalt
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- hat die von ihm erlassene einstweilige Verfügung mit Recht bestätigt. Die Darlegungen der
- in die Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in ein allgemein zugängliches Verzeichnis erstreckt
- aber auch unabhängig davon nichts über das von der Antragsgegnerin reklamierte Recht aus, eine
- . Die Antragsgegnerin nimmt nämlich erklärtermaßen das Recht für sich in Anspruch, derartige
- dieses Rechts nur zum Zwecke der Verteidigung in dem vorliegenden Verfügungsverfahren berühmt hat
Autonomes Fahren – rechtliche Situation in Deutschland
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.03.2019
- Inhalt
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- verursacht oder allgemein gegen Straßenverkehrsregeln verstößt. So wird unter anderem vertreten
- Zukunft auch entscheidend sein für unsere Fortbewegung. 3.Datenschutz Mit dem TK-Recht und der dauerhaften
- Datensicherheit ausreichend gewährt werden. Vor allem darf aber auch das Recht der informationellen
- Bestimmungen bis 2020 in ihrem nationalen Recht umsetzen. Dadurch können schon einige Fragen, die dieses
- ), der eine Novelle des TK-Rechts auf europäischer Ebene vorsieht, der Weg für Technologien, die auf
BAG - 7 AZR 132/07
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag vom 31. Oktober 2005 zu Recht als Allgemeine
- Vorinstanzen haben der zulässigen Klage zu Recht stattgegeben. Die in § 1 Abs. 3 Satz 2 des
- Abschluss zeitbefristeter Arbeitsverträge benutzt. Das Landesarbeitsgericht hat auch zu Recht aus
- Befristung zum Ablauf der Probezeit am 30. April 2006 geltend macht, sondern auch um eine allgemeine
- Arbeitsvertrag vom 31. Oktober 2005 getroffenen Vereinbarungen handelt es sich um Allgemeine
BGH - V ZR 4/12
Bundesgerichtshof vom 12.07.2013
- Inhalt
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- . Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 22. Zivilsenats des
- aus eigenem sowie aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche
- gewandt. Bei dieser sei es zunächst allgemein um die Erzielung möglicher Steuerersparnisse gegangen; erst
- Anlageinteressenten nach einer zunächst allgemein gehaltenen oder auf andere Produkte gerichteten Beratung eine
- , auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts
BGH - VIII ZR 246/05
Bundesgerichtshof vom 29.11.2006
- Inhalt
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- Wiechers, die Richterin Dr. Milger, den Richter Dr. Koch und die Richterin Dr. Hessel für Recht erkannt
- -Anlagen in ihr eigenes Netz eingespeist hat, in der nicht angegriffenen Höhe von 71.690,79 € zu Recht
- Ausschlussgrundes ausreicht. 12Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass beide Ausschlussgründe
- unter anderem im Gebiet der Stadt D. die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom
- erzeugt wird, die von Energieversorgungsunternehmen betrieben werden, die die allgemeine Versorgung
OLG Düsseldorf - I-24 U 186/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.11.2004
- Inhalt
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- EUR nebst Zinsen zu Recht stattgegeben. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 18
- Landgericht hat des Weiteren zu Recht die Wirksamkeit der Anfechtung wegen 5arglistiger Täuschung
- und Kenntnissen der Klägerin und ihres Ehemannes zu allgemein gehalten, um auf ein arglistiges
- Verhalten schließen zu lassen. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die später an die Beklagten
- Beweisantrag der Beklagten zu ihren Behauptungen. 63. Ferner hat das Landgericht mit Recht ausgeführt
LG Duisburg - S 92/00
Landgericht Duisburg vom 22.11.2000
- Inhalt
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- ausgegangen, daß eine solche Bezifferung ohne weiteres möglich ist. Zum anderen ist es allgemein bekannt
- Krankenhaus seit vielen Jahren ermittelt werden und diesen Fachkreisen allgemein bekannt sind. Dies ergibt
- ihr gerade nicht persönlich erbrachten Narkoseleistungen auf eine allgemeine Geschäftsbedingung
- Rahmen eines Kostenanschlags nach § 650 BGB reicht es aus, wenn eine im Wesentlichen zutreffende
SozG Düsseldorf - S 4 KR 160/99
Sozialgericht Düsseldorf vom 17.05.2002
- Inhalt
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- Therapien muss zwar auch gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
- Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen; der allgemein anerkannte
- Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen. Entscheidungsgründe: 12Die erhobene allgemeine
- stütze, reicht dies nicht aus, um eine aus wissenschaftlicher Sicht vertretbare Ansicht der notwendigen
BVerfG - 1 BvR 2558/05
Bundesverfassungsgericht vom 17.01.2006
- Inhalt
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- Parteien es von ihm erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 78, 123 ). Insbesondere ist der Richter allgemein
- richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf
- allgemeine Gerichtsstand im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz, also
- Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93 a
BFH - VIII B 58/10
Bundesfinanzhof vom 19.08.2010
- Inhalt
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- dem die angefochtene Entscheidung beruht. 3a) Die Frage, ob die (allgemeine) Verlängerung der
- Vorentscheidung richtet, nicht. 5bb) Soweit die Beschwerdeschrift sich gegen die allgemeine
- allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2008 und bei begründeten Einzelanträgen sogar eine
- Rechtssatz des Finanzgerichts (FG). Der Kläger hatte einen über die allgemeine Fristverlängerung
- ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung der
OLG Dresden - 15 W 0550/01
Oberlandesgericht Dresden vom 31.12.1998
- Inhalt
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- Übergangsregelung zugänglich machen würde. Daher ist Art. 169 EGBGB - erst recht - kein allgemeiner
- Begründung, dass von dem neuen Recht "selbstverständlich" nur die unter seiner Geltung entstehenden
- Sicht des Senats auch kein unabweisbares praktisches Bedürfnis besteht. Denn die nach altem Recht
- werden, die (neuen) Ausschlussfristen seien den Berufsbetreuern allgemein bekannt und auch für die
- neuen Rechts entfaltete Betreuungstätigkeiten anwendbar sind, nicht aber auf bis zum Jahresende 1998
BGH - VI ZB 58/09
Bundesgerichtshof vom 02.02.2010
- Inhalt
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- hat. 2. Das Berufungsgericht hat den Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin 5mit Recht zurückgewiesen
- Berufungsgericht die Berufung der Klägerin wegen Versäumung der Berufungsfrist zu Recht als unzulässig
- erforderlichen Eintragungen veranlassen. Auf allgemeine Anordnungen darf er sich in einem solchen Fall nicht
- Anweisung durch allgemeine organisatorische Maßnahmen sichergestellt gewesen sei. Mithin hat Rechtsanwalt H
BGH - III ZR 186/99
Bundesgerichtshof vom 08.06.2000
- Inhalt
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- Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dörr für Recht erkannt: Die
- . Entscheidungsgründe Die Revision ist nicht begründet. 1.Mit Recht hat das Berufungsgericht
- allgemein im Sinne von § 134 BGB verbietet (BGH, Urteil vom 31. Oktober 1991 - IX ZR 303/90 = NJW
- einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Vermittlungsmaklerprovision, wenn einer der
- tragen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Rechtsvorgängerin der klagenden GmbH, die
LAG Rheinland-Pfalz - 1 Ta 171/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.11.2008
- Inhalt
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- Arbeitsgericht zu Recht keinen Vergleichsmehrwert angenommen. Ein solcher setzt grundsätzlich
- nachgekommen. In seinem Schriftsatz vom 28.08.2008 beruft er sich zunächst allgemein darauf, der
- allgemeine Abgeltungsklausel, welche vom Kläger erworbene Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen
- geltenden Rechts- und Gesetzeslage sowie bei Miterledigung eines anderen Verfahrens Aktenzeichen: 1
- Rechts- bzw. Gesetzeslage nach dem Bundesurlaubsgesetz vereinbart. Zum einen sollte dem Kläger für den