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LG Bonn - 32 Qs 5/05

Landgericht Bonn vom 14.01.2005
Inhalt
  • /05 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Beschwerde wird verworfen
  • erst recht, weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit von großer Gemeinschädlichkeit handele. Derartige
  • . Sachschäden oder Personenverletzungen eingetreten sein werden, zuzulassen. Erst recht muss dies gelten

OLG Köln - 6 U 105/00

Oberlandesgericht Köln vom 10.11.2000
Inhalt
  • hat die von ihm erlassene einstweilige Verfügung mit Recht bestätigt. Die Darlegungen der
  • in die Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in ein allgemein zugängliches Verzeichnis erstreckt
  • aber auch unabhängig davon nichts über das von der Antragsgegnerin reklamierte Recht aus, eine
  • . Die Antragsgegnerin nimmt nämlich erklärtermaßen das Recht für sich in Anspruch, derartige
  • dieses Rechts nur zum Zwecke der Verteidigung in dem vorliegenden Verfügungsverfahren berühmt hat

Autonomes Fahren – rechtliche Situation in Deutschland

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.03.2019
Inhalt
  • verursacht oder allgemein gegen Straßenverkehrsregeln verstößt. So wird unter anderem vertreten
  • Zukunft auch entscheidend sein für unsere Fortbewegung. 3.Datenschutz Mit dem TK-Recht und der dauerhaften
  • Datensicherheit ausreichend gewährt werden. Vor allem darf aber auch das Recht der informationellen
  • Bestimmungen bis 2020 in ihrem nationalen Recht umsetzen. Dadurch können schon einige Fragen, die dieses
  • ), der eine Novelle des TK-Rechts auf europäischer Ebene vorsieht, der Weg für Technologien, die auf

BAG - 7 AZR 132/07

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag vom 31. Oktober 2005 zu Recht als Allgemeine
  • Vorinstanzen haben der zulässigen Klage zu Recht stattgegeben. Die in § 1 Abs. 3 Satz 2 des
  • Abschluss zeitbefristeter Arbeitsverträge benutzt. Das Landesarbeitsgericht hat auch zu Recht aus
  • Befristung zum Ablauf der Probezeit am 30. April 2006 geltend macht, sondern auch um eine allgemeine
  • Arbeitsvertrag vom 31. Oktober 2005 getroffenen Vereinbarungen handelt es sich um Allgemeine

BGH - V ZR 4/12

Bundesgerichtshof vom 12.07.2013
Inhalt
  • . Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 22. Zivilsenats des
  • ­ aus eigenem sowie aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns ­ gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche
  • gewandt. Bei dieser sei es zunächst allgemein um die Erzielung möglicher Steuerersparnisse gegangen; erst
  • Anlageinteressenten nach einer zunächst allgemein gehaltenen oder auf andere Produkte gerichteten Beratung eine
  • , auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts

BGH - VIII ZR 246/05

Bundesgerichtshof vom 29.11.2006
Inhalt
  • Wiechers, die Richterin Dr. Milger, den Richter Dr. Koch und die Richterin Dr. Hessel für Recht erkannt
  • -Anlagen in ihr eigenes Netz eingespeist hat, in der nicht angegriffenen Höhe von 71.690,79 € zu Recht
  • Ausschlussgrundes ausreicht. 12Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass beide Ausschlussgründe
  • unter anderem im Gebiet der Stadt D. die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom
  • erzeugt wird, die von Energieversorgungsunternehmen betrieben werden, die die allgemeine Versorgung

OLG Düsseldorf - I-24 U 186/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.11.2004
Inhalt
  • EUR nebst Zinsen zu Recht stattgegeben. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 18
  • Landgericht hat des Weiteren zu Recht die Wirksamkeit der Anfechtung wegen 5arglistiger Täuschung
  • und Kenntnissen der Klägerin und ihres Ehemannes zu allgemein gehalten, um auf ein arglistiges
  • Verhalten schließen zu lassen. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die später an die Beklagten
  • Beweisantrag der Beklagten zu ihren Behauptungen. 63. Ferner hat das Landgericht mit Recht ausgeführt

LG Duisburg - S 92/00

Landgericht Duisburg vom 22.11.2000
Inhalt
  • ausgegangen, daß eine solche Bezifferung ohne weiteres möglich ist. Zum anderen ist es allgemein bekannt
  • Krankenhaus seit vielen Jahren ermittelt werden und diesen Fachkreisen allgemein bekannt sind. Dies ergibt
  • ihr gerade nicht persönlich erbrachten Narkoseleistungen auf eine allgemeine Geschäftsbedingung
  • Rahmen eines Kostenanschlags nach § 650 BGB reicht es aus, wenn eine im Wesentlichen zutreffende

SozG Düsseldorf - S 4 KR 160/99

Sozialgericht Düsseldorf vom 17.05.2002
Inhalt
  • Therapien muss zwar auch gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
  • Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen; der allgemein anerkannte
  • Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen. Entscheidungsgründe: 12Die erhobene allgemeine
  • stütze, reicht dies nicht aus, um eine aus wissenschaftlicher Sicht vertretbare Ansicht der notwendigen

BVerfG - 1 BvR 2558/05

Bundesverfassungsgericht vom 17.01.2006
Inhalt
  • Parteien es von ihm erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 78, 123 ). Insbesondere ist der Richter allgemein
  • richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf
  • allgemeine Gerichtsstand im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz, also
  • Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93 a

BFH - VIII B 58/10

Bundesfinanzhof vom 19.08.2010
Inhalt
  • dem die angefochtene Entscheidung beruht. 3a) Die Frage, ob die (allgemeine) Verlängerung der
  • Vorentscheidung richtet, nicht. 5bb) Soweit die Beschwerdeschrift sich gegen die allgemeine
  • allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2008 und bei begründeten Einzelanträgen sogar eine
  • Rechtssatz des Finanzgerichts (FG). Der Kläger hatte einen über die allgemeine Fristverlängerung
  • ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung der

OLG Dresden - 15 W 0550/01

Oberlandesgericht Dresden vom 31.12.1998
Inhalt
  • Übergangsregelung zugänglich machen würde. Daher ist Art. 169 EGBGB - erst recht - kein allgemeiner
  • Begründung, dass von dem neuen Recht "selbstverständlich" nur die unter seiner Geltung entstehenden
  • Sicht des Senats auch kein unabweisbares praktisches Bedürfnis besteht. Denn die nach altem Recht
  • werden, die (neuen) Ausschlussfristen seien den Berufsbetreuern allgemein bekannt und auch für die
  • neuen Rechts entfaltete Betreuungstätigkeiten anwendbar sind, nicht aber auf bis zum Jahresende 1998

BGH - VI ZB 58/09

Bundesgerichtshof vom 02.02.2010
Inhalt
  • hat. 2. Das Berufungsgericht hat den Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin 5mit Recht zurückgewiesen
  • Berufungsgericht die Berufung der Klägerin wegen Versäumung der Berufungsfrist zu Recht als unzulässig
  • erforderlichen Eintragungen veranlassen. Auf allgemeine Anordnungen darf er sich in einem solchen Fall nicht
  • Anweisung durch allgemeine organisatorische Maßnahmen sichergestellt gewesen sei. Mithin hat Rechtsanwalt H

BGH - III ZR 186/99

Bundesgerichtshof vom 08.06.2000
Inhalt
  • Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dörr für Recht erkannt: Die
  • . Entscheidungsgründe Die Revision ist nicht begründet. 1.Mit Recht hat das Berufungsgericht
  • allgemein im Sinne von § 134 BGB verbietet (BGH, Urteil vom 31. Oktober 1991 - IX ZR 303/90 = NJW
  • einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Vermittlungsmaklerprovision, wenn einer der
  • tragen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Rechtsvorgängerin der klagenden GmbH, die

LAG Rheinland-Pfalz - 1 Ta 171/08

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.11.2008
Inhalt
  • Arbeitsgericht zu Recht keinen Vergleichsmehrwert angenommen. Ein solcher setzt grundsätzlich
  • nachgekommen. In seinem Schriftsatz vom 28.08.2008 beruft er sich zunächst allgemein darauf, der
  • allgemeine Abgeltungsklausel, welche vom Kläger erworbene Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen
  • geltenden Rechts- und Gesetzeslage sowie bei Miterledigung eines anderen Verfahrens Aktenzeichen: 1
  • Rechts- bzw. Gesetzeslage nach dem Bundesurlaubsgesetz vereinbart. Zum einen sollte dem Kläger für den