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OLG Frankfurt - 5 W 7/10

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 04.02.2010
Inhalt
  • Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. Dezember 2009 in der Fassung des Beschlusses vom 27
  • . Zivilsenats des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 7.12.2007 – 4 W 64/07, BauR 2008, 1183

ArbG Frankfurt an der Oder - 7 Ca 1181/09

Arbeitsgericht Frankfurt an der Oder vom 25.03.2009
Inhalt
  • Frankfurt am Main am 16.02.2009 ein und wurde der Beklagten am 19.02.2009 (Bl. 6 d. A.) zugestellt. Das
  • zum örtlichen Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main. Das gemäß § 46 Abs. 2

BAG - 2 AZB 6/13

Bundesarbeitsgericht vom 11.07.2013
Inhalt
  • 1A. Die Parteien haben vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ua. über die Wirksamkeit einer
  • Arbeitsgerichts Frankfurt am Main mit dem Aktenzeichen 14 Ca 2582/12. Kurz danach übermittelte der

VG Frankfurt (Main) - 10 G 1656/04.A

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.05.2004
Inhalt
  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 04.04.2002 (10 E 3736/01.A). Die
  • 05.04.2004 beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhobene Klage (10 E 1655/04.A), mit der die

HessVGH - 4 N 406/04

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.07.2004
Inhalt
  • Südhessen 1995 enthielt unter Nr. 7.4. folgende Aussage: 2"Der Flughafen Frankfurt/Main ist in seiner
  • .-1 folgende Aussage getroffen: 4"Zur Sicherung der internationalen Anbindungsqualität der Rhein-Main
  • - Region ist der Flughafen Frankfurt/Main in seiner Bedeutung als internationaler Großflughafen zu
  • Landebahnsystems für den Flughafen Frankfurt/Main setzt ein Raumordnungsverfahren voraus. Darin ist die
  • Optimierung des Flughafens Frankfurt/Main anzustreben." 5Durch Beschluss vom 14.11.2000 genehmigte die

OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 11499/06.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.11.2007
Inhalt
  • - Prozessbevollmächtigte: DGB Rechtsschutz GmbH Büro Mainz, vertreten durch die Rechtssekretäre Hans-Dieter Hartig u.a
  • ., Kaiserstraße 26-30, 55116 Mainz, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten
  • , Canisiusstraße 21, 55122 Mainz, - Beklagte und Berufungsklägerin - wegen Beamtenrechts (Besoldung) hat der 10
  • des Verwaltungsgerichts Mainz wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des

LAG Hessen - 9 TaBV 141/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11.12.2008
Inhalt
  • ) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Mai 2008 - 3/14 BV 1381/07
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main und Hessischen Landesarbeitsgericht (- 20 TaBV 244/07 - Beschluss vom
  • verwiesen. 12 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat dem Antrag durch Beschluss vom 15. Mai 2008 – 3
  • Main vom 15. Mai 2008 – 3/14 BV 1381/07 - abzuändern und den Antrag der Beteiligten zu 1
  • beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht, also 7 bis 8 Monate, nachdem sie von den Vorwürfen

OLG Zweibrücken - 4 U 74/10

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 24.02.2011
Inhalt
  • Frankfurt am Main) hat. II. Der Rechtsstreit wird zur Entscheidung über die Höhe der dem Kläger
  • der Firma A...untersagte ihm das Landgericht Frankfurt am Main im einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Main durch Urteil vom 19. November 2008 den vorgenannten Beschluss. Anschließend kam es zwischen den
  • . Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 19. November 2008 einen
  • am 4. August 2008 die dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt am Main zugrunde liegende

LSG Hessen - L 5 V 335/95

Hessisches Landessozialgericht vom 05.12.1996
Inhalt
  • des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 1994 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat
  • Main eingegangene Klage. Der Kläger hat unter anderem vorgetragen, daß ihn als Geschädigtem keine
  • Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 1994 aufzuheben und die Klage abzuweisen sowie die Revision
  • sachlich jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 9
  • , war die am nächsten Werktag, Montag den 8. November 1993, beim Sozialgericht Frankfurt am Main

LAG Hessen - 11 Sa 971/07

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 31.07.2008
Inhalt
  • werden soll. Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom
  • B und A waren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main Verfahren anhängig (Az: 2/9 Ca 7996/06 und Az
  • und der Beklagten in einem Café im Nordwestzentrum in Frankfurt am Main, zu dem die Zeugin B die
  • . 17 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat mit seinem am 02. Mai 2007 verkündeten Urteil – 2 Ca
  • .“ von der Kostenübernahmestelle der Stadt Frankfurt am Main. 20 Die Beklagte beantragt, das Urteil

OLG Koblenz - 6 U 763/05

Oberlandesgericht Koblenz vom 08.12.2005
Inhalt
  • /05 am 08.12.2005 5 O 225/04 LG Mainz Wetzlar, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
  • Beklagten wird das am 06.05.2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz

HessVGH - 8 TH 1006/89

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.05.1990
Inhalt
  • beabsichtigt ist. 2Ihr vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gestellter Antrag, die aufschiebende
  • Frankfurt am Main hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der auch gegen diesen
  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main davon auszugehen, daß der Ausgang dieses Klageverfahrens

VG Frankfurt (Main) - 10 E 2394/05

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 21.02.2006
Inhalt
  • Gaststättenerlaubnissteuer- Satzung des Main-Kinzig-Kreises vom 13.12.1991 (StO), auf der die Heranziehung der
  • am Main Adalbertstr. 44-48 60486 Frankfurt am Main zu stellen. 19 Innerhalb von zwei Monaten nach

LSG Hessen - L 7 Ka 311/73

Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • Frankfurt/Main vom 14. Februar 1973 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten
  • Sozialgericht Frankfurt/Main Klage erhoben und ausgeführt, er wende sich nicht gegen die bestehen
  • Wiedereinsetzung. Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main vom 14

OLG Frankfurt - 5 UF 67/07

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.04.2008
Inhalt
  • Offenbach am Main vom 05.02.2007 hinsichtlich des Trennungsunterhalts abgeändert Der Beklagte wird
  • gewordene Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 05.02.2007 im 4. Absatz des Tenors noch
  • Tatbestand des angefochtenen Urteils des Amtsgerichts Offenbach am Main Bezug genommen. Allerdings