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LG Cottbus - 11 O 48/09
Landgericht Cottbus vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Beklagten, im
- sechs Monaten, zu vollziehen am Beklagten, im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, für das Gerät
- Prozessbevollmächtigten des Klägers am 02.04.2009 erfolglos abgemahnt. Der Beklagte erwiderte
- Wirkung im Rahmen der Trockenlegung von Mauerwerk. Es handele sich um eine Aluminiumbüchse, in die drei
- schriftlichen Vorverfahren teilweise anerkannt, so dass am 15.07.2009 durch Teil-Anerkenntnisurteil
BGH - 20 W 179/01
Bundesgerichtshof vom 15.11.2010
- Inhalt
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- . , die lediglich am 27. Juli 2007 an einer Veranstaltung im Auditorium Celle teilgenommen hat, gab
- genannten Tagen sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag im Vortragsraum anwesend gewesen. Im
- Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen. Im Schriftsatz vom 24. Mai 2009 hat sie vorgetragen, sie
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS NotZ 1/10 Verkündet am: 15. November 2010 Holmes Justizangestellte als
- Organisationen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO setzt neben dem Bestehen der sich an die
LAG Hessen - 4 TaBV 168/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17.03.2009
- Inhalt
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- , 29den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. April 2008 - 14 BV 36/08 - zum Teil
- am Main vom 30. April 2008 – 14 BV 36/08 – wird insgesamt zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird
- unwirksam. Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt
- wird die Adaptionsfähigkeit der Bewerber an die im Konzern üblichen speziellen Verfahren und
- der Piloten und deren Anpassung an die im Konzern üblichen Prinzipien der Tätigkeit im Cockpit
OLG Oldenburg - 1 U 132/00
Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.06.2001
- Inhalt
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- DM als Zahlung des Kunden S1xxx aus Exxx an die Beklagte entgegen, leitete den Betrag jedoch erst am
- Kreditline sei dann zwar nicht formal erhöht worden, man habe die Überziehung um etwa 1 Mio DM aber
- Verkündet am 28. Juni 2001 xxx, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil Im Namen
- abgeschlossen. Die monatliche Prämie beträgt 792,00 DM, wovon der Kläger 508,00 DM zahlte. Am 01. Dezember
- -Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998 seit dem 01. Mai 2000 und nebst 4 % Zinsen auf 21.198,68 DM seit
VG Minden - 10 K 1944/06.A
Verwaltungsgericht Minden vom 31.05.2007
- Inhalt
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- ; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.03.2006 in 2 J 662/06, juris; VG Freiburg, Beschluss vom
- 30.04.2007 in AN 1 M 07.30271; VG Augsburg, Beschluss vom 20.12.2006 in Au 1 K 06.79; Beschluss vom
- der Beklagten erst am 02.04.2007 und damit nach der Aufhebung des angefochtenen Bescheids zur Kenntnis
- 145/05; VG Lübeck, Beschluss vom 08.12.2005 in 7 A 47/05, juris; VG Mainz, Beschluss vom 18.01.2007
- von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf 169,99 EUR (in
OLG Frankfurt - 3 U 84/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.01.2004
- Inhalt
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- die Firma B. in O1, diese wiederum an eine Firma C. in O2-O3. Dort traf die Ware spätestens am
- Delegation im Veterinärausschuss am 29.07.1999 (Bl. 156 d.A.). Das bedeutet, dass der Zeuge Z3 Anfang Juli
- nachträglich als unbegründet herausstelle. Wendet man diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall an, so
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 3. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 29.01.2004 Normen: Art 31 Abs 1
- bestellt. Die Ware wurde am 15.04., 27.04. und 07.05.1999 von der Beklagten abgeholt und ihr unter
OLG Hamm - I-21 U 14/08
Oberlandesgericht Hamm vom 21.12.2010
- Inhalt
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- Bochum vom 22.11.2007 – Az. 3 O 530/06 – abgeändert. Unter Aufhebung des am 05.07.2007 verkündeten
- 3seiner Eltern gehörenden Balkon durch eine brennende Grillpaste schwer im Gesicht und am Körper
- Beklagten am 17.01.2007 zugestellt. Der Kläger hat beantragt, 89 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn
- Aushebelbarkeit des Dosierventils ohne nennenswerten Kraftaufwand im Termin am 07.04.2009
- Kläger von der brennenden Paste am Kopf und Arm getroffen wurde und so schwere Verbrennungen erlitten
OLG Köln - 2 W 274/99
Oberlandesgericht Köln vom 10.03.2000
- Inhalt
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- ; Co.KG" die Beteiligte zu 3) als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Diese begab sich am 2. Juni
- 1999 zu der Anschrift der Firma in E. "Am H. ". Dort fand sie die Büroräume der Schuldnerin
- zum Hausgrundstücks "Am H. " gehörende Garage in Augenschein. Unter dieser Anschrift wohnt der
- . 5Gegen den ihr am 26. November 1999 zugestellten Beschluß wendet sich die Beteiligte zu 3) mit der am
- bis 65 InsO entsprechend (LG Göttingen, ZInsO 2000, 46; LG Frankfurt, ZIP 1999, 1686 = InVo 1999
HessVGH - 12 UE 2018/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.10.1995
- Inhalt
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- : Informationsschriften zu Asylverfahren tamilischer Flüchtlinge aus Sri Lanka - Gutachten an VG Frankfurt am Main 113
- einer Wahlversammlung der TULF am 31. Mai 1981 in Jaffna kam es zu mehrere Tage lang andauernden
- die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am 24. Mai 1993 und der Aussage bei der Vernehmung im
- Regierungstruppen und tamilischen Rebellen im Nordosten wurden am 13. und 14. Mai 1995 mindestens 56 Rebellen
- und Soldaten getötet (101). Bei erbitterten Kämpfen am 18. Mai 1995 im Norden des Landes wurden
HessVGH - 12 UE 2361/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.07.1993
- Inhalt
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- Frankfurt am Main abgegeben wurde. Im übrigen wendet er sich gegen das Gutachten von Prof. Dieser habe
- Generalkonsulat Frankfurt am Main der Republik Türkei erklärt worden, wie während des
- Staatsangehöriger; seine Eltern, und leben in der Türkei. Der Kläger kam am 9. September 1988 nach
- Beteiligten aufgeworfenen Fragen nicht an. 12 Der Beklagte hat gegen dieses ihm am 23. Oktober 1992
- vom 11. August 1988 Adoptivkind von ist und daß deren Ehemann den am 10. November 1965 geborenen
BGH - XII ZR 266/99
Bundesgerichtshof vom 26.02.1992
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 266/99 Verkündet am: 23. Oktober 2002 Küpferle
- - Unterhaltsansprüche in Höhe von insgesamt 83.799,46 DM geltend gemacht. Davon entfallen auf den am 2
- DM zuzüglich Zinsen zurückzuweisen. Im übrigen ist die Sache an das Oberlandesgericht
- kam der Beklagte mit Schreiben vom 20. Mai 1995 nach. Mit Schreiben vom 2. April 1997 erbat der
- Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil vom 26. Februar
BGH - 2 StR 573/13
Bundesgerichtshof vom 13.08.2014
- Inhalt
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- erteilen, denn die Nebenklägerin hatte sie bereits am 14. Mai 2013 beauftragt, ihre Interessen zu
- Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Sitzung vom 23. Juli 2014 in der Verhandlung am 13. August 2014, an
- die genaueren Umstände im Unklaren blieben. 27Die Nebenklägerin erstattete am nächsten Tag zusammen
- Nebenklägerin nicht nur am Ellenbogen, sondern auch an der Schulter und am Oberschenkel verletzt war. Dass
- denen teilgenommen haben: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer, die Richter am
OLG Frankfurt a.M. - Keine Veröffentlichung von Fotos prominenter Tunierreiterin Gina Maria Schumacher, wenn diese nicht der Berichterstattung üder das Sportereignis dienen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.10.2018
- Inhalt
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- Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22.02.2018, Az. 16 U 87/17 entschieden, dass es
- das am 27.4.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt, 3. Zivilkammer, wird zurückgewiesen
- Rom. Die Klägerin hatte an diesem Western-Turnier am Wochenende vor dem Erscheinen der Zeitschrift
- Anlass zu schaffen, um das Interesse der Leser am Privatleben der Familie zu befriedigen, komme es
- Klägerin mit ihrer Familie am "Rand des Geschehens". Die vier Turnierfotos unterfielen auch nicht dem
VG Frankfurt (Main) - 7 K 243/09.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 26.03.2010
- Inhalt
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- 02.03.2010 – 6 A 1832/09 sowie Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 7 K
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Entscheidungsdatum: 26.03.2010 Normen: § 3 Nr 1 Buchst g
- Aktenzeichens zu einem bezüglich der Firma C. (im ff. Holding AG) eingeleiteten Aufsichtsverfahren und
- Kläger am 24.04.2008 Widerspruch eingelegt und zugleich beantragt, ihm zu diesem Aktenvorgang
- bedeuten, was den Informationszugang nach § 7 Abs. 2 IFG ausschließe. 9Hiergegen hat der Kläger am
HessVGH - 8 UE 624/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.11.1992
- Inhalt
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- Klägerin Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhoben mit dem Begehren, den
- . 17 Mit Urteil vom 30.01.1986 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen und
- . Bereits am 04. Oktober 1983 um 24.00 Uhr lief nämlich die Lagerfrist für die Verträge ab mit der Folge
- umzulagern. Dazu mietete sie am 01.07.1983 2,3 Mio Liter Faßraum bei der Firma M & R in B K an. Mit
- Umlagerung am 03.10.1983. Dabei stellte sich heraus, daß drei Tanks der Firma M & R mit einem