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BGH - VI ZR 350/00
Bundesgerichtshof vom 11.12.2001
- Inhalt
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- Fälligkeit am 15. Juli 1995 nicht an die Klägerin ab. Mit Beschluß des Amtsgerichts G. vom 8. August
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 350/00 Verkündet am: 11. Dezember 2001 Holmes
- Mitarbeitern bestehenden Arbeitsverhältnisse zum 31. Mai 1995 zu beenden, wozu es an jeglichen
- von noch 166.061,18 DM in Anspruch. Die M-GmbH zahlte für den Monat Juni 1995 keine Löhne an ihre
- Sozialversicherung in Höhe von 166.061,18 DM nicht an die Klägerin abgeführt hat. Zwar trage die
OLG Hamm - 28 U 9/09
Oberlandesgericht Hamm vom 19.05.2009
- Inhalt
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- Kenntnisstand verschließt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Januar 2008 – 18 U 28/07, BKR 2009
- % erreicht hatte (GA 75). Am 31. Mai 2006 leistete die Klägerin weitere 22.000 €. 34Vom ersten
- Vertragspaar unterzeichnete die Klägerin noch am 11. Februar 2002. Es handelt sich um folgende Verträge mit
- %". Das zweite Vertragspaar unterzeichnete die Klägerin noch am 7. März 2002; es handelte sich um
- damit am M herantragen, möchte ich nicht mittragen. Da hier offenbar im Vertragsstart Fehler gemacht
LG Köln - 87 O 77/05
Landgericht Köln vom 10.01.2006
- Inhalt
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- ausgeschlossen. Inzwischen wurde am 01.04.2005 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C AG
- gemeinschaftlichen Durchführung des Bauvorhabens "Neubaustrecke Köln-Rhein/Main, Bauabschnitt 1.4 (Köln-Porz
- Arbeitsgemeinschaft (im Folgenden ARGE) den Namen "B+ C2 + C3 Bauaktiengesellschaft - E3 & X AG". Die Klägerin
- ist hieran mit 55 v.H., die E3 & X AG (fortan infolge Fusion im Jahre 2001: C AG) mit 45 v.H
- Rückzahlungsanforderung an beide Gesellschafter durch die C AG für die ARGE erfolgte unter dem
OLG Frankfurt - 7 U 214/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.10.2008
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 7. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 01.10.2008 Normen: § 598 BGB
- Landgerichts Frankfurt/M. vom 17.9.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der
- Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Tiefgaragengemeinschaft X/Y in O1 6.000,- Euro
- (Geh- und Fahrrecht) am Grundstück der Eigentümergemeinschaft Tiefgarage X/Y zugunsten der Beklagten
- , orientieren diese sich an der Höhe künftiger Reparaturen und sind deshalb im Rahmen der Schätzung
OLG Hamm - 8 U 190/06
Oberlandesgericht Hamm vom 12.03.2008
- Inhalt
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- 29.10.2003, die im Senatstermin am 12.03.2008 von der Beklagten zur Akte gereicht worden und
- , LM ZPO § 322 Nr. 30; v. 12. Dezember 1975 - IV ZR 101/74, LM ZPO § 322 Nr. 79; v. 31. Mai 1978 - VIII
- ZR 93/77, LM ZPO § 322 Nr. 82; v. 22. Mai 1981 - V ZR 111/80, LM ZPO § 322 Nr. 90”; Thomas/Putzo
- 40/06 Tenor: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Juli 2006 verkündete Urteil der 4
- , fochten diese Verträge allerdings im Juli 2004 wegen angeblicher arglistiger Täuschung an. Über die
OLG Frankfurt - 16 U 119/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.02.2011
- Inhalt
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- . Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 21. Mai 2010, Az. 2 O 62/10, abgeändert. Der Beklagte
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 01.02.2011 Normen: § 326 Abs 5
- Kläger erwarb von dem Beklagten, der einen gewerblichen Pferdehandel betreibt, am 21. September 2009 ein
- tierärztlichen Untersuchung des Pferdes am 25. September 2009 erklärte der Kläger unter Hinweis auf
- angebliche Mängel den Rücktritt vom Kaufvertrag. Am 5. November 2009 nahm der Beklagte das Pferd von
OLG Frankfurt - 8 U 135/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.01.2003
- Inhalt
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- verlängerter Frist am 13.8.2001 begründet. Sie richten ihre Angriffe im wesentlichen gegen das Gutachten
- erforderlich gehalten. Im Zeitpunkt des Eingriffs habe man noch nicht so strenge Maßstäbe angelegt
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 8. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.01.2003 Normen: § 823 Abs 1 BGB
- unterschiedlichen Risiken aufzuklären. Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 7.5.2001
- sich daher am 7.8.1995 zur stationären Behandlung in das X-Krankenhaus O1, dessen Chefarzt der
OLG Hamm - 15 W 478/05
Oberlandesgericht Hamm vom 10.04.2006
- Inhalt
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- Auseinandersetzungszeugnis mit dem folgenden Inhalt zu erteilen: Der am 27. Dezember 2006 geborene und am 12. März 2005 in
- G2 (Sauerland), seinem letzten Wohnsitz, verstorbene Herr N2 ist von seiner Ehefrau, Frau N, geb. am
- 30. Dezember 1926, wohnhaft T-Straße, ####1 G2, und seiner Tochter, Frau I, geb. am 22. Juni 1958
- , an die Miterbin I aufgelassen und deren Eintragung im Grundbuch bewilligt. Der Gegenstandswert des
- Beteiligte zu 1) auch ihren Anteil am Erbbraurecht auf ihre Tochter. 5Die Beteiligten zu 1) und 2) haben
VG Frankfurt (Main) - 6 G 2273/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 07.09.2005
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 6. Kammer Entscheidungsdatum: 07.09.2005 Normen: § 11 Abs 8 FeV, § 28
- begründet, dass der Antragsteller mit rechtskräftigem Strafbefehl des Amtsgerichtes Frankfurt-Höchst
- Gutachten zu fordern. Denn mittlerweile wurde dem Antragsteller am 28.02.2005 eine Fahrerlaubnis der
- Kraftfahrzeugen bei Erteilung der Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik am 28.02.2005 ausgegangen
- 18.08.2004, Az.: 11 K 4476/03; Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 2004
OLG Köln - 16 Wx 144/97
Oberlandesgericht Köln vom 08.08.1997
- Inhalt
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- verkaufe die Antragstellerin ihre Eigentumswohnung an einen Dritten, der am 12.07.1996 als Eigentümer im
- dem neuen Eigentümer gezahlten Nutzungsentschädigung ab Mai 1996 bis Januar 1997 in Höhe von 80,00 DM
- in Höhe von 90,00 DM, fällig jeweils am 3. Werktag eines Monats zu zahlen; 143. die unter Ziff. 2
- daraufhin beantragt, 20die Antragsgegner zu verpflichten, an sie 2.977,34 DM zu zahlen und hat im
- monatlich also insgesamt 720,00 DM. Seit Anfang Mai befanden sich die Antragsgegner nämlich mit der
OLG Hamm - 2 WF 371/03
Oberlandesgericht Hamm vom 04.11.2003
- Inhalt
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- des § 621 g ZPO auch auf diesen Sachverhalt befürwortet (OLG Frankfurt/Main EzFamR aktuell 2003, 173
- , um festzustellen, auf welche Weise der Besorgnis erregenden negativen Entwicklung der Kinder am
- : Amtsgericht Tecklenburg, 1 F 289/03 Tenor: Auf die Beschwerde der Eltern wird der am 11. September 2003
- verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Tecklenburg abgeändert. Im Wege der
- (geb. 23. Dezember 1998) entzogen. Insoweit wird die Einrichtung einer Vormundschaft angeordnet. Im
OLG Hamm - s OWi 199/74
Oberlandesgericht Hamm vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , 8 StVO ein Bußgeld in Höhe von 40,- DM festgesetzt. 3Es hat im wesentlichen folgende Feststellungen
- getroffen: Der Betroffene beabsichtigte, am 16. August 1973 gegen 11.55 Uhr auf dem Parkplatz ... in
- selten erkennbare öffentliche Widmung (vgl. Cramer, Straßenverkehrsrecht, Frankfurt 1971, zu § 8 Rz
- = VHS 20, 453; im Anschluß an BGHZ vom 2. 4. 1957 in VRS 12, 414; OLH Düsseldorf a.a.O. zur Geltung
- eingeprägt hat (vgl. Cramer a.a.O. zu § 8 Rz. 65). Zwar wird man davon ausgehen können, daß auf solchen
OLG Köln - 2 W 226/99
Oberlandesgericht Köln vom 26.01.2000
- Inhalt
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- Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen. G r ü n d e 12 1. Der Gläubiger hat am
- des Landgerichts vom 8. September 1999 ist den damaligen Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners am
- am 30. September 1999 eingegangenen Schriftsatz seiner jetzigen Verfahrensbevollmächtigten hat der
- adressierten und hier am 8. Oktober 1999 eingegangenen Schriftsatz seiner Verfahrensbevollmächtigten
- [199]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 7, Rdn. 15
LG Frankfurt am Main - 31 O 128/07
Landgericht Frankfurt am Main vom 03.07.2008
- Inhalt
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- (schriftlichen) Bestätigung. 47 Im Übrigen würde es nach Auffassung des Gerichts auch am Verschulden
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt 31. Zivilkammer Entscheidungsdatum: 03.07.2008 Normen: § 308 Nr 1 BGB
- unter der Domain ....de im Internet auf und bietet gewerbsmäßig Artikel rund um das Thema Hochzeit
- Beklagten am 26.3.2007 (Bl. 15 – 18 d. A.) erneut abgemahnt und zur Unterlassung und zur Zahlung der
- ) e. V. ist die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 239/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.2005
- Inhalt
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- Universitätsklinikum der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt im Rahmen einer Krebstherapie
- . 3Die gerichtliche Prüfung im Zulassungsverfahren richtet sich an den in dem Antrag auf Zulassung
- Frankfurt die Annahme einer wissenschaftlichen Anerkennung der Galvano-Therapie rechtfertigt. Eine
- -Therapie ergibt sich auch nicht aus den Informationsschriften der Fachklinik X. in Bad Y. am U.-see
- . OVG NRW, Urteil vom 25. Mai 1994 - 6 A 1153/91 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl