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OLG Hamm - 4 U 37/04
Oberlandesgericht Hamm vom 20.07.2004
- Inhalt
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- zu einer Beteiligung an dem Fonds E in Höhe von 20.000,00 DM. Er unterzeichnete am 30. Juli 1996 in
- % ab. Im Jahre 2000 erfolgte keine Ausschüttung mehr. Hintergrund war die Insolvenz der T AG, der
- , an den Kläger DM 24.447,72 = EUR 12.499,92 zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 01
- /03 Tenor: Die Berufung des Klägers gegen das am 08. Januar 2004 verkündete Urteil der 4
- 1) im Rahmen ihrer Beratertätigkeit an Kunden vermittelt werden sollen, werden zuvor von der
BFH - I R 8/06
Bundesfinanzhof vom 23.01.2008
- Inhalt
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- nutzen". Am 24. April 1998 wurde auf den Namen der Klägerin ein (zweisitziger) PKW Jaguar XJR V8
- entsprechenden Ansatz aus Praktikabilitätsgründen: Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt vom 21. November 2005
- . 3Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz gab der Klage durch Urteil vom 2. Mai 2005 5 K 1131/03
- Verletzung materiellen Rechts. 5Es beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2005 5 K 1131/03
- , 197, BStBl II 2004, 131; vom 6. April 2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196; vom 3. Mai
BGH - IX ZR 198/10
Bundesgerichtshof vom 18.07.2013
- Inhalt
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- das Urteil des 14. Zivilsenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. November 2010
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 198/10 Verkündet am: 18. Juli 2013 Preuß
- 195/07, BGHZ 179, 137). 7Bei der Zahlung der Schuldnerin an den Beklagten am 12. Januar 2005 in
- Frankfurt in Kassel LG Kassel Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
- Schuldnerin geriet spätestens ab 1997 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Um diese zu vertuschen
OLG Düsseldorf - I-6 U 116/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.05.2006
- Inhalt
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- Interesse am Schutz vor seiner Insolvenz hat, ändert an dem Interesse der Versicherungsnehmer, im
- Berufung des Beklagten wird das am 4. Mai 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts
- der Ersatzordnungshaft und der Ordnungshaft erfolgt mit der Maßgabe, dass sie am
- unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners führe. Im Übrigen gehe es überhaupt nicht um die Frage der
- nicht um Verbraucherschutzgesetze handele. Im Übrigen hätten die Voraussetzungen von § 178 g Abs. 3
KG Berlin - 13 U 36/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Rechnet man dies auf den qm der zum Mietpool gehörigen Fläche um, ergibt sich ein Betrag von 2,04 DM/qm
- Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum von 0,67 DM/qm an den im Besuchsbericht ausgewiesenen
- nicht auf den Mieter umlegbaren Verwaltungskosten. An Instandsetzungskosten kalkuliert er 22,50 DM/qm im
- Übrigen auch dann nicht, wenn man mit den 12,- DM/qm Nettokaltmiete rechnet, die die Beklagte unstreitig
- Immobilienfondsbeteiligungen erstmals in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2006 (WM 2206,1194) angenommen hat, greift nur im
VG Potsdam - 3 K 1195/05
Verwaltungsgericht Potsdam vom 01.01.2002
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- . 5Mit seiner am 25. Mai 2005 erhobenen Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter. Er ist der
- schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren eine Zuwendung in Höhe von 77.093,16 DM, die am 15
- Erstattungsbescheid“ überschriebenem Bescheid vom 30. März 1999 (Az.: R43/A-1196, zugestellt am 1. April 1999
- . Am 28. November 2003 zahlte der Kläger den geforderten Betrag an den Beklagten zurück. 4Mit Bescheid
- VwVfGBbg eine Zinsforderung in Höhe von 5.117,41 Euro geltend. Dagegen legte der Kläger am 23
OLG Frankfurt - 9 U 44/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.04.2007
- Inhalt
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- verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 9. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 25.04.2007 Normen: § 171 BGB
- sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 15. April 2005
- Parallelfällen - Bl. 494 ff. d.A.).Am institutionalisierten Zusammenwirken der Beklagten mit der X-Gruppe
- ersten Darlehensvertrages zur Zwischenfinanzierung am 26.2.1993 - vor dem Kaufvertragsschluss. Nach
VG Arnsberg - 3 K 5010/03
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 27.08.2007
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- vom 30. Mai 2002 und brachte in einem Gespräch am 16. Juli 2002 im Ministerium ihr Unverständnis über
- 2002 und vom 24. Januar 2003 erhob die Klägerin am 20. Mai 2003 Widerspruch und bat um Einsicht in
- Stammzellentransfusion. Mit Schreiben vom 29. Mai 1998 an die Beteiligten wies die Beklagte darauf hin, dass
- der Beklagten am 7. Februar 1995 aus: Das Evangelische Krankenhaus I erfülle - insbesondere aufgrund
- Universitätsklinik Frankfurt erfolgt. Die Leistungsfähigkeit der hämatologisch/onkologischen Abteilung des
VG Aachen - 8 K 596/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 03.03.2010
- Inhalt
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- Widerspruchsbescheid vom 29. Mai 2007 zurückwies. Der Kläger hat am 22. Juni 2007 Klage erhoben, mit der
- durch eine Vielfalt des Benutzerkreises gekennzeichnet sind, 43vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 3. Mai
- mit dem amtlichen Kennzeichen "AC - I. 8659" ab Februar 2006 an. 5Mit Schreiben vom 29. September
- dieser befanden sich am Tag der Anmeldung am 27. September 2006 ein Radio sowie zwei Lautsprecher im
- . 4Am 27. September 2006 meldete der Kläger bei einem Gebührenbeauftragten des Beklagten im nicht
BGH - s am 27.03.200
Bundesgerichtshof vom 03.08.2006
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 26. Zivilsenat Norm: § 478 BGB vom 17.12.1990 Entscheidungsdatum
- Maschinenfabrik A OHG ein Dosieraggregat, das am 27.03.2001 in Betrieb genommen wurde. Nach dem die Klägerin
- die Klägerin am 25.02.2002 die Beklagten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Die in der Folgezeit
- Klägerin beantragt, 7das am 27.04.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden (7 O 380/05) abzuändern
- ., Peremptorische Einrede und "Ausgleichzusammenhänge“, JZ 1966, 428 ff) am deutlichsten formuliert
BGH - X ZR 117/04
Bundesgerichtshof vom 06.02.2007
- Inhalt
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- Urteil des 13. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Mai vom 23. Juni 2004 im
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 117/04 Verkündet am: 6. Februar 2007 Potsch
- ohnehin verpflichtet war. BGH, Urt. v. 6. Februar 2007 - X ZR 117/04 - OLG Frankfurt a.M. LG Darmstadt
- . Am 14. Juni 1995 trafen die Parteien eine Vereinbarung, nach der T. sich bis auf eine
- die T. das wettbewerbsfähigste Angebot ab, wird der Auftrag an T. vergeben. 3 Für die
OLG Brandenburg - 2 U 5/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.01.2008
- Inhalt
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- Faulherd am Stämmling und ein Riss im Stammfuß festgestellt, an dem anderen Baum ebenfalls starker
- . Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 12 O 201/07, unter Zurückweisung des
- nächsten Baumschau am 21.09.2003 (Bl. 76) wurden ebenfalls an beide Bäumen Faulstellen und Totholz
- . Bei der Untersuchung am 24.06.2005 (Bl. 78,79) wurden an dem einen Baum starker Totholzbesatz, ein
- Bundesgerichtshofs (grundlegend BGH, Urteil vom 13. Mai 1975, Az. VI ZR 85/74, zitiert nach juris Rn. 14 ff
OLG Frankfurt - 26 Sch 28/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 26.06.2006
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 26. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 26.06.2006 Aktenzeichen: 26 Sch
- den Parteien am 20.04.2005 ergangene Schiedsspruch des Schiedsgerichts für die graphische Industrie
- Telefonat, dessen Inhalt zwischen den Parteien streitig ist, übersandte die Antragsgegnerin per Fax am
- am gleichen Tag. In den beiden Auftragbestätigungen wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag den
- Rz. 2;). An dieser Schriftform fehlt es im vorliegenden Fall. Nach Art. II Abs. 2 UNÜ ist unter einer
BGH - VIII ZR 178/13
Bundesgerichtshof vom 22.01.2014
- Inhalt
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- Düsseldorf, WM 2010, 2258, 2259 f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009 - 17 U 241/08, juris Rn
- Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 2 BGB stellt (Senatsurteil vom 9. Mai 1990 - VIII ZR 222/89, WM 1990, 1241
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 178/13 Verkündet am: 22. Januar 2014 Ring
- Leasingvertrag nicht um verbundene Verträge im Sinne von § 499 Abs. 2, §§ 500, 358 Abs. 3 BGB aF
- Düsseldorf LG Mönchengladbach Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Januar 2014 durch den
OLG Brandenburg - 11 U 6/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 14.12.2006
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt/Oder - Az.: 14 O 185/02 - den Beklagten zu verurteilen, an sie 222.534,67
- ausdrücklichen Erklärungen des Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 16.11.2006
- die Eheleute W. zurückgenommen. 32 Im Verfahren 11 O 342/01 Landgericht Frankfurt (Oder) hat die
- Brandenburgischen Oberlandesgerichts am 21.11.2006 zurückgewiesen und die Revision zugelassen (Az.: 2 U 37/05
- Berufung der Klägerin und des Streithelfers gegen das am 14. Dezember 2006 verkündete Urteil des