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OLG Düsseldorf - I-24 U 126/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.03.2006
- Inhalt
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- Landgericht hat die beklagte Leasinggesellschaft zu Recht zur Zahlung verurteilt (19.459,75 EUR nebst
- geleasten Pkw gerichtetes Erwerbsrecht erlangt, ist von Rechtsirrtum beeinflusst. Die mit "Bestellung
- diese im Zeitpunkt der "Bestellung" ohne Vertretungsmacht gehandelt hat. Mit dem gegenüber der
- Lieferantin erklärten Eintritt in die "Bestellung" ist die Beklagte aber nicht nur, wie sie meint, auf
- sei. 7aa) In der Tat ist es richtig, dass die Einräumung eines Erwerbsrechts zugunsten des
OLG Köln - 6 U 44/09
Oberlandesgericht Köln vom 14.10.2009
- Inhalt
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- Landgericht zu Recht eine bestehende Verwechslungsgefahr angenommen. Die eingetragene Marke "C im Kreis
- aberkannt worden ist. 64Die Klägerin hat mit dem Antrag zu IV Kosten der Abmahnung der Beklagten zu 1) – 3
- Gegenstandswert mit zutreffender Begründung (Urteil Seite 12) zu Recht festgesetzt worden und auch
- .", das in einen dieses umgebenden fast geschlossenen Kreis einbeschrieben ist, gemäß den nachfolgend
- benutzen, insbesondere Bekleidungsstücke mit diesem Kennzeichen anzubieten, in den Verkehr zu
§ 315a SGB 6
Auffüllbetrag
- Inhalt
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- . Dezember 1991 geltenden Recht oder nach § 302a Abs. 3 weiterhin zustehende Rentenbetrag
- Ist der für den Berechtigten nach Anwendung des § 307a ermittelte Monatsbetrag der Rente
- einschließlich des Ehegattenzuschlags, wird ein Auffüllbetrag in Höhe der Differenz geleistet
- geleisteten Rentenbeträge zuvor um 6,84 vom Hundert erhöht; Zusatzrenten nach § 307a Abs
- Versicherung in der Sozialversicherung vom 28. Januar 1947 und Zusatzrenten nach der Verordnung über die
BSG - B 6 KA 40/11 R
Bundessozialgericht vom 17.10.2012
- Inhalt
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- Widerspruch im Ergebnis zu Recht als unzulässig angesehen. Zum anderen hätte der Beklagte auch
- Senat hat in der Vergangenheit für nachgehende Rechte und Pflichten einer Gemeinschaftspraxis
- im Sinne dieser Vorschrift ersetzt. Hierfür reicht der von der Klägerin dargelegte Sachzusammenhang
- ausschließlichen Erbringung von Leistungen im Bereich Nephrologie in der Gemeinschaftspraxis Dres. H
- Versorgungszentrum J. Straße in S. GmbH", das mit Beschluss vom 21.3.2007 zur vertragsärztlichen Versorgung
OLG Köln - 19 U 147/97
Oberlandesgericht Köln vom 07.02.1997
- Inhalt
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- gebunden sein sollte, denn das Recht sollte mit der Maßgabe ausgeübt werden, daß solche Vermächtnisse
- ist deshalb unbeachtlich. 3. Durch das Vermächtnis wurde für die Beklagte das Recht begründet, von
- tenorierte Anspruch der Klägerin ist mit der Berufung nicht angegriffen worden). Entgegen der Ansicht
- .) zugewandten Vermächtnisses zu. 1. Entgegen der Ansicht der Klägerin ist das Vermächtnis mit dem Tod
- entsprechend der Regelung des § 2299 BGB den Vertragsparteien lediglich das Recht ein, beliebige
FG Münster - 3 K 1261/06
Finanzgericht Münster vom 14.06.2007
- Inhalt
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- Grundbesitz in O, A-Str. 1, im Wege der Schenkung mit Wirkung zum 01.01.2004. Das Grundstück gehörte zum
- Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH ist der Kl. (URNr. ). Im Zusammenhang mit den o. g
- vertritt im Ergebnis die Auffassung, dass es in Folge der mit der Grundbesitzübertragung in Zusammenhang
- trat mit einer Einlage von 40.000 EUR als Kommanditist wieder in die Gesellschaft ein (URNr. ). Die
- einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG oder eines Anteils daran. In
OLG Hamm - 18 U 139/99
Oberlandesgericht Hamm vom 26.06.2000
- Inhalt
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- 1970, 1075) steht zu Recht auf dem Standpunkt, daß der Doppelmakler nicht verpflichtet ist, seinen
- , bestand allenfalls ein Recht der Zuwegung über die Wegparzellen, und es ist kaum vorstellbar, daß
- des notariellen Kaufvertrages vom 30.06.19998, in dem der Verkäufer zusichert, daß ein "Recht auf
- die Klägerin nicht als Vermittlungsmakler im Rechtssinne tätig war. Denn es ist nichts dafür
- festgestellt, daß ein Recht der Zuwegung über die Flurstücke Nr. 229 und 231 bestehe. 18 19Dies war
OLG Hamm - 21 U 84/05
Oberlandesgericht Hamm vom 08.11.2005
- Inhalt
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- Mängelbeseitigungskosten an. II. 91.1011Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, daß der Kläger
- Doppelsicherung. 8Zu Recht habe das Landgericht dann aber die Vereinbarung, beide Sicherungen behalten zu dürfen
- kein sachlicher Grund, in diesem Fall eine Doppelsicherung zuzulassen mit dem formalen Argument, es
- vertraglich zustehende Sicherheitsbetrag betroffen ist, anstatt mit dem vertraglichen Einbehaltsrecht
- mit Gegenrechten wegen konkreter Mängel begründen. Wäre das zulässig, so stünde es im Belieben des
BFH - VI B 95/07
Bundesfinanzhof vom 06.11.2007
- Inhalt
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- Rechts berührt. Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen
- ist. Das FG hat sich in der Vorentscheidung --unter Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung des FA
- grundsätzlich auch an einem anderen Arbeitsplatz verrichten könnte (Senatsurteil in BFHE 203, 130, BStBl II 2004
- konkreten Einzelfalls vorzunehmen (Senatsbeschluss in BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488, m.w.N.). Auf die
- festgestellten Sachverhalts können grundsätzlich nicht mit der Verfahrensrüge im Rahmen der Beschwerde gegen
BPatG - 29 W (pat) 12/01
Bundespatentgericht vom 22.01.2003
- Inhalt
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- angemeldete Marke im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen, weil ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt
- . Unterscheidungskraft iS der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete
- überwinden. Entscheidend ist, ob einer Wort/Bildmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im
- – marktfrisch). Ausgehend von diesen Grundsätzen ist festzustellen, dass sich die angemeldete Marke in der
- Personen und Ereignisse als auch im Wirtschaftsleben und in der Berichterstattung für Waren als
FG Köln - 13 K 4826/03
Finanzgericht Köln vom 28.02.2007
- Inhalt
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- EK 02 im Verlustentstehungsjahr 2001 mindern würde, wenn in diesem Jahr noch altes Recht gelten
- erstmaligen Anwendung neuen Rechts ab 2001 gemäß § 34 Abs. 1 KStG mit Rücksicht auf die Möglichkeit der
- mit dem Körperschaftsteuerbescheid vom 00.00.0000 in vollem Umfang der Tarifbelastung unterworfen
- EK 40 und Minderung des EK 40 durch Verrechnung mit negativem EK 02) im Rahmen der Anwendung der
- Hinzurechnung im Verlustentstehungsjahr eine gleich hohe Kürzung in entsprechender Anwendung des § 33 Abs. 1
LSG Bayern - L 16 RJ 289/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.06.2002
- Inhalt
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- befinden sich in Übereinstimmung mit Dr.R. , der im Auftrag des Sozialgerichts Landshut das
- Übereinstimmung mit den Fachärzten, die den Kläger im Auftrag der Beklagten in Regensburg ambulant
- Kläger im Auftrag der Beklagten vom 10. bis 12.11.1997 in der Ärztlichen Gutachterstelle Regensburg
- . hatte den Kläger ebenfalls im Auftrag des Gerichts ambulant untersucht. Er schrieb in seinem Gutachten
- Lücke besteht. Auf das Recht zur freiwilligen Nachentrichtung von Beiträgen ab Rentenantragstellung 1993
Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 29.12.2012
- Inhalt
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- Erfolg.Der Senat hat ausgeführt: Die Beklagte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren
- in den Details in der Weise bekannt ist, dass sich der Klägerin die Unrichtigkeit der Auskünfte des
- vorsätzlich und schuldhaft.Der Klägerin ist ein Schaden in Höhe von ca. 2.500 Euro entstanden, die
- Beratung der Versicherten über die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Krankenversicherung
- Leistungsumfang haftet, hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Amtshaftungssenat - mit Urteil
OLG Hamm - 31 U 359/06
Oberlandesgericht Hamm vom 12.12.2007
- Inhalt
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- worden ist, so dass dieser mit einem solchen Angebot am 03.02.2000 hat rechnen müssen. Der in
- Antrag des Klägers – seit dem 01.01.2004 in Höhe von 5,9 % zu verzinsen ist. Für Zinszahlungen im Jahre
- (J Immobilienfonds) im Nennwert von 70.000,- DM sowie Übertragung der Rechte aus dem Treuhandvertrag
- Übertragung der Rechte aus der Fondsbeteiligung und aus dem Treuhandvertrag in Verzug befindet. Die
- § 3 Abs. 1 HWiG ist die Beklagte gegenüber dem Kläger ferner zur Rückabtretung der Rechte aus der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 100/07 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2007
- Inhalt
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- angefochtenen Beschluss zu Recht abgelehnt, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß
- wiederholt mit etwa 200.000 EUR angegeben. Insbesondere ist ein entsprechender Wert auch im Rahmen
- Antragstellern der Verlust ihrer Wohnung in Q, Vermieterin ist die im selben Hause wohnende Mutter der
- hat (Nichtabhilfebeschluss vom 22.05.2007), ist unbegründet. 3Das Sozialgericht hat es mit dem
- allein steht der Annahme von Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB II entgegen. Die vom