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HessVGH - 8 Q 31/89

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.01.1989
Inhalt
  • Berufung ist noch nicht entschieden. 3Den mit der einstweiligen Anordnung weiterverfolgten
  • Antragstellerin der Erfolg versagt bleiben. 8Er ist bereits unzulässig, soweit mit ihm die Verpflichtung des
  • Antragsgegners 8Er ist bereits unzulässig, soweit mit ihm die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt
  • wird, die Sperrzeit in der Nacht von Samstag auf Sonntag nicht nur -- wie im Hauptsacheverfahren
  • ) zuständig, wenn die Hauptsache im Berufungsverfahren anhängig ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens

BPatG - 33 W (pat) 288/02

Bundespatentgericht vom 11.02.2003
Inhalt
  • Widerspruchsmarke mit einem massiven Rahmen versehen ist. Im Inneren der Widerspruchsmarke befindet sich ein
  • Rahmen, der in Kontrast zu dem helleren inneren Quadrat steht. Der Strich im inneren Quadrat der
  • wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Auch der
  • . Die Markenstelle hat den Widerspruch daher zu Recht gemäß § 43 Abs 2 Satz 2 MarkenG zurückgewiesen
  • ansehen (BGH GRUR 1999, 240, 241 – STEPHANS- KRONE I). Dies kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht

OLG Hamm - 15 Wx 158/08

Oberlandesgericht Hamm vom 26.03.2009
Inhalt
  • mit der durch das Landgericht zugelassenen weiteren Beschwerde. II) 89Die weitere Beschwerde ist
  • auftragsgemäß in elektronischer Form, nämlich als Bilddatei, dem Genossenschaftsregistergericht. Mit
  • sind erforderlich, um die bereitgestellten Dokumente in elektronischer Form im Registergericht
  • Kostenbeschwerde beim Landgericht eingelegt. Mit der Beschwerde hat er eine in formaler Hinsicht korrigierte
  • , die Gebühr gemäß § 147 Absatz 2 KostO sei im Hinblick auf den mit der Erstellung der aufbereiteten

BPatG - 33 W (pat) 41/04

Bundespatentgericht vom 22.11.2005
Inhalt
  • ausgeschlossen ist. Die Markenstelle hat der Marke daher im Ergebnis zu Recht den Schutz in der
  • reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr. vgl. BGH MarkenR 2005, 145
  • ) BESCHLUSS In der Beschwerdesache … betreffend die IR-Marke 769 922 hat der 33. Senat (Marken
  • verweist im Übrigen auf eine Voreintragung der Marke in Großbritannien. Wegen der weiteren
  • (st. Rspr. vgl. BGH a. a. O. – BerlinCard; BGH GRUR 1999, 1089 – YES). Die schutzsuchende Marke ist

BGH - V ZB 178/08

Bundesgerichtshof vom 14.05.2009
Inhalt
  • Durchsetzung der ihr von dem Gesetzgeber zugedachten Rechte im Versteigerungsverfahren hängt entscheidend
  • Vollstreckungsgericht mit Beschluss vom 22. August 2008 zurückgewiesen. Die neuerliche Beschwerde ist
  • Rechtsbeschwerde der Gläubigerin, mit welcher diese ihren Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG
  • Mindesthöhe ist in § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG als Zwangsversteigerungsvoraussetzung ausgestaltet und
  • . 6a) Die Gläubigerin hat wie jede Wohnungseigentümergemeinschaft nach geltendem Recht keine

BGH - VIII ZR 142/00

Bundesgerichtshof vom 31.01.2001
Inhalt
  • Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren, in dem Schriftsätze bis zum 17. Januar 2001 eingereicht
  • und Dr. Wolst für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 16. Zivilsenats
  • Urteil der ersten Instanz ergangen war, ist mein Mann in die Berufung gegangen. Ich kann nicht sagen
  • in welcher Eigenschaft mein Mann in die Berufung gegangen ist. Ich vertrete die Klägerin. Ich bin die
  • zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin fordert Zahlung eines Restkaufpreises für die

LG Bonn - 6 T 312/05

Landgericht Bonn vom 16.11.2005
Inhalt
  • : Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Ist über das Vermögen eines
  • abschließen will. Das ist angesichts der eröffneten Insolvenzverfahren und der in der Hinweisverfügung
  • zurückzuweisen. Das Urteil des Amtsgerichts ist ausführlich begründet und dürfte jedenfalls im
  • , ungefragt zu offenbaren, dass das Insolvenzverfahren eröffnet ist, im vorherigen Mietverhältnis
  • ist, überhaupt irgend eine Erklärung für die Rückstände im Vormietverhältnis zu geben, schwerlich

LG Bonn - 4 T 801/01 LG

Landgericht Bonn vom 14.02.2002
Inhalt
  • . Zivilkammer Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 4 T 801/01 LG Bonn Sachgebiet: Recht (allgemein
  • dem Grundbesitz , verbunden mit dem Sondereigentum an der Gewerbeeinheit (Praxis) im 1. Obergeschoß
  • (Neubau), im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichnet, sowie das Sondernutzungsrecht an vier
  • . IV. des Vertrages nach dem Bautenstand (Bl. 10 d.A.). In Ziff. XII. heißt es u.a. : 4"... Der
  • an dem Bauwerk bestehen, ist im einzelnen nicht bekannt. Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt ist

BGH - V ZR 235/02

Bundesgerichtshof vom 17.01.2003
Inhalt
  • zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Mit notariellem Vertrag vom 9. Oktober 1998 erwarben die Kläger von
  • Schulden, noch im Vermögen vorhanden ist. BGH, Urt. v. 17. Januar 2003 - V ZR 235/02 - OLG Bamberg LG
  • . Klein, Dr. Gaier und Dr. Schmidt-Räntsch für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 3
  • 166.000 DM und rechnete in Höhe eines weiteren Teilbetrages auf. Die Restforderung, die die Kläger mit
  • Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Mit der - vom Oberlandesgericht zugelassenen - Revision

BPatG - 27 W (pat) 141/09

Bundespatentgericht vom 06.08.2009
Inhalt
  • der Sache keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, hat
  • Hochwertigkeit im Einzelnen erreicht werden soll oder kann. Es reicht aus, dass das angesprochene
  • Merkmale der Waren oder Dienstleistungen gebe. II. Die nach § 66 MarkenG zulässige Beschwerde hat in
  • Eigenschaften als oder im Zusammenhang mit einer besonderen Hochwertigkeit von Speisen ansehen. Entgegen
  • des Publikums nicht in der vollen Breite seines Bedeutungsspektrums erfasst werden dürfte, ist es

AG Bonn - 6 C 411/05

Amtsgericht Bonn vom 22.09.2005
Inhalt
  • wirtschaftlichen Verhältnisse. Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die
  • abzuwenden. Tatbestand: 1Die Beklagte ist Eigentümerin des Einfamilienhauses E..straße in Bonn. Mit
  • , mit dem klägerischen Ehemann erfolgte das Gespräch über die berufliche Tätigkeit zumindest im
  • Zusammenhang mit notwendigen Arbeiten, die im Haus noch durchzuführen waren. Der klägerische Ehemann
  • Teil der Kaution ist mittlerweile bei ihrem Prozessbevollmächtigten hinterlegt. Mit Schreiben vom

BFH - VII B 45/08

Bundesfinanzhof vom 19.03.2009
Inhalt
  • mit Steuerschulden der Spedition. Nachdem B im November 2002 für Steuerschulden der GbR als Haftender
  • , weil die Grundsätze der Beweiswürdigung dem materiellen Recht zuzuordnen sind (vgl. Gräber/Ruban
  • in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde, ist weder vorgetragen noch ersichtlich. 72. Der
  • , wenn auch nicht in allen Punkten der insoweit vom FG gegebenen Begründung, so doch jedenfalls im
  • Schuldner nicht beanspruchen kann, gemäß § 46 Abs. 5 AO mit befreiender Wirkung an den in der

BGH - 4 Js 2269/99

Bundesgerichtshof vom 06.12.2004
Inhalt
  • überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt, ob und in welchem
  • .a) Allerdings legt die Antragsgegnerin dem Antragsteller im Ansatz zu Recht ein Fehlverhalten zur
  • wegen einer am 13. Mai 1999 begangenen fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr. In dem rechtskräftig
  • gewarnt durch den Verkehrsunfall im Januar 1999 habe der Antragsteller im Mai 1999 mit mindestens 1,29
  • Antragstellers ca. 4½ Jahre zurück. In dieser Zeit hat sich der Antragsteller einwandfrei verhalten. Mit

LSG Hessen - L 2 J 1073/93

Hessisches Landessozialgericht vom 24.01.1994
Inhalt
  • linken Capsula interna mit spastisch armbetonter Hemiparese rechts am 11. Juni 1990 im Rahmen einer
  • Lücke im Versicherungsverlauf von Dezember 1986 bis Februar 1990, in der die Klägerin nach eigenen
  • angefochtenen Urteil zu Recht entschieden, daß die Voraussetzungen für einen Anspruch der Klägerin auf Rente
  • aufgrund einer der in § 1252 RVO genannten Tatbestände (z.B. Arbeitsunfall) eingetreten ist. Auf der
  • aufzuweisen. Der Versicherungsfall ist auch nicht durch einen in § 1252 RVO aufgeführten Tatbestand

LAG Rheinland-Pfalz - 5 Ta 280/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 08.12.2005
Inhalt
  • ). Dies ist anerkanntes Recht (vgl. Zöller/Vollkommer 25. Aufl. ZPO § 329 Rz. 24). Der Begründungszwang
  • Beteiligten in die Lage versetzen, in Kenntnis der tragenden Gründe des Gerichts ihre Rechte wirksam
  • ergebe sich ein Gegenstandswert in Höhe von 66.396,97 Euro. Mit dem Beschluss vom 17.11.2005 - 6 Ca 1236
  • Beschwerdegericht mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt. Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im
  • Übrigen wird auf weiteren Akteninhalt Bezug genommen. II. Die Beschwerde ist begründet i. S. d