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FG Hessen - 6 V 3503/06

Hessisches Finanzgericht vom 02.03.2007
Inhalt
  • dieser Verweisung, dass die Übertragung des Rechts aus dem Papier dem Recht am Papier folgt. Mit der
  • 24.04.1995 IX R 23/94, BStBl II 1995, 519 mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 25.11.1993 V R 59/91
  • , BStBl II 1994, 336). Dafür ist in erster Linie das Auftreten nach außen hin maßgeblich. Nur derjenige
  • Antragstellerin, sondern mit den jeweiligen Busunternehmern in Vertragsbeziehungen traten, ist bereits
  • Antragstellerin ist eine juristische Person in der Rechtsform einer GmbH. Gegenstand ihres

HessVGH - 11 UE 923/04

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 19.09.2005
Inhalt
  • Medizinstudiums im Jahre 1985 dokumentierten. Dieses "Certificate" sei echt in dem Sinne, dass es von einer zur
  • , bevor das Recht zur fachlich und zeitlich uneingeschränkten Berufsausübung als Arzt in Afghanistan
  • ist deshalb im übrigen zurückzuweisen. 27 Die Kosten sind in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang
  • Feststellungen in der genannten gutachterlichen Stellungnahme echt. Es dokumentiere den Abschluss des
  • Bildungswesen als echt beurteilten "Certificate" vom 30. April 2003 zu zweifeln. Das Gutachten ist durch den

OLG Zweibrücken - 1 Ss 76/03

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 07.07.2003
Inhalt
  • wurde durch Gerichtsbeschluss zurückgewiesen mit im Wesentlichen folgender Begründung: Angesichts der
  • Hauptverhandlung bestanden habe. Zu Recht beanstandet die Revision dieses Verfahren. Die Verfahrensrüge
  • hinaus ein Bewährungswiderruf in anderer Sache im Raum. Im Falle der notwendigen Verteidigung findet
  • . Ein intensives Aktenstudium ist so nicht gewährleistet; darüber hinaus bedarf es auch, was im
  • er ist dazu auch nicht in der Lage vorzutragen, in welchem Punkt er etwa die Verteidigung bei

Alles wolkig oder doch eher bedeckt? Die rechtliche Situation des Cloud Computing – Teil 4/4

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 26.09.2012
Inhalt
  • und Datenverarbeitungsvorgänge mit den Anforderungen des jeweils geltenden Rechts und mit
  • verarbeitet werden können. (9) Eine ausdrückliche Regelung, welche dem Cloud-Anwender das Recht einräumt
  • im Arbeitsspeicher nur vorübergehend und mit dem Zweck der bestimmungsgemäßen Nutzung der
  • Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet … Die gesetzlichen Vorgaben verlangen im Weiteren, dass ein
  • Vorgaben von § 11 Abs. 2 BDSG berücksichtigt. Im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Regelungen

BGH - XII ZR 288/00

Bundesgerichtshof vom 12.06.2002
Inhalt
  • Recht rügt allerdings die Revision in diesem Zusammenhang, daß sich dieses Ergebnis, wonach die Beklagte
  • verpflichtet ist, dem Antrag des anderen auf gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn in
  • und Dr. Ahlt für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des
  • der Beklagten seien geklärt. II. Diese Ausführungen halten im Ergebnis den Angriffen der Revision
  • stand. 1. Zu Recht und von der Revision unbeanstandet hat das Oberlandesgericht das

BGH - VIII ZR 269/12

Bundesgerichtshof vom 03.07.2013
Inhalt
  • erheben. 28b) Wie die Revision mit Recht rügt, ist das vom Berufungsgericht eingeholte Gutachten des
  • , mieteten im Jahre 1980 eine Doppelhaushälfte der Klägerin in Ahlen. Das im Jahre 1912 gebaute Haus ist
  • auf, die allgemein einem Vergleich mit dem Mietwohnraum im übrigen Stadtgebiet, der in den
  • werden; es genügt, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, die Angabe der nach Auffassung des
  • darstellten. Denn hierbei handelt es sich, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, nicht

LSG Bayern - L 7 B 587/06 AS ER

Bayerisches Landessozialgericht vom 05.09.2006
Inhalt
  • . Alg II für die Zeit vom 01.11.2005 bis 30.04.2006 in Höhe von monatlich 757,09 EUR. Der Bescheid
  • Beschwerden sind sachlich nicht begründet. Zu Recht weist das SG darauf hin, dass der Bescheid vom
  • 26.10.2005 bestandskräftig geworden ist, so dass eine vorläufige Regelung im Rahmen des § 86b Abs.2
  • SGG nicht in Betracht kommt, da diese voraussetzt, dass ein zulässiger Rechtsbehelf anhängig ist, und
  • hier nicht gegeben. Zudem ist der Kläger durch die Regelung in dem Bescheid vom 26.10.2005 nicht

§ 104b AufenthG 2004

Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
Inhalt
  • rechtmäßig oder geduldet in Deutschland aufhält,3.es die deutsche Sprache beherrscht,4.es
  • ;ltnisse der Bundesrepublik Deutschland eingefügt hat und gewährleistet ist, dass es sich auch
  • in Zukunft in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen wird und5.seine Personensorge sichergestellt ist.
  • Einem minderjährigen ledigen Kind kann im Fall der Ausreise seiner Eltern oder des allein
  • sich auf Grund seiner bisherigen Schulausbildung und Lebensführung in die Lebensverhä

LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AL 90/06

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2008
Inhalt
  • deutschem Recht nicht nachgewiesen worden sei. Mit der Klage zum Sozialgericht hat die Klägerin einen
  • . Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht die Ablehnung der
  • Arbeitslosenhilfe mit der Begründung verlangte, Unterhaltsleistungen an ihre in Griechenland lebende Mutter
  • nach griechischem Recht könnten nicht berücksichtigt werden, da eine Unterhaltsverpflichtung nach
  • Vater Unterhalt gezahlt. Die Unterhaltszahlungen seien aufgrund von nach griechischem Recht bestehenden

OLG Düsseldorf - I-24 U 171/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.04.2006
Inhalt
  • Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Anspruch der Klägerin verjährt ist. Die gegen
  • Gesetzbuch, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung, also
  • ) und nach neuem Recht darüber hinaus die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Anspruchstellers von
  • Verjährungsfrist in der seit dem 01. Januar 2002 geltenden Fassung kürzer ist als nach der vorher gültigen
  • Rechtshängigkeit bereits verjährt. d. 1617Soweit die Klägerin im Anschluss an eine vereinzelt in der

BGH - 5 StR 325/07

Bundesgerichtshof vom 07.11.2007
Inhalt
  • . unglaubwürdig und seine Aussage unglaubhaft ist“ gestellten Antrag zu Recht nicht als förmlichen
  • ist, bedarf keiner näheren Darlegung. Im Übrigen begegnet die Rüge auch in formeller Hinsicht
  • 5 StR 325/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 7. November 2007 in der Strafsache
  • Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des
  • (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO). 12b) Die in diesem Zusammenhang erhobene Aufklärungsrüge ist unzulässig

OLG Stuttgart - 14 U 46/13

Oberlandesgericht Stuttgart vom 10.02.2014
Inhalt
  • die Kontakte zu diversen Geschäftspartnern aufnahm, die ihm die Beklagte vorwirft. Erst recht ist
  • ihn tragen können. Dass der die Abstimmung beantragende Gesellschafter im Zusammenhang mit der in
  • insofern bestanden hätten, ist erst recht nicht ersichtlich und trägt die Beklagte ebenfalls nicht
  • Entscheidung des Senats ist nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen
  • bestimmt. Der Vortrag der Beklagten in der Berufungsinstanz ist - sollte er nicht etwa unbestritten

VerfGH Berlin - 1 AR 1192/00

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 19.09.2000
Inhalt
  • , Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 1991, § 23 II Rn. 79), mit der Folge, dass der Antragsteller in seinen
  • Erschöpfung des Rechtsweges im Wege der Revision zum Bundesgerichtshof mit der Folge, dass anschließend
  • Gewalt im Sinne des § 49 Abs. 1 VerfGHG ist (verneinend zum Bundesrecht BVerfGE 1, 9 ; 1, 322
  • - LVerfGE 1, 199 , st. Rspr.). Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer
  • sowie zum bayerischen Recht: BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1975 –Vf.-74-VI-74-, VerfGH 28

LSG Bayern - L 10 AL 153/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 20.02.2003
Inhalt
  • Konkursausfallgeld auf der Grundlage eines Bruttobetrages von 1.225,00 DM zu zahlen ist. II. Im Übrigen wird die
  • Sozialgerichtsgesetz -SGG-), aber im Wesentlichen unbegründet. Zu Recht hat das SG die Beklagte zur Leistung
  • Bescheid der Beklagten vom 06.11.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.05.1998 zu Recht
  • Berufungsverfahrens zu erstatten. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist die
  • II.1 folgende Regelung: "Mit dem Novembergehalt wird ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt. Für 1995

Wichtige Neuerungen 2021 für Unternehmen von Russland

Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 10.02.2021
Inhalt
  • den IT – Unternehmen erklärt. Für der Interesse zur Entwicklung der Krabbenfangflotte
  • verschiedene Rechtsänderungen in Kraft – nicht zuletzt bedingt durch auch die Corona &ndash
  • Gerichtes Beschlusses hat der Rechtsbesitzer das Recht einen Antrag gegen des Verletzers über
  • eingesetzt.Es ist die Definition „geografische Hinweise“ in die Regulierung des Herkunftsortes
  • einzigartigen Barcode für jede Herstellung, mit dem Ware identifiziert ist und der Verkehr von dem