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BSG - B 6 KA 64/98 R
Bundessozialgericht vom 28.06.2000
- Inhalt
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- Klägerin zudem einen Hauptgeschäftsführer angestellt habe, dessen sondervertraglich festgelegtes
- Abs 6 SGB V durch den Vorstand geleitet, dessen Hauptamtlichkeit nicht vorgeschrieben ist. Er besteht
- dessen Stellvertreter kompatibel zu machen. Das kann nicht in der Weise geschehen, daß für die Zeit
- , dessen Zulassung ruht, nicht aufrechterhalten werden kann. Nach dem Ende des Ruhenszeitpunktes bzw der
- durch einen Vertreter führen läßt, für dessen Beschäftigung er aus dem Praxiserlös mehr als 30.000 DM
Anlage I BBesG
(zu § 20 Absatz 2 Satz 1)Bundesbesoldungsordnungen A und B
- Inhalt
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- Arbeit–als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches –Direktor bei einem Amt der Bundeswehr, dessen
- Sonderorganisation bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist ––als der
- , Telekommunikation, Post und EisenbahnenErster Direktor bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in
- Robert Koch-InstitutsVizepräsident –der Generalzolldirektion ––eines Amtes der Bundeswehr, dessen
- Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5, B 6
OLG Köln - 6 U 71/00
Oberlandesgericht Köln vom 27.10.2000
- Inhalt
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- deutscher Verlag, zu dessen Produkten die Zeitungen "H. " und "D. " gehören. Sie bietet einzelne Beiträge
- Bearbeitung des betreffenden Zeitungsbeitrages, auf dessen unveränderten Inhalt lediglich hingewiesen wird
- 2.Alt UrhG zulässige Vervielfältigungen. Der Nutzer von P. verwendet die bei dessen Betrieb
- der Senat, dessen Mitglieder als potentielle Nutzer des Internet zu den angesprochenen
- dessen Wert maßgebliche Interesse der Klägerin an dem lediglich die Bezeichnung des Angebotes als
OLG Koblenz - 12 U 244/03
Oberlandesgericht Koblenz vom 08.11.2004
- Inhalt
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- Landgerichts vom 19. November 2001 sowie in dessen Urteil vom 30. Januar 2003 jeweils unter Ziffer 1
- auf dessen Urteil im Nachverfahren Bezug genommen. II. Die Berufung und der Einspruch der Beklagten
- § 556 BGB a.F., dessen Kaufpreis der Kläger unwidersprochen und durch die Zeugin L… bestätigt (Bl. 129
- GA) gemäß § 556 BGB a.F., dessen Kaufpreis der Kläger unwidersprochen und durch die Zeugin L
- . Der angebliche Widerspruch in der Aussage des Zeugen G... (Bl. 212 GA) besteht nicht. Dessen
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 3087/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2009
- Inhalt
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- Verkaufsflächen bis zu 800 qm die Errichtung von 74 bis 120 Stellplätzen verlangt. Ungeachtet dessen
- Lebensmitteleinzelhandel wirksam aus. Ungeachtet dessen sei das Bauvorhaben der Klägerin zu keiner
- Antragsteller. Denn der Bauvorbescheid ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, dessen Inhalt durch
- hat eine unzulässige Klageänderung zum Gegenstand. Ungeachtet dessen ist sie mangels
- Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen
VerfGH Berlin - 1 AR 1362/07
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 26.11.2008
- Inhalt
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- verursachten Körperverletzung und des Verlustes des Sprechvermögens, dessen Vorliegen eine notwendige
- Behandlungsfehler gesetzten Bedingung eingetreten, so dass dessen Verhalten nicht mehr gesetzmäßige
- dabei dessen Voraussetzungen darzulegen, d. h. darzutun, welche Tatsachen oder Beweisergebnisse das
- Strafbarkeitsvorwurf umfasst sei, hinsichtlich dessen keine Verjährung eingetreten sei. Im Rahmen der in
- erstmals in dem noch vor der Entscheidung des Landgerichts verfassten, dort jedoch erst nach dessen
SozG Dresden - S 18 KR 440/01 S
Sozialgericht Dresden vom 11.11.2004
- Inhalt
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- rückwirkend dessen versicherungsrechtlicher Status in der bislang freiwillig durchgeführten Kranken- und
- des Schriftstellers oder Journalisten, bei dessen Vorliegen das Gesetz nicht weiter nach der
- dessen Selbstverständnis als Künstler aus. Hängt sie dagegen von den Vereinen oder den Her
- Gericht die Tätigkeit des Klägers nach dessen Vortrag und unter Berücksichtigung der von ihm
- oder auch zur Ausstellung in einem Technikmuseum schon deshalb Kunst dar weil dessen Entwickler sich
LAG Hessen - 16 Sa 727/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.11.2006
- Inhalt
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- , hinsichtlich dessen Inhalts auf Bl. 109 bis 117 d. A. Bezug genommen wird. Vertragsgegenstand war
- MM. Zugrunde lag ein Werkvertrag mit der Fa. ... vom 16. April 1999, hinsichtlich dessen Inhalts
- Fa. ... vom 28. Mai 1999, hinsichtlich dessen Inhalts auf Bl. 241 bis 249 d. A. Bezug genommen wird
- von den Kräften, die auf ein Bauwerk einwirken und dessen Stabilität gefährden können bzw. deren
- Normgebers der AVE sei die Erstreckung des Tarifvertrages auf alle von dessen Geltungsbereich erfassten die
BSG - B 6 KA 35/01 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2002
- Inhalt
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- lasse sich auch nicht als Anfangs- und Erprobungsregelung rechtfertigen, weil dessen Rechtswidrigkeit
- innerhalb einer bestimmten Zeitspanne qualitativ schlechter behandelt als ein Arzt, dessen Praxis schon
- Instrument an die Hand gegeben wird, anhand dessen diese eigenverantwortlich Ausnahmen von bestimmten
- das eigentliche Praxisbudget. Hier wird jedem im Quartal behandelten Patienten, abhängig von dessen
- (vgl §§ 162, 163 Sozialgerichtsgesetz (SGG)). Unbeschadet dessen hat die Beklagte bereits in ihrem
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 2999/06.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2010
- Inhalt
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- in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er als Staatenloser seinen
- GG), bei dessen Auslegung sich die Rechtsprechung schon bisher an der Genfer Flüchtlingskonvention
- stellen für einen dem Glauben eng und verpflichtend verbundenen Ahmadi, zu dessen
- der Ahmadiyya- Glaubensgemeinschaft ein falscher Prophet ist. Aufgrund dessen werden Wahlen durch die
- dessen Vorliegen es nicht der Feststellung der Verfolgungsdichte einzelner Verfolgungsschläge im
LG Düsseldorf - 4a O 232/01
Landgericht Düsseldorf vom 03.09.2002
- Inhalt
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- "Stangenschubvorrichtung, insbesondere für dünne Stangen in automatischen Zuführvorrichtungen" trägt und als dessen
- . Insoweit komme eine Vorverlegung des Anmeldetages des Klagegebrauchsmusters vor dessen Einreichungstag
- werden zunächst dessen Gleitführungen 30 derart verschwenkt, dass das Schubmittel 38 hinter dem Stab
- . Eine Vorverlegung des Anmeldetages des Klagegebrauchsmusters vor dessen Einreichungstag am 14. Juni
- Umfang dessen erfolgen, was bei Einreichung der Patentanmeldung mit dem erkennbaren Willen, dafür ein
OLG Celle - 9 U 67/02
Oberlandesgericht Celle vom 14.08.2002
- Inhalt
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- Möglichkeit des einwöchigen Widerrufs gegenüber einem in ansässigen "Informationsbüro", dessen Leiter der
- Investmentvertrieb kapitalmarktrechtlich regeln, also auch das AuslInvestmG mit dessen
- Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes nach dem AuslInvestmG und dessen im
- deshalb darauf vertrauen, dass das Anlagesystem, in dessen Vertrieb er sich in vertrauensbildender
- , dessen Begründung sich die Beklagten mit Schriftsatz vom 21.11.2001 ausdrücklich zu Eigen gemacht haben
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 113/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 21.08.2003
- Inhalt
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- vom 06. November 1995, auf dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, abgewiesen. Die hiergegen
- das SG Stade, auf dessen Entscheidungsgründe verwiesen wird, die Klage abgewiesen. Gegen dieses ihm
- auf Heilbehandlung und/oder Verletztenrente, nur nach Eintritt eines Versicherungsfalles. Dessen
- Zusatzgutachten des Dr. V. werden auch die Schlussfolgerungen des Dr. S. in dessen Gutachten vom 07
- Prof. Dr. G. in dessen Gutachten vom 25. April 2002 nachgewiesen worden ist. Insoweit hat die
LAG Hamm - 15 Sa 1097/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.12.2008
- Inhalt
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- versetzt worden, in dessen Feuerwache bereits ein Personalüberhang existiere, der durch die Versetzung
- sei. Angesichts dessen sei ein Anspruch auf die geltend gemachte Abfindungssumme nach der
- der Beklagten geschlossen hatte. Angesichts dessen ist nicht ersichtlich, dass der Aufhebungsvertrag
- Arbeitsphase aus oder befanden sich bereits in der Freistellungsphase. Angesichts dessen lässt das Vorbringen
- . Angesichts dessen erscheint es nachvollziehbar, wenn die Beklagte versucht, sich über den Abschluss
BAG - 4 AZR 929/08
Bundesarbeitsgericht vom 16.06.2010
- Inhalt
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- Bundesnachrichtendienst (BND) in dessen Zentrale in Pullach bei München als Angestellte beschäftigt. Ausweislich
- Anfrage weder der Zeitpunkt des Umzugs noch dessen Begründung in einen Zusammenhang mit der
- diese über die Entscheidung des Bundeskanzleramtes dahingehend informiert, dass nach dessen Auffassung
- liegt ein Fall des - vermeintlichen - Normvollzugs und dessen Korrektur durch die Entscheidung vom 6
- Entscheidung des Bundeskanzleramtes informiert wird, nach dessen Auffassung die weitere Anwendung des