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BSG - B 6 KA 64/98 R

Bundessozialgericht vom 28.06.2000
Inhalt
  • Klägerin zudem einen Hauptgeschäftsführer angestellt habe, dessen sondervertraglich festgelegtes
  • Abs 6 SGB V durch den Vorstand geleitet, dessen Hauptamtlichkeit nicht vorgeschrieben ist. Er besteht
  • dessen Stellvertreter kompatibel zu machen. Das kann nicht in der Weise geschehen, daß für die Zeit
  • , dessen Zulassung ruht, nicht aufrechterhalten werden kann. Nach dem Ende des Ruhenszeitpunktes bzw der
  • durch einen Vertreter führen läßt, für dessen Beschäftigung er aus dem Praxiserlös mehr als 30.000 DM

Anlage I BBesG

(zu § 20 Absatz 2 Satz 1)Bundesbesoldungsordnungen A und B
Inhalt
  • Arbeit–als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches –Direktor bei einem Amt der Bundeswehr, dessen
  • Sonderorganisation bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist ––als der
  • , Telekommunikation, Post und EisenbahnenErster Direktor bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in
  • Robert Koch-InstitutsVizepräsident –der Generalzolldirektion ––eines Amtes der Bundeswehr, dessen
  • Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5, B 6

OLG Köln - 6 U 71/00

Oberlandesgericht Köln vom 27.10.2000
Inhalt
  • deutscher Verlag, zu dessen Produkten die Zeitungen "H. " und "D. " gehören. Sie bietet einzelne Beiträge
  • Bearbeitung des betreffenden Zeitungsbeitrages, auf dessen unveränderten Inhalt lediglich hingewiesen wird
  • 2.Alt UrhG zulässige Vervielfältigungen. Der Nutzer von P. verwendet die bei dessen Betrieb
  • der Senat, dessen Mitglieder als potentielle Nutzer des Internet zu den angesprochenen
  • dessen Wert maßgebliche Interesse der Klägerin an dem lediglich die Bezeichnung des Angebotes als

OLG Koblenz - 12 U 244/03

Oberlandesgericht Koblenz vom 08.11.2004
Inhalt
  • Landgerichts vom 19. November 2001 sowie in dessen Urteil vom 30. Januar 2003 jeweils unter Ziffer 1
  • auf dessen Urteil im Nachverfahren Bezug genommen. II. Die Berufung und der Einspruch der Beklagten
  • § 556 BGB a.F., dessen Kaufpreis der Kläger unwidersprochen und durch die Zeugin L… bestätigt (Bl. 129
  • GA) gemäß § 556 BGB a.F., dessen Kaufpreis der Kläger unwidersprochen und durch die Zeugin L
  • . Der angebliche Widerspruch in der Aussage des Zeugen G... (Bl. 212 GA) besteht nicht. Dessen

OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 3087/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2009
Inhalt
  • Verkaufsflächen bis zu 800 qm die Errichtung von 74 bis 120 Stellplätzen verlangt. Ungeachtet dessen
  • Lebensmitteleinzelhandel wirksam aus. Ungeachtet dessen sei das Bauvorhaben der Klägerin zu keiner
  • Antragsteller. Denn der Bauvorbescheid ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, dessen Inhalt durch
  • hat eine unzulässige Klageänderung zum Gegenstand. Ungeachtet dessen ist sie mangels
  • Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen

VerfGH Berlin - 1 AR 1362/07

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 26.11.2008
Inhalt
  • verursachten Körperverletzung und des Verlustes des Sprechvermögens, dessen Vorliegen eine notwendige
  • Behandlungsfehler gesetzten Bedingung eingetreten, so dass dessen Verhalten nicht mehr gesetzmäßige
  • dabei dessen Voraussetzungen darzulegen, d. h. darzutun, welche Tatsachen oder Beweisergebnisse das
  • Strafbarkeitsvorwurf umfasst sei, hinsichtlich dessen keine Verjährung eingetreten sei. Im Rahmen der in
  • erstmals in dem noch vor der Entscheidung des Landgerichts verfassten, dort jedoch erst nach dessen

SozG Dresden - S 18 KR 440/01 S

Sozialgericht Dresden vom 11.11.2004
Inhalt
  • rückwirkend dessen versicherungsrechtlicher Status in der bislang freiwillig durchgeführten Kranken- und
  • des Schriftstellers oder Journalisten, bei dessen Vorliegen das Gesetz nicht weiter nach der
  • dessen Selbstverständnis als Künstler aus. Hängt sie dagegen von den Vereinen oder den Her
  • Gericht die Tätigkeit des Klägers nach dessen Vortrag und unter Berücksichtigung der von ihm
  • oder auch zur Ausstellung in einem Technikmuseum schon deshalb Kunst dar weil dessen Entwickler sich

LAG Hessen - 16 Sa 727/06

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.11.2006
Inhalt
  • , hinsichtlich dessen Inhalts auf Bl. 109 bis 117 d. A. Bezug genommen wird. Vertragsgegenstand war
  • MM. Zugrunde lag ein Werkvertrag mit der Fa. ... vom 16. April 1999, hinsichtlich dessen Inhalts
  • Fa. ... vom 28. Mai 1999, hinsichtlich dessen Inhalts auf Bl. 241 bis 249 d. A. Bezug genommen wird
  • von den Kräften, die auf ein Bauwerk einwirken und dessen Stabilität gefährden können bzw. deren
  • Normgebers der AVE sei die Erstreckung des Tarifvertrages auf alle von dessen Geltungsbereich erfassten die

BSG - B 6 KA 35/01 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2002
Inhalt
  • lasse sich auch nicht als Anfangs- und Erprobungsregelung rechtfertigen, weil dessen Rechtswidrigkeit
  • innerhalb einer bestimmten Zeitspanne qualitativ schlechter behandelt als ein Arzt, dessen Praxis schon
  • Instrument an die Hand gegeben wird, anhand dessen diese eigenverantwortlich Ausnahmen von bestimmten
  • das eigentliche Praxisbudget. Hier wird jedem im Quartal behandelten Patienten, abhängig von dessen
  • (vgl §§ 162, 163 Sozialgerichtsgesetz (SGG)). Unbeschadet dessen hat die Beklagte bereits in ihrem

OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 2999/06.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2010
Inhalt
  • in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er als Staatenloser seinen
  • GG), bei dessen Auslegung sich die Rechtsprechung schon bisher an der Genfer Flüchtlingskonvention
  • stellen für einen dem Glauben eng und verpflichtend verbundenen Ahmadi, zu dessen
  • der Ahmadiyya- Glaubensgemeinschaft ein falscher Prophet ist. Aufgrund dessen werden Wahlen durch die
  • dessen Vorliegen es nicht der Feststellung der Verfolgungsdichte einzelner Verfolgungsschläge im

LG Düsseldorf - 4a O 232/01

Landgericht Düsseldorf vom 03.09.2002
Inhalt
  • "Stangenschubvorrichtung, insbesondere für dünne Stangen in automatischen Zuführvorrichtungen" trägt und als dessen
  • . Insoweit komme eine Vorverlegung des Anmeldetages des Klagegebrauchsmusters vor dessen Einreichungstag
  • werden zunächst dessen Gleitführungen 30 derart verschwenkt, dass das Schubmittel 38 hinter dem Stab
  • . Eine Vorverlegung des Anmeldetages des Klagegebrauchsmusters vor dessen Einreichungstag am 14. Juni
  • Umfang dessen erfolgen, was bei Einreichung der Patentanmeldung mit dem erkennbaren Willen, dafür ein

OLG Celle - 9 U 67/02

Oberlandesgericht Celle vom 14.08.2002
Inhalt
  • Möglichkeit des einwöchigen Widerrufs gegenüber einem in ansässigen "Informationsbüro", dessen Leiter der
  • Investmentvertrieb kapitalmarktrechtlich regeln, also auch das AuslInvestmG mit dessen
  • Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes nach dem AuslInvestmG und dessen im
  • deshalb darauf vertrauen, dass das Anlagesystem, in dessen Vertrieb er sich in vertrauensbildender
  • , dessen Begründung sich die Beklagten mit Schriftsatz vom 21.11.2001 ausdrücklich zu Eigen gemacht haben

LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 113/01

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 21.08.2003
Inhalt
  • vom 06. November 1995, auf dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, abgewiesen. Die hiergegen
  • das SG Stade, auf dessen Entscheidungsgründe verwiesen wird, die Klage abgewiesen. Gegen dieses ihm
  • auf Heilbehandlung und/oder Verletztenrente, nur nach Eintritt eines Versicherungsfalles. Dessen
  • Zusatzgutachten des Dr. V. werden auch die Schlussfolgerungen des Dr. S. in dessen Gutachten vom 07
  • Prof. Dr. G. in dessen Gutachten vom 25. April 2002 nachgewiesen worden ist. Insoweit hat die

LAG Hamm - 15 Sa 1097/08

Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.12.2008
Inhalt
  • versetzt worden, in dessen Feuerwache bereits ein Personalüberhang existiere, der durch die Versetzung
  • sei. Angesichts dessen sei ein Anspruch auf die geltend gemachte Abfindungssumme nach der
  • der Beklagten geschlossen hatte. Angesichts dessen ist nicht ersichtlich, dass der Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsphase aus oder befanden sich bereits in der Freistellungsphase. Angesichts dessen lässt das Vorbringen
  • . Angesichts dessen erscheint es nachvollziehbar, wenn die Beklagte versucht, sich über den Abschluss

BAG - 4 AZR 929/08

Bundesarbeitsgericht vom 16.06.2010
Inhalt
  • Bundesnachrichtendienst (BND) in dessen Zentrale in Pullach bei München als Angestellte beschäftigt. Ausweislich
  • Anfrage weder der Zeitpunkt des Umzugs noch dessen Begründung in einen Zusammenhang mit der
  • diese über die Entscheidung des Bundeskanzleramtes dahingehend informiert, dass nach dessen Auffassung
  • liegt ein Fall des - vermeintlichen - Normvollzugs und dessen Korrektur durch die Entscheidung vom 6
  • Entscheidung des Bundeskanzleramtes informiert wird, nach dessen Auffassung die weitere Anwendung des