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OLG Oldenburg - 11 UF 168/11

Oberlandesgericht Oldenburg vom 02.12.2011
Inhalt
  • Verfahrenskostenhilfe für eine Folgesache zu beantragen. II.) Die zulässige Beschwerde ist in der Sache
  • Vorschrift des § 137 FamFG ist jedoch auslegungsbedürftig. Insbesondere ist sie an höherrangigem Recht zu
  • Termin zur mündlichen Verhandlung in der Ehesache auf den 1.8.2011 bestimmt hatte, ist die Ladung der
  • Wahrung der Frist des § 137 Abs. 2 FamFG ausreichend ist, ist in der Literatur umstritten (ablehnend
  • ., § 137 Rn. 50, jeweils mit weiteren Nachweisen). In der Rechtsprechung scheint sich dagegen die

LSG Berlin-Brandenburg - L 25 B 2031/08 AS ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.11.2008
Inhalt
  • ist die Beschwerde unbegründet. Dies gilt zunächst, soweit es das Sozialgericht im Ergebnis zu Recht
  • ) beziehen, ist es auch im Lichte des in Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG verankerten Gebots effektiven
  • Sozialgericht im Ergebnis zu Recht abgelehnt, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu
  • Heizung (KdU) in Höhe von 662,00 EUR monatlich vorläufig zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde
  • darlehensweise zu übernehmen, ist gemäß §§ 172 Abs. 1, 173 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zulässig und im aus

VG Berlin - 16 A 141.04

Verwaltungsgericht Berlin vom 03.09.2001
Inhalt
  • ist Beamter im Dienst des Auswärtigen Amtes und derzeit als Generalkonsul in Istanbul tätig. Nach
  • ist aber – wie die Beklagte zu Recht betont - eindeutig keine Folge des Hauptstadtbeschlusses, dessen
  • Fördermittel einen Eingriff in seine Rechte aus den Grundsätzen des hergebrachten Berufsbeamtentums
  • geltenden Rechts oder durch eine zusätzlich noch zu erfolgende Vereinbarung mit einem Dritten, nämlich dem
  • Förderung regelt. Gegenstand und Zweck des Vertrages ist es vielmehr, die Rechte und Pflichten der

Art 125a GG

Inhalt
  • (1) Recht, das als Bundesrecht erlassen worden ist, aber wegen der Änderung des Artikels 74
  • ersetzt werden.(2) Recht, das auf Grund des Artikels 72 Abs. 2 in der bis zum 15. November 1994
  • werden, dass es durch Landesrecht ersetzt werden kann.(3) Recht, das als Landesrecht erlassen worden
  • geltenden Fassung erlassen worden ist, aber wegen Änderung des Artikels 72 Abs. 2 nicht mehr als
  • ist, aber wegen Änderung des Artikels 73 nicht mehr als Landesrecht erlassen werden könnte

VG Münster - 10 K 830/01

Verwaltungsgericht Münster vom 30.11.2004
Inhalt
  • Kläger im Ergebnis zu Recht geltend. Seine Vorgehensweise ist vertretbar. Zwar trifft es zu, dass sich
  • Öffentlichen Recht. 3Der Kläger, der sein Studium der Rechtswissenschaft im Wintersemester 1995/1996
  • -Klausur (Bürgerliches Recht II): ausreichend (5 Punkte), B-Klausur (Strafrecht): befriedigend (7
  • Punkte), C-Klausur (Öffentliches Recht I): ausreichend (5 Punkte), C- Klausur (Öffentliches Recht II
  • folgende Ergebnisse: 6Teil I (Strafrecht): gut (14 Punkte), Teil II (Öffentliches Recht

OLG Hamm - 15 Sbd 8/06

Oberlandesgericht Hamm vom 11.05.2006
Inhalt
  • ist, hat am 16.01.2002 mit der Beteiligten zu 2) in F die Ehe geschlossen. Die Beteiligten zu 2) und
  • sich Teile der Hauptfrage nach ausländischem Recht beurteilen (so im Ergebnis auch: OLG Stuttgart
  • : 1I. 23Das betroffene Kind ist aus der ersten Ehe seiner Mutter, der Beteiligten zu 2), mit dem am
  • -Nr. xxx/2005 Notar R.T. in F) mit Zustimmung der Beteiligten zu 1) und 2) beantragt, die Annahme der
  • zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt. II. 56Der Senat ist gem. § 5 FGG zur

BSG - B 11 AL 6/09 R

Bundessozialgericht vom 01.07.2010
Inhalt
  • zu erwarten ist (zum Grundurteil im Höhenstreit BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr 1 mwN; Keller in
  • LSG zugelassenen Revision rügt die Beklagte die Verletzung materiellen Rechts. § 185 SGB III in der
  • aus übergegangenem Recht höheres Insolvenzgeld (Insg) für die Zeit vom 1.11. bis 31.12.2003. 2Der
  • § 185 SGB III in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung zu gewähren. Das Insg sei erst mit
  • -Zeitraum vollständig im Jahr 2003 liege. Dies sei indessen hier nicht der Fall, sodass die mit

LG Bonn - 10 O 255/09

Landgericht Bonn vom 04.12.2009
Inhalt
  • Rechts gehabt hätten (§§ 705 ff. BGB). Im Rahmen von § 426 I S. 1 BGB reicht im Einzelfall auch ein
  • Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Beklagte wird verurteilt, an die
  • . Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig
  • vollstreckbar. Tatbestand 1Die Klägerin macht mit der Klage einen Teilbetrag von 12.587,93 € im
  • ## in Höhe von 25.187,87 € geltend. 3 Die im Jahre 19## geschlossene Ehe zwischen den Parteien

Die Macht der Gerechtigkeit

Stefanie Kolliniatis vom 05.10.2013
Inhalt
  • Karlsruhe) sein Recht 2mal in Folge zu erstreiten mit finanzieller Entschädigung. Unsere junge
  • Dunkelziffer der Fehlverurteilungen ist hoch, dennoch sein Recht auch wirklich zu erhalten gering und die
  • Guten Tag zusammen! Bald ist es soweit und mein erstes Buch wird unter dem Schild-Verlag mit dem
  • Entscheider ggfl. mit Machtmissbrauch zu unterbinden! Dort gibt es zu wenig Aufklärung und dies ist auch ganz
  • -noch vor Verhandlungstermin- gezahlten Rechnung über 104,99€ und in Lauf gebrachten "Kettenreaktion

OLG Brandenburg - 10 UF 177/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.10.2008
Inhalt
  • folgt das Recht eines jeden Elternteils auf Umgang mit seinem Kind, § 1684 Abs. 1 BGB, aus dem in
  • verfolgt mit seiner Beschwerde weiterhin das Recht, Umgang mit seiner am ….9.1995 außerhalb einer Ehe
  • alsdann übernommen wurde (10 UF 125/99). Danach hatte der Vater das Recht, jeden Mittwoch in der
  • aufzubauen, sollte sie in Abstimmung mit dem Jugendamt etwa im Frühjahr 2000 etwa veränderten
  • Senatsbeschlusses vom 20.7.1999 das Recht ein, mit C… an jedem dritten Donnerstag der Monate Mai und

SozG Augsburg - S 1 AS 292/05

Sozialgericht Augsburg vom 13.09.2005
Inhalt
  • Existenzgründungszuschuss ist einkommensteuerfrei, so dass ein Absetzbetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II nicht in
  • September 2005 weitere 120,00 EUR zu bewilligen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III
  • Agentur für Arbeit Augsburg mit EGZ gefördert und zwar seit 01.09.2004 in Höhe von 360,00 EUR und ab
  • 01.09.2005 in Höhe von 240,00 EUR. Mit Bescheid vom 09.03.2005 und Weiterbewilligungsbescheid vom
  • 16.03.2005 bewilligte die Beklagte für den Kläger, die Ehefrau und ein Kind Leistungen nach SGB II in

LAG Baden-Württemberg - 7 Sa 87/08

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 27.02.2009
Inhalt
  • Berufung des Klägers ist unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht die Klage als unzulässig
  • hoheitliche Tätigkeit (acta iure imperii) von einem Rechtsstreit betroffen ist (par in parem non habet
  • Abgrenzungskriterien grundsätzlich nach nationalem Recht vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
  • türkische Republik in der Zeit vom 01.03.1979 bis zum Endes des Schuljahres 2006/2007 mit Ablauf des
  • die Einordnung der Tätigkeit des Klägers nach nationalem deutschen Recht bestätigt den originär

LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 72/07 AS ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2007
Inhalt
  • beginne mit dem erstmaligen Bezug von Leistungen nach dem SGB II, im Falle der Antragstellerin also
  • , da sie als Bezieherin von Leistungen nach dem SGB II nicht in der Lage ist, die Kosten der
  • bewilligt und Rechtsanwalt N, C, beigeordnet. Gründe: 12I. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist
  • § 20 SGB II und 345,00 EUR in Höhe von monatlich insgesamt jeweils 650,79 EUR. 5Am 20.07.2006 meldete
  • Antragstellerin mit, dass sie ab dem 01.04.2007 die Forderung der Beigeladenen in Höhe von monatlich 50,00

KG Berlin - 4 Ws 143/05

Kammergericht vom 04.10.2005
Inhalt
  • Verfahrensabschnitt in der Praxis nicht wirksam zu begegnen ist, wenn der Verteidiger, der im
  • Recht auch die für den zweiten Haftprüfungstermin vom 9. Juni 2005 geltend gemachte Gebühr
  • Verfahrensabschnitte beziehen soll. Die Bezirksrevisorin hat ferner zu Recht darauf hingewiesen, daß der
  • Gesetzgeber mit der Bündelung von jeweils drei Terminen verhindern wollte, daß sie allein im
  • Auslegung der Gebührenbestimmung der Nr. 4102 VV RVG ist aber entscheidend zu berücksichtigen, daß in

BGH: Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen rechtfertigt nicht die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rechtsexperte Christian Luber vom 21.06.2017
Inhalt
  • Bundesgerichthof hat mit Beschluss vom 10. Mai 2017, Az. IV ZR 30/16, festgestellt, dass die alleinige
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main gaben der Versicherung Recht und wiesen die Klage ab.Auf die
  • Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in
  • lehnen wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei k
  • Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt Rechtsanwälte Christian