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OLG Brandenburg - 12 Lw 2/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 20.05.2008
- Inhalt
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- im Übrigen wird auf den Akteninhalt verwiesen. II. 1. 18 Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. ist
- unmittelbar nachteilig betroffen ist. Das Recht, von dessen Beeinträchtigung das Beschwerderecht abhängig
- nach herrschender Meinung alle subjektiven Rechte zu verstehen, die mit dem Schutze der Staatsgewalt
- Entscheidung enthält also in diesen Fällen keine Beeinträchtigung der Rechte des Verfügenden und des
- . Gründe I. 1Die Beteiligte zu 1. ist Eigentümerin diversen, in den Grundbüchern von B… Blatt 3598
BGH - 5 StR 61/08
Bundesgerichtshof vom 22.07.2008
- Inhalt
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- 5 StR 61/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 22. Juli 2008 in der Strafsache gegen
- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des
- hierfür in Höhe von insgesamt knapp 6.000 DM behalten haben (Tatkomplex B). Schließlich soll A. mit
- eingehende und erschöpfende Würdigung der Aussage des Belastungszeugen ist rechtsfehlerfrei. Die in
- notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. – Von Rechts wegen – G r ü n d e
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 1482/10
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2010
- Inhalt
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- Stiftung trete "im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle des Landes in die Rechte und
- StaatsV 2008 überein; das im StaatsV 2006 geregelte Verteilungsverfahren (Art. 10) ist mit
- und entzieht sich gerichtlicher Nachprüfung. Im Übrigen besteht kein subjektives Recht auf Wahl der
- sicherungsfähiges Recht begründen. Entscheidend ist bei gebundenen Entscheidungen - wie hier - nur
- Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zu Recht ausgeführt. Soweit der Antragsteller meint, damit
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 4923/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2008
- Inhalt
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- juristische Person des öffentlichen Rechts sei. In der Sache legt der Beklagte im Einzelnen dar, weshalb
- Angestellte vertreten zu lassen, ist der Kläger jedoch als juristische Person des öffentlichen Rechts im
- zurückzuweisen. 1617Er ist der Auffassung, dass der Kläger im Berufungsverfahren durch seine Mitarbeiter mit
- . Vielmehr ist die Verwaltung lediglich ermächtigt worden, in Form von Ausführungsbestimmungen im Interesse
- beschäftigen. Seine Aufgabe ist es, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes
KG Berlin - 14 U 43/05
Kammergericht vom 18.02.2005
- Inhalt
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- Anlagebetrug. Sie ist deshalb weiterhin der Auffassung, sie habe sich im Dezember 2003 zu Recht vom
- Gesellschaftsvertrag zumindest in objektiv bestimmbarer Weise ausgestaltet ist. Die - dispositives Recht
- Anlagen Bezug genommen. II. 17 Die Berufung der Beklagten ist zulässig. 18 Mit der Berufung macht
- /1348). 28 Im vorliegenden Fall ist in § 4 des Gesellschaftsvertrages festgelegt, dass die
- mit in Betracht ziehen will. Die direkt im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Nachschusspflicht muss
BGH - I ZB 57/05
Bundesgerichtshof vom 13.12.2001
- Inhalt
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- geltend gemachten Patentanwaltskosten im Ergebnis zu Recht als erstattungsfähig angesehen. 12Durch
- GeschmMG in der Fassung vom 13. Dezember 2001 reicht es aus, dass nach diesem Stichtag die
- Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.911,13 € festgesetzt. Gründe: 1I. Die Klägerin ist ein in O
- . ansässiges Unternehmen. Mit ihrer im Jahre 1997 erhobenen Klage nahm sie die Beklagten aus Wettbewerbs
- überörtliche Anwaltssozietät mit einer Niederlassung in Leipzig und durch einen Patentanwalt vertreten. Nach
BPatG - 32 W (pat) 13/00
Bundespatentgericht vom 15.11.2000
- Inhalt
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- - besetzt mit einem Beamten des höheren Dienstes - durch Beschluß vom 27. Oktober 1999 im wesentlichen aus
- könnten. Der Verkehr werde sich bei Konfrontation mit der jüngeren Marke an das in der älteren Marke
- Markeninhaber hat keinen Antrag gestellt und sich auch nicht in der Sache geäußert. II. Die Beschwerde der
- Widersprechenden ist zulässig (§ 66 Abs 1, 2 und 5 MarkenG), in der Sache jedoch unbegründet, da eine
- auszugehen, daß die sich gegenüberstehende Waren der Klasse 3 recht ähnlich sind, so daß grundsätzlich
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 14/06 AL ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2006
- Inhalt
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- handelt sich um ein hoheitliches Tätigwerden im Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, was
- teil. 5Die Zusage vom 16.01.2006 ist ein feststellender Verwaltungsakt im Sinne von §§ 35
- zu einzelnen Arbeitnehmern der Antragstellerin. 11Die in der Zusage liegende Feststellung ist auch
- geht bei dieser Entscheidung davon aus, dass die Antragsgegnerin wegen ihrer Bindung an Recht und
- erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen. Gründe
Artikelserie zum rechtmäßigen Bewerbungsverfahren – Teil 5
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 11.09.2020
- Inhalt
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- offenen Stellen in Deutschland ist wegen der Coronavirus-Pandemie im Frühjahr um fast eine halbe Million
- , dass die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren zu beachten sind
- um vertrauliche, persönliche Daten. Dies bedeutet unter anderem, dass der Bewerber ein Recht darauf
- – zurückzubekommen. Der Arbeitgeber hat das Recht, die vom Bewerber erhaltenen Daten zu speichern und für seine
- Fristen ist nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr mit einer Klage zu rechnen. Dann können die
LG Düsseldorf - 22 S 355/05
Landgericht Düsseldorf vom 24.02.2006
- Inhalt
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- ist mit der Berufung nicht erfolgt. II. 45Die Berufung, mit der die Kläger ihr erstinstanzliches
- ist unbegründet. 910Zutreffend hat das Amtsgericht entschieden, dass den Klägern der mit vorliegender
- Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur und Rechtsprechung gilt diese Verpflichtung zur
- , Rdn. 663 mit weiteren Nachweisen). Das bedeutet in dem vorliegenden Fall nur für Personen mit
- die Beklagte bestritten, ohne dass die Kläger für ihre Behauptung Beweis angetreten haben. Zu Recht
§ 62 IStGHG
Unmittelbare Erledigung durch den Gerichtshof
(Zu Artikel 99 Abs. 4 Buchstabe b des Römischen Statuts)
- Inhalt
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- zuständigen deutschen Behörden vorbehalten und richtet sich nach deutschem Recht.
- Auf besonderes Ersuchen wird Angehörigen und Bevollmächtigten des Gerichtshofes in
- Absprache mit den zuständigen deutschen Behörden gestattet, Vernehmungen, Augenscheinseinnahmen
- und ähnliche Beweiserhebungen im Inland selbständig vorzunehmen. Die Rechtshilfe kann
- unter Bedingungen im Sinne des Artikels 99 Abs. 4 Buchstabe b des Römischen Statuts bewilligt
§ 19 SVSaarAnglG
- Inhalt
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- 1947 im Saarland geltenden Recht in Mark zu ermitteln und nach dem bis zum 31. Dezember 1956 dort
- Versicherungsfälle nach dem 31. Dezember 1956 im Saarland geltenden Recht festzustellen; das
- geltenden Recht in Franken umzurechnen. Bei der Ermittlung des neuen Steigerungsbetrags in Mark sind
- Saarland geltenden Recht in der Rentenversicherung der Arbeiter für Beiträge in einem
- Artikel 2 bis 6 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes werden im Saarland mit
FG Köln - 13 K 288/05
Finanzgericht Köln vom 23.08.2006
- Inhalt
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- 12Unternehmensgegenstand der im Jahre 1982 gegründeten Klägerin ist der Handel mit Autokühlern. Seit dem Jahre 1983 stand
- Mitgliedschaft des Gesellschafters der Klägerin in schädlichem Zusammenhang mit den Spenden stehen
- Gesellschafters hätten sich mit einer steuerlichen Entlastung in Höhe von 11.496,00 € ausgewirkt
- Aufstellung zu verweisen. Mit diesen Spenden seien in beträchtlichem Umfang auch Empfänger außerhalb des
- ... ev. Gemeinden bzw. die ihr angehörigen örtlichen evangelischen Gemeinden zu Recht gemäß § 8 Abs. 3
BPatG - 27 W (pat) 4/08
Bundespatentgericht vom 06.05.2008
- Inhalt
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- letzterer im Erinnerungsverfahren ergangen ist, wegen fehlender Verwechslungsgefahr zurückgewiesen. Das
- ist damit begründet, in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht bestehe ein ausreichender
- abhängig - der dieser im Einzelfall zurückkommende Schutzumfang in die Betrachtung einzubeziehen. Dabei
- Abfallentsorgungsdienstleistungen der Klassen 39 und 40 des jüngeren Zeichens sind mit den zugunsten der Widerspruchsmarke in diesen
- glatt beschreibende Sachangabe nicht kennzeichnungskräftig ist. Das Wort „Plus" wird im gesamten
LG Kiel - 1 S 297/04
Landgericht Kiel vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Ansprüche des Klägers aus den §§ 823 BGB, 7 StVG, 3 PflVG im Ergebnis zu Recht verneint. 6Bedenken
- Anscheinsbeweis zugänglich ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Die Kammer
- ausgeht. Der Tatrichter ist in seiner Anscheinsbeweis für einen manipulierten Unfall ausgeht. Der
- Tatrichter ist in seiner Beweiswürdigung zwar grundsätzlich frei. Die Voraussetzungen des
- Einwilligung des Klägers in die Beschädigung seines PKW der volle Beweis zu erbringen ist, so kann die