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OLG Köln - 16 WX 77/97

Oberlandesgericht Köln vom 25.07.1997
Inhalt
  • dieser Veränderungen jedenfalls verwirkt. 13Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere
  • Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen
  • , die das Vertrauen der Antragsteller in die weitere Nichtausübung des Rechts zu rechtfertigen
  • Beschwerde ist im übrigen unbegründet. Die Entscheidung des Landgerichts über die von der
  • verpflichtet, den im Rahmen von Renovierungsarbeiten im Jahre 1994 geöffneten Durchbruch in der Wand

§ 80 SGB 10

Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag
Inhalt
  • über den Datenschutz verantwortlich. Die in den §§ 82 bis 84 genannten Rechte sind ihm
  • (1) Werden Sozialdaten im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist der
  • ür den Auftraggeber gelten. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen, wobei insbesondere im
  • setzt außerdem voraus, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich das Recht eingerä
  • im Auftrag durch nicht-öffentliche Stellen ist nur zulässig, wenn 1.beim Auftraggeber

LG Bonn - 11 O 158/04

Landgericht Bonn vom 02.05.2006
Inhalt
  • . Dies schon deshalb, weil die Beklagte offenbar das Recht für sich in Anspruch nimmt, Verbraucher als
  • für Handelssachen Entscheidungsart: Teilurteil Aktenzeichen: 11 O 158/04 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • Verbraucherzentrale, die in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG aufgenommen ist. Sie macht
  • einen Telefonanschluss bei der Beklagten. Im Februar oder März 2005 – der genaue Zeitpunkt ist
  • . 15 Der Klageantrag zu 2.) ist zulässig. Er ist hinreichend bestimmt. Dass er mit dem Merkmal "ohne

OLG Köln - 27 U 145/92

Oberlandesgericht Köln vom 21.04.1993
Inhalt
  • 58Das Landgericht hat die Klage mit Recht abgewiesen, weil der Klägerin gegen die Beklagten keine Scha
  • Aufklärung ist für den Streitfall auch recht-zeitig, nämlich zwei Tage vor der Operation, er-folgt
  • -den. Es ist durchaus plausibel, daß die Zeugen sich an die mit der Operation der Klägerin zusammenhän
  • -operation äußerst selten und dies deshalb geeignet ist, im Gedächtnis als außergewöhnliches Ereignis
  • Aufklärungsprotokoll nicht erwähnt ist. Zwar gilt der Grundsatz, daß nicht Dokumentiertes im Zweifel als nicht

OLG Dresden: Beweiserleichterung auch bei Nachschlüsseleinbruchsdiebstahl

Rechtsexperte Christian Luber vom 10.07.2018
Inhalt
  • Bildes in Anspruch nehmen können.Das OLG Dresden hat mit Hinweisbeschluss vom 01.02.2018 (AZ. 4 U
  • ;Demnach trägt zwar auch in der Hausratversicherung der Versicherungsnehmer die Beweislast dafü
  • ;r, dass ein Dieb in die Wohnung eingedrungen ist und hierbei einen Nachschlüssel verwendet hat
  • lediglich Tatsachen vorträgt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender
  • waren und auszuschließen ist, dass in der Vergangenheit Kopien angefertigt wurden, kann somit relm

OLG Köln - 27 U 98/91

Oberlandesgericht Köln vom 15.01.1992
Inhalt
  • - und fristge-recht eingelegt und begründet 3worden und damit zu-lässig. In der Sache hat sie keinen
  • vorgerichtliche Korrespondenz zwischen den Parteien noch das Verhalten der Beklagten im Prozeß recht
  • Unternehmen in der Rechtsform der GmbH betrieben wird, ist sittenwidrig und nichtig, weil durch
  • in einem im Prozeß der Zessionarin vom beklagten Patienten abgegebene Teilanerkenntnis zu sehen; für
  • im Strafrecht ist jede nachträgliche Genehmigung für eine bereits begangene Tat bedeutungslos

LSG Bayern - L 11 B 378/06 AS ER

Bayerisches Landessozialgericht vom 19.06.2006
Inhalt
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum Recht der Sozialhilfe (SGB XII). Soweit er sich hier auf
  • teilte er mit, "die Rechtsfolge, zunächst über ein Widerspruchsverfahren etc. in dieser Angelegenheit
  • eingelegt, mit der er sein Begehren, die Ag im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zur Übernahme der Kosten
  • noch ergänzende Hinweise veranlasst. Zum einen verkennt der ASt das Verhältnis des Rechts der
  • Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 17.05.2006 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten

BGH - II ZR 236/00

Bundesgerichtshof vom 25.02.2002
Inhalt
  • .-GmbH nicht mehr zurückerlangen könne. Die Revision rügt zu Recht, daß die in dem Berufungsurteil dazu
  • hergeleitet werden, wie die Revision im Ergebnis zu Recht rügt. 1. Das Berufungsgericht sieht eine
  • oder der mit ihr geschlossene Anstellungsvertrag das Recht des Beklagten, der K.- GmbH ein Darlehen zu
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 236/00 Verkündet am: 25. Februar 2002 Boppel
  • . Röhricht und die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. Henze, Kraemer und die Richterin Münke für Recht

§ 3 NAV

Anschlussnutzungsverhältnis
Inhalt
  • (1) Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von
  • Recht auf Netzzugang nach § 20 des Energiewirtschaftsgesetzes zusteht. Bei Kenntnis über den
  • üglich in Textform zu bestätigen. In der Bestätigung ist auf die Allgemeinen Bedingungen
  • Elektrizität. Die Anschlussnutzung umfasst weder die Belieferung des Anschlussnutzers mit
  • Elektrizität noch den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen im Sinne des § 20 des

BGH - 2 StR 384/06

Bundesgerichtshof vom 08.11.2006
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 384/06 vom 8. November 2006 in der Strafsache
  • Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des
  • hat, hat er weder im Ermittlungsverfahren noch in der Hauptverhandlung gemacht. Das Landgericht hat
  • es im vorliegenden Verfahren nicht um diese Fälle geht, sondern um Fälle, in denen nie eine
  • ; Steuerhinterziehung 2). Bei der Feststellung der Zahl der Einzelakte ist der Grundsatz in dubio pro reo zu

LG Bonn - 8 S 241/01

Landgericht Bonn vom 14.05.2002
Inhalt
  • Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Auf die Berufung der Klägerin wird
  • ist vorläufig vollstreckbar. Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. wird von der Darstellung des 1T a t b e s t
  • aber doch weiter geradeaus gefahren ist, hat er sich im Straßenverkehr irreführend verhalten und damit
  • Wartepflichtigem gehandelt hat. Denn es ist unstreitig, daß der Beklagte zu 1.) zunächst in die P-straße
  • Klägerin herangezogen werden. 11b) Zu Lasten des Beklagten zu 1.) ist in die Abwägung über die

LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 SB 138/02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.06.2004
Inhalt
  • schleichenden Verlauf in den letzten Jahren. Die korrigierte Sehschärfe beträgt im Oktober 2003 rechts 1/20
  • mindestens 90 ergibt. 29Es ist jedoch im Laufe des Berufungsverfahrens eine wesentliche Änderung in den
  • Diabetika therapiert. Hier ist in Übereinstimmung mit den AP (Nr. 26.15 AP 1996; Bundesarbeitsblatt
  • im Oktober 2003 festgestellte korrigierte Visus rechts 1/20 und links 0,4 nach Nr. 26.4 S. 65 AP
  • stellte der Beklagte mit Bescheid vom 02.10.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom

LG Düsseldorf - 23 S 435/04

Landgericht Düsseldorf vom 28.09.2005
Inhalt
  • Klägerin mehrfach zu Recht gerügt hat, fehlt es im Vorbringen des Beklagten an der Darlegung, welchen
  • Tatbestandsmerkmale des bürgerlichen Rechts vorzunehmen ist (BVerfG, aaO.; BGH NJW-RR 2005, 596; OLG
  • . 87-91 GA) ergibt. II. 6Die zulässige Berufung hat Erfolg. 71.89Die Berufung ist zulässig
  • , insbesondere ist sie gem. § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO ordnungsgemäß begründet worden, denn sie rügt mit nach § 520
  • muß, ist bei dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern deren besonderes

OLG Düsseldorf - I-26 Sch 5/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 19.01.2005
Inhalt
  • , dass der im Streit befindliche Schiedsspruch zu Recht ergangen sei. Sie rechnet gegenüber der
  • Gläubiger in Bruchteilsgemeinschaft zustehe. Dies bemesse sich nach rumänischem Recht. Sie macht darüber
  • Voraussetzungen die Aufrechnung nach rumänischem Recht zulässig ist, ein Gutachten des Sachverständigen
  • kaufvertraglichen Anspruch betrifft, nach rumänischem Recht nicht hätte im schiedsrichterlichen
  • der Frage, ob die Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Anerkennungsverfahren möglich ist, werden

BGH - IV ZR 169/06

Bundesgerichtshof vom 23.01.2008
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 169/06 Verkündet am: 23. Januar 2008 Heinekamp
  • , Wendt, Felsch und Dr. Franke auf die mündliche Verhandlung vom 23. Januar 2008 für Recht erkannt
  • Versicherungswesen oder Kartellbehörden. Im Fall der Buchstaben c und d ist eine Änderung nur zulässig, soweit sie
  • Klausel ist daher nicht mehr mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vereinbar
  • (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). 8Mit Recht nimmt das Berufungsgericht an, dass sich aus der maßgeblichen