Rechtsanwalt Christian Luber

80469, München
Experte
Experte
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
10.07.2018

OLG Dresden: Beweiserleichterung auch bei Nachschlüsseleinbruchsdiebstahl

Das OLG Dresden hat mit Hinweisbeschluss vom 01.02.2018 festgestellt, dass Versicherungsnehmer auch bei einem Nachschlüsseleinbruchsdiebstahl die Beweiserleichterung des äußeren Bildes in Anspruch nehmen können.


Das OLG Dresden hat mit Hinweisbeschluss vom 01.02.2018 (AZ. 4 U 1642/17) festgestellt, dass Versicherungsnehmer auch bei einem Nachschlüsseleinbruchsdiebstahl die Beweiserleichterung des äußeren Bildes in Anspruch nehmen können. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

 

Demnach trägt zwar auch in der Hausratversicherung der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass ein Dieb in die Wohnung eingedrungen ist und hierbei einen Nachschlüssel verwendet hat. Aufgrund des Umstandes, dass die Verwendung eines Nachschlüssels für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer praktisch nicht nachweisbar ist, lässt die Rechtsprechung aber Beweiserleichterungen zu. Der Versicherungsnehmer genügt danach seiner Beweislast schon dann, wenn er lediglich Tatsachen vorträgt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Vermutung begründen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde. Hierzu reicht es bereits aus, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich ist.

 

„Wenn also der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Originalschlüssel in seinem Besitz waren und auszuschließen ist, dass in der Vergangenheit Kopien angefertigt wurden, kann somit relmäßig der Anscheinsbeweis geführt werden“, erläutert die Fachanwältin Aylin Pratsch. Sie empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

Kontakt

 

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com