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OVG Rheinland-Pfalz - 3 A 10045/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 06.05.2008
- Inhalt
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- Zuständigkeit des Beklagten für den Einkauf sowie seiner Hilfe beim Vorbereiten von Essen und beim Ein
- hinsichtlich des Zeugen N., der sich nach dem Eindruck der mündlichen Verhandlung dem Beklagten wie auch dessen
- festgestellt werden, es sei im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder in dem bis zu dessen Abschluss
VG Münster - 3 K 1748/04.A
Verwaltungsgericht Münster vom 20.07.2006
- Inhalt
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- Essen dorthin gebracht. Wenn sie, die Klägerin, im Hof gewesen sei, sei sie von Nachbarinnen bespuckt
- , dass sie in der Dunkelheit das Essen in die Berge gebracht habe. Dies findet keinen schlüssigen
- auch ohne Weiteres bereit war, die Kläger zur zuständigen Behörde nach E. zu fahren. Ungeachtet dessen
- die grundlegende Kenntnis dessen, was es zu praktizieren gilt, widerspiegelt, also - in den
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 152/03
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2007
- Inhalt
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- sie in Aachen, Bonn und Essen in den Jahren 2000 - 2004 durchschnittlich nur 83,06 EUR je KTW
- die DAK im Jahre 2005 durchschnittlich 74,53 Euro, die BEK 21 in Essen durchschnittlich 58,86 Euro
- ) lag die durchnittliche Vergütung je KTW-Fahrt in den Städten Aachen, Essen, Duisburg, Krefeld und Bonn
EuGH - C-336/00
Europäischer Gerichtshof vom 19.09.2002
- Inhalt
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- auszulegen ist, dass eine Entscheidung über die Genehmigung eines nationalen Beihilfeprogramms auch dessen
- Recht zu ziehen, bei dessen Anwendung sie die einschlägigen Regeln des Gemeinschaftsrechts zu
- nationalen Beihilfeprogramms auch dessen Inhalt erfasst, ohne dass das Programm jedoch den
- nationales Beihilfeprogramm genehmigt und damit dessen Übereinstimmung mit der Verordnung Nr. 2078
- , wobei zu berücksichtigen sein wird, dass das nationale Beihilfeprogramm, auf dessen Grundlage die
OVG Niedersachsen - st seit 01.01.201
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 24.10.2014
- Inhalt
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- eine Vorzugslast in Gestalt eines Beitrages, dessen Einführung den Bundesländern zustehe. Die
- Bescheid des Beklagten vom 17. Mai 2013 ist in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheides vom 16
- rechnen, weil der Verwaltungsakt mit dessen Anfechtung nicht mehr Grundlage eines Vertrauensschutzes
- . Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 29.6.2011 (Nds. GVBl. S. 186), mit dessen Art. 1 für den nicht privaten
- dessen Beteiligung an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung, die ihm besondere Vorteile gewährt
OLG Düsseldorf - II-6 UF 188/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.05.2009
- Inhalt
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- dessen 12. Lebensjahr durchzieht. Dies führte nach seinen Feststellungen zu Beeinträchtigungen im
- , die den Antragsteller in dessen gemeinsamer Wohnung mit der Antragsgegnerin besuchten. Rasch
- , dessen Ursprung der Sachverständige in der dissozialen Persönlichkeitsstörung und der Störung der
- Gutachten der Sachverständigen B. und K. bekannt und lagen ihm vor. Gegen dessen Diagnose spricht aber
- Beurteilung, dass eine konkrete Gefahr von dem Antragsteller ausgeht, auf dessen Gesamtpersönlichkeit ab
EuGH - C-475/99
Europäischer Gerichtshof vom 25.10.2001
- Inhalt
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- Leistungen als auch dessen geographische Erstreckung zu definieren. 32. Die Kommission trägt hierzu
- Artikel 86 EG- Vertrag dar. 43. Durch den Erlass von § 18 Absatz 3 RettDG 1991, dessen Anwendung dazu
- -Vertrag von dessen Zweck ausgehen, auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts den Geltungsbereich des
- erbrachten Dienstes gefährden und damit dessen Qualität und Zuverlässigkeit in Frage stellen. 62. Wie der
- Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes zu rechnen ist, dessen Durchführung Sanitätsorganisationen wie
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 1232/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 01.04.2004
- Inhalt
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- eingesetzt werde. Nach einem Organigramm für den Fachbereicht TF 105 vom 27.08.1998, wegen dessen Inhalt
- dessen Ausscheiden einige Male die Mitarbeiterin Seitz und später Herr M. gewesen. Seit März 2002
- jedenfalls ab 01.07.2002 nicht (mehr). Der Widerruf der Beklagten entspreche angesichts dessen und im
- Widerrufsentscheidung sei angesichts dessen widersprüchlich, wenn sie sich nunmehr darauf berufe, die
- Darstellung der Berufungsbegründung durch den Kläger wird auf dessen Schriftsätze vom 26.11.2003 und vom
OLG Brandenburg - 4 U 178/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.09.2005
- Inhalt
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- wirksamer Immobilienfondsbeitritt des Klägers vorgelegen; dessen Voraussetzungen seien durch den
- . gegen dessen Beratungs- bzw. Auskunftsverpflichtung, welche die Beklagte gegen sich gelten lassen
- , die sich Herrn M. als Vermittler bediente, hafte für dessen Unterlassungen bei der Aufklärung. 14 Das
- ebenso wie der Fondsbeitritt, zu dessen Finanzierung dieser Darlehensvertrag dienen sollte, in einer
- . ausging, dessen sich - unbestritten - sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Beklagte bedienten
LG Düsseldorf - 4b O 220/06
Landgericht Düsseldorf vom 22.02.2007
- Inhalt
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- Auswahlmittel vorhanden, mit dessen Hilfe die Betriebsart des Kommunikationsendgeräts auf die Durch-führung von
- , und Mittel zur Durchführung der Spiele auf; - es ist ein Auswahlmittel vorhanden, mit dessen Hilfe
- offengelegt und dessen Erteilung am 13.4.2000 veröffentlicht wurde. Der im vorliegenden Rechtsstreit
- Kommunikationsendgerätes benennt das Klagepatent ein "schnurloses Telefon X" der Klägerin, dessen
- patentfähig sind, können ohne Weiteres Mittel im Sinne des § 10 PatG sein. Aufgrund dessen handelt es
VG Sigmaringen - 6 K 2729/07
Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 23.04.2009
- Inhalt
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- Wohnung der Kläger befindet, und dessen weiterer Umgebung. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme
- Ermächtigungsgrundlage für § 2 OBS ist Art. 59 der Württembergischen Bauordnung (BO). Nach dessen
- nicht um Einrichtungen handelt, die den Bedürfnissen eines Wohngebiets entsprechen und dessen
- OBS zulässig ist (Gewerbebetriebe, die den Bedürfnissen eines Wohngebiets entsprechen und dessen
- Einrichtungen handelt, die den Bedürfnissen eines Wohngebiets entsprechen und dessen Charakter nicht
LAG Schleswig-Holstein - 4 Sa 1/09
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 13.03.2017
- Inhalt
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- befristeten Arbeitsvertrag, auf dessen Grundlage das beklagte Land den Kläger ab 17.05.2008 auf
- dessen sei das Mitbestimmungsverfahren auch ordnungsgemäß erfolgt. Bezogen auf die Beschäftigung am
- Mitarbeitern zuweist oder dessen Aufgaben ganz oder teilweise von einer Vertretungskraft erledigen
- geeignete Grundlage zur Ermittlung des Gesamtvertretungsbedarfs. 45 b. Ungeachtet dessen folgt der
- verhinderten Arbeitnehmer über dessen Gesundheitszustand oder seine weiteren Planungen zu erkundigen. Nur
FG Köln - 8 K 1385/05
Finanzgericht Köln vom 06.05.2008
- Inhalt
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- 2000. Auf dessen Inhalt wird Bezug genommen. 10Herr W hatte den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf der
- dessen Lokal habe Q das Geld an J (abzüglich 16%) gegeben, der damit seine Leute bezahlt habe. Diese
- widersprochen haben. Der Senat sah angesichts dessen auch keine Notwendigkeit, Personen zum Verfahren
- Ausführungen absieht. 61Angesichts dessen ist der Vorsteuerabzug zu versagen, weil der Senat anhand der
- -Straße stammten. Angesichts dessen musste für die Klägerin die Qualität der in diesem Zusammenhang
LSG Bayern - L 13 R 536/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.02.2010
- Inhalt
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- sind. Mit Rentenbescheid vom 21.08.1997 gewährte die Beklagte dem Kläger auf dessen Antrag vom
- 31.03.2004 nicht ersetzt - und damit dessen Beschwer beseitigt -, sondern zu der bereits bestehenden und bis
- . Rechtsgrundlage dafür ist § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Dessen tatbestandliche Voraussetzungen sind erfüllt
- , und hat keinen weiteren Regelungsbedarf mehr zurückgelassen. Aufgrund dessen hat die Beklagte mit dem
- unterstellt, der Kläger müsste sich dessen Wissen nicht rechtlich unmittelbar zurechnen lassen, so käme es
VG Aachen - 6 K 1114/06
Verwaltungsgericht Aachen vom 29.08.2006
- Inhalt
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- die Anwendung des § 3 NÄG, dessen Zweck es ist, Unzuträglichkeiten in Einzelfällen zu beseitigen
- , dessen Eltern sich haben scheiden lassen, und dessen nicht erneut verheiratetes allein
- der Gesetzgeber für das Umbenennungsbegehren eines Kindes, dessen sorgeberechtigter Elternteil nach
- dessen Schreiben an den Beklagten vom 16. Februar 2005, Blatt 114 f. der Beiakte IV) ausgeschlossen
- . Dementsprechend stellte die Klägerin im Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt H. nach dessen Schreiben an das