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LSG Sachsen - L 2 U 114/05
Sächsisches Landessozialgericht vom 26.04.2007
- Inhalt
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- dessen Tod zu gewähren. II. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläge-rin für
- konkreten Fall habe die Klägerin am Tag des Ablebens des Versicherten über dessen beruflichen Werdegang
- Zeit vor dessen Tod zu gewähren. Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen. In dem
- Versicherten im A. durch den Zeugen Dr. D. ist nach dessen Aussage bei ihm ein konkreter Verdacht
OVG Rheinland-Pfalz - 1 A 10810/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 27.01.2010
- Inhalt
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- . Dieser Anspruch stütze sich auf einen den Klägern zustehenden Folgenbeseitigungsanspruch. Dessen
- Abwehranspruch, dessen Voraussetzungen hier vorliegen. Ob ein solcher öffentlicher-rechtlicher Abwehranspruch
- Sachverständige kommt angesichts dessen zum Ergebnis, dass ein offener Abwassergraben an der Grenze
- gefolgert werden muss, dass aufgrund dessen nicht unerhebliche Geruchsbelästigungen auftreten. Im
EuGH - C-337/96
Europäischer Gerichtshof vom 03.12.1998
- Inhalt
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- sprach der Beklagten die Kündigung des Vertrages gemäß dessen Artikel 9 aus. Die Beklagte wurde
- zurückgewiesen. Zur Begründetheit 27. Die Kommission macht geltend, sie habe den Vertrag gemäß dessen Artikel
- Kommission annehmen durfte, daß es über dessen Stand informiert war, kann nicht als eine Verletzung der
- , dessen Berechnung im Anhang zum Schreiben der Kommission vom 4. August 1993 detailliert aufgeführt ist
BAG - 8 AZR 1013/12
Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2013
- Inhalt
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- zugelassen. Eine Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht wegen dessen Verstoßes gegen § 251a
- . Tarifvertragsgesetzes, weil er nicht nach dessen Maßgaben, insbesondere nicht unter Beteiligung der
- BAT-KF und damit auch dessen Anlage 6, der TV-Ärzte-KF (§ 1 Abs. 3 BAT-KF idF der redaktionellen
- , dh. dessen Rechtsnormen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, zum Inhalt des Arbeitsvertrages werden
OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 11244/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.03.2010
- Inhalt
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- -Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland als dem Mitgliedstaat, um dessen Anerkennung es geht
- Inhaber dieses Führerscheins im Zeitpunkt dessen Ausstellung die in der 2. Führerscheinrichtlinie
- Regelungslücke. Dafür, dass es dem Europäischen Gerichtshof ungeachtet dessen genau darum aber gegangen sein
- Feststellung nur deshalb zu Art. 8 Abs. 4 der 2. Führerscheinrichtlinie getroffen, weil dessen
LSG Bayern - L 17 U 245/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 05.12.2006
- Inhalt
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- Ermittlungsbericht vom 16.01.1996 die Tätigkeiten des Klägers nach dessen Befragung wie folgt zusammen
- die Plausibilitätsbetrachtung von Dipl.-Ing. R. in dessen Stellungnahme vom 31.08.2003. Desgleichen
- dessen Ausführungen den arbeitswissenschaftlichen Hintergrund von Muskelhaltearbeit widerspiegeln
- Dipl.-Ing. K. in dessen Stellungnahmen vom 21.05.2004 und 10.01.2005. Die von ihm durchgeführten
OLG Köln - 13 U 67/01
Oberlandesgericht Köln vom 24.04.2002
- Inhalt
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- als Kündigungsgrund nicht erwähnt. Dessen bedurfte es aber auch nicht, eben weil es dafür bereits
- . 14Angesichts dessen kann auch die hier vorgelegte Lebensversicherung vom 07.04.1999 nicht wegen der Höhe der
- auch aus deren Schreiben vom 12.07.1995 (Blatt 47 GA), dessen Zugang beim Kläger streitig ist. Mit
- ., zu dessen Vollmacht sowie zu Fertigung und Zugang des Beklagten-Schreibens vom 12.07.1995 bedurfte es
KG Berlin - 26 U 38/04
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- (Anlage I zur Beurkundung vom 05.11.1993, Anlage BB 2). Gemäß dessen §4 haften die Gesellschafter den
- Prospektes haften zunächst dessen Herausgeber und die für dessen Herstellung Verantwortlichen
- . Grundlagen“ auf S. 13 lediglich: „Die Gewerbemieten im Bestandsgebäude sollen nach dessen Umbau
VG Düsseldorf - 5 K 116/01
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 12.07.2002
- Inhalt
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- Klägers anfallende Niederschlagswasser aufnehmen und aus dessen Bereich so weit abtransportieren kann
- der Beklagte den Kläger und nicht (auch) dessen Ehefrau zu den geschuldeten Beiträgen veranlagt hat
- folgt, dessen Wesen im Kanalanschlussbeitragsrecht darin besteht, eine einmalige Abgabe zum Ersatz des
- Vertrauensschutz auslösenden Verhalten des Beklagten. Er hat durch das genannte Schreiben, auf dessen Inhalt sich
FG Köln - 10 K 2325/04
Finanzgericht Köln vom 23.06.2005
- Inhalt
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- 19öffentlichen Abgaben auf sein in der Gesellschaft gebundenes Vermögen und dessen Erträge benötigt. Im
- zugerechneten Verlust auch mit Beträgen von dessen Darlehenskonto ausgeglichen. Dadurch kommt es
- " eigentlich vermieden werden sollte (vgl. Huber, ZGR 1988, 1 [88], nach dessen Ausführungen man
- öffentlichen Abgaben auf sein in der Gesellschaft gebundenes Vermögen und dessen Erträge benötigt. Im
LSG Bayern - L 9 AL 61/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 17.04.2003
- Inhalt
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- worden sei, habe sie erhalten und von dessen Inhalt Kenntnis genommen. Durch Bescheid vom 03.05.1995
- Seite 7 des Merkblatts für Arbeitslose, dessen Erhalt und Kenntnisnahme die Klägerin im Alg-Antrag
- 05.02.1996 maßgeblich war), dessen Erhalt und Kenntnisnahme des Inhalts die Klägerin damit, zumindest
- von dessen Erhalt unstreitig vor. Der Klägerin ist von der Beklagten zu Recht vorgehalten worden
KG Berlin - 14 U 169/02
Kammergericht vom 26.04.2002
- Inhalt
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- . Denn maßgeblich ist, dass der Gründungsakt vom 06. Juli 1990 in dessen Rahmen auch der Kläger zum
- dessen der Kläger die hier geltend gemachten Regressansprüche durchsetzen kann (vgl. zum Regressanspruch
- . auch nicht darauf berufen, dass eine Zustimmung für das Handeln des Klägers nach dessen unstreitiger
- werden müssen und die Künstler die Ansprüche auch in dessen Gesamtvollstreckungsverfahren angemeldet
BPatG - 3 Ni 44/05
Bundespatentgericht vom 22.02.2007
- Inhalt
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- eingereichten Fassung hinausgehe, und schließlich deshalb, weil dessen Gegenstand nicht neu sei und nicht
- von Vaginalsekret vorhanden ist 3) das zu bestimmende Protein ist IGFBP-1 3.1) dessen Anwesenheit
- derart ausreichend, dass dessen Konzentration in Amnionflüssigkeit von Patientinnen gemäß E1
- dessen Bestimmung in verschiedenen Körperflüssigkeiten unter rein wissenschaftlichen Gesichtspunkten
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 48/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 07.08.2003
- Inhalt
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- zweitwichtigsten Finger der Hand, dessen Funktionsstörungen einen erheblichen Einfluss auf die
- des Dr. Sch, an dessen Kompetenz kein Zweifel bestehe. Der Sachverständige begründe in
- Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), dessen Regelungen gemäß § 214 Abs. 3 Satz 1 SGB
- der Hand, dessen Funktionsstörungen einen erheblichen Einfluss auf die Gebrauchsfähigkeit der ganzen
LSG Berlin-Brandenburg - L 31 U 480/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.12.2009
- Inhalt
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- Betriebsangehörigen außerhalb der Arbeitszeit mit Erlaubnis des Unternehmers in dessen Betrieb mit dem
- ein organisatorischer Zusammenhang erkennbar sei, unter dessen Zuhilfenahme der Umfang der Tätigkeit
- Fall begrenzt auf den Organisationsbereich der Hochschule, bei dessen Abgrenzung die gegenüber dem
- Reiterhof, dessen Mitglied die Klägerin war, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist. Vorliegend