Suche nach "vergleichsentgelt"

Ergebnisse 13

Seite 1 von 1

LAG Köln - 12 Sa 689/09

Landesarbeitsgericht Köln vom 29.09.2009
Inhalt
  • Aachen, 5 Ca 4806/08 Schlagworte: Vergleichsentgelt gem. § 5 TVöD Normen: § 5 TVöD, § 5 TV-L, § 29
  • folgt: "§ 5 Vergleichsentgelt 67(1) Für die Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle des TVöD wird für
  • die Beschäftigten nach § 4 ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im September 2005 erhaltenen
  • / BAT-O setzt sich das Vergleichsentgelt aus Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der
  • 2 des Ortszuschlags in das Vergleichsentgelt ein. Ferner fließen im September 2005 tarifvertraglich

LAG Köln - 4 Sa 683/07

Landesarbeitsgericht Köln vom 07.09.2007
Inhalt
  • Vergleichsentgelt i. S. d. § 5 TVÜ-VKA dieser Betrag für die Monate von November 2005 – Juli 2007 jeweils
  • TVöD wird für die Beschäftigten nach § 4 ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im September
  • § 5 TVÜ-VKA das Vergleichsentgelt auf der Grundlage der dem Kläger im September 2005 zugeflossenen
  • in den TVöD maßgebliche Vergleichsentgelt neu und berücksichtigte dabei den Ortzuschlag der Stufe 2
  • nicht mehr. Nunmehr belief sich der Betrag des Vergleichsentgelt auf 3.103.31 €. Dieses macht die

equal pay und das Vergleichsentgelt

Malte Winter vom 01.06.2016
Inhalt
  • Maßgeblich für die Bestimmung des Vergleichsentgelts sind die beim Entleiher geltenden wesentlichen

LAG Hamm - 12 Sa 525/07

Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.09.2007
Inhalt
  • dann das Vergleichsentgelt zu ermitteln sei. Ohne sachlichen Grund und damit willkürlich habe die
  • Vergleichsentgelt wegen des in der Knappschaftsvergütungsordnung vorgesehenen Bewährungsaufstiegs neu
  • Vergleichsentgelt auf der Grundlage der Grundeingruppierung zu berechnen. Für die Vergütungsgruppe III
  • das Vergleichsentgelt zu berechnen gewesen wäre. Der Kläger beantragt, 2425unter Abänderung des
  • TVöD einzu- gruppieren und ab dem 01.04.2006 das entsprechende Vergleichsentgelt wegen des in der

LAG Düsseldorf - 16 Sa 327/10

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.05.2010
Inhalt
  • Vergleichsentgelt weitergezahlt, soweit die bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung bestehen. Bei allgemeinen
  • . § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund folge. Die Funktionszulage sei in das Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ
  • für die Überleitung in das neue Entgeltsystem sei das Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund gewesen
  • Schreibdienst in das Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund einzubeziehen ist. Ein daraus etwa
  • gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund in das Vergleichsentgelt einzubeziehen war. Dies hätte allenfalls

LAG Hamm - 12 Sa 750/07

Landesarbeitsgericht Hamm vom 04.09.2007
Inhalt
  • Schlagworte: Stichtagsregelung, Vergleichsentgelt Normen: Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und
  • die Differenz zwischen dem Vergleichsentgelt und dem Festgehalt nach § 17 TV-BA unter Berücksichtigung
  • Gehaltskomponenten. Das Vergleichsentgelt setzt sich nach § 7 Abs. 3 TVÜ-BA aus den bisherigen
  • auf 2.773,69 € (brutto) belief. Das ist das Vergleichsentgelt i.S.d. § 7 Abs. 2 TVÜ-BA. Nunmehr erhält
  • € zusammen. Sie beläuft sich damit auf 2.931,65 € (brutto). Das Vergleichsentgelt liegt damit nicht über

LAG Köln - 10 Sa 512/10

Landesarbeitsgericht Köln vom 27.08.2010
Inhalt
  • a BAT nicht in das Vergleichsentgelt nach TVöD einfließen. Hier ist § 5 Abs. 2 S. 3 TVöD nicht
  • 41ausgegangen, dass die Schreibkräftezulage nicht in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 TVöD einfließt. Die in
  • als persönliche Zulage neben dem Vergleichsentgelt weiter gezahlt werden, erweist sich jedoch als
  • fließt auch nicht in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund ein. (vgl.: LAG Köln, Urt
  • entnehmen ist, neben dem Vergleichsentgelt als außertarifliche persönliche Zulage weitergewährt. Die

LAG Düsseldorf - 10 Sa 663/09

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.06.2010
Inhalt
  • Vergleichsentgelt von 4.092,38 € (Grundgehalt VG II, Stufe 8 i.H.v. 3.215,03 € zuzügl. Ortszuschlag Stufe 3 i.H.v
  • . 762,75 € zuzügl. allgemeine Zulage i.H.v. 114,60 €). Mit diesem Vergleichsentgelt war die Klägerin
  • nicht Stufe 5, sondern Stufe 4 zutreffend. Für die Ermittlung des Vergleichsentgelts und der
  • Vergleichsentgelts und der Stufenzuordnung gemäß §§ 3 und 4 der Übergangsregelung zunächst eine fiktive

BAG - 6 AZR 809/08

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • nicht nach § 5 Abs. 2 TVÜ- VKA bzw. § 5 Abs. 2 TVÜ-Bund in das Vergleichsentgelt einfließen, sondern

BAG - 4 AZR 652/05

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • Überleitungsschritten. In einem zweiten Schritt ist gemäß § 5 TVÜ-VKA das Vergleichsentgelt nach den in § 5
  • geringer als das individuelle Vergleichsentgelt, erfolgt eine Zuordnung zu einer Zwischenstufe, die
  • dem individuellen Vergleichsentgelt entspricht, § 7 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA. 57cc) Entgegen der

BAG - 5 AZR 419/10 R

Bundesarbeitsgericht vom 19.10.2011
Inhalt
  • Entgeltsystem des TV-L zu bildende Vergleichsentgelt einbezogen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder), sondern

VG Köln - 1 K 8432/04

Verwaltungsgericht Köln vom 15.09.2005
Inhalt
  • worden. Danach habe sich ein durchschnittliches Vergleichsentgelt für die Zeit von Juli bis August

VG Stuttgart - 2 S 2287/12

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 23.04.2013
Inhalt
  • Rahmen der DRG-Entgeltberechnung zu einem etwas erhöhten oder erniedrigten Vergleichsentgelt führen