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LAG Köln - 12 Sa 689/09
Landesarbeitsgericht Köln vom 29.09.2009
- Inhalt
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- Aachen, 5 Ca 4806/08 Schlagworte: Vergleichsentgelt gem. § 5 TVöD Normen: § 5 TVöD, § 5 TV-L, § 29
- folgt: "§ 5 Vergleichsentgelt 67(1) Für die Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle des TVöD wird für
- die Beschäftigten nach § 4 ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im September 2005 erhaltenen
- / BAT-O setzt sich das Vergleichsentgelt aus Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der
- 2 des Ortszuschlags in das Vergleichsentgelt ein. Ferner fließen im September 2005 tarifvertraglich
LAG Köln - 4 Sa 683/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 07.09.2007
- Inhalt
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- Vergleichsentgelt i. S. d. § 5 TVÜ-VKA dieser Betrag für die Monate von November 2005 – Juli 2007 jeweils
- TVöD wird für die Beschäftigten nach § 4 ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im September
- § 5 TVÜ-VKA das Vergleichsentgelt auf der Grundlage der dem Kläger im September 2005 zugeflossenen
- in den TVöD maßgebliche Vergleichsentgelt neu und berücksichtigte dabei den Ortzuschlag der Stufe 2
- nicht mehr. Nunmehr belief sich der Betrag des Vergleichsentgelt auf 3.103.31 €. Dieses macht die
equal pay und das Vergleichsentgelt
Malte Winter vom 01.06.2016
- Inhalt
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- Maßgeblich für die Bestimmung des Vergleichsentgelts sind die beim Entleiher geltenden wesentlichen
LAG Hamm - 12 Sa 525/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.09.2007
- Inhalt
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- dann das Vergleichsentgelt zu ermitteln sei. Ohne sachlichen Grund und damit willkürlich habe die
- Vergleichsentgelt wegen des in der Knappschaftsvergütungsordnung vorgesehenen Bewährungsaufstiegs neu
- Vergleichsentgelt auf der Grundlage der Grundeingruppierung zu berechnen. Für die Vergütungsgruppe III
- das Vergleichsentgelt zu berechnen gewesen wäre. Der Kläger beantragt, 2425unter Abänderung des
- TVöD einzu- gruppieren und ab dem 01.04.2006 das entsprechende Vergleichsentgelt wegen des in der
LAG Düsseldorf - 16 Sa 327/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.05.2010
- Inhalt
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- Vergleichsentgelt weitergezahlt, soweit die bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung bestehen. Bei allgemeinen
- . § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund folge. Die Funktionszulage sei in das Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ
- für die Überleitung in das neue Entgeltsystem sei das Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund gewesen
- Schreibdienst in das Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund einzubeziehen ist. Ein daraus etwa
- gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund in das Vergleichsentgelt einzubeziehen war. Dies hätte allenfalls
LAG Hamm - 12 Sa 750/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 04.09.2007
- Inhalt
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- Schlagworte: Stichtagsregelung, Vergleichsentgelt Normen: Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und
- die Differenz zwischen dem Vergleichsentgelt und dem Festgehalt nach § 17 TV-BA unter Berücksichtigung
- Gehaltskomponenten. Das Vergleichsentgelt setzt sich nach § 7 Abs. 3 TVÜ-BA aus den bisherigen
- auf 2.773,69 € (brutto) belief. Das ist das Vergleichsentgelt i.S.d. § 7 Abs. 2 TVÜ-BA. Nunmehr erhält
- € zusammen. Sie beläuft sich damit auf 2.931,65 € (brutto). Das Vergleichsentgelt liegt damit nicht über
LAG Köln - 10 Sa 512/10
Landesarbeitsgericht Köln vom 27.08.2010
- Inhalt
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- a BAT nicht in das Vergleichsentgelt nach TVöD einfließen. Hier ist § 5 Abs. 2 S. 3 TVöD nicht
- 41ausgegangen, dass die Schreibkräftezulage nicht in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 TVöD einfließt. Die in
- als persönliche Zulage neben dem Vergleichsentgelt weiter gezahlt werden, erweist sich jedoch als
- fließt auch nicht in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund ein. (vgl.: LAG Köln, Urt
- entnehmen ist, neben dem Vergleichsentgelt als außertarifliche persönliche Zulage weitergewährt. Die
LAG Düsseldorf - 10 Sa 663/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.06.2010
- Inhalt
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- Vergleichsentgelt von 4.092,38 € (Grundgehalt VG II, Stufe 8 i.H.v. 3.215,03 € zuzügl. Ortszuschlag Stufe 3 i.H.v
- . 762,75 € zuzügl. allgemeine Zulage i.H.v. 114,60 €). Mit diesem Vergleichsentgelt war die Klägerin
- nicht Stufe 5, sondern Stufe 4 zutreffend. Für die Ermittlung des Vergleichsentgelts und der
- Vergleichsentgelts und der Stufenzuordnung gemäß §§ 3 und 4 der Übergangsregelung zunächst eine fiktive
BAG - 6 AZR 809/08
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- nicht nach § 5 Abs. 2 TVÜ- VKA bzw. § 5 Abs. 2 TVÜ-Bund in das Vergleichsentgelt einfließen, sondern
BAG - 4 AZR 652/05
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
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- Überleitungsschritten. In einem zweiten Schritt ist gemäß § 5 TVÜ-VKA das Vergleichsentgelt nach den in § 5
- geringer als das individuelle Vergleichsentgelt, erfolgt eine Zuordnung zu einer Zwischenstufe, die
- dem individuellen Vergleichsentgelt entspricht, § 7 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA. 57cc) Entgegen der
BAG - 5 AZR 419/10 R
Bundesarbeitsgericht vom 19.10.2011
- Inhalt
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- Entgeltsystem des TV-L zu bildende Vergleichsentgelt einbezogen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder), sondern
VG Köln - 1 K 8432/04
Verwaltungsgericht Köln vom 15.09.2005
- Inhalt
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- worden. Danach habe sich ein durchschnittliches Vergleichsentgelt für die Zeit von Juli bis August
VG Stuttgart - 2 S 2287/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 23.04.2013
- Inhalt
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- Rahmen der DRG-Entgeltberechnung zu einem etwas erhöhten oder erniedrigten Vergleichsentgelt führen