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LSG Berlin-Brandenburg - L 14 B 633/07 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.06.2007
- Inhalt
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- Ausbildungsvergütung in Höhe von 282 Euro monatlich (insgesamt 713 Euro monatlich) gedeckt (wobei
VG Stuttgart - 11 K 1902/10 R
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 13.12.2010
- Inhalt
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- Studierendenwerk Hamburg die von ihm tatsächlich bezogene Ausbildungsvergütung mitgeteilt und entsprechende
- Kläger tatsächlich bezogene Ausbildungsvergütung nicht berücksichtigt. Damit scheidet die Anwendung
LAG Hessen - 16 Sa 1187/04
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 24.01.2005
- Inhalt
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- insgesamt DM 11.421,39 (= EUR 5.839,66) und erhielt Erstattungen für Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsvergütung nach §§ 19 und 24 des Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe
- Ausbildungsvergütung, Urlaubsvergütung und Lohnausgleich nach den tarifvertraglichen Bestimmungen
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Ta 28/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.02.2005
- Inhalt
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- sind eine Zahlungsklage sowie eine Klage auf Abrechnungserteilung von Ausbildungsvergütung
OLG Celle - 15 UF 48/03
Oberlandesgericht Celle vom 13.08.2003
- Inhalt
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- auf rund 50 % der Ausbildungsvergütung belaufen, rechtfertigt es nicht, diese als un-angemessen hoch
- erhielt der Beklagte eine Ausbildungsvergütung von rd. 177 € so-wie eine Krankengeldzahlung von rd. 82
ArbG Duisburg - 1 Ca 3082/08
Arbeitsgericht Duisburg vom 19.02.2009
- Inhalt
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- Ausbildungsvergütung von 470,00 € monatlich. 32Rechtsmittelbelehrung 33Gegen dieses Urteil kann von der
OLG Brandenburg - 9 WF 45/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.12.2006
- Inhalt
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- . Die Kinder erhalten nach wie vor Barunterhalt bzw. T. nunmehr auch Ausbildungsvergütung, jedenfalls
Reform des SGB II und SGB III
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 10.02.2016
- Inhalt
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- , aufstockend Arbeitslosengeld II unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung zu
LSG Sachsen-Anhalt - L 2 AL 34/07
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 14.10.2010
- Inhalt
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- Ausbildungsvergütung: Im ersten Ausbildungsjahr 159,50 EUR, im zweiten Ausbildungsjahr 163,61 EUR und im dritten
- . September 2004 eine monatliche Ausbildungsvergütung von 158,50 EUR und in der Zeit vom 1. Oktober 2004
- Sozialversicherungspauschale scheiden aus, da die Ausbildungsvergütung des Klägers die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 des
- abweichend von § 23 Abs. 3 BAföG 52 EUR der Ausbildungsvergütung und abweichend von § 25 Abs. 1 BAföG
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Ta 134/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 31.08.2006
- Inhalt
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- bestand und in dem er zuletzt eine Ausbildungsvergütung von 549,29 € brutto bezogen hatte. Mit
OLG Dresden - 10 WF 0122/03
Oberlandesgericht Dresden vom 03.03.2003
- Inhalt
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- Vollzeitausbildung ohne Ausbildungsvertrag und ohne Ausbildungsvergütung. Der Besuch einer
LSG Berlin-Brandenburg - L 25 B 1970/08 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.12.2008
- Inhalt
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- Antragstellerin erzielte Ausbildungsvergütung in Höhe von 262,60 EUR zu mindern, die ihrerseits um die
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 AL 308/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.01.2009
- Inhalt
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- Höhe an die Klägerin weitergeleitet. Die Ausbildungsvergütung betrug im ersten Lehrjahr 282,00 EUR
- Ausbildungsvergütung zuzüglich 154,00 EUR Kindergeld zuzüglich 181,67 EUR Unterhaltsbetrag der Mutter zuzüglich 30,00
- EUR BAB). Im September 2006 stand ihr aufgrund der erhöhten Ausbildungsvergütung von 310,90 EUR ein
- gezahlte Ausbildungsvergütung - wie dies das SG für richtig hält –, so verbliebe es – unter
- Ausbildungsvergütung für das zweite bzw. dritte Lehrjahr für den einzelnen Bewilligungsmonat anzusetzen war. Denn
Neuregelungen im Jahr 2014 im Bereich Gesundheit und Pflege
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 06.12.2013
- Inhalt
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- ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer
BSG - 6 AZR 224/05
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- V. GmbH in B. statt. Als Ausbildungsvergütung waren im 1. Ausbildungsjahr 158,50 EUR, im 2
- Hinblick auf die Höhe der Ausbildungsvergütung naheliegen dürfte - und die Bedürftigkeit des
- ist die Ausbildungsvergütung nach der Rspr des BAG, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu