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LSG Niedersachsen-Bremen - L 12 RI 67/97
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 03.04.2003
- Inhalt
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- ist. Der am 6. März 1941 geborene Kläger war in der Zeit von 1955 – 1983 mit Unterbrechungen als
- einer leichten, im Wechselrhythmus, nicht in vermehrter Staubexposition auszuübenden und nicht mit
- –). Die Berufung ist zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Das SG Bremen hat die Klage zu Recht
- Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung weder nach altem noch nach neuem Recht vorliegt, so ist
- , Fingergelenksarthrose rechts mit endgradiger Behinderung des Faustschlusses; mäßige Hüfgelenksarthrose beiderseits
BVerwG - 6 A 6.11
Bundesverwaltungsgericht vom 19.12.2012
- Inhalt
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- Verbot des Klägers ist zwar ein Eingriff in die Ausübung seines Rechts auf Vereinigungsfreiheit
- . Entsprechend ihrer im Grundgesetz garantierten Menschenwürde komme auch ihnen das Recht zu, ihre
- .). Die Verbotsverfügung ist mit der Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit in Art. 11 der
- Beitrag in den „Nachrichten der HNG“ mit der Aussage: „Zum Rassenmischmasch zu verleiten, ist
- mit Recht bemerkt. Dabei geht es nicht nur um vom Kläger so bezeichnete Propagandadelikte, wie § 86
BGH - KZR 14/02
Bundesgerichtshof vom 10.02.2004
- Inhalt
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- Feststellungen des Berufungsgerichts, das in seine Würdigung mit Recht den unstreitigen Vortrag der Parteien
- Berufungsgericht mit Recht in eigener Verantwortung getroffenen Feststellungen beruft sich die Beklagte für
- der vorhandenen Ungleichbehandlung. c) Die Beklagte ist, wie das Berufungsgericht mit Recht
- Landgericht seiner Entscheidung mit Recht als unstreitig zugrunde gelegt hat. Die von der Beklagten in
- Rennen ist in diesem Fall ein marktbeherrschendes Unternehmen mit den sich aus § 20 GWB ergebenden
BGH - II ZR 74/01
Bundesgerichtshof vom 22.02.2001
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 74/01 Verkündet am: 22. September 2003 Boppel
- und die Richter Prof. Dr. Goette, Kraemer, Dr. Graf und Dr. Strohn für Recht erkannt: Auf die Revision
- im Ansatz verfehlt ist die Ansicht des Berufungsgerichts, der Beklagte habe als Nichtberechtigter i.S
- desselben handelt, ist kein Nichtberechtigter (vgl. Schramm in MünchKomm.BGB, 4. Aufl. § 185 Rdn. 23
- nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist (§ 344 i.V.m. § 331 Abs. 2, Halbs. 2 ZPO; vgl. RGZ 115, 310
OLG Hamm - Vollz 199/04
Oberlandesgericht Hamm vom 23.06.2005
- Inhalt
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- Entlassungszeitpunkt noch nicht bestimmt ist. 10Da die Vorschrift des § 43 StVollzG erst zum 1. Januar 2001 in Kraft
- . Sollte ursprüng- 12lich also eine Ausgleichsentschädigung grundsätzlich ausgeschlossen sein, ist im
- Ausgleichsentschädigungsansprüche grundsätzlich und in jedem Fall erst mit dem 1. Januar 2011 entstehen. Für
- vor, "soweit er nicht vor diesem Zeitpunkt entlassen wird". In Verbindung mit Absatz 10 Ziff. 2
- indes keinen Erfolg, weil die Strafvollstreckungskammer zu Recht zum jetzigen Zeitpunkt einen Anspruch
Es hat sich ausgesnust
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.06.2013
- Inhalt
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- , darf nicht in andere EU-Länder verkauft werden. Nach EU-Recht dürfen für den oralen Gebrauch
- nicht in Deutschland gelte. Ein Versandhandel aus Schweden sei nach geltendem EU-Recht untersagt
- vorgesehene Tabakerzeugnisse nur geraucht oder gekaut werden, entschied das Finanzgericht Düsseldorf in einem
- es eine Ausnahmeregelung, die den Verkauf innerhalb des Landes erlaubt. Im konkreten Fall hatte ein
- . Der Zoll fing den Tabak jedoch ab. Der mit Salzen versetzte Snus-Tabak dürfe nach einer EU
EuGH - C-385/96
Europäischer Gerichtshof vom 14.07.1998
- Inhalt
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- ; im folgenden: Urteil Piageme II) für Recht erkannt, daß es gegen Artikel 14 der Richtlinie
- Gerichtshof in Randnummer 26 des Urteils Piageme II für Recht erkannt hat, daß der Verbraucherschutz nicht
- im wesentlichen wissen, ob die Information des Verbrauchers gewährleistet ist, wenn in dem Geschäft
- Piageme II, Randnrn. 23 bis 25). 25. Auf die zweite Frage ist daher zu antworten, daß alle in der
- ) auf die ihm vom Amtsgericht Aachen mit Beschluß vom 6. November 1996 vorgelegten Fragen für Recht
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 VS 30/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2004
- Inhalt
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- Berufung ist unbegründet. 1718Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht unter Hinweis auf die von ihm
- im Wege der Kannversorgung nach § 81 Abs. 6 Satz 2 SVG in Betracht. Hiernach kann mit Zustimmung
- war er mit der Kalibrierung und Instandsetzung von Mess- und Prüfgeräten im Bereich Länge, ABC und
- Einflüsse des Wehrdienstes im Sinne einer Verschlimmerung nach dem SVG anzunehmen ist, sollte eine
- Einzelnen die dienstlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Kalibrierung Achat dargestellt. Zur
BGH - V ZB 213/09
Bundesgerichtshof vom 06.05.2010
- Inhalt
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- war im Zeitpunkt der Haftanordnung begründet. aa) Das Beschwerdegericht hat zu Recht die
- Zweck der Vorschrift gerade auch in der Sicherstellung, dass Ausländer, die im Rahmen des Dublin II
- meint, der Antrag sei unbegründet. Insbesondere habe das Amtsgericht zu Recht die Haftgründe nach § 62
- FamFG 5statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Rechtsbeschwerde des Betroffenen
- nicht mit der europarechtlichen Vorschrift über das sog. Dringlichkeitsverfahren in Art. 17 Abs. 2
Recht auf Akteneinsicht erstreckt sich auch auf die „Lebensakte“ des Messgerätes
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 17.07.2012
- Inhalt
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- die gesamte Messung wiederum verwertbar ist. Daher erstreckt sich das Recht auf Akteneinsicht auch auf
- Entscheidung der Behörde oder des Gerichts beitragen können. Das umfassende Recht auf Akteneinsicht spielt
- zu geben. Das umfassende Recht auf Akteneinsicht bietet somit eine gute Möglichkeit, effektiv für
- Der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren muss erkennen können, aus welchen Erwägungen
- besonders in Fällen von Geschwindigkeitsmessungen eine große Rolle. Hierbei können nicht nur
BGH - V ZR 322/98
Bundesgerichtshof vom 24.06.1998
- Inhalt
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- Darlehensverwendung nur ausnahmsweise. Das ist etwa der Fall, wenn der Darlehensgeber im Zusammenhang mit der
- , wenn er sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen in schwerwiegende Interessenskollisionen
- Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Mit notariellem Vertrag
- mit einer Doppelhaushälfte bebaute Grundstücke an die Beklagten als Gesellschafter bürgerlichen Rechts
- nichtig ist. c) Der Käufer kann gegenüber dem Anspruch des Darlehensgebers mit einem ihm vom
SozG Freiburg - 6 R 886/07
Sozialgericht Freiburg vom 14.06.2007
- Inhalt
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- Höhe einer Folgerente geschützt ist, dann muss erst recht das Vertrauen in die Höhe der gleichen
- . Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt
- § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI den Zugangsfaktor niedriger als mit 1,0 zu Grunde legen. 23Zu Recht
- mit im Wesentlichen gleicher Begründung erfolglos. 6Gegen die Ablehnung seines Antrags im Bescheid
- . Lebensjahres bezogenen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit seien nach geltendem Recht keine Abschläge
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 2029/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.03.2004
- Inhalt
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- hat im Ergebnis zu Recht und mit zutreffender Begründung die Klage abgewiesen. Das erkennende
- gemeint waren, kann dahin gestellt bleiben. Entscheidend ist, dass den im Betrieb mitarbeitenden
- war jedenfalls nach der vom Arbeitsgericht zu Recht als glaubhaft gewerteten Aussage des Zeugen W
- Beweisaufnahme zu Recht die Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB als
- - Az.: 9 Ca 401/03 - wird kostenfällig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen
BGH - XII ZB 134/06
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- entsprechend einer Vereinbarung der Eltern das näher geregelte Recht, in den Schulferien mit dem Kind an
- ) begehrt die Aussetzung des Rechts des Antragsgegners (Vater) zum Umgang mit dem am 23. November 1995
- Die Rechtsbeschwerde ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 621e Abs. 2 ZPO
- Art. 15 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 lit. c Brüssel IIa-VO ein. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat mit
- Antragstellerin hat das Kammergericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1618 f. veröffentlicht ist, den
OLG Düsseldorf - I-5 U 134/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.04.2006
- Inhalt
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- . 78Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht und mit im Wesentlichen
- Trocknungsmaßnahmen in ihrem Haus zu beginnen, erst recht nicht, weil nach dem eigenen Vorbringen des Klägers das von
- Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist - § 543 Abs. 2 ZPO
- Reihenhauses in Duisburg, ...; die Beklagte ist Eigentümerin des Nachbarhauses .... Die Dachentwässerung
- austrat und durch eine Dehnungsfuge im Bereich der Haustrennwand zwischen den Gebäuden ... und in