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LSG Hessen - L 7 AS 22/07 ER
Hessisches Landessozialgericht vom 15.03.2007
- Inhalt
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- erst recht gelten – ist sie nach den Regelungen des § 60 Abs. 1 SGB III dem Grunde nach im Sinne
- Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Ist
- . Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird
- förderungsfähig ist. Gemäß § 7 Abs. 5 SGB II haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des
- Satz 2 SGB III tatsächlich vorliegen. Mit der Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II ist der Ausschluss des
Art 246 BGBEG
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
- Inhalt
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- wesentlichen Rechte in einer dem benutzten Kommunikationsmittel angepassten Weise deutlich machen. Sie
- alle sonstigen Kosten oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im
- Widerrufsrecht zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher in Textform über sein
- muss Folgendes enthalten: 1.einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,2.einen Hinweis darauf, dass der
- (1) Der Unternehmer ist, sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 B 1796/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1999
- Inhalt
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- seinen Auswirkungen dem eigenen gleichsteht und unter den Maßstäben des geltenden Rechts in
- : 1Der zulässige Antrag ist unbegründet. 23Aus den im Zulassungsantrag dargelegten Gründen ergeben sich
- Grundsatz ist das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluß erkennbar ausgegangen. Daß das
- Antragsteller für die erforderliche Gewichtung nicht an. Die aus früherem Recht herzuleitende
- Gebäudes der Beigeladenen, deren Ausbau mit der angefochtenen Baugenehmigung genehmigt worden ist, führt
FG Baden-Württemberg - 13 K 142/03
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 07.03.2007
- Inhalt
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- . 17 Zum Vorsteuerabzug ist gem. § 15 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz in der im Streitjahr geltenden
- , jeweils mit weiteren Nachweisen). Die Klägerin ist mithin insoweit Unternehmerin im Sinne des
- öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land - und forstwirtschaftlichen
- Vorsteuerabzugs aus Gebäudeherstellungskosten. 2 Die Klägerin ist eine Gemeinde. Sie ist mit mehreren
- . Januar 2003 mit der Begründung Einspruch ein, es hätte sich ein Erstattungsanspruch in Höhe von
OLG Köln - 20 U 126/09
Oberlandesgericht Köln vom 01.10.2010
- Inhalt
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- Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung sind mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist
- Klägers § 18 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 AVB. Hierdurch werde unzulässig in das unabdingbare Recht des
- Recht gebe, lege die Überschrift von § 18 AVB nahe. Erst im Text werde darauf hingewiesen, dass eine
- Recht. Ein Versicherer ist nicht gehindert, dem Versicherungsnehmer gleichwohl ein Recht zur
- tragen. 86 1.87Nicht fernliegend ist bereits die Annahme, die Beklagte habe sich mit der erst im
SozG Leipzig - S 19 AS 658/07 ER
Sozialgericht Leipzig vom 02.07.2007
- Inhalt
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- ergibt, vgl. hierzu ebenso zB § 916 ZPO. Ein Anspruch ist ein Recht, von einem anderen ein Tun oder
- Ast. ist leistungsberechtigt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II
- ). Entscheidungserheblich ist diese Frage nicht. Denn die Ast. hat allenfalls ein Recht auf höhere Leistungen für
- in den Wohnungen") ist ebenso nicht ge-eignet, die vorgenannten Bedenken auszuräumen. Im Gegenteil
- des einstweiligen Rechtsschut-zes nicht zu unterschreiten ist. Eine Erhöhung dieses Wertes im (in
VG Münster - 9 Nc 136/08
Verwaltungsgericht Münster vom 19.05.2008
- Inhalt
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- (dies ist im verfahrensbetroffenen Diplomstudiengang der Fall), eine Zulassungsbeschränkung in
- , insbesondere das vom Antragsteller reklamierte Recht auf vollständige Ausschöpfung der an der Hochschule in
- niedrigeres Fachsemester) zuzulassen, zu Recht durch ihren Bescheid vom 18. April 2008 abgelehnt hat. Die
- hiervon abweichenden Studienabschlüssen (Graduierungen) ist im Ausgangspunkt Ausdruck der der
- , dass in den Studiengängen, in denen im WS 2007/2008 keine Aufnahme von Studienanfängern mehr erfolgt
HessVGH - 7 UE 1005/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.04.1994
- Inhalt
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- Flußbettes ist, wenn es in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit
- bleiben. Das Lahnwehr ... ist nicht im Wege der Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück
- errichtet worden ist, ist also nicht aufgrund eines Rechts an einem fremden Grundstück in die
- Wasserwirtschaftsamt mit dem Kläger in Verbindung traten. Im Jahre 1985 wurde eine Instandsetzung
- abzuwehren. Der Kläger sei zu Recht zur Wiederherstellung des Wehres herangezogen worden. Es komme in diesem
SozG Lüneburg - S 48 AS 123/10 ER
Sozialgericht Lüneburg vom 19.03.2010
- Inhalt
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- Antragstellerin wurde im Einvernehmen mit dem Jugendamt in einem Heim untergebracht. Die elterliche
- Lebern des Aufenthaltsrechtsinhabers ändern. Dies gilt erst recht dann, wenn wie hier sogar in Ansehung
- , Rn. 10). Hiervon ausgehend ist der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II im Rahmen einer
- Leistungen nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe zu gewähren. 2. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet
- ist rumänische Staatangehörige. Am 01.12.2005 reiste sie mit ihrer am 18.10.1999 geborenen Tochter
LAG Düsseldorf - 16 Sa 804/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 12.10.2010
- Inhalt
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- 39Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet, weil das Arbeitsgericht der Klage zu Recht
- Sozialpartner verweist, um ihre Übereinstimmung mit dem nationalen Recht und/oder der nationalen
- Verstärkung erforderlich ist. Dies stimmt mit ihrem Sachvortrag in diesem Prozess überein. Sie hat
- . In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin bestätigt, dass der Antrag so zu verstehen ist. 51 II
- ) und begründet ist. Nach dem Obsiegen in erster Instanz steht dem Arbeitnehmer auch im Rahmen der
LG Bonn - 1 O 175/06
Landgericht Bonn vom 25.09.2006
- Inhalt
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- tiefes Loch in Asphaltdecke Normen: BGB § 839 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- rechte Hand gefallen. 6Durch den Sturz habe sie eine distale Radiusfraktur erlitten. Der Knochen sei
- -) Wissenschaften Tenor: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
- . III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung
- durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die
OLG Karlsruhe - 3 Ws 3/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.06.2004
- Inhalt
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- Recht bejaht. 6 Einzelne nach § 7 Abs. 2 StVollzG in einem Vollzugsplan getroffene Festlegungen sind
- gewähren, ist als Maßnahme im Sinne des § 109 Abs 1 StVollzG anfechtbar. 2. Wird bei der Fortschreibung des
- Prognoseentscheidung enthält und es offensichtlich ist, dass in der Zwischenzeit keine neuen tatsächlichen
- verworfen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die
- § 116 Abs. 1 StVollzG nicht vor. 4 Das Rechtsmittel hat, soweit es demnach zulässig ist, in der Sache
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 AR 11/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 2009. II. 21. Die Beschwerde ist im Hauptantrag nach § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. 17a
- zu Recht § 51 SGG und damit die Zuständigkeit der Sozialgerichte verneint. 4Die Zuständigkeit der
- des § 9 Sozialgesetzbuch 4. Buch (SGB IV; Beschäftigungsort im Sinne der Sozialversicherung
- nach §§ 190 Sozialgesetzbuch 6. Buch, 28a SGB IV, konkret § 28a Nr. 15 SGB IV. Insoweit ist nicht
- Beschwerde ist im Hilfsantrag zulässig und begründet. 12 Sie ist zulässig. 13 Zwar kann im Wege der
OLG Hamm - 1 VAs 77/04
Oberlandesgericht Hamm vom 05.04.2005
- Inhalt
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- Köln (SOKO F) gegen verschiedene Tätergruppen, die jeweils nach gleichem Muster in Wohnvierteln mit
- Informant an. Auf Anregung der Kriminalpolizei in Köln, nach deren Auffassung der Antragsteller mit
- Generalstaatsanwalts in Köln vom 10. Februar 2005 abgeschlossen. II. 1415Der Antrag auf gerichtliche
- gegeben (BGH NJW 1998, 3577), ist die Entziehung der Vertraulichkeitszusage im Verfahren nach den §§ 23
- künftige Verfahren (BGH a.a.O.). Von maßgeblicher Bedeutung ist hier aber, dass mit der Zusage der
HessVGH - 5 UE 3981/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.04.1992
- Inhalt
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- Abs. 2 KGG). Die Erhebung von Wasserbenutzungsgebühren ist im einzelnen in den §§ 9 bis 13 der
- allgemeinen Tarifen die Rede ist und vor allem der Begriff "Tarif" im Rechtsleben auch im Zusammenhang mit
- Rechts, die ihm angehörenden Zweckverbandsgemeinden mit Trink- und Brauchwasser durch den Bau, die
- . Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Denn der angefochtene
- Wasserversorgung nicht als wirtschaftliche Unternehmen im Sinne des Gesetzesabschnittes gälten. § 121 HGO ist