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OLG Frankfurt - 26 W 16/2000
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.08.2000
- Inhalt
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- Erwerbstätigkeitszuschlag weiterhin bei der fiktiven Berechnung dessen zu berücksichtigen ist, was dem
- in Hessen hat sich die Darstellung des Schuldners bestätigt, daß erwerbstätigen
LSG Bayern - L 5 RJ 31/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.06.2001
- Inhalt
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- 13.04.1998 hat der Kläger Rentenantrag gestellt, aufgrund dessen er in seiner Heimat Bosnien seit
- Tarifvertrags für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden der Eisen-, Metall-, Elektro- und
§ 4 NatSGmElbeV
Schutzzonen
- Inhalt
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- Forstreviers einschließlich des Breiten Pfuhls, von dessen Südrand östlich gerade weiter
- , die durch einen von Südosten nach Nordwesten verlaufenden Weg und kurz vor dessen Ende von
- der Mulde und Anteile der Muldeaue geprägter Landschaftsausschnitt, dessen genaue Grenzen nur
- Bruchwiesenkomplex mit den Südostecken bei 51.50 N 11.58 E und 51.51 N 11.54 E, dessen genaue Grenzen nur
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 637/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.04.2005
- Inhalt
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- verlängert. Mit Vertrag vom 14.02.2000, hinsichtlich dessen Inhalts auf Bl. 30 u. 31 d. A. Bezug
- "Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom 14.02.2000" (Bl. 23 d. A.), nach dessen Inhalt das Arbeitsverhältnis der
- vom 05.08.2004, hinsichtlich dessen Inhalts auf Bl. 51 d. A. Bezug genommen wird, beim
- Rechtszustand hergestellt, aufgrund dessen das Arbeitsgericht zu Recht die Rechtmäßigkeit der
VG Köln - 10 K 4538/03
Verwaltungsgericht Köln vom 01.09.2004
- Inhalt
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- Klägers sind dessen Eltern, F. und N. H. , geb. X1. , eingetragen. Das Bundesarchiv teilte dem
- dessen Eltern seien dort nicht vorhanden. Mehrere Geschwister des Klägers sind als (Spät
- und dessen Eltern seien deutsche Volkszugehörige mit deutscher Muttersprache gewesen, sowohl in
- dessen Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besessen. Er habe die deutsche Staatsangehörigkeit
VG Saarlouis - 10 L 339/07
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 12.03.2007
- Inhalt
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- vorliegend nicht ermittelt werden. Dessen Ermittlung war im Rechtssinne nicht möglich. Eine Unmöglichkeit
- Täters nicht ursächlich gewesen ist bzw. die Rechtsverteidigung des Fahrzeughalters durch dessen
- Verkehrszuwiderhandlung in dessen geschäftlichem Zusammenhang begangen wurde. Ein solcher Halter ist nämlich
- Rechts als Voraussetzung von dessen wirksamer Geltendmachung sicherzustellen. Die vorliegend
BGH - IX ZR 202/05
Bundesgerichtshof vom 18.01.2007
- Inhalt
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- endet mit der Rückgabe der Originalurkunde an den Versicherer, wenn damit dessen Haftung erloschen ist
- Liquiditätsspielraum bei dessen Hausbank frei. In den wirtschaftlichen Parallelen zum Haftungskredit einer Bank
- Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen und Erlöschen des Geschäftsbesorgungsvertrages ist die Verpflichtung zur
- Beträge nebst Kosten ohne Rücksicht auf etwaige Einwendungen unverzüglich "auf dessen erste Anforderung
BGH - Xa ZR 73/07
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rückforderungsanspruchs und sei daher nur dessen Ausprägung in den Fällen, in denen ein wiederkehrender
- keine einschränkende Auslegung des § 196 BGB rechtfertigen, die dessen Verjährungsfrist ausschließlich
- Schenkungsgegenstand dessen Herausgabe unmöglich. Diese Unmöglichkeit führt gemäß § 818 Abs. 2 BGB zu einem
- - lungsanspruch, an dessen Stelle er tritt (vgl. RGZ 61, 390 f.; BGHZ 50, 25, 29). Da beide Ansprüche auf
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 3563/97.PVL
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.11.1999
- Inhalt
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- dessen Prozeßbevollmächtigte am 6. August 1997 Beschwerde eingelegt und diese nach Verlängerung der
- 27Personalmaßnahme gilt nicht als vom Antragsteller gebilligt, da dessen Zustimmungsverweigerung beachtlich
- gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand, dessen Inhalt sowie insbesondere dem Sinn und Zweck des
- Beurteilungs- und Ermessensspielraums hält. Aufgrund dessen liegt es nicht außerhalb des Mitbestimmungsrechts
BAG - 1 ABR 101/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.04.2014
- Inhalt
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- D. Dessen Betriebsrat verweigerte wiederum seine Zustimmung. Mit rechtskräftig gewordenem Beschluss
- dort beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu
- dessen durchgängige Repräsentation durch eine Arbeitnehmervertretung sichergestellt. Träfe hingegen
- die Rechtsauffassung des Betriebsrats zu, würde ein Arbeitnehmer, dessen vorläufige Beschäftigung in
LSG Berlin-Brandenburg - L 24 KR 35/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.08.2006
- Inhalt
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- dessen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab 01. Januar 1992 fest. Mit Schreiben vom 11. Mai
- durch dessen Ausgang berührt sein. Diese hat keinen Antrag gestellt, ist aber der Beklagten unter
- . Juli 2004 zugestellte Urteil richtet sich dessen Berufung vom 13. August 2004. Die Voraussetzungen
- Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen den Berechtigten mit dem ihm obliegenden Erstattungsbetrag verrechnen
BAG - 1 ABR 85/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.04.2014
- Inhalt
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- „Dialogforums“ für unzuständig erklärt hat. Nach der zu dessen Auslegung heranzuziehenden Begründung des
- vorgegebenen Arbeitsorganisation erbringen und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegen. Das berechtigt
- , die das Unternehmen gegenüber den Fluggästen repräsentieren und damit für dessen Ansehen in der
- für den Fall gestellt, dass der Senat dessen Auslegungsergebnis teilt. Auch das ist nicht geschehen. Schmidt Koch Linck Rath Seyboth
FG Düsseldorf - 7 K 1265/04 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 11.05.2005
- Inhalt
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- in 1998 verstorbenen Vaters dessen Wohn-/Geschäftshaus geerbt, sei aber verpflichtet, ihrer
- dessen testamentarische Alleinerbin geworden. 27Zwar stehen Stiefkinder des Erblassers grundsätzlich
- . 7). 34Verbleiben angesichts des nicht eindeutigen Wortlauts des Testaments Zweifel an dessen
- dem Tod des Vaters dessen Ehefrau Alleinerbin und die Klägerin Erbin der zuletzt verstorbenen Frau Y
OLG Dresden - 8 U 1167/08
Oberlandesgericht Dresden vom 18.09.2008
- Inhalt
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- erforderlich, dass der Zedent vom Eigentümer selbst von dessen Verkaufsbereitschaft erfahren hatte oder von
- mit dem Zedenten verbundenen Frau N. am 02.04.2007 in der Wohnung des Beklagten dessen allein
- dessen Geschäftsräumen im selben Haus erschienene Beklagte geschlossen haben soll, überhaupt
- Einflussnahme des Zedenten auf die Bereitschaft des Verkäufers schließen lässt, an den Beklagten (und dessen
BGH - IV ZR 239/03
Bundesgerichtshof vom 26.01.2005
- Inhalt
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- "nein" angekreuzt. Der Kläger behauptet, am 27. Juni 2000 habe er in N. seinen Schwager nach dessen
- . 2 bereits bei dessen Übergabe an Mitarbeiter der Beklagten gefehlt habe. Das Landgericht hat die
- Fragebogen der Schadensmeldung habe der Kläger mit seiner Unterschrift ungeachtet dessen die Verantwortung
- Beklagten nach dessen Telefongespräch mit dem Kläger ausgefüllt wurde. Bei dieser Sachlage spricht viel