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OLG Koblenz - 12 U 76/05

Oberlandesgericht Koblenz vom 27.03.2006
Inhalt
  • lassen, welche Gegenrechte er geltend machen will, wenn jedenfalls eine weitere Nachbesserung in dem
  • Gegenrechte der Beklagte geltend machen will, wenn jedenfalls eine Nachbesserung in dem von ihm

LSG Bayern - L 6 R 532/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 17.02.2009
Inhalt
  • über die Qualität der vom Kläger verrichteten Tätigkeiten keine Angaben mehr machen, da er nicht
  • konkreten Verweisungstätigkeit erforderlich machen würde; auch bestehen keine relevanten

BPatG - 32 W (pat) 46/05

Bundespatentgericht vom 20.06.2007
Inhalt
  • - glaubhaft zu machen. Dies ist ihr weder mit den im Verfahren vor der Markenstelle vorgelegten
  • Widerspruchsmarke in den maßgeblichen Zeiträumen glaubhaft zu machen. Die eidesstattliche

OLG Köln - 2 W 116/96

Oberlandesgericht Köln vom 05.07.1996
Inhalt
  • Zeitraum, über dessen Dauer prospektiv keine verbindlichen Angaben zu machen sind." 27Der Arzt für
  • hinzuweisen. Das Landgericht hätte der Schuldnerin entsprechende Auflagen machen und notfalls eine

BGH - V ZB 184/09

Bundesgerichtshof vom 19.10.2009
Inhalt
  • Kommunikationswilligkeit und -fähigkeit des Betroffenen machen müssen. Denn aus dem Vermerk des Amtsrichters, auf den
  • . Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder

KG Berlin - 22 W 45/05

Kammergericht vom 05.08.2005
Inhalt
  • Rechtsschutz lediglich zugänglich machen, nicht aber selbst bieten. Sie darf insbesondere nicht dazu führen
  • Rückabwicklung aufgrund der Abtretung der Darlehensforderung in gewissem Umfang geltend machen kann

OLG Zweibrücken - 4 U 65/02

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 06.03.2003
Inhalt
  • Umstände sprechen für die Richtigkeit der Aussage des Zeugen V.... Sie machen deutlich, dass ein
  • Nachhinein Nachforderungsansprüche geltend zu machen (vgl. dazu OLG Köln MDR 2000, 140 und VersR 1978

LSG Hamburg - L 3 R 47/06

Landessozialgericht Hamburg vom 20.02.2007
Inhalt
  • ) machen. Sie hatten den verstorbenen Ehemann der Klägerin lediglich während seiner Tätigkeit am
  • zur früheren Beschäftigungen machen. Zur Glaubhaftmachung der Beschäftigungen reicht dies nicht aus

EuGH - C-190/98

Europäischer Gerichtshof vom 27.01.2000
Inhalt
  • Gebrauch zu machen, stelle zwangsläufig eine Beeinträchtigung ihrer Freizügigkeit dar. 21. Der
  • Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar. Dies ist jedoch

BGH - I ZR 64/07

Bundesgerichtshof vom 09.07.2009
Inhalt
  • erhältlich, ohne weitere Angaben zu den Teilnahmebedingungen an dem Gewinnspiel in dem Werbespot zu machen
  • anzukündigen, ohne weitere Angaben zu den Teilnahmebedingungen zu machen. Die Revision erhebt insoweit

OVG Rheinland-Pfalz - 7 C 10027/07.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.04.2007
Inhalt
  • Betätigung auf dem Friedhof von einer vorherigen Zulassung abhängig zu machen. Die Zulassungspflicht verletzt
  • Friedhofsanlagen abhängig machen, sind mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Die

OLG Hamm - 3 Ss 567/08

Oberlandesgericht Hamm vom 27.01.2009
Inhalt
  • Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch mache und keine Aussage vor der kleinen Strafkammer machen
  • seiner Erklärung, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde, zu laden und zu

LSG Saarland - L 3 KA 1/01

Landessozialgericht für das Saarland vom 01.12.2004
Inhalt
  • machen könne, zur Zeit überhaupt nicht honoriert zu werden, sondern es lediglich um die Höhe des
  • Vergütung von Rechts wegen erforderlich machen könnte (vgl. BGH, Urteil v. 17.12.1987, Az: VZR 306/81) ist

VG Frankfurt (Main) - 7 G 3023/06

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 05.10.2006
Inhalt
  • Antragstellern auf Antrag zugänglich zu machen, ohne dass diese ein Interesse geltend zu machen

VG Münster - 1 K 1277/08

Verwaltungsgericht Münster vom 07.11.2008
Inhalt
  • . Mai 2008 Klage erhoben. Zur Begründung machen sie geltend, der Ausschluss der Öffentlichkeit verletze
  • machen, durch den Ausschluss der Öffentlichkeit in ihrem subjektiven Recht auf Teilnahme an der