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LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RA 11/93
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.02.2005
- Inhalt
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- Versicherten statt dessen ein Recht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente) nach dem Sechsten Buch des
- Widerspruchsbescheid vom 1. Juni 1992), dessen Wert ausgehend von 2.010,00 DM und erhöht um 6,84 % auf 2.147,48 DM
- monatlich gewährt. Nach dem Tode des Versicherten hat dessen Ehefrau, die Klägerin, das Verfahren
- der noch vor dem SG erhobenen Ansprüche liegenden Beschwer durch dessen Urteil wendet (vgl. BSG SozR 3
- erforderliche Rechtsmittelbelehrung - gesehen werden. Dies führt jedoch noch nicht zu dessen
VG Saarlouis - 10 K 27/10
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 16.12.2010
- Inhalt
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- 04.02.2009, ausweislich dessen der Kläger am 22.01.2009 gegen 21.45 Uhr einer Verkehrskontrolle
- . Hiergegen legte der Kläger mit Schreiben vom 03.08.2009 Widerspruch ein, zu dessen Begründung er mit
- erstellt worden und lasse nicht erkennen, worauf dessen Inhalt gestützt werde. Dies entwerte auch die
- nicht erkennen lasse, worauf dessen Feststellungen gestützt seien, vermag er damit schon deshalb nicht
- , wie dessen ärztlichem Untersuchungsbericht vom selben Tage zu entnehmen ist, angegeben hat, „THC am
OLG Brandenburg - 3 U 145/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.09.2008
- Inhalt
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- , verpachtete der Gemeinde Ho… gemäß Pachtvertrag vom 06.05.1991 (vgl. K 3a, 21 GA) und dessen undatiertem
- berechtigen soll, gegenüber dem Kläger und dessen auf dem Flurstück 318 den unmittelbaren Besitz an
- Verfahren 3 O 229/07 vor dem Landgericht Cottbus, dessen Akten im Termin vorlagen und Gegenstand
- Besitzrecht am streitgegenständlichen Flurstück und Anspruch auf dessen Gebrauch und dortige
- Parteien unstreitig und überdies im Tatbestand des angefochtenen Urteils, dessen Berichtigung der
LG Mainz - 9 O 4/04
Landgericht Mainz vom 21.01.2005
- Inhalt
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- Überweisungen des Beklagten von dessen Privatkonto Zahlungseingänge in dieser Höhe fest. Als
- dessen Privatkonto. Dies komme durch den auf den Überweisungsträgern angegebenen Verwendungszweck
- ergibt sich weiterhin aus der Tatsache, dass keine Spendenquittungen für den SVW M. bzw. dessen
- Mainz durch dessen Beschluss vom 12.3.2003 für die „Wahl“ des Vorstands des Klägers festgestellt
- für den Kläger dazu führen, dass für diesen dessen Zweckverfolgung gefährdet wäre. Da der Beklagte
OLG Frankfurt - 20 W 305/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.06.2005
- Inhalt
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- Personen durch öffentliche Urkunden nicht mehr nachweisbar. Das Testament des Erblassers, dessen 11
- die Akten eines verstorbenen Notars verwahrende Notar nimmt an dessen Stelle, wie auch das verwahrende
- Inhaber der Kostenforderung bleiben, die in dessen Amtszeit entstanden sind (Vetter in Schippel: BNotO, 7
- in O1, an dem der Testamentsvollstreckervermerk eingetragen ist. Bei dessen Bewertung gelten auch für
- eidesstattliche Versicherung einen Wert, der in Relation steht zu dem Wert des Grundeigentums, dessen
LG Bochum - I-3 O 454/07
Landgericht Bochum vom 11.02.2010
- Inhalt
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- ist der Auffassung, aufgrund dessen, dass sie um einen 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern und
- Sachverständigen Dr. med. I2 vom 22.04.2009 (Bl. 105 ff. der Gerichtsakte) sowie dessen Ergänzungsgutachten
- war, ist nach Auffassung der Kammer nachvollziehbar, dann aber auch angesichts dessen, dass die
- Ängste in Bezug auf das Kind und dessen Wohlbefinden entstanden sind, die naturgemäß bis zur Geburt
- dessen, dass sie mit 37,5 Wochenstunden daneben in der Praxis ihres Ehemannes beschäftigt gewesen
OLG Brandenburg - 12 U 72/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.04.2005
- Inhalt
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- ., der nach dem Vortrag des Klägers bei der Montage gegen dessen Weisungen verstoßen haben und dadurch
- Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2. diesem Weisungen hätte erteilen können und auf dessen Tätigkeit
- , wobei dessen Einweisung zu dem Aufgabengebiet des Klägers gehörte. Bei dieser Sachlage handelt es
- ausschließlich dessen Weisungen unterworfen ist (vgl. BGH VersR 1970, 934, 935; BGH WM 1996, 1785 ff). In einem
- den Unternehmer nach dessen Weisung und Disposition. Abgesehen davon, dass das Auftragsschreiben vom
OLG Frankfurt - 3 U 82/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.05.2004
- Inhalt
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- dessen der Beklagte nicht in der Lage gewesen wäre, den Inhalt der Aufnahmeerklärung zu erfassen und
- ausgeführt hat, ist das subjektive Schmerzempfinden, aber auch dessen Bewertung durch Dritte, selbst
- der A Versicherung auch hinsichtlich des Bestandes des Vertrages geführt wurden. Auf Grund dessen
- besser als die Bediensteten der Klägerin. Der Kläger durfte sich infolge dessen nicht nur darauf
- verlassen, dass die Klägerin bzw. das sich infolge dessen nicht nur darauf verlassen, dass die Klägerin
OLG Köln - 9 U 260/94
Oberlandesgericht Köln vom 19.09.1995
- Inhalt
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- , dessen Halterin und den Kfz-Haftpflichtversicherer (18 O 391/91 LG Köln = 11 U 172/92 OLG Köln
- ) unterlegen ist; zum anderen begehrt er Erstattung eines Betrages von 1.969,63 DM, zu dessen Zahlung er
- Nachbarn E. und damit dessen Eigentum Schäden erlitten hat, zu deren Beseitigung der Kläger gemäß § 823
- erschließt sich einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Sicht bei der Auslegung von
- hier aber nicht. Im Vorprozeß, auf dessen Bindungswirkung sich gerade die Beklagte beruft, ist durch
BPatG - 11 W (pat) 2/05
Bundespatentgericht vom 21.08.2008
- Inhalt
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- . Daher sei die beanspruchte Abhängigkeit von Laserstrahldurchmesser und dessen
- (2), Sp. 3, Z. 37 bis 45 wird statt dessen dem Laserstrahl mit kleiner Abmessung ein Laser mit
- geringer Strahlenergie zugeordnet gegenüber dem Laserstrahl mit der größeren Abmessung und dessen Laser
- einfache Abhängigkeit des kleineren Strahldurchmessers für den Randschichtbereich und dessen höhere
- Ablenkungsgeschwindigkeit zum größeren Strahldurchmesser für den Kernschichtbereich und dessen kleinere
LG Saarbrücken - 13 S 181/08
Landgericht Saarbrücken vom 29.05.2009
- Inhalt
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- Nachbarfahrzeuges einstellen und darf nicht darauf vertrauen, dass sich dessen Insassen verkehrsgerecht
- erstinstanzlich noch Widerbeklagte zu 2), fuhr mit dessen PKW in eine freie Parktasche ein und öffnete zum
- Verkehr aufmerksam zu beobachten hatte, um dessen Gefährdung auszuschließen. aa. Diese Pflicht findet in
- der Vorschrift des § 14 Abs. 1 StVO ihren Niederschlag gegenüber dem fließenden Verkehr, dessen
- , dass sich dessen Insassen verkehrsgerecht verhalten würden. Er hätte die Parktasche daher nur unter
LSG Bayern - L 19 R 96/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.10.2010
- Inhalt
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- hat oder im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dessen Tod einen Anspruch hierauf hatte
- eine Unterhaltsleistung im Hinblick auf die Höhe der Einkünfte des verstorbenen Ehemannes und dessen
- ) Unterhalt von diesem erhalten hatten oder im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dessen Tode einen
- Unterhalt von diesem erhalten hat noch im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dessen Tode einen
- Witwe oder einen Witwer noch für einen überlebenden Lebenspartner des Versicherten aus dessen
BGH - 5 StR 18/10
Bundesgerichtshof vom 29.04.2010
- Inhalt
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- Rechtsmedizin stellte ihn dessen Direktor B. ab September 2000 bei dem von diesem auf eigene Rechnung
- dessen deutliche Schluckbewegungen und gingen aufgrund kriminalistischer Erfahrung mit „Kleindealern
- dessen Anzeige wegen Zerbrechens des Fingersensors ausgefallen. Der akustische Alarm des Geräts war
- als medizinisch unbeherrschbar bewertet hatten (vgl. das vom Kammergericht eingeholte und in dessen
- S. 68 zur grundlegend abweichenden Regelung in Hamburg), vermag dessen Verantwortlichkeit deshalb
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 134/09
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.02.2010
- Inhalt
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- vom 25.06.2005 wie folgt beschrieben: "Zum Schluss konnte er nicht mehr gehen, sprechen und essen. Er
- : Versicherter). 3Die 1942 geborene Klägerin lernte den Versicherten ca. 15 Jahre vor dessen Tod kennen. Im
- zum Versicherten in der Trennungszeit - nichts von dessen neuntägigem stationären
- dessen lebensbedrohliche Erkrankung bekannt wurde. Die Diagnose ist bereits im Entlassungsbericht des
- Heiratsentschlusses oder der Anforderungen der zu dessen Umsetzung notwendigen Urkunden, hat sie ebenfalls
OLG Hamm - 21 U 95/03
Oberlandesgericht Hamm vom 06.07.2004
- Inhalt
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- : 21. Zivilsenat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 21 U 95/03 Vorinstanz: Landgericht Essen, 11 O
- . Zivilkammer des Landgerichts Essen (11 O 312/02) wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt die
- III , 4 d HeimG unwirksam. 1.4748Nach § 4 c III 1 HeimG, dessen vom 1.8.1990 an geltende Fassung
- Entgelts sondern um dessen erhebliche Erhöhung. Überdies erfordert die Funktion des § 4 c III 1