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OVG Berlin-Brandenburg - 10 A 4.06

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • verändern und diese Änderung den berührten Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Betroffenen in
  • bzw. Sonstigen, die von den Änderungen des Planentwurfs betroffen waren, Gelegenheit zur
  • Karten (oder sonstigen Bestandteile) sowie ihrer Zugehörigkeit zu der Satzung ausschließt und damit
  • Windenergienutzung (Plansatz 1.1)“ sowie als sonstige Darstellungen die „Oberflächengewässer“, die
  • „Eignungsgebiete für die Windenergienutzung (Plansatz 1.1)“ sowie als sonstige Darstellungen die

BAG - 4 AZR 456/06

Bundesarbeitsgericht vom 23.02.2006
Inhalt
  • Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und
  • -, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige
  • -, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und
  • -, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige
  • -, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige

ArbG Brandenburg - 2 Ca 729/06

Arbeitsgericht Brandenburg vom 04.07.2006
Inhalt
  • dahingehend, dass Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt und alle sonstigen Entgeltbestandteile nur in dem
  • Krankheitsfall, § 26 Erholungsurlaub, das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten
  • Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt
  • (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der im Anteil ihrer individuell
  • Tarifvertragsparteien ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Tabellenentgelt sowie alle sonstigen

BAG - 7 ABR 22/12

Bundesarbeitsgericht vom 10.07.2013
Inhalt
  • , arbeitszeitrelevante An- und Abwesenheitsdaten zu erfassen, diese nach steuerlichen, tarifvertraglichen und sonstigen
  • gesetzlicher, tariflicher und sonstiger L-Regeln sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur

BPatG - 25 W (pat) 98/02

Bundespatentgericht vom 27.12.2001
Inhalt
  • angesprochenen Verkehrskreise die Marken in sonstiger Weise gedanklich miteinander in Verbindung bringen
  • " keine strukturellen oder sonstigen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer

BPatG - 29 W (pat) 134/00

Bundespatentgericht vom 05.01.2000
Inhalt
  • Unterscheidungskraft weder ein Unterschied zwischen Werbeslogans und sonstigen Wörtern bestehe, noch
  • Bezeichnung der Beschaffenheit, des Wertes oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder

BPatG - 33 W (pat) 223/02

Bundespatentgericht vom 20.04.2004
Inhalt
  • Beschaffenheit, der Bestimmung, der geographischen Herkunft oder sonstiger Merkmale der Ware oder
  • einem sonstigen Geldinstitut angeboten werden. Winkler Dr. Hock Pagenberg Cl

Anlage PatKostG

(zu § 2 Abs. 1)Gebührenverzeichnis
Inhalt
  • ;tungszuschlag (§ 7 Abs. 1 Satz 2) . . . . . . . . . .503. Sonstige Anträge313
  • . Sonstige Anträge323 000Weiterbehandlungsgebühr (§ 21 Abs. 1 GebrMG i.V.m. § 123a
  • ) . . . . . . . . . .503. Sonstige Anträge333 000Erinnerungsverfahren (§ 64 MarkenG
  • Anmeldung.6. Sonstige Anträge346 000Weiterbehandlungsgebühr (§ 17 DesignG
  • – bei Anmeldung in Papierform . . . . . . . . . .3002. Sonstige Anträge362

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1622/01

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2003
Inhalt
  • Einrichtung, einer anderen Familie oder sonstigen Wohnform begründet worden ist, die der Erziehung, Pflege
  • durch die jeweils zuständigen Jugendämter. Fürsorgerechtliche oder sonstige Maßnahmen wurden nicht
  • Person vor Aufnahme in die andere Familie oder sonstige Wohnform den gewöhnlichen Aufenthalt hatte
  • VIII rechtfertige kein anderes Ergebnis. Die stationäre Aufnahme in eine Einrichtung oder sonstige
  • Einrichtung, eine andere Familie oder sonstige Wohnform den gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 351. Die

LAG Hessen - 4 TaBV 95/07

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 25.09.2007
Inhalt
  • Transport; Be- und Entladen von LKW's 16 8.2. Sonstiges 17 8.2.1 Mitarbeit in sicherheits- und
  • qualitätsrelevanten Aufgaben 27 9. Sonstige Aufgaben 28 9.1 Im Übrigen können dem Stelleninhaber weitere, hier im
  • sicherheits- und qualitätsrelevanten Aufgaben 38 9. Sonstige Aufgaben 39Im Übrigen können dem
  • Gefahrgutvorschriften 54 8.4. Sonstige Hinweise im Zusammenhang mit der Stellenbeschreibung 55Wenn

§ 45c SGB 11

Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • und die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bü
  • sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender
  • -kontaktstellen im Sinne des § 45d sowie organisierten Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger

OLG Köln - 6 U 134/00

Oberlandesgericht Köln vom 19.01.2001
Inhalt
  • dem sonstigen Sachverhalt allein aus § 1 UWG in Betracht zu ziehen ist, nicht zu. Dabei kann es offen
  • eingebaut oder einer sonstigen Bearbeitung zugeführt werden müssen, in einer ihre optische Wirkung nach
  • verschieden, die Beklagte biete mit dem Hinweis "Stuckrestaurierung" sowie nach der sonstigen Gestaltung des

VG Münster - 7 K 305/08

Verwaltungsgericht Münster vom 27.01.2009
Inhalt
  • Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 BRAO beruflich befasst war. Nach der zurzeit der
  • , mit dem der Rechtsanwalt in Sozietät, zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in sonstiger Weise
  • beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise beruflich befasst ist oder war

BGH - 1 StR 266/06

Bundesgerichtshof vom 23.08.2006
Inhalt
  • Strafkammer das Vorliegen der Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe
  • nicht vorgelegen. b) Das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe verneinte die 13 Nachdem der
  • . 2. Zum Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe: 18Die Strafkammer hat nicht verkannt, dass

BFH - VI R 57/04

Bundesfinanzhof vom 29.06.1993
Inhalt
  • Arbeitgeber aufgrund einer über einen sonstigen Bezug getroffenen Nettolohnvereinbarung arbeitsrechtlich
  • laufenden Arbeitslöhnen und weiteren sonstigen Bezügen zu bemessen ist, die der Arbeitnehmer aus nach dem
  • Zeitpunkt der (Netto-)Zahlung eines sonstigen Bezugs beginnenden künftigen Dienstverhältnissen bezieht