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OVG Berlin-Brandenburg - 10 A 4.06
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- verändern und diese Änderung den berührten Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Betroffenen in
- bzw. Sonstigen, die von den Änderungen des Planentwurfs betroffen waren, Gelegenheit zur
- Karten (oder sonstigen Bestandteile) sowie ihrer Zugehörigkeit zu der Satzung ausschließt und damit
- Windenergienutzung (Plansatz 1.1)“ sowie als sonstige Darstellungen die „Oberflächengewässer“, die
- „Eignungsgebiete für die Windenergienutzung (Plansatz 1.1)“ sowie als sonstige Darstellungen die
BAG - 4 AZR 456/06
Bundesarbeitsgericht vom 23.02.2006
- Inhalt
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- Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und
- -, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige
- -, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und
- -, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige
- -, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige
ArbG Brandenburg - 2 Ca 729/06
Arbeitsgericht Brandenburg vom 04.07.2006
- Inhalt
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- dahingehend, dass Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt und alle sonstigen Entgeltbestandteile nur in dem
- Krankheitsfall, § 26 Erholungsurlaub, das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten
- Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt
- (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der im Anteil ihrer individuell
- Tarifvertragsparteien ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Tabellenentgelt sowie alle sonstigen
BAG - 7 ABR 22/12
Bundesarbeitsgericht vom 10.07.2013
- Inhalt
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- , arbeitszeitrelevante An- und Abwesenheitsdaten zu erfassen, diese nach steuerlichen, tarifvertraglichen und sonstigen
- gesetzlicher, tariflicher und sonstiger L-Regeln sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur
BPatG - 25 W (pat) 98/02
Bundespatentgericht vom 27.12.2001
- Inhalt
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- angesprochenen Verkehrskreise die Marken in sonstiger Weise gedanklich miteinander in Verbindung bringen
- " keine strukturellen oder sonstigen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer
BPatG - 29 W (pat) 134/00
Bundespatentgericht vom 05.01.2000
- Inhalt
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- Unterscheidungskraft weder ein Unterschied zwischen Werbeslogans und sonstigen Wörtern bestehe, noch
- Bezeichnung der Beschaffenheit, des Wertes oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder
BPatG - 33 W (pat) 223/02
Bundespatentgericht vom 20.04.2004
- Inhalt
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- Beschaffenheit, der Bestimmung, der geographischen Herkunft oder sonstiger Merkmale der Ware oder
- einem sonstigen Geldinstitut angeboten werden. Winkler Dr. Hock Pagenberg Cl
Anlage PatKostG
(zu § 2 Abs. 1)Gebührenverzeichnis
- Inhalt
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- ;tungszuschlag (§ 7 Abs. 1 Satz 2) . . . . . . . . . .503. Sonstige Anträge313
- . Sonstige Anträge323 000Weiterbehandlungsgebühr (§ 21 Abs. 1 GebrMG i.V.m. § 123a
- ) . . . . . . . . . .503. Sonstige Anträge333 000Erinnerungsverfahren (§ 64 MarkenG
- Anmeldung.6. Sonstige Anträge346 000Weiterbehandlungsgebühr (§ 17 DesignG
- – bei Anmeldung in Papierform . . . . . . . . . .3002. Sonstige Anträge362
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1622/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2003
- Inhalt
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- Einrichtung, einer anderen Familie oder sonstigen Wohnform begründet worden ist, die der Erziehung, Pflege
- durch die jeweils zuständigen Jugendämter. Fürsorgerechtliche oder sonstige Maßnahmen wurden nicht
- Person vor Aufnahme in die andere Familie oder sonstige Wohnform den gewöhnlichen Aufenthalt hatte
- VIII rechtfertige kein anderes Ergebnis. Die stationäre Aufnahme in eine Einrichtung oder sonstige
- Einrichtung, eine andere Familie oder sonstige Wohnform den gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 351. Die
LAG Hessen - 4 TaBV 95/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 25.09.2007
- Inhalt
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- Transport; Be- und Entladen von LKW's 16 8.2. Sonstiges 17 8.2.1 Mitarbeit in sicherheits- und
- qualitätsrelevanten Aufgaben 27 9. Sonstige Aufgaben 28 9.1 Im Übrigen können dem Stelleninhaber weitere, hier im
- sicherheits- und qualitätsrelevanten Aufgaben 38 9. Sonstige Aufgaben 39Im Übrigen können dem
- Gefahrgutvorschriften 54 8.4. Sonstige Hinweise im Zusammenhang mit der Stellenbeschreibung 55Wenn
§ 45c SGB 11
Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- und die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bü
- sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender
- -kontaktstellen im Sinne des § 45d sowie organisierten Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger
OLG Köln - 6 U 134/00
Oberlandesgericht Köln vom 19.01.2001
- Inhalt
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- dem sonstigen Sachverhalt allein aus § 1 UWG in Betracht zu ziehen ist, nicht zu. Dabei kann es offen
- eingebaut oder einer sonstigen Bearbeitung zugeführt werden müssen, in einer ihre optische Wirkung nach
- verschieden, die Beklagte biete mit dem Hinweis "Stuckrestaurierung" sowie nach der sonstigen Gestaltung des
VG Münster - 7 K 305/08
Verwaltungsgericht Münster vom 27.01.2009
- Inhalt
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- Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 BRAO beruflich befasst war. Nach der zurzeit der
- , mit dem der Rechtsanwalt in Sozietät, zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in sonstiger Weise
- beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise beruflich befasst ist oder war
BGH - 1 StR 266/06
Bundesgerichtshof vom 23.08.2006
- Inhalt
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- Strafkammer das Vorliegen der Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe
- nicht vorgelegen. b) Das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe verneinte die 13 Nachdem der
- . 2. Zum Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe: 18Die Strafkammer hat nicht verkannt, dass
BFH - VI R 57/04
Bundesfinanzhof vom 29.06.1993
- Inhalt
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- Arbeitgeber aufgrund einer über einen sonstigen Bezug getroffenen Nettolohnvereinbarung arbeitsrechtlich
- laufenden Arbeitslöhnen und weiteren sonstigen Bezügen zu bemessen ist, die der Arbeitnehmer aus nach dem
- Zeitpunkt der (Netto-)Zahlung eines sonstigen Bezugs beginnenden künftigen Dienstverhältnissen bezieht