Suche nach "gewerblicher rechtsschutz"
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VG Frankfurt (Main) - 5 G 2120/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 18.07.2005
- Inhalt
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- Rechtsschutz begehrt. 7Sie tragen vor, der Sofortvollzug sei schon deshalb rechtswidrig, weil er nicht
- . umfasst ausdrücklich jede selbständige gewerbliche Tätigkeit nach § 35 Abs. 1 GewO und, wie sich aus Bl
LSG Sachsen-Anhalt - L 5 AS 216/09 B ER
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 11.01.2010
- Inhalt
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- und 2 A 36/09 MD). Mit Beschluss vom 9. März 2009 ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vom VG
- einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen. Es könne offen bleiben, ob Straßenausbaubeiträge Kosten der
- effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen
- "Verwertungseinschätzung" der Firma M. Immobilien W. vom 27. April 1999 für eine gewerbliche Nutzung geeignet
Anlage PKHFV
- Inhalt
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- üblicherweise für Rechtsstreitigkeiten wie den Ihrigen Rechtsschutz gewährt (z. B
- Rechtsschutz abgelehnt hat. Wenn Sie das Formular nach erfolgter Bewilligung von Prozess- oder
- gewerblichen Zweck genutzt wird, nicht nur die von Ihnen und Ihren Angehörigen (oben Abschnitt D
VG Gießen - 1 L 1325/09.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 08.09.2009
- Inhalt
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- Rechtsschutz nachgesucht. Ergänzend zu ihrem bisherigen Vorbringen weist sie darauf hin, dass sich in
- auch begründet. 19 Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zu gewähren, wenn die
- Betriebsstätte – sind gewerbliche Nutzungsarten zu verstehen, die sich in unterschiedlicher Ausprägung
LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 B 7/05 SO ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2005
- Inhalt
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- Übrigen wird der Antrag der Antragsteller auf einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen. 4. Kosten sind
- Sozialgericht (SG) Aachen im einstweiligen Rechtsschutz um die Verpflichtung des Antragsgegners zur
- allein um die - vom BGH i.Ü. verneinte - Frage, ob auch gewerbliche Stromschulden zur Zurückbehaltung
VG Saarlouis - 5 K 15/06
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 11.07.2007
- Inhalt
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- der von der VwGO gewährleistete Rechtsschutz grundsätzlich auf die Gewährung von
- teilweisen gewerblichen Nutzung von einer besonderen Arbeitsgruppe untersucht werde; die weitere Nutzung
- Halde Maybach mit Blick auf eine partielle, potentielle gewerbliche Folgenutzung: „Bisherige
- . Wesentlich für eine potentielle gewerbliche Folgenutzung dürfte dabei das indifferente
- mittelfristig nicht zulassen, wenn die Kubatur verändert würde. Voraussetzung für eine gewerbliche
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 3663/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2003
- Inhalt
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- . Der Rechtsschutz des Nachbarn kann nicht deswegen eingeschränkt sein, weil das Vorhaben ohne
- Beurteilung, ob Lärmimmissionen, die - wie hier - von einer gewerblichen 114Anlage ausgehen, im angeführten
- Beurteilung herangezogen werden, ob die von gewerblichen Anlagen der hier in Rede stehenden Art
- - (Schriftsatz vom 29. Dezember 1998) befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Ortsteil T. weitere gewerbliche
- faktischen Mischgebiets scheitert schon daran, dass gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung nicht annähernd
OLG Frankfurt - 6 U 133/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.11.2009
- Inhalt
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- Wege sei jedenfalls kein hinreichend effizienter Rechtsschutz zu erlangen, kann es nicht
- als Verband gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder fördert und
- gewerblichen Interessen privatrechtlicher Unternehmer und Gesellschaften ohne eine maßgebliche Beteiligung
- werden darf (§ 10 II, V GlüStV) und dass auch die gewerbliche Spielevermittlung nur mit einer
- Genehmigungen für gewerbliche Spielevermittler erteilt; von diesen Unternehmern zählen vier zu den Mitgliedern
OVG Berlin-Brandenburg - 1 S 236.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 02.12.2008
- Inhalt
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- Ausführungsgesetz; Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz zu Lasten des Glücksspielveranstalters Tenor Der
- aufzuklären, ob noch andere Wettarten betrieben worden seien. Jedenfalls sei vorläufiger Rechtsschutz nicht
- müsse auch das Beschwerdegericht vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Nur wenn dasselbe Gericht, das
- keine gleichrangigen privaten Interessen der Antragstellerin an der Fortsetzung ihrer gewerblichen
Rückgewinnungsschreiben an frühere Kunden: Zulässigkeit der Verwendung von während der Vertragslaufzeit gespeicherten Daten
Dr. Sebastian Kraska vom 11.07.2011
- Inhalt
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- ? Der für das Kartell- und Urheberrecht sowie den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige 6. Senat des OLG
Rechtsanwalt Jens O. Brelle
Art Lawyer Kanzlei
Urheberrecht und Medienrecht
- Organisationen
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- - ARGE Geistiges Eigentum und Medien, GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
SozG Bremen - S 21 AS 1/09 ER
Sozialgericht Bremen vom 22.01.2009
- Inhalt
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- Gericht um einstweiligen Rechtsschutz ersucht. Er trägt vor, dass sich die Antragsgegnerin seit
- tatsächlicher Höhe ein. Insoweit sei ihm einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren. Es liege auch ein
- gemäß § 86 b Abs. 1 SGG ist nur statthaft, wenn gerichtlicher Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren
- vorläufigem Rechtsschutz entgegen, dass er erst am 02.01.2009 (Datum der Antragstellung bei Gericht
- repräsentativ für den Bremer Mietmarkt ist. Gegen die Tragfähigkeit dieser "gewerblichen Mietspiegel
BGH - X ZR 72/98
Bundesgerichtshof vom 23.10.2001
- Inhalt
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- /EWG des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen vom 14. Mai 1991 (ABl. EG Nr. L 122/42
- Vorzugsstellung verleihen wie ein gewerbliches Schutzrecht. Ein technisches Schutzrecht, bei dem eine die
- (so auch Gaul/Bartenbach, Handbuch des gewerblichen Rechtschutzes, 5. Aufl., Bd. 1 C Rdn. 531.1
LSG Hessen - L 3 U 805/77
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Verlust an Rechtsschutz führen soll (vgl. Urteil des BSG vom 31.1.1974, 4 RJ 167/73 in SozR 1500 Nr. 1
- ) verwendet worden ist (vgl. Rundschreiben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften vom
- -2/76; mitgeteilt vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Rundschreiben VB 64/77
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 1580/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.09.2009
- Inhalt
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- kann daher auch sein gewerblicher Bedarf sein. 5960Vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007
- 2006 ist rechtmäßig, sodass offen bleiben kann, ob Rechtsschutz hiergegen im Wege des § 113 Abs. 1
- gewerblichen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser handelt. Es ist – was auch der