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EuG - T-188/99
Gericht der Europäischen Union vom 20.06.2001
- Inhalt
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- vorliegenden Fall, wie sie selbst einräumt, darauf hinauslaufen, den Antragstellern das Recht auf
- eingeräumt hat und aus denen sich das Recht auf Erhebung einer Klage gegen die Entscheidung ergibt, mit
- Überprüfung fest, so kann, wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, ein Auslaufen der Maßnahmen
- . Dies gilt erst recht im Rahmen der Grundverordnung, da diese ausdrücklich die Voraussetzungen aufführt
- herangezogen hätte. 62. Infolgedessen können die Ausführungen des Klägers allgemein zu den Kriterien
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 B 186/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2003
- Inhalt
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- tragenden Erwägungen stützen, wenn - wie es im Recht der Fahrerlaubnisentziehung der Fall sein kann
- Antragsgegners vom 25. September 2002 im Ergebnis zu Recht abgelehnt, weil das öffentliche Interesse an
- Hauptsacheverfahrens vorzunehmende allgemeine, d. h. von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache
LSG Bayern - L 12 KA 99/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.03.2001
- Inhalt
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- einen besonderen Versorgungsbedarf. Zu Recht weise der Kläger deshalb darauf hin, dass dies bedeuten
- angefochtenen Urteil vom 26. Oktober 1999 zu Recht den Bescheid der Beklagten vom 7. Oktober 1997 in
- . Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers ist Ziff.4.3 des Kapitel A I (Allgemeine Bestimmungen
LG Frankfurt am Main - 6 O 469/06
Landgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2017
- Inhalt
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- dass die Stadtwerke M. über ein weitreichendes Veto-Recht verfügten, verfängt nicht. Nach § 111 Abs
- recht ländlichen Gebiete – auch überzeugend. Führt die Beklagte die höheren Netzkosten der H. an
- beteiligtes Unternehmen ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen ist. § 36 GWB enthält dabei allgemeine
OLG Brandenburg - rg W 2/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.05.2007
- Inhalt
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- umgesetztes Recht – unmittelbar den auf den EG-Vergaberichtlinien die – als national umgesetztes Recht
- ist auch nicht erkennbar geworden, inwiefern darin ein Verstoß gegen allgemeine Prinzipien des
FG Düsseldorf - 1 K 6487/02
Finanzgericht Düsseldorf vom 18.06.2004
- Inhalt
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- allgemeine Vertrauen, der Steuergesetzgeber werde steuerrechtliche Freiräume für die Zukunft aufrecht
- Rahmen ihres Rechts zur Erhebung von Kirchensteuern aufgrund eigener, staatlich anzuerkennender
- den staatlichen Bereich verbindlichen Sätzen öffentlichen Rechts erhalten (vgl. Suhrbier-Hahn
LAG Hamm - 7 Sa 684/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 08.07.2005
- Inhalt
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- Erfolg. A. 2930Die gem. § 256 ZPO allgemein zulässige und in der Frist des § 4 KSchG erhobene
- in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht
- deutsche Gerichte bedeutet dies, dass sie nationales Recht grundsätzlich auch contra legem fortbilden
- anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2150/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.05.2003
- Inhalt
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- der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Dezember 1997 zu Recht aufgehoben. Die in jener
- . Februar 1997 (BGBl. I S. 322) lagen nicht vor. 106Zu Recht hat die Beklagte ihre
- allgemein gehalten ist. Sie wird bereits dem differenziert zu betrachtenden (allgemeinen
- bleibt ihm bei Nichtbewährung des Beamten oder bei nachhaltigen Zweifeln an der Bewährung von Rechts
FG Köln - 15 K 8068/98
Finanzgericht Köln vom 26.09.2002
- Inhalt
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- Natur. Weiterhin handele es sich um ein allgemein gehaltenes Gutachten, das nicht einzelne Arbeiten der
- %) gereinigt. 89 Die durchweg recht großflächigen Übermalungen zeigten sich bei den Tests ebenfalls
- ist unbegründet. Der Beklagte hat zu Recht die Einkünfte der Klägerin in vollem Umfang als
- . 3Mit Gesellschaftsvertrag vom 17.2.1994 wurde die Klägerin als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
LG Düsseldorf - 4b O 220/06
Landgericht Düsseldorf vom 22.02.2007
- Inhalt
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- Düsseldorf, I - 2 U 23/07 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: I. Die
- zu recht geltend macht, ein monodirektionales Datenübertragungssystem, das am ehesten mit der
BGH - IX ZR 198/10
Bundesgerichtshof vom 18.07.2013
- Inhalt
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- , Dr. Fischer, Grupp und die Richterin Möhring für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird
- sich auf den Mangel berufen will, hat aber das Recht, sich jederzeit auf dem Wege der
- Auseinandersetzungsguthabens bei Auflösung der Gesellschaft. Allgemein sind einzubeziehen der Anspruch auf
- gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die F. Co. KG (künftig
VGH Baden-Württemberg - 6 S 46/05
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 25.04.2007
- Inhalt
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- Wesentlichen noch vor, dass das Verwaltungsgericht zu Recht von der Zulässigkeit ihrer
- schließlich in der Werbung allgemein zulässig und üblich. Träfe die Auffassung des beklagten Landes zu
- jedoch als unbegründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht auf die entsprechenden Klageanträge 2 und 3
- /6/EG lässt sich für die vom beklagten Land vertretene Auffassung nichts herleiten. Vielmehr reicht
LSG Berlin-Brandenburg - L 10 AS 1093/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.05.2006
- Inhalt
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- BVerwGE 102, 366 ff), sie bestehe daher erst recht, wenn die zu überprüfenden Regelleistungen durch
- , 170 f; BVerwGE 107, 234, 236; Höfling aaO Rdnr 25 zu Art 1; Martínez Soria, Das Recht auf Sicherung
- durch Art 1 Abs 1 GG (iVm Art 2 Abs 2 GG – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit -) als
- Ausschließlichkeit erworbenes Recht als vielmehr eine Schutz- und Fürsorgeleistung im Vordergrund steht, die von
- entgegen zu halten. Die gegenwärtige allgemeine Einkommenssituation sei durch eine Zunahme von
VG Münster - 1 L 155/10
Verwaltungsgericht Münster vom 14.06.2010
- Inhalt
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- erlaubt, im Internet verboten?, K&R (Kommunikation und Recht) 2009, 457 (458). 45Der insoweit offene
- Verhältnis zur Bedeutung des Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit der Antragstellerin. Das
- wegen Verletzung höherrangigen Rechts unwirksam. Sie verstoßen jedenfalls nicht offensichtlich gegen
BSG - S 42 RA 609/04
Bundessozialgericht vom 01.07.2010
- Inhalt
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- VII RdNr 170a, wonach ein Nichtbetreiben nur vorliege, wenn der Kläger "einer vom Gericht zu Recht für
- Berufungsrücknahme in § 126 Abs 2 VwGO macht deutlich, dass der Gesetzgeber die allgemeine
- . Das - weitaus mehr in die Rechte der Klägerin einschneidende - Vorgehen nach § 102 Abs 2 SGG war