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BGH - X ZR 15/07
Bundesgerichtshof vom 05.12.1997
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. November 2006 verkündete Urteil des 4
- allgemein für die eine Nutzlast aufnehmenden Lade- oder Greifbauteile an einem Fahrzeug (vgl
- Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte ist Inhaberin des
LAG Hamm - 16 Sa 1069/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.03.2004
- Inhalt
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- Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und
- Verfassungsverstoß vorliegt, sie gegen höherrangiges Recht oder die guten Sitten verstoßen, beschränkt. Aus
- Rechts, 3 die sich zu einem Anstaltsbund zusammengeschlossen haben und dem Diakonischen Werk der
LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 SO 156/06
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 24.05.2007
- Inhalt
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- : "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine
- Neumann, Rechtsfolgen der Kündigung einer Leistungsvereinbarung im Sozialhilferecht; Beträge zum Recht
- aufgeführt werden. Das Rückwirkungsverbot will aber nur verhindern, dass wie nach dem früheren Recht
- gestellt wird. Der Leistungserbringer hat daher, sofern nicht eine konkrete oder allgemeine
- 336). Denn Rechte sind erst dann effektiv, wenn sie im Konfliktfall durchgesetzt werden können. Die
OLG Düsseldorf - I-17 U 164/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.03.2004
- Inhalt
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- das Landgericht den Beklagten im Ergebnis zu Recht verurteilt, einer Herabsetzung seiner monatlichen
- Tätigkeiten (ca. 20 Wochenstunden) als auch bei der vergleichenden Betrachtung mit dem allgemein üblichen
- . 245). Dies muss gleichermaßen bzw. erst recht für die hier alternativ in Betracht zu ziehende
- Realisierung des geltend gemachten Anspruchs vermieden und dem Recht auf schnellerem Weg Geltung
- aus dem Jahre 1992 (GmbHR 1992, 43) - lediglich entschieden, dass die allgemeine Feststellungsklage
OVG Berlin-Brandenburg - 5 B 6.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 02.10.2008
- Inhalt
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- Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg oder als allgemeine Rechtsgrundsätze, die auch im öffentlichen Recht
- . Vielmehr hat die Universität danach das Recht und die Pflicht, die Mittel bedarfs- und
- zugleich um einen materiellen Vergleichsvertrag (vgl. dazu allgemein Urteil des
- stehe nicht entgegen, weil es für die ansonsten zulässige allgemeine Leistungsklage keine besonderen
- hinzu, dass bei der Mittelvergabe die Rechte der übrigen Hochschullehrer nicht aus dem Blick geraten
FG Berlin-Brandenburg - 6 K 347/03
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- tatsächlich ausbezahlt worden seien. Er, der Beklagte, habe sich daher zu Recht an den Beträgen
- regelmäßig nicht aus (vgl. dazu - allgemein für die gesellschaftsrechtliche Beherrschung - BFH-Urteile
- Gewinnausschüttung entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BFH zu Recht nach den jeweiligen
- auszulegen. Aus dem Schreiben gehe hervor, dass der Berater noch die Rechte seiner Mandanten habe
- Druck auf den beherrschenden Gesellschafter auszuüben, reicht für eine (Mit-)Beherrschung der GmbH
FG Baden-Württemberg - 2 K 5606/08
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 29.07.2010
- Inhalt
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- ein eigenständiges Recht zu prüfen, ob ein Neubau bzw. ein bautechnisch neues Gebäude erstellt werde
- Bescheinigungsrecht der Gemeinde abgeleitetes, sondern um ein eigenständiges Recht handele. Die
- Gemeinde dann auch den allgemein zugänglichen Vordruck zur Verfügung gestellt, auf dem die Gemeinde mit
- nach § 7 h Abs. 2 EStG im Einzelfall reicht, d. h. welche Tatbestandselemente des § 7 h Abs. 1 Satz 2
- Auslegung von Willenserklärungen des öffentlichen Rechts sind die Vorschriften des Bürgerlichen
LSG Hessen - L 5 V 52/96
Hessisches Landessozialgericht vom 14.01.1999
- Inhalt
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- Frankfurt am Main die Klage u.a. mit der Begründung abgewiesen, der Beklagte habe zu Recht die
- zu fragen, die zur Anerkennung des Status "Schwerbehinderter” fuhren und damit das Recht einräumen
- – ohne weiteres erkennbar, daß eine Versorgungslücke vorhanden sein mußte. Das allgemein bekannt
- – rechte Spalte –) maßgeblich ist, richtet sich danach, in welchem Verhältnis die "abgeleitete
- Begründung ist u.a. ausgeführt worden, daß es die Vorschriften des Rechts der gesetzlichen
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2307/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2008
- Inhalt
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- auch bereits das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, keine Rückschlüsse auf die Art des
- /Christensen, Juristische Methodik, Band I, Grundlagen Öffentliches Recht, 8. Aufl. 2002, Rn. 362
- Ehegatten, will den geschiedenen Ausgleichsverpflichteten jedoch nicht allgemein vor den
OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 10357/10.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.06.2010
- Inhalt
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- ehrenamtlicher Richter Angestellter Gewehr für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
- . Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass dem Kläger kein Anspruch darauf zusteht, dass
- bauplanungsrechtlich allgemein zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998, NVwZ 1999, 298 und juris
LSG Baden-Württemberg - L 4 KR 4098/06
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 21.11.2008
- Inhalt
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- einer selbstständigen Tätigkeit ausgeübt hat. Denn die Beklagte hat zu Recht bezüglich der hier
- - m.w.N.). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bestellung einer Ersatzkraft allgemein üblich ist. Dass
- Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts nach dem seit 01. Juli 2004 geltenden Recht, weil
HessVGH - 7 TH 12/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.11.1991
- Inhalt
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- darauf anwendbaren materiellen Recht (Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, Vorb. § 40, Rdnr. 41, u. § 113, Rdnr
- generali), ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, welcher auch zu den Grundlagen des objektiven
- zwar in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, daß in den Fällen, in denen eine
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 1945/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2001
- Inhalt
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- allgemein geheißen, dass im Laufe des Jahres 19.. rückwirkend zum 1. Januar 19.. voraussichtlich eine
- . Entscheidungsgründe: 1920Die Berufung ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht
- sieht der Senat anders als der Kläger keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht darin, dass Art. II
OLG Brandenburg - 12 U 48/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 10.02.2006
- Inhalt
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- einen Sachverständigen schon dann laden, wenn eine Partei auch nur allgemein angibt, in welche Richtung
- hält, zur mündlichen Beantwortung vorgelegt werden. Beschränkungen dieses Rechts ergeben sich nur
- die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung
OLG Frankfurt - 11 W 39/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.09.2007
- Inhalt
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- . Umdruck S. 66). 13 Die Beschwerdegegnerin weist zwar zu Recht darauf hin, dass bei der Ermittlung der
- zu den historischen Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Wie die Beschwerdegegnerin zu Recht
- einzurechnen. Die Beschwerdegegnerin führt zu Recht aus, dass nach Ablauf der kalkulatorischen
- in recht pauschaler Form – auf derartige, von ihr geplante Projekte hingewiesen. In derartigen
- vielmehr nach materiellem Recht zu beurteilen ist, hier also nach den §§ 21 ff EnWG i.V.m. den