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BGH - X ZR 15/07

Bundesgerichtshof vom 05.12.1997
Inhalt
  • Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. November 2006 verkündete Urteil des 4
  • allgemein für die eine Nutzlast aufnehmenden Lade- oder Greifbauteile an einem Fahrzeug (vgl
  • Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte ist Inhaberin des

LAG Hamm - 16 Sa 1069/03

Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.03.2004
Inhalt
  • Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und
  • Verfassungsverstoß vorliegt, sie gegen höherrangiges Recht oder die guten Sitten verstoßen, beschränkt. Aus
  • Rechts, 3 die sich zu einem Anstaltsbund zusammengeschlossen haben und dem Diakonischen Werk der

LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 SO 156/06

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 24.05.2007
Inhalt
  • : "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine
  • Neumann, Rechtsfolgen der Kündigung einer Leistungsvereinbarung im Sozialhilferecht; Beträge zum Recht
  • aufgeführt werden. Das Rückwirkungsverbot will aber nur verhindern, dass wie nach dem früheren Recht
  • gestellt wird. Der Leistungserbringer hat daher, sofern nicht eine konkrete oder allgemeine
  • 336). Denn Rechte sind erst dann effektiv, wenn sie im Konfliktfall durchgesetzt werden können. Die

OLG Düsseldorf - I-17 U 164/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.03.2004
Inhalt
  • das Landgericht den Beklagten im Ergebnis zu Recht verurteilt, einer Herabsetzung seiner monatlichen
  • Tätigkeiten (ca. 20 Wochenstunden) als auch bei der vergleichenden Betrachtung mit dem allgemein üblichen
  • . 245). Dies muss gleichermaßen bzw. erst recht für die hier alternativ in Betracht zu ziehende
  • Realisierung des geltend gemachten Anspruchs vermieden und dem Recht auf schnellerem Weg Geltung
  • aus dem Jahre 1992 (GmbHR 1992, 43) - lediglich entschieden, dass die allgemeine Feststellungsklage

OVG Berlin-Brandenburg - 5 B 6.08

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 02.10.2008
Inhalt
  • Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg oder als allgemeine Rechtsgrundsätze, die auch im öffentlichen Recht
  • . Vielmehr hat die Universität danach das Recht und die Pflicht, die Mittel bedarfs- und
  • zugleich um einen materiellen Vergleichsvertrag (vgl. dazu allgemein Urteil des
  • stehe nicht entgegen, weil es für die ansonsten zulässige allgemeine Leistungsklage keine besonderen
  • hinzu, dass bei der Mittelvergabe die Rechte der übrigen Hochschullehrer nicht aus dem Blick geraten

FG Berlin-Brandenburg - 6 K 347/03

Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • tatsächlich ausbezahlt worden seien. Er, der Beklagte, habe sich daher zu Recht an den Beträgen
  • regelmäßig nicht aus (vgl. dazu - allgemein für die gesellschaftsrechtliche Beherrschung - BFH-Urteile
  • Gewinnausschüttung entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BFH zu Recht nach den jeweiligen
  • auszulegen. Aus dem Schreiben gehe hervor, dass der Berater noch die Rechte seiner Mandanten habe
  • Druck auf den beherrschenden Gesellschafter auszuüben, reicht für eine (Mit-)Beherrschung der GmbH

FG Baden-Württemberg - 2 K 5606/08

Finanzgericht Baden-Württemberg vom 29.07.2010
Inhalt
  • ein eigenständiges Recht zu prüfen, ob ein Neubau bzw. ein bautechnisch neues Gebäude erstellt werde
  • Bescheinigungsrecht der Gemeinde abgeleitetes, sondern um ein eigenständiges Recht handele. Die
  • Gemeinde dann auch den allgemein zugänglichen Vordruck zur Verfügung gestellt, auf dem die Gemeinde mit
  • nach § 7 h Abs. 2 EStG im Einzelfall reicht, d. h. welche Tatbestandselemente des § 7 h Abs. 1 Satz 2
  • Auslegung von Willenserklärungen des öffentlichen Rechts sind die Vorschriften des Bürgerlichen

LSG Hessen - L 5 V 52/96

Hessisches Landessozialgericht vom 14.01.1999
Inhalt
  • Frankfurt am Main die Klage u.a. mit der Begründung abgewiesen, der Beklagte habe zu Recht die
  • zu fragen, die zur Anerkennung des Status "Schwerbehinderter” fuhren und damit das Recht einräumen
  • – ohne weiteres erkennbar, daß eine Versorgungslücke vorhanden sein mußte. Das allgemein bekannt
  • rechte Spalte –) maßgeblich ist, richtet sich danach, in welchem Verhältnis die "abgeleitete
  • Begründung ist u.a. ausgeführt worden, daß es die Vorschriften des Rechts der gesetzlichen

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2307/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2008
Inhalt
  • auch bereits das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, keine Rückschlüsse auf die Art des
  • /Christensen, Juristische Methodik, Band I, Grundlagen Öffentliches Recht, 8. Aufl. 2002, Rn. 362
  • Ehegatten, will den geschiedenen Ausgleichsverpflichteten jedoch nicht allgemein vor den

OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 10357/10.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.06.2010
Inhalt
  • ehrenamtlicher Richter Angestellter Gewehr für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
  • . Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass dem Kläger kein Anspruch darauf zusteht, dass
  • bauplanungsrechtlich allgemein zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998, NVwZ 1999, 298 und juris

LSG Baden-Württemberg - L 4 KR 4098/06

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 21.11.2008
Inhalt
  • einer selbstständigen Tätigkeit ausgeübt hat. Denn die Beklagte hat zu Recht bezüglich der hier
  • - m.w.N.). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bestellung einer Ersatzkraft allgemein üblich ist. Dass
  • Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts nach dem seit 01. Juli 2004 geltenden Recht, weil

HessVGH - 7 TH 12/89

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.11.1991
Inhalt
  • darauf anwendbaren materiellen Recht (Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, Vorb. § 40, Rdnr. 41, u. § 113, Rdnr
  • generali), ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, welcher auch zu den Grundlagen des objektiven
  • zwar in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, daß in den Fällen, in denen eine

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 1945/98

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2001
Inhalt
  • allgemein geheißen, dass im Laufe des Jahres 19.. rückwirkend zum 1. Januar 19.. voraussichtlich eine
  • . Entscheidungsgründe: 1920Die Berufung ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht
  • sieht der Senat anders als der Kläger keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht darin, dass Art. II

OLG Brandenburg - 12 U 48/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 10.02.2006
Inhalt
  • einen Sachverständigen schon dann laden, wenn eine Partei auch nur allgemein angibt, in welche Richtung
  • hält, zur mündlichen Beantwortung vorgelegt werden. Beschränkungen dieses Rechts ergeben sich nur
  • die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung

OLG Frankfurt - 11 W 39/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.09.2007
Inhalt
  • . Umdruck S. 66). 13 Die Beschwerdegegnerin weist zwar zu Recht darauf hin, dass bei der Ermittlung der
  • zu den historischen Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Wie die Beschwerdegegnerin zu Recht
  • einzurechnen. Die Beschwerdegegnerin führt zu Recht aus, dass nach Ablauf der kalkulatorischen
  • in recht pauschaler Form – auf derartige, von ihr geplante Projekte hingewiesen. In derartigen
  • vielmehr nach materiellem Recht zu beurteilen ist, hier also nach den §§ 21 ff EnWG i.V.m. den