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OLG Brandenburg - 4 U 152/09
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 11.11.2009
- Inhalt
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- dieser Beteiligung und dem Treuhandverhältnis mit der M… GmbH in Verzug befindet. 9. Im Übrigen wird
- Die Aushändigung des Prospekts ist für den Anlagevermittler und erst Recht für den Anlageberater
- in adäquatem Zusammenhang stehen. 61 Der Schadensersatzanspruch ist von vornherein nur mit der
- vielmehr erst in einem Folgeprozess zu klären. 7.) 69 Das Landgericht hat zu Recht die Feststellung
- von 50.000,00 € sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung und dem Treuhandverhältnis mit der
EuG - T-195/00
Gericht der Europäischen Union vom 10.04.2003
- Inhalt
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- Services Ltd (im Folgenden: ISL) sind Gesellschaften englischen Rechts, die in den Bereichen
- , das angeblich im Wesentlichen identisch mit einer für die Klägerinnen eingetragenen Bildmarke ist
- vorgeschlagene Symbol im Wesentlichen mit dem von Thomas Cook identisch ist. Die Werbung der Kommission
- 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-113/96, Dubois et Fils/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-125
- Schadens führen. 89. Der Gemeinschaftsrichter ist nämlich aufgrund von Artikel 235 EG in Verbindung mit
Rechtsanwalt Jan A. Strunk
HOECK SCHLÜTER VAAGT Rechtsanwälte | Fachanwälte | Notare
Arbeitsrecht
IT-Recht
Gewerblicher Rechtsschutz
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- Deutscher EDV-Gerichtstag, Deutscher AnwaltVerein (DAV), ARGE Informationstechnologierecht im DAV, ARGE Arbeitsrecht im DAV, Alumni Kiel e.V.
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BSG - S 5 U 125/03
Bundessozialgericht vom 27.05.2008
- Inhalt
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- ). Es führt zur Begründung im Wesentlichen aus: Der Kläger sei iS des § 136 Abs 3 Nr 1 SGB VII
- zurückzuweisen. 8 Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen. II 9 Die Revision des Klägers ist
- unbegründet. Das LSG hat zu Recht auf die Berufung der beklagten BG das Urteil des SG aufgehoben und die
- Söhne als Gesellschafter in der OHG verblieben waren, wurde der Beklagten jedoch nach den im
- Übereinstimmung mit der Mehrheit im Schrifttum zu der steuerrechtlichen Haftungsnorm des § 69 AO ausgeführt
EuGH - C-4/04
Europäischer Gerichtshof vom 28.10.2004
- Inhalt
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- worden waren, eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab, in der sie die Auffassung vertrat, dass die
- ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in
- der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen
- , Randnr. 6). 11 Da die Umsetzung der Richtlinie 98/44 nicht innerhalb der Frist erfolgte, die in der mit
- Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Republik Österreich hat dadurch gegen
LSG Bayern - L 7 B 744/05 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.04.2006
- Inhalt
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- hat der Beschwerde nicht abgeholfen. II. Die zulässige Beschwerde ist sachlich nicht begründet
- Anordnungsanspruch) glaubhaft zu machen. Zu Recht hat das SG den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- Bg. mit Bescheid vom 06.12.2005 dem Bf. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- entsprechender Anwendung des § 193 Abs.1 SGG. Dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG nicht mit einem weiteren Rechtsmittel anfechtbar.
- vorläufigen Regelung (den Anordnungsgrund) als auch das Bestehen eines zu sichernden Rechts (den
EuG - T-139/99
Gericht der Europäischen Union vom 06.07.2000
- Inhalt
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- - Personenbeförderung in Fahrzeugen mit Fahrer - Ausschreibung - Beachtung des nationalen Rechts - Grundsätze
- Vertrages im Hinblick auf das französische Recht. Hierzu verwies sie insbesondere darauf, daß es Taxis
- Beförderung von Personen in Fahrzeugen mit neutralem Aussehen im Rahmen des Vertrages mit dem Parlament
- Vermietung von Fahrzeugen für die Personenbeförderung in Fahrzeugen mit neutralem Aussehen gestatte. 38. Im
- es im französischen Recht eine unterschiedliche Behandlung von Taxi- und von Mietwagenunternehmen
BGH - VI ZR 109/12
Bundesgerichtshof vom 26.03.2013
- Inhalt
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- geeignet ist, allein (oder im Zusammenwirken mit anderen, dem in Anspruch genommenen
- mit Recht nicht gefolgt. Nach jener Ansicht erlaubt § 84 Abs. 2 AMG die Feststellung der
- Feststellungen dahingehend voraus, dass sie geeignet ist, allein (oder im Zusammenwirken mit anderen, dem
- Ursachenzusammenhangs mit Recht abgelehnt. 27a) Die Frage, ob der Anscheinsbeweis eingreift
- die Revision mit Recht darauf hin, dass die Anwendung von "VIOXX" nach Auffassung des Gutachters
BFH - II R 24/07
Bundesfinanzhof vom 19.11.2008
- Inhalt
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- BUNDESFINANZHOF Urteil vom 19.11.2008, II R 24/07 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot durch
- II R 30/03, BFH/NV 2005, 2050). Der Senat hatte im Hinblick auf § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GrEStG
- das FG die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1189 veröffentlichten
- dem die Zurückverweisung aussprechenden Urteil des Senats ist unter dem in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7
- getroffenen tatsächlichen Feststellungen hat B im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Käuferbenennungsrechts
BGH - I ZR 180/11
Bundesgerichtshof vom 28.02.2013
- Inhalt
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- vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer
- . Löffler für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 13. Zivilsenats in
- /Stockholm zu errichten. Sie schloss mit dem in Hattersheim ansässigen Unternehmen B. H. I. GmbH (im
- nicht entscheidungserheblich. Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte von
- einer entspre- chenden Eintragung im Frachtbrief eine Haftung nach nationalem Recht (vgl. MünchKomm.HGB
§ 86 BBauG
Gegenstand der Enteignung
- Inhalt
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- vorgesehen ist, Rechtsverhältnisse begründet werden, die Rechte der in Nummer 3
- sind auf die Entziehung, Belastung oder Begründung der in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Rechte entsprechend anzuwenden.
- einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden oder in ein Gebäude eingef
- ; 2.andere Rechte an Grundstücken entzogen oder belastet werden; 3.Rechte entzogen werden, die
- Verpflichteten in der Benutzung von Grundstücken beschränken; hierzu zählen auch Rückü
§ 33 SGB 2
Übergang von Ansprüchen
- Inhalt
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- . Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen
- nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person 1.mit der
- oder dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,2.mit der oder dem Verpflichteten verwandt
- den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfä
- ;ber die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 4 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.(5) Die §§
BAG - 10 AZR 192/11
Bundesarbeitsgericht vom 12.12.2012
- Inhalt
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- . Mit Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum TVöD- BT-K vom 1. Februar 2011 ist in § 27 Abs. 3.4 TVöD-K
- Art. 13 der Richtlinie 2003/88/EG gewährter Rechte. In einem solchen Fall ist es mangels einer
- Bestimmungen mit Ausnahme von § 125 SGB IX wird nur bis zu insgesamt sechs Arbeitstagen im Kalenderjahr
- Nachtarbeitsstunden 4 Arbeitstage Zusatzurlaub im Kalenderjahr. Nachtarbeitsstunden, die in
- Streitzeitraum gegen § 6 Abs. 5 ArbZG verstoßen (zutreffend Fieberg in Fürst GKÖD IV Teil 2 Stand
OLG Köln - 9 U 75/02
Oberlandesgericht Köln vom 10.12.2002
- Inhalt
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- hat der Kläger in der Klagebegründung vorgebracht, er habe eine Lenkbewegung "nach rechts" gemacht
- , woraufhin er mit dem Wagen ins Schleudern geraten und vollends "nach rechts von der Fahrbahn
- : 1Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung des Klägers ist unbegründet. 2Das Landgericht hat
- die Klage zu Recht abgewiesen. 34I. Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Entschädigungsanspruch
- Nr. 1 I d) AKB oder §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 VVG nicht zu. 51. Im Falle eines Zusammenstoßes mit
BGH - VIII ZR 36/08
Bundesgerichtshof vom 11.02.2009
- Inhalt
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- für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts
- Kündigung des mit der Klägerin bestehenden Mietverhältnisses über eine Wohnung in K. . Der Mietrückstand
- Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstrecke, mit der Entrichtung der Miete in Höhe
- Zahlungsrückstand in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf seine Höhe noch eine unerhebliche
- verurteilen. II. Mit diesen Ausführungen enthält das Berufungsurteil keine dem § 540 6Abs. 1 ZPO