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HessVGH - 12 UE 141/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.07.1993
- Inhalt
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- Flüchtlinge vom 7. August 1986 zu Recht aufgehoben. Der Anerkennungsbescheid der Beklagten ist rechtswidrig
- das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaats aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein
- Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Tamilen verfolgt. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt
- Ausreiseentschluß, ausdrücklich lediglich auf die allgemein schlechte Lage der Tamilen in Sri Lanka
- Tamil Eelam, der auf dem Recht der Selbstbestimmung basiert, propagierte (33., S. 47; sog
OLG Köln - 6 U 248/93
Oberlandesgericht Köln vom 08.07.1994
- Inhalt
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- -Garantie für 1992 hat sich ausgezahlt" und "Die für 1993 erst recht!". 6Der unter der Grafik stehende Text
- Recht verurteilt, die beanstandete Werbung in ihrer konkreten Form zu unterlassen. Das
- sich ausgezahlt." und "Die für 1993 erst recht!" zu lesen sind, wird ein nicht uner- heblicher Teil
- den Verbrau- cher informativer und zuverlässiger sei als allgemei- ne oder pauschale Formulierungen
- wechselseitigen Schriftsätze ver- wiesen. Durch Urteil vom 16. September 1993 hat das Landge- richt
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 524/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2002
- Inhalt
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- Recht stattgegeben. Die Kläger haben Anspruch auf Erteilung der begehrten Aufnahmebescheide. 27A
- Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen
- der Klägerin zu 1) nicht um eine allgemeine stalinistische "Säuberungsaktion", sondern um eine
- Nr. 37 der Kommission in Fragen der Wiederherstellung der Rechte der Rehabilitierten der Stadt L
- Rechte der Rehabilitierten der Stadt L. vom 28. September 1999 hinreichend belegt. Denn nach dem insoweit
HessVGH - 6 A 2243/09
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.06.2010
- Inhalt
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- außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand erfordere. Der zum alten Recht vorgenommene Kunstgriff
- Ergebnis zu Recht als unbegründet abgewiesen. 29 Die vorbezeichneten Bescheide sind rechtmäßig. 30 Das
- Für die erhobenen Gebühren hat sich die Beklagte zu Recht auf das Vorliegen dreier gebührenpflichtiger
- Wertpapierserie mit einheitlicher Wertpapierkennnummer (so bereits zum alten Recht: VG Frankfurt am
- dem Wesen der Gebühr kann eine allgemeine Geltung des Kostendeckungsprinzips allerdings nicht
LSG Niedersachsen-Bremen - 9 V 44/98
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.06.2003
- Inhalt
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- Beklagte habe zu Recht für die Teilbereiche Gehör und Gehirn I/Psyche Teilgrade der MdE von jeweils
- versorgungsärztlichen Stellungnahme vom 13. September 1999 zu Recht darauf hingewiesen, dass sich Anhaltspunkte
- Recht darauf hingewiesen, dass Bluttransfusionen im Zusammenhang mit den Schädigungen oder ihren
- SG sich zu Recht auf das Ergebnis des Gutachtens von Dr. N. bezogen. Dieses Gutachten ist
- Herzkranzgefäßdurchblutungsstörungen bei Zuckerkrankheit, allgemeine Gefäßsklerose, Fettleber, Wirbelsäulenfunktionsstörung und
OVG Nordrhein-Westfalen - 25 A 4997/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1997
- Inhalt
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- bezeichnetem EG-Recht. Die derzeitige Regelung des Straßenverkehrs auf der B sei auch planungsrechtlich
- . Straße habe der Beklagte zu Recht keine Veranlassung zu konkreten Luftschadstoffmessungen vor dem Hause
- unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klage ist zulässig. Die Kläger
- . 1 GG) als auch in sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) geltend, wobei
- des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig dem materiellen Recht zu entnehmende - maßgebliche Zeitpunkt
VG Köln - 7 K 444/06
Verwaltungsgericht Köln vom 11.05.2009
- Inhalt
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- Beklagten reicht eine - allgemeine - Erörterung der Misteltherapie zwischen der Kommission C und dem BfArM
- zu Recht erfolgt, da die Klägerin mit der Änderungsanzeige vom 21.01.1992 eine Ergänzung der
- Tumorenhancements bestehe. 43 Die Auflage M1. sei zu Recht erfolgt, da die Formulierung "zur begleitenden
- Anwendbarkeit und Wirksamkeit der Mistelpräparate bewege. 44Die Auflage M10. sei zu Recht erfolgt, da im
- anthroposophischen Arzneimittels dar und ist von der Klägerin zu Recht gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BVerfG - 2 BvL 4/10
Bundesverfassungsgericht vom 14.02.2012
- Inhalt
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- verstetigt sein. 4. Da das grundrechtsgleiche Recht auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation
- für Recht erkannt: 1. Anlage IV Nummer 3 (Grundgehaltssätze Bundesbesoldungsordnung W) zu § 32 Satz 2
- Gesetzgebungskompetenz zum Teil bereits Gebrauch gemacht (vgl. Detmer, Das Recht der Professoren, in: Hartmer
- Fassung ist das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des
- ; stRspr). Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den
EuG - T-7/04
Gericht der Europäischen Union vom 15.06.2005
- Inhalt
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- “, der allgemein aus Zitronenschalen und Alkohol hergestellten Likör bezeichne. Die Klägerin verweist
- , zutreffend sei. 33Die Beschwerdekammer habe zu Recht festgestellt, dass der Begriff „limoncello“ der
- Verwechslungsgefahr zu Recht die Auffassung vertreten, dass die zwischen den Marken festgestellten
- Beschwerdekammer habe somit zu Recht wegen des Bestehens von Verwechslungsgefahr im Sinne des Artikels 8 Absatz 1
- (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden : 1.Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des
BGH - 3 StR 470/04
Bundesgerichtshof vom 21.12.2005
- Inhalt
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- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des
- Recht als Mittäter zugerechnet hat (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 25 Rdn. 19; Dencker, Mittäterschaft in
- Strafbarkeitsbeschränkung bei sachgerechter Auslegung ausreichend nach den herkömmlichen und allgemein anerkannten Regeln
- Motiven gehandelt hätten und sie wegen des bestehenden Prozessrisikos zu Recht von einem Vergleich
- , 187). Der allgemeine Grundsatz des Zivilrechts, dass derjenige, der fremdes Vermögen zu betreuen hat
VG Neustadt - 1 K 1256/06.NW
Verwaltungsgericht Neustadt vom 25.04.2007
- Inhalt
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- Techniker Leithmann für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die
- allgemein zu einem moderaten Abschlag bei der Gewerbesteuer, um Gemeinden bei Gewerbeansiedlungen zu
- . Schließlich verstoße die Erhebung der streitgegenständlichen Umlage gegen ihr Recht auf angemessene
- im Rechtssinne dar. Dies legt bereits der Wortlaut des § 6 Abs. 5 Satz 1 GFRG nahe, der allgemein von
- haushaltsrechtlichen Erwägungen zur Erhaltung des Gemeindevermögens außer Acht zu lassen (vgl. allgemein hierzu: OVG
SozG Augsburg - S 5 U 184/04
Sozialgericht Augsburg vom 07.11.2005
- Inhalt
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- allgemein als "Servicewagen" bezeichnet wird, geschoben. Das Gerät verkantete an der Torschwelle
- , aber unbegründet. Die Beklagte hat es zu Recht abgelehnt, das Ereignis vom 15.11.2002 als
- herabgesetzt würden und damit in derartigen Fällen die allgemein gültigen Beweisgrundsätze aufgeweicht
- daher zu Recht, den (unfallversicherungsrechtlichen) Unfallbegriff "strikt auf das Unfallereignis
- wertender Rechtssätze, d.h. als Freiheit von Wertungswidersprüchen im Recht, wobei die rechtliche
AG Tiergarten - Um etwa 0.14
Amtsgericht Tiergarten vom 03.11.2009
- Inhalt
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- bemessen. Die Beleuchtung in der Liebigstraße war nach den Angaben des Zeugen schon allgemein
- zweimal nach rechts in Richtung der beiden Zeugen umsah. Als die beiden Zeugen um die Ecke bogen
- Blutalkoholkonzentration von 1,45 Promille. 7Am Tatort wurden neben drei unabgebrannten Grillkohleanzündern, die rechts
- seitlich als von hinten gesehen zu haben. Sie habe zweimal zu ihm und seiner Kollegin nach rechts
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 2753/10
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 14.10.2010
- Inhalt
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- Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl BSGE 79, 125
- , die zweckmäßig und wirtschaftlich sind und deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten
- nicht erfüllt. Nach ständiger Rechtsprechung reicht der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch
LSG Nordrhein-Westfalen - SO 37/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2010
- Inhalt
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- . Hierin wird allgemein erklärt, dass nach der Zugangs-/Abgangsstatistik der Gemeinde T vom 01.07.2003
- Persönlichkeitsschutzes nur allgemein die Zahl benennt, ohne dass diese für einen Dritten
- jeweiligen Höchstwert der Tabelle, also die rechte Spalte, zurückzugreifen. Ferner ist im Interesse des