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LAG Hamm - 17 Sa 646/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 02.11.2006
- Inhalt
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- 25.01.2006 ist unbegründet. Das Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 1. Die
- 14.03.2005 lässt sich nur allgemein entnehmen, dass den Sportlern die Sportanlage bis 21.30 Uhr zur
- nehmen. Erst recht durfte er nicht annehmen, sie werde eine bewusst unzutreffende Dokumentation der
- . 107aa. Die Beklagte hat zu Recht den Gesamtpersonalrat angehört. Gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4
- allgemeine Üblichkeit einer derartigen Verfahrensweise kann er sich schon deshalb nicht berufen
OLG Köln - 19 U 80/99
Oberlandesgericht Köln vom 25.08.2000
- Inhalt
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- Auftraggeber das Recht zur kostenlosen Nutzung der Hotline ... 31Dienstleistungen, wie z.B. Schulungen
- mehr. Erst recht ist nicht bei den Klägerinnen subjektiv nicht der Eindruck erweckt worden, es
- Kenntnis des P.-Pflichtenheftes zugerechnet werden müsse. Aus § 166 BGB ergebe sich der allgemeine
- empfohlen wurden. 30Es werden durch Abschluss des Pflegevertrages nicht die Rechte an der Software erworben
- , wohl aber die Rechte zum Erhalt des jeweils neuesten, vom Hersteller freigegebenen
OLG Hamm - 3 U 207/02
Oberlandesgericht Hamm vom 16.01.2006
- Inhalt
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- des Kontaktes nur allgemein über die Geburt und die von den Kindeseltern gewünschte Begleitung durch
- auf die von seiner Hebamme zu Recht geäußerten Bedenken an der Fortsetzung des Geburtsvorgangs u.a
- hierüber mit dem Kindesvater gesprochen hat, erst recht nicht, dass dies in der gebotenen Form und
- , Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07.12.2004 in ZMGR 2005, 77 f. sowie allgemein
- wolle. Im Senatstermin hat er angegeben, er habe im Hinblick auf die allgemeine Regel bei grünem
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 2635/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.05.2009
- Inhalt
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- dem Gewerbegebiet u.a. die nach § 8 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen: Großhandelsbetreibe
- . Es ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1968 allgemein zulässig. 48Darüber hinaus ist auch der
- geltendem Recht Inhalt eines Bebauungsplanes sein kann. 50Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1973 - 4
BPatG - 4 Ni 6/05
Bundespatentgericht vom 20.06.2006
- Inhalt
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- Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. Juni 2006 durch … für Recht erkannt: I. Das
- allgemein üblich und für den Fachmann somit selbstverständlich (siehe z. B. TN10, Zapfen + Ringnut (siehe
- allgemein bekannte direkte Codierung (siehe Seite 2, Zeilen 86 bis 91) der verwendeten Werkzeuge gemäß den
OLG Düsseldorf - I-19 W 5/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.01.2004
- Inhalt
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- Recht zu, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, die dem Gericht vorliegen. Dies bedeutet jedoch nicht
- neben den allgemein dem Aktionär zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nur eine
- allgemein formulierten Bedenken der Beteiligten zu 2) kein Grund, den Sachverständigen zur Vorlage seiner
VGH Baden-Württemberg - 15 S 940/05
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 12.04.2007
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- Wahlvorschlag von Beschäftigten sei der Vorschlag zu Recht vom Wahlvorstand nach § 14 Abs. 5 Nr. 3 LPVGWO
- allgemein üblich, wenn ein Wahlvorschlag zwar von - zum Teil gewerkschaftlich organisierten
- Gewerkschaft, Personalvertretungen gerade in der Dienststelle zu unterstützen, zeigt sich allgemein in § 2 Abs
LSG Baden-Württemberg - L 4 P 2246/09
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 05.03.2010
- Inhalt
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- 2008 den maßgeblichen Bescheid vom 09. März 2006 zu Recht aufgehoben und zum 29. Februar 2008 die
- zu Recht mit Wirkung zum 29. Februar 2008 aufgehoben seien. Das SG stützte sich auf das
- und zunächst auch ihren Berufungsantrag lediglich allgemein auf Weitergewährung von Leistungen nach
- . März 2008 begründen würde. Mithin ist hier zu entscheiden, ob die Beklagte zu Recht die
- Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Mai 2008, mit dem sich die Beklagte des Rechts der Einstellung
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 SO 39/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2007
- Inhalt
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- Unterbrechung nach § 107 Abs. 2 BSHG. Ein dagegen sprechendes, allgemein gültiges Urteil sie ihm nicht bekannt
- notwendig. Auch komme es nicht darauf an, dass sich der Aufenthalt im Nachhinein als recht kurzfristig
- A 5519/98, WuM 2001, 119). 47 Doch auch wenn man - etwa i.S. eines auch im öffentlichen Recht
- Einsicht in die Akten der Klägerin und nach näherer Prüfung jedoch - zu Recht - gerade nicht mehr als
- auf die Rechtslage nach § 107 BSHG die Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten bestimmende
VG Berlin - 2 K 93.09
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Nebenbestimmungen verstoßen auch gegen höherrangiges Recht. 47 aa. Für den konkreten Anspruch der
- - gegen höherrangiges Recht. Die den Nebenbestimmungen zugrundeliegende Änderung der Vergabepraxis ist
- -, BVerfGE 40, 287 [292]). Sie hat das Recht, auf eine Beteiligung an der politischen Willensbildung
- . parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, soweit diese mit allgemein
- Möglichkeit einer späteren Rechts- oder Tatsachenänderung besteht. Sie dürfte sich praktisch die Aufhebung
OLG Köln - 6 U 44/09
Oberlandesgericht Köln vom 14.10.2009
- Inhalt
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- unbegründet. I 14Berufung der Beklagten 151.) 1617Zu Recht hat die Kammer die Beklagten verurteilt, die
- Landgericht zu Recht eine bestehende Verwechslungsgefahr angenommen. Die eingetragene Marke "C im Kreis
- ausdrücklich dargelegt, dass die Verneinung der Unterscheidungskraft – wie allgemein bei Wortmarken
- Gegenstandswert mit zutreffender Begründung (Urteil Seite 12) zu Recht festgesetzt worden und auch
- aus diesem Grunde eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes weder zur Fortbildung des Rechts noch zur
BFH - VII R 51/08
Bundesfinanzhof vom 27.10.2009
- Inhalt
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- Anrechnungsverfügung und der angefochtene Bescheid rechtswidrig seien. Es habe zu Recht entschieden
- im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) allgemein verlangt. Selbst wenn man sie jedoch nicht für
- Anrechnungsverfügung, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat
- geltend machen werde. 20Wie der Beigeladene mit Recht vorgetragen hat, ist aber der Verkauf von
- Verwaltungsakten vor dem Vertrauensschutz - Befugnis des Gesetzgebers zur Einräumung des Rechts auf
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 3320/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2001
- Inhalt
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- habe es lediglich allgemein geheißen, dass im Laufe des Jahres 19 rückwirkend zum 1. Januar 19
- Nutzungsentgelts für das Jahr 19 sei zu Recht erfolgt. 13Mit seiner (vom Senat zugelassenen) Berufung nimmt der
- die Klage, soweit sie Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, zu Recht abgewiesen. Die
- Kläger keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht darin, dass Art. II der 2. Änderungsverordnung eine
- Rechts- verordnungen notwendigerweise aus. Zum anderen handelte es sich hier nicht lediglich um das
HessVGH - 6 A 1896/09
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.11.2010
- Inhalt
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- Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft erteilen könnten. 18 Im Übrigen beziehe sich das Recht und die Pflicht zur
- Entscheidungsgründen zu Recht ausgeführt, dass der Kläger der ihm mit Bescheid vom 28. November 2007
- ). 39 Das Verwaltungsgericht und die Beklagte sind zu Recht davon ausgegangen, dass die
- allgemein, dass der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen
- ein Indiz dafür, dass sich der Kläger zu Recht auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht beruft
LG Köln - Sekundäre Darlegungslast und Vortrag zum Nutzungsverhalten von Hausgenossen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.09.2017
- Inhalt
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- der Software sowie das Recht zum Vertrieb über Internetdienste erworben. Die Klägerin hat
- GmbH u.a. das ausschließliche Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 69 c Nr. 4 UrhG) des
- Media GmbH war auch in der Lage, der Klägerin das ausschließliche Recht zur Zugänglichmachung des
- Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Internetnutzung allgemein und nicht nur in dem konkret von dem
- für eine beklagte Partei nicht das Recht zur Lüge, auch nicht im Interesse von Familienangehörigen