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AG Kerpen - 22 C 309/02
Amtsgericht Kerpen vom 26.02.2003
- Inhalt
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- sich aber um vorkonstitutionelles Recht, welches nicht dem Verwerfungsmonopol des BVerfG unterliegt
- Regelung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG nach wie vor als vorkonstitutionelles Recht einzustufen ist
- erforderlich sind (etwa die sogenannten Refinanzierungskosten im Leasinggeschäft). 45Zu Recht
- Gericht nicht anschließen. 62Allerdings verweist der BGH (VersR 1991, 1277 [1278]) zu Recht darauf, daß
- von Riedler (in Honsell, Berliner Kommentar zum VVG, 1999, § 40 Rdn 12 f.) wird dann zu Recht
VG Köln - 21 K 7173/09
Verwaltungsgericht Köln vom 17.03.2010
- Inhalt
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- Teilnehmerausschlusses in ihrem Recht auf Teilnahme an einem diskriminierungsfreien Vergabeverfahren unmittelbar
- Versteigerungsverfahren in ihrem Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu Frequenzressourcen aus
- Beschränkung der Bietrechte sei ebenfalls rechtswidrig und verletzte sie in ihrem Recht auf
- ihrem Recht auf eine wirtschaftlich angemessene Laufzeit der Frequenzen, insbesondere unter
- Recht auf chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu Frequenzressourcen verletzt. Aus der
VG Wiesbaden - 1 E 234/06
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 15.03.2007
- Inhalt
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- beanstanden. 23 Zu Recht hat das Finanzamt D. die bei der Einkommensteuerfestsetzung nach dem
- Hessen gültigen Kirchensteuersatz von 9 % angewandt und ist zu Recht von einer für die
- Kirchensteuerfestsetzung angewandt und ist zu Recht von einer für die Kirchensteuerfestsetzung maßgeblichen
- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der
- VwGO). 21 Nach den §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 HKiStG sind die als Körperschaften des öffentlichen Rechts
BSG - B 3 P 12/99 R
Bundessozialgericht vom 10.02.2000
- Inhalt
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- vollstationären Pflege zu Recht abgelehnt hat. Der am 12. November 1947 geborene Kläger ist bei der beklagten
- Die Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht begründet. Das LSG hat zu Recht entschieden, daß der
- tagesstrukturierende Maßnahmen sind zu Recht nur insoweit berücksichtigt worden, als sie konkrete Verrichtungen aus
- verrichtungsbezogene allgemeine Aufsichts- und Betreuungsbedarf von geistig Behinderten und psychisch Kranken außer
- Leistungen von einer ihn treffenden Leistungspflicht (teilweise) entlastet wird, reicht insoweit nicht
BSG - B 9 V 9/00 R
Bundessozialgericht vom 14.02.2001
- Inhalt
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- Unterschiede zwischen dem Recht der Arbeiterrentenversicherung und der Angestelltenversicherung
- Recht einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch bejaht. Die dafür maßgebliche Pflichtverletzung
- zustehende Rente wiederaufleben konnte. Erst recht kann - wegen der Komplexität der Rechtslage
- Rentenversicherter im Auge. Für diesen Personenkreis wollte er "die allgemeine Aufklärungs- und
- SGB VI. Mit der vom Senat zugelassenen Revision rügt der Beklagte die Verletzung materiellen Rechts
OLG Oldenburg - 12 UF 74/06
Oberlandesgericht Oldenburg vom 26.09.2006
- Inhalt
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- ..., des Richters am Oberlandesgericht ... und der Richterin am Amtsgericht ... für Recht erkannt
- Recht. Von der Grundlage der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung hängt es ab, inwieweit
- allen anderen Anspruchsgrundlagen deutlich schwächer ausgestaltetes Recht handelt. Der nacheheliche
- gerichtlichen Entscheidungen beruhen, die allgemeine Auslegung des Gesetzes aber dazu führen kann
- , dass der Einzelne seine Rechte nicht ausreichend wahrnimmt. Letztlich greift auch der Gesichtspunkt
VG Düsseldorf - 16 K 1059/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 15.04.2008
- Inhalt
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- zustehende Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG vor. 44Dass der Beklagte als
- entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht gegen höherrangiges Recht, sodass das erkennende Gericht
- jedoch grundsätzlich kein der Eigentumsgarantie unterliegendes Recht, vgl. BVerfG, Urteil vom 20
- Vorgang von ausschließlich vermögensrechtlicher Relevanz ist und persönlichkeitsbezogene Rechte nicht
BFH - XI R 3/11
Bundesfinanzhof vom 24.04.2013
- Inhalt
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- unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die
- anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG nach § 127 FGO ab. 303. Das FG hat zu Recht
- . 11 Rz 389.16; Beiser, DStZ 2010, 568; Kretzer-Moßner/Neeser, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht
- 17/147, 7) im "Allgemeine[n] Teil" u.a. ausgeführt: 40"Die Koalitionsfraktionen brachten einen
- Revision macht die Klägerin die Verletzung materiellen Rechts geltend. Sie trägt vor, die
FG Niedersachsen - II B 109/13
Niedersächsisches Finanzgericht vom 27.08.2013
- Inhalt
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- Rechtsprechung des BFH zum Recht der früheren Abgabenordnung (§ 201 der Reichsabgabenordnung) unter
- BStBl II 2001, 624, m.w.N.). § 93 Abs. 1 Satz 1 AO gibt hiernach dem FAFuSt das Recht, von den
- BStBl II 1988, 359, unter II.4.c). Die Klägerin kann das FA somit erst recht nicht auf eine Vielzahl
- . Die §§ 93 ff, 208 AO stellen allgemeine Gesetze dar, die mithin einen Eingriff (auch) in das
- Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit für die Allgemeinheit hat, gegen die Rechte und Interessen des von
LAG Hessen - 16 Sa 2180/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 18.08.2008
- Inhalt
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- Arbeitnehmer nach polnischem Recht und zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen ausgesetzt sei. Darüber
- und damit erst recht keinen Betrieb. 42 Eine Betriebsabteilung ist nach dem allgemeinen
- , erst recht aus. 50 Der danach einheitliche Betrieb des Beklagten war im Klagezeitraum ein solcher
- entweder Leistungen im Sinne der allgemeine Bestimmungen des § 1 Abs.2 Abschn. I bis III oder aber
- Sanitärarbeiten an und in Gebäuden fallen unter die allgemeine Bestimmung des § 1 Abs.2 Abschn. II VTV. 29 Zu
LG Düsseldorf - 4b O 146/07
Landgericht Düsseldorf vom 15.01.2009
- Inhalt
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- : 4b. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4b O 146/07 Sachgebiet: Recht (allgemein
- Übereinstimmung mit höherrangigem Recht mit Blick auf die hier in Rede stehende Frage keinem Zweifel unterliegt
- sich nach materiellem Recht, nicht nach der Registereintragung. Diese bietet außerdem keine Gewähr
- - und (Rechts-) Wissenschaften PatG Tenor: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die
VG Arnsberg - 7 K 4317/03
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 18.11.2004
- Inhalt
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- - nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehen. 33Insbesondere sind hinsichtlich der
- . Das Recht der Europäischen Union kann mit Blick auf den mit dem freien Dienstleistungsverkehr
- ihre Gründe im Bescheid vom 16. Juni 2003 zurück und führte ergänzend aus: Die allgemeine Vereinbarung
- worden sei, sondern nun auch noch plötzlich alle Rechte an diesem Linienverkehr verloren haben solle, sei
- zwischen der Firma E. und der Firma B. irgendwelche Rechte herleiten könne. Die Klägerin sei im Rahmen
EuGH - C-292/97
Europäischer Gerichtshof vom 13.04.2000
- Inhalt
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- recht für eine Regelung, nach der ein Milcherzeuger eine Milchquote erhalten kann, obwohl er durch
- Frage für Recht erkannt: Die Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die
- . Zu diesen Grundrechten gehört der allgemeine Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung, der
- dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. u. a
- gefestigter Rechtsprechung kann jedoch die Ausübung dieser Rechte, insbesondere im Rahmen einer
KG Berlin - 1 Ss 181/09
Kammergericht vom 18.11.2008
- Inhalt
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- einen allgemein- und gerichtskundige Tatsachen berücksichtigen; mit ihnen kann das Revisionsgericht
- sich aus allgemein zugänglichen zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkenntnisse unschwer
- Recht gefragt, wie leicht etwa ein Brief oder eine sonstige schriftliche Erklärung gefälscht werden
- vorliegende allgemeine Erwartung, es möge sich auf der anderen Seite um „ein ordentliches eBay
- ; ferner macht er die Verletzung sachlichen Rechts geltend. 9Das Rechtsmittel ist mit der Sachrüge
ArbG Freiburg - 3 Ca 397/07
Arbeitsgericht Freiburg vom 05.02.2008
- Inhalt
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- jedoch allgemein gebeten, auf die Einhaltung des Verbots ein Auge zu haben. Hintergrund ist auch, dass
- Klägers. Erst recht wird aus diesen Gesprächen nicht ersichtlich, dass dem Kläger vom Beklagten
- " auf. Eine allgemeine, auch während der normalen Unterrichtsphasen geltende Betreuungs- und