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AG Kerpen - 22 C 309/02

Amtsgericht Kerpen vom 26.02.2003
Inhalt
  • sich aber um vorkonstitutionelles Recht, welches nicht dem Verwerfungsmonopol des BVerfG unterliegt
  • Regelung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG nach wie vor als vorkonstitutionelles Recht einzustufen ist
  • erforderlich sind (etwa die sogenannten Refinanzierungskosten im Leasinggeschäft). 45Zu Recht
  • Gericht nicht anschließen. 62Allerdings verweist der BGH (VersR 1991, 1277 [1278]) zu Recht darauf, daß
  • von Riedler (in Honsell, Berliner Kommentar zum VVG, 1999, § 40 Rdn 12 f.) wird dann zu Recht

VG Köln - 21 K 7173/09

Verwaltungsgericht Köln vom 17.03.2010
Inhalt
  • Teilnehmerausschlusses in ihrem Recht auf Teilnahme an einem diskriminierungsfreien Vergabeverfahren unmittelbar
  • Versteigerungsverfahren in ihrem Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu Frequenzressourcen aus
  • Beschränkung der Bietrechte sei ebenfalls rechtswidrig und verletzte sie in ihrem Recht auf
  • ihrem Recht auf eine wirtschaftlich angemessene Laufzeit der Frequenzen, insbesondere unter
  • Recht auf chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu Frequenzressourcen verletzt. Aus der

VG Wiesbaden - 1 E 234/06

Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 15.03.2007
Inhalt
  • beanstanden. 23 Zu Recht hat das Finanzamt D. die bei der Einkommensteuerfestsetzung nach dem
  • Hessen gültigen Kirchensteuersatz von 9 % angewandt und ist zu Recht von einer für die
  • Kirchensteuerfestsetzung angewandt und ist zu Recht von einer für die Kirchensteuerfestsetzung maßgeblichen
  • Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der
  • VwGO). 21 Nach den §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 HKiStG sind die als Körperschaften des öffentlichen Rechts

BSG - B 3 P 12/99 R

Bundessozialgericht vom 10.02.2000
Inhalt
  • vollstationären Pflege zu Recht abgelehnt hat. Der am 12. November 1947 geborene Kläger ist bei der beklagten
  • Die Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht begründet. Das LSG hat zu Recht entschieden, daß der
  • tagesstrukturierende Maßnahmen sind zu Recht nur insoweit berücksichtigt worden, als sie konkrete Verrichtungen aus
  • verrichtungsbezogene allgemeine Aufsichts- und Betreuungsbedarf von geistig Behinderten und psychisch Kranken außer
  • Leistungen von einer ihn treffenden Leistungspflicht (teilweise) entlastet wird, reicht insoweit nicht

BSG - B 9 V 9/00 R

Bundessozialgericht vom 14.02.2001
Inhalt
  • Unterschiede zwischen dem Recht der Arbeiterrentenversicherung und der Angestelltenversicherung
  • Recht einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch bejaht. Die dafür maßgebliche Pflichtverletzung
  • zustehende Rente wiederaufleben konnte. Erst recht kann - wegen der Komplexität der Rechtslage
  • Rentenversicherter im Auge. Für diesen Personenkreis wollte er "die allgemeine Aufklärungs- und
  • SGB VI. Mit der vom Senat zugelassenen Revision rügt der Beklagte die Verletzung materiellen Rechts

OLG Oldenburg - 12 UF 74/06

Oberlandesgericht Oldenburg vom 26.09.2006
Inhalt
  • ..., des Richters am Oberlandesgericht ... und der Richterin am Amtsgericht ... für Recht erkannt
  • Recht. Von der Grundlage der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung hängt es ab, inwieweit
  • allen anderen Anspruchsgrundlagen deutlich schwächer ausgestaltetes Recht handelt. Der nacheheliche
  • gerichtlichen Entscheidungen beruhen, die allgemeine Auslegung des Gesetzes aber dazu führen kann
  • , dass der Einzelne seine Rechte nicht ausreichend wahrnimmt. Letztlich greift auch der Gesichtspunkt

VG Düsseldorf - 16 K 1059/08

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 15.04.2008
Inhalt
  • zustehende Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG vor. 44Dass der Beklagte als
  • entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht gegen höherrangiges Recht, sodass das erkennende Gericht
  • jedoch grundsätzlich kein der Eigentumsgarantie unterliegendes Recht, vgl. BVerfG, Urteil vom 20
  • Vorgang von ausschließlich vermögensrechtlicher Relevanz ist und persönlichkeitsbezogene Rechte nicht

BFH - XI R 3/11

Bundesfinanzhof vom 24.04.2013
Inhalt
  • unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die
  • anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG nach § 127 FGO ab. 303. Das FG hat zu Recht
  • . 11 Rz 389.16; Beiser, DStZ 2010, 568; Kretzer-Moßner/Neeser, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht
  • 17/147, 7) im "Allgemeine[n] Teil" u.a. ausgeführt: 40"Die Koalitionsfraktionen brachten einen
  • Revision macht die Klägerin die Verletzung materiellen Rechts geltend. Sie trägt vor, die

FG Niedersachsen - II B 109/13

Niedersächsisches Finanzgericht vom 27.08.2013
Inhalt
  • Rechtsprechung des BFH zum Recht der früheren Abgabenordnung (§ 201 der Reichsabgabenordnung) unter
  • BStBl II 2001, 624, m.w.N.). § 93 Abs. 1 Satz 1 AO gibt hiernach dem FAFuSt das Recht, von den
  • BStBl II 1988, 359, unter II.4.c). Die Klägerin kann das FA somit erst recht nicht auf eine Vielzahl
  • . Die §§ 93 ff, 208 AO stellen allgemeine Gesetze dar, die mithin einen Eingriff (auch) in das
  • Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit für die Allgemeinheit hat, gegen die Rechte und Interessen des von

LAG Hessen - 16 Sa 2180/06

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 18.08.2008
Inhalt
  • Arbeitnehmer nach polnischem Recht und zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen ausgesetzt sei. Darüber
  • und damit erst recht keinen Betrieb. 42 Eine Betriebsabteilung ist nach dem allgemeinen
  • , erst recht aus. 50 Der danach einheitliche Betrieb des Beklagten war im Klagezeitraum ein solcher
  • entweder Leistungen im Sinne der allgemeine Bestimmungen des § 1 Abs.2 Abschn. I bis III oder aber
  • Sanitärarbeiten an und in Gebäuden fallen unter die allgemeine Bestimmung des § 1 Abs.2 Abschn. II VTV. 29 Zu

LG Düsseldorf - 4b O 146/07

Landgericht Düsseldorf vom 15.01.2009
Inhalt
  • : 4b. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4b O 146/07 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • Übereinstimmung mit höherrangigem Recht mit Blick auf die hier in Rede stehende Frage keinem Zweifel unterliegt
  • sich nach materiellem Recht, nicht nach der Registereintragung. Diese bietet außerdem keine Gewähr
  • - und (Rechts-) Wissenschaften PatG Tenor: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die

VG Arnsberg - 7 K 4317/03

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 18.11.2004
Inhalt
  • - nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehen. 33Insbesondere sind hinsichtlich der
  • . Das Recht der Europäischen Union kann mit Blick auf den mit dem freien Dienstleistungsverkehr
  • ihre Gründe im Bescheid vom 16. Juni 2003 zurück und führte ergänzend aus: Die allgemeine Vereinbarung
  • worden sei, sondern nun auch noch plötzlich alle Rechte an diesem Linienverkehr verloren haben solle, sei
  • zwischen der Firma E. und der Firma B. irgendwelche Rechte herleiten könne. Die Klägerin sei im Rahmen

EuGH - C-292/97

Europäischer Gerichtshof vom 13.04.2000
Inhalt
  • recht für eine Regelung, nach der ein Milcherzeuger eine Milchquote erhalten kann, obwohl er durch
  • Frage für Recht erkannt: Die Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die
  • . Zu diesen Grundrechten gehört der allgemeine Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung, der
  • dieser Regelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor (vgl. u. a
  • gefestigter Rechtsprechung kann jedoch die Ausübung dieser Rechte, insbesondere im Rahmen einer

KG Berlin - 1 Ss 181/09

Kammergericht vom 18.11.2008
Inhalt
  • einen allgemein- und gerichtskundige Tatsachen berücksichtigen; mit ihnen kann das Revisionsgericht
  • sich aus allgemein zugänglichen zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkenntnisse unschwer
  • Recht gefragt, wie leicht etwa ein Brief oder eine sonstige schriftliche Erklärung gefälscht werden
  • vorliegende allgemeine Erwartung, es möge sich auf der anderen Seite um „ein ordentliches eBay
  • ; ferner macht er die Verletzung sachlichen Rechts geltend. 9Das Rechtsmittel ist mit der Sachrüge

ArbG Freiburg - 3 Ca 397/07

Arbeitsgericht Freiburg vom 05.02.2008
Inhalt
  • jedoch allgemein gebeten, auf die Einhaltung des Verbots ein Auge zu haben. Hintergrund ist auch, dass
  • Klägers. Erst recht wird aus diesen Gesprächen nicht ersichtlich, dass dem Kläger vom Beklagten
  • " auf. Eine allgemeine, auch während der normalen Unterrichtsphasen geltende Betreuungs- und