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BFH - VII R 47/07
Bundesfinanzhof vom 09.12.2008
- Inhalt
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- , die dem Prüfer keine stärkeren Beschränkungen auferlegt als die allgemeine Vorschrift des § 194 Abs. 3
- Konten ist diesem Anliegen aber Rechnung getragen. Die allgemeine Befugnis zur Verwertung von
- unbekannter Steuerfälle besteht. 32Das FA muss die "allgemeine Erfahrung" oder die "konkreten Erfahrungen
- Verletzung materiellen Rechts. Sie trägt sinngemäß vor, dass --anders als in den bisher vom Bundesfinanzhof
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 D 145/04.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2005
- Inhalt
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- eingetragene Baulast habe keinen zulässigen Inhalt gehabt und sei deshalb zu Recht gelöscht worden
- , Beschlüsse des Rates, die das gelten-de Recht verletzen, zu beanstanden (§ 119 Abs. 1 Satz 1 GO NRW a.F
- Aufsichtsbehörde den Bürgermeister lediglich anweisen, Beschlüsse des Rates, die das geltende Recht verletzen, zu
- - nowsky, Raumordnungs- und Landesplanungs-recht des Bundes und der Länder, Kommentar, Bd. II, Stand
- Nutzungen allgemein zulässig sind. Zu den Voraussetzungen der in der Vorschrift durch die
BGH - X ZR 92/98
Bundesgerichtshof vom 30.05.2000
- Inhalt
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- Richter Rogge, die Richter Dr. Jestaedt, Scharen, Keukenschrijver und die Richterin Mühlens für Recht
- zuverlässig entnehmen. Beansprucht ist ganz allgemein eine Vorrichtung zum Ableiten von Kondensat und
- des Auslaßventils ergeben, die allgemein bekannt waren. Ersichtlich mit Bezug auf diese Bekanntheit
- Rechtsstreits. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des europäischen
OVG Saarland - 2 A 196/10
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 23.09.2010
- Inhalt
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- nach § 64 LBO 2004 sowie auf die sich insoweit – allgemein – ergebende, in § 60 Abs. 2 LBO 2004
- öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen
- 11.1.1999 – 4 B 128.98 –, BRS 62 Nr. 102, allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2
- fallübergreifender Bedeutung für die einheitliche Anwendung des Rechts oder für dessen Fortbildung ist dadurch
VG Aachen - 6 K 803/03
Verwaltungsgericht Aachen vom 09.11.2005
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- WHG. 66Der Planfeststellungsbeschluss verstößt nicht gegen zwingendes Recht oder sonstige zwingende
- natürliche Rückhalteflächen verloren gingen oder die Maßnahme nicht den allgemein anerkannten Regeln der
- - Planrechtfertigung ist gegeben. Allerdings trägt - worauf der Planfeststellungsbeschluss zu Recht hinweist - auch
- , Rdnr. 199 zu § 31 WHG, 84angesonnen werden, diese Folgewirkungen hinzunehmen. Zu Recht hat der
- nicht. Im Übrigen hat der Beigeladene in der mündlichen Verhandlung zu Recht darauf hingewiesen, dass
VG Köln - 1 K 3481/01
Verwaltungsgericht Köln vom 27.08.2009
- Inhalt
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- elektronischen Schnittstelle zu Recht nicht berücksichtigt worden seien. Auch die Einwände gegen die
- Gewährung des TAL-Zugangs, so dass das vom Grundgesetz gewährleistete Recht verletzt sein kann, den Inhalt
- erkennende Gericht faktisch gebunden ist, vgl.: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der EU, Band III
- . 100101Hinzu kommt, dass das nationale Recht trotz der Regelung in Art. 1 Abs. 4 Verordnung 2887/2000
- im innerstaatlichen Recht unter dem Begriff Beurteilungsspielraum verstanden wird, 122so auch
LSG Nordrhein-Westfalen - RA 91/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2003
- Inhalt
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- Verhandlung auch geltend gemacht habe. Ein solcher, auch im öffentlichen Recht anerkannter
- unterhaltspflichtig werden können sowie der Entlastung der staatlichen Sozialhilfe (s. allgemein zum
- zulässige allgemeine Leistungsklage umgedeutet werden. 26Die Bescheide vom 04.09.1984, 08.07.1985
- zu mindern, also in die Rechte des Zessionars einzugreifen. Es obliegt zwar jedem
- Rechte des Zessionars ein. Dem Sozialleistungsträger werden somit als Drittschuldner im Rahmen der
OLG Dresden - 2 U 3676/98
Oberlandesgericht Dresden vom 19.07.1999
- Inhalt
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- am Landgericht Frisch und Richterin Munsonius für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der Klägerin
- die Beklagte nicht nachzuvollziehen, inwieweit die Klägerin Werklohn zu Recht begehrt (vgl. BGH WM
- Intensität der Darlegungslast der Beklagten gründen allein im Prozessrecht - nicht im materiellen Recht
- ausgenommenen Leistungen beziehe, nicht bestätigt. Die allgemein gehaltene Formulierung der Rechnung
- Abrechnungsverhältnisse umgewandelt, innerhalb deren die gegenseitigen vermögenswerten Rechte unselbstständige
LSG Schleswig-Holstein - L 5 KR 73/04
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 25.01.2006
- Inhalt
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- , sondern lediglich allgemein zur Weiterbildung verpflichtet seien. Vorschriften über eine generelle
- ist zu bestätigen. Zu Recht hat das Sozialgericht der Klage stattgegeben und die Bescheide der
- Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den
- Recht ausgeführt hat, wird ein Beschäftigter auf Grund des vereinbarten Grundlohnes stets auch bei
- Annahme einer fremdbestimmten Leistung reicht es auch aus, wenn der Arbeitnehmer sich in eine von
BSG - S 5 V 19/00
Bundessozialgericht vom 11.11.2004
- Inhalt
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- Recht auf die Leistung (so auch Fehl in Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl 1992, § 18 BVG
- Hilfsmittelliste, sondern allgemeine Bestimmungen zur Hilfsmittelversorgung (und an deren Spitze das
- allgemeine Rechtsordnung, insbesondere das Straßenverkehrszulassungs- und Fahrerlaubnisrecht, hinreichend
- Entscheidung beruhe auf der Verletzung materiellen Rechts. Ein Elektrorollstuhl könne bei sonst
- erforderlich und anhand des geltenden Rechts auch nur möglich ist. Jedenfalls läge eine solche Grenze nicht
LSG Nordrhein-Westfalen - L 18 KN 95/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2005
- Inhalt
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- des Sozialgesetzbuchs (SGB VI a.F.). Insoweit hat das Sozialgericht zu Recht die angefochtenen
- § 119 Nr. 22). Art. 4 GG soll ein allgemeines Recht auf Verwirklichung von Gewissensentscheidungen
- Einzelfallbezogenheit vermissen. Die allgemein gehaltenen Ausführungen gegen das Rauchen und die
- geschweige denn für deren Ernsthaftigkeit entnehmen. In einem solchen, ganz allgemein gehaltenen
- Menschenwürde ist zwar unmittelbar geltendes Recht, aber dennoch in seinem Kern so wenig konkret, dass es
BSG - B 1 KR 16/07 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- zu beschaffende Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen (KKn) allgemein in
- höherrangiges Recht nichtig, soweit sie den Kreis der verordnungsfähigen Lebensmittel über § 31 Abs 1 Satz 2
- in sein Recht mit der Anfechtungsklage wehren kann, sind die Normadressaten solcher durch
- incidenter auf die Unvereinbarkeit der Richtlinien mit höherrangigem Recht berufen. So liegt es hier
- Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG zu widersprechen (zu den Anforderungen vgl allgemein BVerfGE 112
BAG - 7 AZR 917/11
Bundesarbeitsgericht vom 12.06.2013
- Inhalt
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- gegen das klageabweisende arbeitsgerichtliche Urteil zu Recht zurückgewiesen. Das Arbeitsverhältnis
- § 33 Abs. 1 AGG altes Recht (vgl. BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 36 ff., BAGE 131, 113
- Recht umgesetzt (BT-Drucks. 16/1780 S. 1 bis 3 und S. 20 bis 27; vgl. auch BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR
- Kollektivvereinbarung besonderer Art, in der allgemeine Bedingungen für die Vertragsverhältnisse der
- seit dem 1. Mai 1993 bei der Beklagten - einer evangelischen Stiftung privaten Rechts - als
HessVGH - 6 UE 1871/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.05.1993
- Inhalt
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- nicht begründet, weil die Klage, wie das Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht entschieden hat
- Widerspruchsbescheid vom 13. Juni 1985 deshalb zu Recht aufgehoben. 25 Rechtsgrundlage für die Heranziehung
- Berufung nicht gefolgt werden. Es ist unzutreffend, daß ein Recht zur unbeschränkten Heranziehung von
- Rechtsbeziehungen zwischen Land und Kommune wird allgemein bejaht; vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches
- Landesverwaltung gescheitert. Die knappe Personalausstattung der Hauptabteilung "Allgemeine
OLG Stuttgart - 1 Ss 230/02
Oberlandesgericht Stuttgart vom 06.11.2003
- Inhalt
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- allgemein verständliche Dokumentation zu achten haben. 17 Die Rechtswidrigkeit der Beweis e r h e b u n
- begründete Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zur Fortbildung des Rechts zugelassen. Das auf die
- solcher Fall läge beispielsweise vor, wenn bei Ermittlungen im Bereich des Rechts der