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VG Frankfurt (Main) - 7 E 2109/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 10.05.2006
- Inhalt
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- der Richtlinie 2003/4/EG sei diese unmittelbar anwendbares Recht. Die Voraussetzungen des in Art. 3
- unzutreffend. Im Übrigen beinhalte das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen auch die Möglichkeit
- ., 2002, § 5 Rn. 16). 36 Auch wenn die Anträge allgemein auf Übersendung einer Kopie bzw. auf
- Handlungsbedarf im Bereich der Gleisanlagen, insbesondere dem Lokabstellplatz, gesehen. Die zum Teil recht
- Richtlinie, ein allgemeines Recht auf Akteneinsicht für jedermann einzuführen (vgl. demgegenüber zum
BSG - B 11 AL 25/99 R
Bundessozialgericht vom 21.10.1999
- Inhalt
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- wesentlichen Änderung richtet sich damit nach dem für die Leistung maßgeblichen materiellen Recht (BSG aaO
- Vergabepraxis ist allgemein dadurch gekennzeichnet, daß die Entscheidungsmaßstäbe für eine Vergabe der
- materiellen Rechts. Die Revision sei ausdrücklich bezüglich des gesamten ersten Hauptantrages, mit
- aus Entwicklungsländern. Auch ansonsten sind Vorschriften des materiellen Rechts, die
BGH - 3 StR 162/13
Bundesgerichtshof vom 22.11.2013
- Inhalt
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- als Verteidiger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf
- .; vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1957 - 1 StR 254/57, BGHSt 11, 54 ff.). Demnach gebührt allgemein
- . Von Rechts wegen Gründe: 1Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Inverkehrbringens von Falschgeld
- und sachlichen Rechts. Die Staatsanwaltschaft beanstandet mit ihrer zuungunsten des Angeklagten
VGH Baden-Württemberg - 8 S 2604/08
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 30.12.2008
- Inhalt
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- , sie kann in der Sache aber keinen Erfolg haben. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht das Begehren des
- den in diesem Baugebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten. Dem stünde etwa auch
- ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage keine nachbarlichen Rechte des
- Ausfahrtrampe zu erwartende Lärmentfaltung keine nachbarlichen Rechte des Antragstellers verletzt, wovon
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 1049/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 27.05.2004
- Inhalt
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- zulässig. II. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht ist zu Recht davon
- nach § 626 Abs. 2 BGB verfristet. Das Arbeitsgericht hat mithin insoweit zu Recht der Klage
- unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch
- haben. Dieser Vorwurf erweist sich als zu Recht erhoben und rechtfertigt eine ordentliche
- - und erst Recht - eine ordentliche Kündigung zu stützen. Tatbestände des Diebstahls und der
OLG Stuttgart - 6 U 57/02
Oberlandesgericht Stuttgart vom 30.09.2002
- Inhalt
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- Wissensvorsprung gehabt. Der Konkurs sei auch für sie überraschend gekommen; die W habe allgemein als gesundes
- Darlehensvertrag gem. § 1 HWiG zu widerrufen. Unabhängig davon, ob den Klägern dieses Recht zum Widerruf
- die Kläger eine besondere Gefährdungslage geschaffen oder begünstigt hätte, die über das allgemeine
- Rechte aus zwei Lebensversicherungen ab. Am 31.10.1997 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart
- Rückabwicklung des Kreditgeschäfts einschließlich Rückabtretung der Rechte aus den beiden
LAG Hamm - 17 Sa 678/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.09.2009
- Inhalt
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- sich statthafte und form- sowie fristgerecht eingelegte Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das
- nicht geeignet, die Unwirksamkeit der Befristung zu begründen. Die Vorschrift dient allgemein dem
- . 100Bei dem Arbeitsvertrag des Klägers handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne
- es nicht schlüssig dargetan hat. 124Der Einbau behindertengerechter Einrichtungen Ende 2007 reicht
BAG - 3 AZR 186/06
Bundesarbeitsgericht vom 12.06.2007
- Inhalt
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- stand. Ein grundsätzliches Recht des Arbeitgebers, den Durchführungsweg frei selbst zu wählen, hat der
- Nr. 83, zu 2 c der Gründe) . Es gilt darüber hinaus im Betriebsrentenrecht allgemein und auch für
- vorliegenden Verfahren, aus diesem Widerruf keine Rechte mehr herleiten zu wollen. 6Nach dem
- Hinweis auf die Zulässigkeit der Berufung in der Rechtsmittelbelehrung reicht daher nicht. Der Wert
LSG Baden-Württemberg - L 7 AY 1386/07 ER
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 28.03.2007
- Inhalt
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- , 106). Zu Recht hat das SG jedoch das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs verneint. 18 Die Ablehnung
- . November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - a.a.O.). Der Gesetzgeber hat mit dem allgemein gehaltenen Hinweis
- Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte
- - ). Es reicht die generelle Eignung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, die Dauer des Aufenthalts
OLG Frankfurt - 11 U 10/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.11.2005
- Inhalt
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- Ausschreibung diene hier nur allgemein dazu, potentiellen Mitbewerbern den Zutritt zum relevanten Markt
- Frankfurt am Main GRUR 2003, 805). Die Literatur bezeichnet diese Stellungnahmen zu Recht als nicht
- Bundesgerichtshof die Revision auch nicht wegen Erfolgsaussicht angenommen hat, so reicht das zur Absicherung
- verneint, keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer
OLG Brandenburg - 7 U 223/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.11.2007
- Inhalt
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- Allgemeine Geschäftsbedingungen im Gasversorgungsvertrag: Überprüfung von Versorgungsunterbrechung und
- engt damit die Rechte des Kunden ein. 40 Zum einen lässt die Klausel nicht erkennen, dass der von ihr
- Bedingungswerk der Beklagten lasse § 5 Abs. 2 Satz 2 GasGVV entfallen, erkennt seine weitergehenden Rechte
- Kunden einen angemessenen Ausgleich durch Einräumung eines Rechts zur Lösung vom Vertrag schaffen
- informieren ist; in der Klausel ist nur die öffentliche Bekanntgabe vorgesehen. Dies reicht nicht, weil der
VG Aachen - 6 K 921/06
Verwaltungsgericht Aachen vom 16.07.2007
- Inhalt
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- abzuwehrende Beeinträchtigung dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Dies ist hier zu bejahen, weil die
- , 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im öffentlichen Recht, 39Vgl. zu weiteren
- Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG - , 45vgl. allgemein zum Begriff der ortsfesten Einrichtung Jarass
- .; Wellhöfer, Geräusche von Freizeitanlagen, Natur und Recht (NuR) 2005, 575 ff., derzufolge Unterschiede im
- "mehrere laute Phasen" ausgewählt worden seien, bestehen keine Anhaltspunkte, zumal nicht recht
OLG Köln - 15 U 67/01
Oberlandesgericht Köln vom 18.12.2001
- Inhalt
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- -Werte zu unterrichten. Dem Beklagten steht vielmehr das Recht zu, im Rahmen einer wertenden
- zunächst eingeholten Analyseergebnis zu schließen sei. 102Bereits das Landgericht hat zu Recht
- bei Naturprodukten vertretbar (vgl. in diesem Sinn in Bezug auf Naturprodukte Wenzel, Das Recht der
- recht für die TU M., welche ausweislich des vom Beklagtenvertreters mit Schriftsatz vom 23.11.2001
- unbegründet. 126Zu Recht hat das Landgericht bereits im Tenor der Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass
OLG Köln - 19 U 238/94
Oberlandesgericht Köln vom 05.09.1997
- Inhalt
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- Transportkosten danach recht genau zu schätzen. Die Klägerin habe dies ohne weiteres in Erfahrung bringen
- formell unbedenkliche Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. 3435Zu Recht hat das Landgericht die auf
- , weitere Vergütungszahlungen zu verweigern. 1.3637Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen
- - erst recht nicht mit Raub- und Zirkustiertransporten - hatten. Solche Erkundigungen wären ohne
- insoweit zu Recht einen Sorgfaltsverstoß der Klägerin bei der Erstellung des Kostenanschlages vom 19.4.1991
VG Arnsberg - 7 L 444/08
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.08.2008
- Inhalt
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- örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung
- rechtswidrig (a.). Die insoweit vorzunehmende allgemeine Interessenabwägung fällt im vorliegenden Fall zu
- Rechte dieses Personenkreises (Anwohner der Straßen F.----straße, T2.----straße, E1.---straße , X1
- Verfahrens nicht auf die Verletzung subjektiver Rechte Dritter berufen (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO), wie