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LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 62/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 12.09.2007
- Inhalt
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- Geldinstitut mit Recht zu tragende Risiko eines Verlusts entspreche der Bereitschaft des Kreditinstituts
- hat der Klägerin den mit der Klage eingeforderten Betrag zu Recht zugesprochen. Die zulässige Klage
- aus § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI berufen kann und deshalb die Rücküberweisung zu Recht ablehnt. Daraus
- erst dann, wenn das Geldinstitut zu Recht den Einwand der Entreicherung geltend macht, nach
- denselben Träger hoheitlicher Gewalt. 39Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht sind erst recht
BSG - B 6 KA 35/01 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2002
- Inhalt
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- unbegründet. Zu Recht hat das LSG seine Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) zurückgewiesen
- § 10 HVM auch mit höherrangigem Recht in Einklang. Gesetzliche Grundlage der Fallzahlzuwachsbegrenzung
- beteiligte Dritte binden. Als unmittelbar geltendes untergesetzliches Recht bedürfen sie für ihre
- EBM- Ä zum 1. Juli 1997 eingeführten Praxisbudgets mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (BSGE
- keinem ihm günstigen Ergebnis. Zu Recht weisen das LSG und die Beklagte darauf hin, dass die eine gewisse
BSG - S 2 LW 14/06
Bundessozialgericht vom 19.02.2009
- Inhalt
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- Aufhebung das Recht unrichtig angewandt habe. Sie habe nicht beachtet, dass die Klägerin schon seit
- bestandskräftig gewordenen Aufhebungsbescheides, denn die Beklagte habe zu Recht die Bewilligung gemäß
- Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht begründet. 15 Das LSG hat zu Recht das Urteil des SG
- Gesetz vom 20.12.2000 (aF) als allgemeine Anspruchsvoraussetzung vor, dass das Unternehmen der
- Kommentar, Stand Mai 2006, § 44 SGB X RdNr 13 ff). Nach den Vorschriften des materiellen Rechts steht der
OLG Hamm - 27 U 180/98
Oberlandesgericht Hamm vom 04.05.1999
- Inhalt
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- - hier die Geschäftsführerin der KG - seinen Prüfer nicht selbst auswählen dürfe. 9Das Recht der
- das Recht zur Bestellung des Abschlußprüfers nicht nur kein Diskussionsgegenstand unter den Parteien
- Kommanditgesellschaften geltende Recht gestellt hat. III. 5657Die Kosten ihres erfolglosen
- zum Nachweis kann sich die Klägerin schließlich auch nicht auf allgemeine stiftungsrechtliche
- Rechts zur Gewinnentnahme ohne Verpflichtung zum Nachweis der Verwendung von
LAG Düsseldorf - 11 Sa 608/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 03.09.2009
- Inhalt
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- Dienstleistung Verpflichtete steht. Daran fehlt es, worauf die Vorinstanz zu Recht hingewiesen hat, soweit
- (vgl. auch BAG 26.06.1991 - 5 AZR 453/90 - RzK I 4 a Nr. 45 a. E.). Die Vorinstanz hat zu Recht darauf
- es vorliegend. Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang anführt, den Hebammen sei das Recht
- Weisungsordner enthalte auch allgemeine Anweisungen für sonstige problematische Fälle, ohne dass eine
- Zusammenschluss in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorsieht. Nach § 9 dieses Vertrages
BFH - X R 25/11
Bundesfinanzhof vom 12.12.2013
- Inhalt
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- getroffenen Regelung über die Bestandspflege liefert erst recht die allgemeine Regelung in § 3 Nr. 1 des
- recht ergebe sich daraus keine rechtliche Verpflichtung zur Pflege des Bestandes von Produkten Dritter
- " abgegolten. Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, dass mit dieser Umschreibung die
- mit der Revision wegen Verletzung materiellen Rechts. 14Die Kläger machen geltend: (1) Entgegen der
BVerfG - 1 BvR 1472/91
Bundesverfassungsgericht vom 25.02.1999
- Inhalt
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- für Gesundheit habe insoweit weder ein Recht zur Ersatzvornahme noch könne er eine
- Abs. 1 GG vermittele nur das Recht zum Erlaß der Verordnung, nicht jedoch die Befugnis zu ihrer
- Sozialordnung, nicht aber der Bundesminister für Gesundheit auf ein Recht zur Ersatzvornahme analog § 94 Abs
- Veröffentlichung der Präparatübersicht im Oktober 1991 hatte sich zwar nicht das allgemeine
- beeinträchtige als "Verwaltungshilfe" keine Rechte der Beschwerdeführerinnen (vgl. LSG NRW, MedR 1994, S. 456
OLG Hamm - 21 U 15/06
Oberlandesgericht Hamm vom 13.03.2008
- Inhalt
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- Klägerin offensichtlich nicht verborgen geblieben war – sich an dieses Angebot zu Recht nicht mehr
- gebunden war und sich daran zu Recht auch nicht gebunden fühlte. Der Zeuge T hat vielmehr bei seinen
- im Januar 2004 nicht mehr annahmefähig war und dass die Fa. T2 zu Recht nicht mehr bereit war, sich
- Baustellengemeinkosten": 39.461,96 € 28"nicht ersparte allgemeine Geschäftsunkosten" 57.075,28 € 29"Wagnis und
- Beklagten nicht zu. 64 a. Allgemeine Grundsätze zur Abrechnung nach §§ 8 Nr. 1 VOB/B, 649 BGB 6566Der
VG Minden - 1 K 1671/07
Verwaltungsgericht Minden vom 19.08.2008
- Inhalt
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- -, Verwaltungs- und Sozialgebäude, dazu allgemein Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
- hinsichtlich der Art verleihen dem Nachbarn ein subjektives öffentliches Recht. Die
- Sozialgebäude, dazu allgemein Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber
- der Fall war, lässt die Kammer offen. Eine Verwirkung der Rechte des Klägers kann nämlich
- , ohne nachbarliche Rechte des Klägers zu verletzen befreien. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den
HessVGH - 6 TH 1230/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.07.1993
- Inhalt
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- kann, daß eine nicht allgemein übliche Empfangseinrichtung installiert wird. Maßgeblich sind
- ist, auf Kanälen übertragen werden, auf denen sie mit allgemein vorhandenen Geräten empfangen
- zur Sicherung der Rechte des durch einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung betroffenen Dritten
- Rechte des von dem Verwaltungsakt mit Doppelwirkung Belasteten. Dementsprechend ändert der Senat den
- Maßnahme zur Sicherung der Rechte des Antragstellers (§ 80 a Abs. 1 Nr. 2) ist in der im Tenor
OLG Saarbrücken - 5 U 562/01
Saarländisches Oberlandesgericht vom 10.04.2002
- Inhalt
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- der Klägerin zu Recht einen Betrag von 79.948,79 DM für rückständige Rente und geleistete Beiträge
- Urteil der ersten Instanz in seinem Recht verkürzt zu sein behauptet und in dessen Höhe er mit seinem
- (Versicherungsschein Nr. 4556579). Dem Versicherungsverhältnis liegen allgemeine Bedingungen für die
- /95-26- NJW-RR 1997, 791, 792; Voit Rdn. 356 ff, 372 ff). Wäre dies eine erschöpfende allgemeine
- allgemeine Ansehen, das einer Telefonistin und Empfangskraft, die immerhin den Zugang zu Produkten und
LG Düsseldorf - 12 O 255/05
Landgericht Düsseldorf vom 10.05.2006
- Inhalt
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- , gegenüber den Transportunternehmen AGBs zu verwenden. Steht der Beklagten aber ein Recht auf
- Missbräuchlichkeit erst recht nicht festgestellt werden, denn die mittels der Drohung durchzusetzenden AGB
- registrierte Nutzer legt die Beklagte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die "AGB der X für die
- Transportunternehmen, die Mitglieder der Kläger sind, gegen geänderte Allgemeine
OVG Niedersachsen - 17 LP 6/11
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 20.03.2013
- Inhalt
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- BPersVG zu Recht abgelehnt. Der Wegfall der tätigkeitsunabhängigen Funktionsstufe 1 für die bei der
- Dienststelle nach Recht und Billigkeit zu gewährleisten. Sie solle verhindern, dass einzelne Arbeitnehmer
- "Teamleiterin Allgemeine Vermittlung" in der Agentur für Arbeit Leer übertragen. Der Beschäftigten wurde dabei
- 2009 mit der Aufgabe "Teamleiterin Allgemeine Vermittlung" gerade eine höher zu bewertende Tätigkeit
VG Gießen - 10 E 4973/02
Verwaltungsgericht Gießen vom 12.05.2003
- Inhalt
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- Recht als Störerin gemäß §§ 6 und 7 HSOG in Anspruch genommen. Die Kosten der Maßnahme müsse die
- Bediensteten der Beklagten zu Recht zur Beseitigung der Störung der öffentlichen Sicherheit den
- allgemeine Ordnungsbehörde - hat den Kostenbescheid erlassen. Zwar hat die Behörde entgegen der Vorschrift
- Argument zu verweigern, es seien zuvor die angefallenen Kosten zu bezahlen. Die Sorge um die allgemeine
LSG Sachsen - L 2 U 155/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 30.06.2004
- Inhalt
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- vorliegen. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, dass der
- von 30 v. H. zu entschädigen ist. Auf das Verfahren ist das Recht der Reichsversicherungsordnung
- Begutachtung von Juli 1995. Zudem seien allgemeine Kniegelenksbeschwerden für die Zeit von März bis Juni 1995
- Sachverständigengutachten allgemeine Erfahrungssätze dar, um den unbestimmten Rechtsbegriff der MdE