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Erlass des Umsatzsteuererhöhungsbetrags bei Zigaretten?
martina heck vom 24.09.2013
- Inhalt
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- getragen. Die Klägerin weist allerdings zu Recht darauf hin, dass sie aus § 29 UStG keine Anpassung der
- Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29.06.2006 wurde der allgemeine Steuersatz (§ 12 Abs. 1 des
BFH - III R 39/05
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- der Klägerin in Rechnung gestellten Pflegesätze im Ergebnis zu Recht als außergewöhnliche Belastung
- "Allgemeine Vergütungsklasse" ein Betrag in Rechnung gestellt, der dem mit dem Sozialhilfeträger
BPatG - 27 W (pat) 106/08
Bundespatentgericht vom 23.03.2009
- Inhalt
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- hat keinen Erfolg. Die Markenstelle hat zu Recht angenommen, dass der angemeldeten Marke das
- Unterscheidungskraft auch solchen Zeichen abzusprechen, die lediglich allgemeine Sachaussagen vermitteln
VG Arnsberg - 8 K 3903/03
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 21.12.2004
- Inhalt
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- für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und verstoßen damit gegen höherrangiges Recht. Sie bilden
- , zuweisen, stehen sie jedoch nicht in Einklang mit § 35 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen
- . 6 AVBWasserV können allerdings bestehende allgemeine Versorgungsbedingungen, die hinsichtlich des
- Inkrafttreten der AVBWasserV beibehalten werden. Derartige allgemeine Versorgungsbedingungen des Beklagten
- erlassene Bestimmungen - also durch allgemeine Versorgungsbedingungen - dem jeweiligen Mitglied
BGH - IX ZR 278/00
Bundesgerichtshof vom 29.11.2001
- Inhalt
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- die Richter Stodolkowitz, Kirchhof, Dr. Fischer und Raebel für Recht erkannt: Auf die Revision des
- . sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht der Eheleute M. in Höhe von insgesamt 354.244,74
- das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, der Beklagte sei verpflichtet gewesen, den Kläger
- . Das hat das Berufungsgericht bei Prüfung des Anspruchs auf Erstattung von Prozeßkosten zu Recht
- genannten Weise eingeschränkt. Diese Regel kann nicht allgemein auf Beratungsfehler übertragen werden, die
OLG Hamm - 4 U 8/06
Oberlandesgericht Hamm vom 24.10.2006
- Inhalt
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- ; ja das ist das Recht in 17Deutschland; 18(Zuschauerin) Ja, ich weiß schon. 19(Beklagter) Aber ich
- (Zuschauerin) Aha! 80(Beklagter) Aber ich kann Ihnen pauschal; ja das ist das Recht in 81Deutschland; 82
- ist und dieser Dialog nicht nur beispielhaft gemeint ist. 136Zu Recht hat das Landgericht die
- ) verwiesen. 137Auch den Vorfall "C2" hat das Landgericht zu Recht nicht ausreichend sein lassen, um einen
- Bundesgerichtshof insoweit Beanstandungen erhoben hätte. In diesem Zusammenhang weist der Kläger zu Recht
KG Berlin - 2 Ws 770/07
Kammergericht vom 12.09.2008
- Inhalt
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- , da die angefochtene Entscheidung jedenfalls im Ergebnis richtig ist. 15 1. Zu Recht beanstandet die
- JVA Luckau-Duben läßt sich indes im Streitfall nicht zu Recht auf den durch diese
- Wohngruppenvollzug, wie sie ganz allgemein dem Leitbild des StVollzG entspricht. 27 cc) Schon gar
- . Es ist geboten, die Nachprüfung der Entscheidung zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen, da zur
- . Aus ihnen können Gefangene zwar nicht unmittelbar Rechte herleiten (vgl. Senat ZfStrVO 1997, 307, 308
BGH - V ZB 163/12
Bundesgerichtshof vom 18.09.2013
- Inhalt
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- darf, wenn die Verfahrensdauer in dem Mitgliedstaat des Erstgerichts allgemein unvertretbar lang ist
- , also ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück, aufgrund dessen an denjenigen, zu
- dingliche Recht, nicht hingegen auf eine persönliche Forderung. Mit der Duldungsklage will sich die
- abzielen, Umfang oder Bestand eines dinglichen Rechts an einer unbeweglichen Sache zu bestimmen und den
- Inhabern dieser Rechte den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern (vgl
VG Münster - 9 K 1862/00
Verwaltungsgericht Münster vom 17.04.2003
- Inhalt
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- vom 29. Juni 1999 in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2000 nicht gegen höherrangiges Recht. 22 Die
- öffentlichen Verkehr und damit an das Recht an ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen
- Finanzierungsbeitrag zu den allgemein von der Stadt Olfen vorgehaltenen Leistungen, wie z. B. den Betrieb von
- . Vielmehr reicht es aus, wenn mit dem Einkommen oder Vermögen ein Aufwand bestritten wird, der über
- Steuer unter Umständen zu niedrig festgesetzt hat, berührt dies zumindest nicht die Rechte der Kläger
OVG Rheinland-Pfalz - 3 A 10850/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.11.2005
- Inhalt
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- ehrenamtlicher Richter Justizamtmann Blumer für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers wird
- gerechtfertigt. Sie dient letztlich auch dem öffentlichen Interesse an einer recht- und zweckmäßigen
- Polizeipräsidenten allgemein die Zuständigkeit übertragen wird, nach § 40 Abs. 2 Satz 1 LDG Disziplinarklage
- Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen zu
- reicht somit über den Tatbestand einer Dienstpflichtverletzung oder eines Straftatbestandes hinaus
VG Saarlouis - 3 K 430/06
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 06.03.2007
- Inhalt
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- beihilferechtliche Regelung nicht gegen höherrangiges Recht verstoße. Dies entspreche auch der Rechtsprechung des
- Verbindung mit höherrangigem Recht diese Auslegung, noch wäre eine solche mit Sinn und Zweck der
- allgemein zugänglicher Weise veröffentlicht, wie es bei der Beihilfeverordnung durch die Veröffentlichung im
- höherrangigen Rechts liege eine Belastung der „anderen Personen“ dann nicht vor, wenn Behandlungs- und
- VwGO mangels einer Verletzung der Rechte des Klägers kein Raum ist. Zur Begründung wird gemäß § 117
OLG Köln - 16 W 20/03
Oberlandesgericht Köln vom 12.01.2004
- Inhalt
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- Geschäften eines Botschafters gehören, durch die Beauftragung eines im deutschen Recht kundigen
- Landgerichts Bonn hat zu Recht durch den angefochtenen Beschluss die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil
- einer Staatstätigkeit ist im Erkenntnisverfahren das jeweils anwendbare nationale Recht (BVerfGE 16, 27
- Straßenbauarbeiten. Verträge über den Bau von Straßen sind nach deutschem Recht privatrechtliche Rechtsverhältnisse
- dem Recht des Erststaates relevant gewesen ist und ob sich der Beklagte im weiteren Verlauf am
BVerwG - 7 C 16.12
Bundesverwaltungsgericht vom 15.11.2012
- Inhalt
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- Bundesverwaltungsgericht Guttenberger und Brandt für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des
- die Klage ohne Verstoß gegen revisibles Recht abgewiesen (§ 144 Abs. 2 VwGO). Die Klägerin hat weder
- abgewandelten Erklärung verlangen, die den weiteren Betrieb des Altkraftwerks ermöglicht. 20 Zu Recht
- .). Soweit der Gesetzgeber im bürgerlichen Recht in bestimmten Fällen den nachträglichen Widerruf
- Recht. Nur wenn das Regelungskonzept in Bezug auf den normierten Sachverhalt Besonderheiten aufweist
VG Gelsenkirchen - 17 K 6037/01
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 12.02.2003
- Inhalt
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- Zeugenschutzes dargelegt wurden. Die Kläger unterschrieben am 00.00.0000 die Allgemeine Belehrung
- " ausführlich dargelegt wurden. Im Anschluss unterschrieben die Kläger die Allgemeine Belehrung „Zeugenschutz
- Gemeinsamen Richtlinien und die Allgemeine Belehrung „Zeugenschutz": Nach Nr. 6.1 der Gemeinsamen
- . 4 der Allgemeine Belehrung „Zeugenschutz", die von einem einen eigenständigen Beendigungsakt
- Gesprächen sowie schriftlich über das Zeugenschutzprogramm und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 3316/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.01.2010
- Inhalt
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- Dokumentation des Abwägungsvorgangs bei der Kapazitätsbestimmung im Recht der Hochschulzulassung: OVG S.–A
- – 1 B 391/08 -, juris, Rdn. 26; schließlich allgemein zum Losentscheid Depenheuer, Zufall als
- allgemein zum Schutz vor Manipulationen. 27Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. 5. 1991 6 P 15.89 -, NJW 1991
- Rechtsprinzip, JZ 1993, 171, 175. 25Es reicht auch zur Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19