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OLG Hamm - 12 U 59/03
Oberlandesgericht Hamm vom 01.06.2005
- Inhalt
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- geltenden Recht aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. ergibt, kann hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums von
- und zu dem Recht jedes Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von Vorschussansprüchen zur
- enthaltenen, gleichlautenden Regelung um eine von dem Beklagten gestellte Allgemeine
- allgemeine Hinweis, dass der Notar die Vertragsschließenden über Inhalt und Bedeutung des
- (Dachgeschoss), stammen indes nur die hofseitigen Fenster der Wohnung Nr. 2 (Erdgeschoss rechts) aus der
OVG Saarland - 1 A 453/07
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 20.08.2008
- Inhalt
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- a.F. bereits außer Kraft und unwirksam, jedoch § 9 Abs. 1a BauGB geltendes Recht gewesen, dass dann
- Verständnis des § 254 Abs. 1 AO). (Zu dieser Unterscheidung allgemein BVerwG, Urteil vom 3.6.1983 - 8 C
- §§ 135a bis 135c BauGB vom 15.10.1998 und damit nach neuem Recht vorgegangen ist. Soweit in der
- zuvor geltenden Recht (§ 8a BNatSchG a.F.) ergangene Zuordnungsfestsetzung anzuknüpfen. Darin liegt
- dahingehend, die Zuordnungsfestsetzung nach altem Recht und die Kostenerstattung nach neuem Recht
(XXXX) ESO 1959
- Inhalt
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- Fundstelle: BGBl I 1972, 454)ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE1. Allgemeine Bestimmungen (47
- pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts
- steigende Lichter sichtbar.(18) Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.(19
- , jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.(Inhalt
- doppelte Kreuzungsweichen(34) Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, da
OVG Saarland - 2 A 29/10
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 11.11.2010
- Inhalt
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- der Bebauungsplan als Art der baulichen Nutzung allgemein gewerbliche beziehungsweise industrielle
- Beschwer durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist gegeben. Unter dem Aspekt ist allgemein
- grundgesetzlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das sich daraus ableitende Recht
- Verfahrens“ entnehmen. Da die Vorschrift indes allgemein ohne Einschränkungen im Wortlaut eine
- ) „Neubekanntmachung“ des Plans mit seinem „wahren“ Inhalt zumindest erst recht anzuwenden. Die Beurteilung an diesen
BSG - S 6 AS 260/05 S
Bundessozialgericht vom 15.04.2008
- Inhalt
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- ab dem 1. Juli 2006 zu Recht mit monatlich 311 Euro. Die der Klägerin zustehende Regelleistung
- Umrechnung einen Betrag von 4,4158 Euro ergebe. Zu Recht habe die Beklagte den in der Warmmiete
- den monatlichen Ausgleichsbetrag nach § 8 BerRehaG zu Recht nicht berücksichtigt, denn er dürfe bei
- leistungsberechtigte Partner selbst hilfebedürftig werde. Die Beklagte habe danach zu Recht den Bedarf des
- kostenaufwändiger Ernährung nicht bestehe. Bei der Bestimmung des Mehrbedarfs habe die Beklagte zu Recht die
SozG Kassel - S 3 AL 41/09
Sozialgericht Kassel vom 14.06.2010
- Inhalt
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- um die Frage, inwieweit die Klägerin in Zukunft überhaupt allgemein rehabilitationsfähig sei, sondern
- . allgemein Karmanski in Niesel/Brandt, SGB III, Kommentar, 5. Auflage, 2010, § 97 Rz. 15). Da die
- III i.V.m. § 100 Nr. 4 SGB III können für behinderte Menschen als allgemeine Leistungen, Leistungen
- Gesellschaft für den Fall ergeben, dass Leistungen zur Teilhabe unterbleiben würden. Hierbei reicht
LSG Niedersachsen-Bremen - L 5 V 4/03
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.11.2004
- Inhalt
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- Unionsrepubliken für die Invaliden des Vaterländischen Krieges das Recht auf Vergünstigungen und
- Personenkreis zählt. Insoweit haben das SG und der Beklagte die Ansprüche zu Recht abgelehnt. Anspruch auf
- ergeben. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann der Gewährung von Härteausgleich allgemein
- des obersten Sowjets der UDSSR über die allgemeine Militärdienstpflicht vom 01. September 1939
BGH - I ZB 115/08
Bundesgerichtshof vom 24.06.2010
- Inhalt
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- MarkenG bestätigt hat. Zu Recht hat das Bundespatentgericht dagegen die Voraussetzungen für eine Löschung
- jedoch als Unterscheidungsmittel versteht. Dies liegt bei Angaben nahe, die allgemein verwendet werden
- Nr. 1 MarkenG zu Recht bejaht. Es hat dies aus einem hinreichend engen Bezug zwischen der
- "TOOOR!" für diese Waren aufgrund des Bezugs zu Ballspielen vom Verkehr als allgemeine Anpreisung
VG Düsseldorf - 24 K 866/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 09.05.2008
- Inhalt
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- ; sie müssten sich jedoch beziehen auf das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen. Dem für ihn hier
- Vorschriften des ASOG Berlin vergleichbare Norm fremd. Vergleiche mit dem repressiven Recht, in Sonderheit den
- allgemein strafrechtlichen Kategorisierung der Taten als Verbrechen oder Vergehen nicht gewollt hat
VG Minden - 6 K 994/05
Verwaltungsgericht Minden vom 10.07.2007
- Inhalt
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- vom 30.03.2005 zurück. Der Beklagte habe bei der Berechnung des Elterneinkommens zu Recht jedem
- Bescheiden vom 28.09.2006 seien zu Recht die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 und 2004 zu Grunde
- Generalisierungen allgemein als notwendig anerkannt und im Grundsatz verfassungsrechtlich
LSG Hessen - L 12 RJ 866/98
Hessisches Landessozialgericht vom 29.09.1998
- Inhalt
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- /97) stehe dem Einzelnen ein subjektives Recht auf Erteilung eines Hinweises zu. Dabei komme es nicht
- beschränkt, allgemein auf das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für den Fall, daß eine
- Versicherte hat ein subjektiv öffentliches Recht auf Information. Dem stehen weder entgegen, daß es sich bei
LAG Hessen - 7 Sa 786/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 23.01.2006
- Inhalt
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- Sache unbegründet. Das Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 48 Das Berufungsgericht
- Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Hinblick auf das Recht auf freie Wahl des
- Geschäftsbedingungen – damit auch in den von der Beklagten unstreitig allgemein den
OLG Hamm - 9 U 169/04
Oberlandesgericht Hamm vom 20.01.2006
- Inhalt
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- Sicherheit nicht so langsam" gefahren sei. Zu Recht hat das Landgericht diese Eindrücke der beiden
- Geschwindigkeit, die er übrigens selbst nicht angegeben und lediglich allgemein als "äußerst
- seit dem 31. August 2000 in einem Einpersonenhaushalt lebt, hat das Landgericht zu Recht darauf
OLG Köln - 6 U 178/96
Oberlandesgericht Köln vom 04.04.1997
- Inhalt
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- Antragsgegnerin ist zwar zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 2 Zu Recht hat das
- wendet, verstanden werden kann. Jedoch folgt hieraus nur ein derart allgemein gehaltener und
- Recht der Antragstellerin an der als Werktitel geschützten Bezeichnung " FAMILY " der Antragstellerin
OLG Oldenburg - 1 U 6/10
Oberlandesgericht Oldenburg vom 03.06.2010
- Inhalt
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- Richter am Oberlandesgericht … auf die mündliche Verhandlung vom 20.05.2010 für Recht erkannt: Auf
- geben mag, ändert an der Grundaussage des gesetzlichen Verbots nichts. Das Verbot gilt allgemein und
- darunter liegen. Für solche Importeier muss der Hinweis auf eine nach deutschem Recht verstandene