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OLG Hamm - 7 UF 288/05

Oberlandesgericht Hamm vom 24.03.2006
Inhalt
  • unzulässig sei (§ 242 BGB) ließe sich nicht allgemein und für alle denkbaren Fälle abschließend
  • Ehegatten kenne das 24 geltend Recht nicht. Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen dürfe
  • recht rechtfertigt dies nicht das Verdikt der Sittenwidrigkeit. Mögliche Abgrenzungsprobleme zwischen
  • nicht um einen völligen Ausschluss nachehelicher Rechte sondern lediglich um eine Modifikation
  • eintreten könnte, reicht insoweit nicht aus. Die durch die Kinderbetreuung deutlich verminderten

OLG Oldenburg - 5 U 108/09

Oberlandesgericht Oldenburg vom 17.11.2010
Inhalt
  • . November 2010 für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Juli 2009 verkündete
  • sollte, so die Beklagte, handele es sich nicht um eine Dauerbeeinträchtigung, erst recht nicht um eine
  • . Wegen der Schmerzstörung beruft die Beklagte sich zu Recht auf den Ausschlusstatbestand gemäß Ziffer
  • beruft die Beklagte sich jedoch mit Recht auf den Ausschlusstatbestand gemäß Ziffer 5.2.6 AUB. a
  • . J... ist Facharzt für allgemeine Chirurgie sowie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Er

VG Gießen - 10 O 188/09.GI

Verwaltungsgericht Gießen vom 16.03.2009
Inhalt
  • Bundesverwaltungsgerichts vom 06.12.1983) an. Verwaltungsinterne Regelungen wie etwa die Allgemeine
  • eine ausdrückliche Ausnahme von dem Grundsatz bilden, dass der allgemeine Prozessaufwand einer Partei
  • juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der Behörde darin zu sehen, dass der den Gerichtstermin
  • oder des öffentlichen Rechts ist, bei einer Reise zur Terminswahrnehmung für die Zeitversäumnis ohne
  • Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts nicht gerechtfertigt. Da diese Entschädigung nach

VG Aachen - 2 K 2855/99

Verwaltungsgericht Aachen vom 05.08.2003
Inhalt
  • Kraft getreten und besagt in § 111 Satz 1 SGB X - gleichlautend mit dem bisherigen Recht -, dass der
  • Recht auf § 89 e SGB VIII. Denn eine Ausnahmevorschrift wie § 86 Abs. 6 SGB VIII gibt es für die
  • Aufenthalt von C. in den letzten sechs Monaten vor dem 11. August 1987 abzustellen, so gilt dies erst recht
  • : 1718Die als allgemeine Leistungsklage zulässige Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang
  • keiner abweichenden Beurteilung Anlass. Selbst der Umstand, dass der allgemeine Sozialdienst des

Anlage 1 FSPersAV

(zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8)Grundlegende Ausbildung für Fluglotsen – Leistungsnachweise; Sprachenvermerke
Inhalt
  • –ArbeitsumfeldNationales Recht, insbesondere: –Allgemeine rechtliche Grundlagen der Tätigkeit–Lizenzierung–Nationale
  • Teilnehmer nationale und internationale Luftfahrtorganisationen und können deren Aufgaben allgemein
  • Flugverkehrskontrolle, insbesondere: –Allgemeine Kontrollverfahren–Kontrollfreigaben und -anweisungen

VG Saarlouis - 2 K 357/09

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 16.04.2010
Inhalt
  • nationales Recht um. Der Begriff des internationalen wie auch des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist
  • Zivilpersonen und stellt damit eine Gefahr dar, der letztlich die Bevölkerung allgemein ausgesetzt ist
  • werden, wenn sich allgemeine Gefahren mit der Folge einer ernsthaften persönlichen Betroffenheit aller
  • generell auszusetzen, vermag diese allgemeine Gefahrenlage – unbeschadet der sonst geltenden

LAG Hamm - 16 Sa 44/08

Landesarbeitsgericht Hamm vom 10.07.2008
Inhalt
  • Gesetzgeber dem Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheit selbstständig innerhalb der Schranken
  • Bereitschaftsdiensten allgemein üblich ist. Geregelt wird allein der Zeitfaktor für die Berechnung der
  • können. Dies ist allgemein anerkannt (Staudinger/Bittner (204) § 263 RdNr. 11-12; MüKo/Krüger, BGB
  • und mehr Bereitschaftsdiensten reicht. Nach Abs. 5 der oben genannten Bestimmung erfolgt die
  • Rechte zu wahren, indem er alternativ auf Bewirkung der einen oder anderen Leistung klagt. Erst mit

VG Düsseldorf - 11 K 2879/05.A

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 18.08.2005
Inhalt
  • , ein weiteres Asylverfahren durchzuführen oder den nach altem Recht ergangenen Bescheid vom 5. Mai
  • mitunter zu Übergriffen kommt und es allgemein auch Hinweise auf Folter im Polizeigewahrsam gibt
  • . Dies gilt erst recht, nachdem die Klägerin im November 2004 ein gemeinsames Kind zur Welt gebracht hat
  • Volksrepublik Algerien vom 9. März 2005, S. 6 und 15; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Dezember
  • Demokratischen Volksrepublik Algerien vom 9. März 2005, S. 6 und 15; Frankfurter Allgemeine Zeitung

BSG - B 6 KA 26/01 R

Bundessozialgericht vom 26.06.2002
Inhalt
  • auf einen allgemeinen Rechtsmäßigkeitsvorbehalt hinaus, weil sich die Beklagte das Recht ausbedungen
  • ergebende Recht der KÄV zur nachträglichen Korrektur von Honorarbescheiden ist es ohne Bedeutung, ob die
  • , dass die rückwirkende Einführung der Teilbudgets mit höherrangigem Recht nicht in Einklang steht (BSGE
  • Recht davon aus, dass zumindest die Vertragsärzte, deren Honorarbescheide für die Quartale I und II
  • "umfangreichen EBM-Regelungen, deren Rechtswidrigkeit umstritten ist" ist zwar relativ allgemein

SozG Detmold - S 12 KA 8/01

Sozialgericht Detmold vom 28.06.2002
Inhalt
  • , da die gesetzliche Ermächtigung nichts Abweichendes bestimmt, den allgemein gesetzlichen Regelungen
  • Bitburger Gespräche, 1996, 67, 77). Es gilt deshalb auch für das Vertragsarztrecht, dass das Recht auf
  • rechtfertigen (BVerfGE 33, 125, 167). Das Recht auf freie Berufsausübung umfasst auch das Recht, mit
  • Recht ist in den ärztlichen Berufsordnungen ausdrücklich anerkannt (vgl. z.B. Abschnitt D II Nr. 8 Abs
  • Vertragsarztrecht statt. Dies zeigt - worauf die Kläger zu Recht hinweisen - schon die Rechtsprechung des BSG zur

BSG - S 37 AL 675/06

Bundessozialgericht vom 06.05.2009
Inhalt
  • Arbeitgebers auf sein Direktionsrecht verbunden (vgl allgemein zum Problem der Freistellung zuletzt BSG
  • Abs 4 SGB III). 18 Ob das SG zu Recht von einem maßgeblichen Bemessungsrahmen von einem Jahr gemäß
  • , ob die Beklagte den Kläger zu Recht der Qualifikationsgruppe 3 (§ 132 Abs 2 Satz 2 Nr 3 SGB III
  • diese Regelung, die im Wesentlichen schon in dem bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Recht enthalten
  • (aaO) selbst dann nicht gegen höherrangiges Recht, wenn es eine vergleichsweise ungünstige fiktive

SozG Münster - S 2 KA 18/98

Sozialgericht Münster vom 24.09.1998
Inhalt
  • für Diagnostische Radiologie in Münster. Vielmehr ist zu Recht der Beigeladene zu 1) zugelassen und
  • Zulassungsgremien. 59Nr. 23 der Bedarfsplanungs-Richtlinien verstößt nicht gegen höherrangiges Recht
  • auch das Recht der Landesausschüsse, die Aufhebung der 56 Zulassungssperre mit einer Auflage zu
  • ). 64Nach Maßgabe dieser Bestimmungen ist zu Recht der Beigeladene zu 1) als Facharzt für Radiologie in
  • alle Unterlagen eingereicht sind. Antragsunterlagen können ganz allgemein, wie sich aus § 16 Abs. 3 des

Anlage EUZBLG

(zu § 9)
Inhalt
  • einem Vorhaben der Bund im nationalen Bereich das Recht zur Gesetzgebung hat, ist in den in Artikel
  • Grundgesetzes bestehen würde.In den Bereichen, in denen die Länder das Recht der
  • Bundesrates nach Abschluss eines Vorhabens die maßgeblichen Gründe mit.V)Umsetzung von Recht der
  • (Fundstelle: BGBl. I 2009, 3032 - 3035)I)Allgemeine Bestimmungen 1.Die Regierungen von Bund und L

SozG Detmold - S 12 AS 82/05 ER

Sozialgericht Detmold vom 07.09.2005
Inhalt
  • Sozialgericht Köln habe in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Recht erkannt, dass
  • Elektrizitätsversorgung vom Tarifkunden (AVBEltV) das Recht, insbesondere bei Nichterfüllung einer
  • , hat sie gemäß § 33 Abs. 2 AVBEltV das Recht die Stromversorgung zur Wohnung des Antragstellers
  • Energieversorgungsunternehmen haben nach § 33 Abs. 2 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die

LAG Köln - 2 Sa 1265/00

Landesarbeitsgericht Köln vom 20.06.2001
Inhalt
  • ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass sich über die Menge der Einsatzorte die jeweiligen
  • Gesetzgeber hat damit zu Recht zwei Gruppen von Arbeitnehmern gebildet und der Gruppe, bei der geringere
  • sich erst recht kein Gleichheitsverstoß. 31Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO. Die Berufung
  • Landesreisekostengesetz am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG der allgemeine Gleichheitssatz durch dieses Gesetz nicht