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OLG Hamm - 7 UF 288/05
Oberlandesgericht Hamm vom 24.03.2006
- Inhalt
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- unzulässig sei (§ 242 BGB) ließe sich nicht allgemein und für alle denkbaren Fälle abschließend
- Ehegatten kenne das 24 geltend Recht nicht. Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen dürfe
- recht rechtfertigt dies nicht das Verdikt der Sittenwidrigkeit. Mögliche Abgrenzungsprobleme zwischen
- nicht um einen völligen Ausschluss nachehelicher Rechte sondern lediglich um eine Modifikation
- eintreten könnte, reicht insoweit nicht aus. Die durch die Kinderbetreuung deutlich verminderten
OLG Oldenburg - 5 U 108/09
Oberlandesgericht Oldenburg vom 17.11.2010
- Inhalt
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- . November 2010 für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Juli 2009 verkündete
- sollte, so die Beklagte, handele es sich nicht um eine Dauerbeeinträchtigung, erst recht nicht um eine
- . Wegen der Schmerzstörung beruft die Beklagte sich zu Recht auf den Ausschlusstatbestand gemäß Ziffer
- beruft die Beklagte sich jedoch mit Recht auf den Ausschlusstatbestand gemäß Ziffer 5.2.6 AUB. a
- . J... ist Facharzt für allgemeine Chirurgie sowie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Er
VG Gießen - 10 O 188/09.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 16.03.2009
- Inhalt
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- Bundesverwaltungsgerichts vom 06.12.1983) an. Verwaltungsinterne Regelungen wie etwa die Allgemeine
- eine ausdrückliche Ausnahme von dem Grundsatz bilden, dass der allgemeine Prozessaufwand einer Partei
- juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der Behörde darin zu sehen, dass der den Gerichtstermin
- oder des öffentlichen Rechts ist, bei einer Reise zur Terminswahrnehmung für die Zeitversäumnis ohne
- Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts nicht gerechtfertigt. Da diese Entschädigung nach
VG Aachen - 2 K 2855/99
Verwaltungsgericht Aachen vom 05.08.2003
- Inhalt
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- Kraft getreten und besagt in § 111 Satz 1 SGB X - gleichlautend mit dem bisherigen Recht -, dass der
- Recht auf § 89 e SGB VIII. Denn eine Ausnahmevorschrift wie § 86 Abs. 6 SGB VIII gibt es für die
- Aufenthalt von C. in den letzten sechs Monaten vor dem 11. August 1987 abzustellen, so gilt dies erst recht
- : 1718Die als allgemeine Leistungsklage zulässige Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang
- keiner abweichenden Beurteilung Anlass. Selbst der Umstand, dass der allgemeine Sozialdienst des
Anlage 1 FSPersAV
(zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8)Grundlegende Ausbildung für Fluglotsen – Leistungsnachweise; Sprachenvermerke
- Inhalt
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- –ArbeitsumfeldNationales Recht, insbesondere: –Allgemeine rechtliche Grundlagen der Tätigkeit–Lizenzierung–Nationale
- Teilnehmer nationale und internationale Luftfahrtorganisationen und können deren Aufgaben allgemein
- Flugverkehrskontrolle, insbesondere: –Allgemeine Kontrollverfahren–Kontrollfreigaben und -anweisungen
VG Saarlouis - 2 K 357/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 16.04.2010
- Inhalt
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- nationales Recht um. Der Begriff des internationalen wie auch des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist
- Zivilpersonen und stellt damit eine Gefahr dar, der letztlich die Bevölkerung allgemein ausgesetzt ist
- werden, wenn sich allgemeine Gefahren mit der Folge einer ernsthaften persönlichen Betroffenheit aller
- generell auszusetzen, vermag diese allgemeine Gefahrenlage – unbeschadet der sonst geltenden
LAG Hamm - 16 Sa 44/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 10.07.2008
- Inhalt
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- Gesetzgeber dem Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheit selbstständig innerhalb der Schranken
- Bereitschaftsdiensten allgemein üblich ist. Geregelt wird allein der Zeitfaktor für die Berechnung der
- können. Dies ist allgemein anerkannt (Staudinger/Bittner (204) § 263 RdNr. 11-12; MüKo/Krüger, BGB
- und mehr Bereitschaftsdiensten reicht. Nach Abs. 5 der oben genannten Bestimmung erfolgt die
- Rechte zu wahren, indem er alternativ auf Bewirkung der einen oder anderen Leistung klagt. Erst mit
VG Düsseldorf - 11 K 2879/05.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 18.08.2005
- Inhalt
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- , ein weiteres Asylverfahren durchzuführen oder den nach altem Recht ergangenen Bescheid vom 5. Mai
- mitunter zu Übergriffen kommt und es allgemein auch Hinweise auf Folter im Polizeigewahrsam gibt
- . Dies gilt erst recht, nachdem die Klägerin im November 2004 ein gemeinsames Kind zur Welt gebracht hat
- Volksrepublik Algerien vom 9. März 2005, S. 6 und 15; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Dezember
- Demokratischen Volksrepublik Algerien vom 9. März 2005, S. 6 und 15; Frankfurter Allgemeine Zeitung
BSG - B 6 KA 26/01 R
Bundessozialgericht vom 26.06.2002
- Inhalt
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- auf einen allgemeinen Rechtsmäßigkeitsvorbehalt hinaus, weil sich die Beklagte das Recht ausbedungen
- ergebende Recht der KÄV zur nachträglichen Korrektur von Honorarbescheiden ist es ohne Bedeutung, ob die
- , dass die rückwirkende Einführung der Teilbudgets mit höherrangigem Recht nicht in Einklang steht (BSGE
- Recht davon aus, dass zumindest die Vertragsärzte, deren Honorarbescheide für die Quartale I und II
- "umfangreichen EBM-Regelungen, deren Rechtswidrigkeit umstritten ist" ist zwar relativ allgemein
SozG Detmold - S 12 KA 8/01
Sozialgericht Detmold vom 28.06.2002
- Inhalt
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- , da die gesetzliche Ermächtigung nichts Abweichendes bestimmt, den allgemein gesetzlichen Regelungen
- Bitburger Gespräche, 1996, 67, 77). Es gilt deshalb auch für das Vertragsarztrecht, dass das Recht auf
- rechtfertigen (BVerfGE 33, 125, 167). Das Recht auf freie Berufsausübung umfasst auch das Recht, mit
- Recht ist in den ärztlichen Berufsordnungen ausdrücklich anerkannt (vgl. z.B. Abschnitt D II Nr. 8 Abs
- Vertragsarztrecht statt. Dies zeigt - worauf die Kläger zu Recht hinweisen - schon die Rechtsprechung des BSG zur
BSG - S 37 AL 675/06
Bundessozialgericht vom 06.05.2009
- Inhalt
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- Arbeitgebers auf sein Direktionsrecht verbunden (vgl allgemein zum Problem der Freistellung zuletzt BSG
- Abs 4 SGB III). 18 Ob das SG zu Recht von einem maßgeblichen Bemessungsrahmen von einem Jahr gemäß
- , ob die Beklagte den Kläger zu Recht der Qualifikationsgruppe 3 (§ 132 Abs 2 Satz 2 Nr 3 SGB III
- diese Regelung, die im Wesentlichen schon in dem bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Recht enthalten
- (aaO) selbst dann nicht gegen höherrangiges Recht, wenn es eine vergleichsweise ungünstige fiktive
SozG Münster - S 2 KA 18/98
Sozialgericht Münster vom 24.09.1998
- Inhalt
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- für Diagnostische Radiologie in Münster. Vielmehr ist zu Recht der Beigeladene zu 1) zugelassen und
- Zulassungsgremien. 59Nr. 23 der Bedarfsplanungs-Richtlinien verstößt nicht gegen höherrangiges Recht
- auch das Recht der Landesausschüsse, die Aufhebung der 56 Zulassungssperre mit einer Auflage zu
- ). 64Nach Maßgabe dieser Bestimmungen ist zu Recht der Beigeladene zu 1) als Facharzt für Radiologie in
- alle Unterlagen eingereicht sind. Antragsunterlagen können ganz allgemein, wie sich aus § 16 Abs. 3 des
Anlage EUZBLG
(zu § 9)
- Inhalt
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- einem Vorhaben der Bund im nationalen Bereich das Recht zur Gesetzgebung hat, ist in den in Artikel
- Grundgesetzes bestehen würde.In den Bereichen, in denen die Länder das Recht der
- Bundesrates nach Abschluss eines Vorhabens die maßgeblichen Gründe mit.V)Umsetzung von Recht der
- (Fundstelle: BGBl. I 2009, 3032 - 3035)I)Allgemeine Bestimmungen 1.Die Regierungen von Bund und L
SozG Detmold - S 12 AS 82/05 ER
Sozialgericht Detmold vom 07.09.2005
- Inhalt
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- Sozialgericht Köln habe in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Recht erkannt, dass
- Elektrizitätsversorgung vom Tarifkunden (AVBEltV) das Recht, insbesondere bei Nichterfüllung einer
- , hat sie gemäß § 33 Abs. 2 AVBEltV das Recht die Stromversorgung zur Wohnung des Antragstellers
- Energieversorgungsunternehmen haben nach § 33 Abs. 2 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die
LAG Köln - 2 Sa 1265/00
Landesarbeitsgericht Köln vom 20.06.2001
- Inhalt
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- ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass sich über die Menge der Einsatzorte die jeweiligen
- Gesetzgeber hat damit zu Recht zwei Gruppen von Arbeitnehmern gebildet und der Gruppe, bei der geringere
- sich erst recht kein Gleichheitsverstoß. 31Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO. Die Berufung
- Landesreisekostengesetz am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG der allgemeine Gleichheitssatz durch dieses Gesetz nicht