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EuGH - C-199/01 P

Europäischer Gerichtshof vom 29.04.2004
Inhalt
  • erwähnt wird. Daher hat das Gericht in Randnummer 90 des angefochtenen Urteils zu Recht angenommen, dass
  • , dass der finanzielle Zuschuss der Klägerin nicht ordnungsgemäß gewährt worden sei, zu Recht den
  • , den Studienkreis in das Projekt einzubinden. Das Gericht hat demnach zu Recht entschieden, dass
  • Randnummer 86 seines Urteils zu Recht den Schluss gezogen, dass die Kommission gegen den Grundsatz von
  • eigenen Kosten trägt. Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer) für Recht erkannt und

HessVGH - 4 TG 1337/95

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.12.1995
Inhalt
  • Recht der Antragsteller auf Belichtung und Besonnung ihres Grundstücks und ihre Grundrechte aus Art
  • , wenn die Baugenehmigung offensichtlich dessen Recht verletzt. Denn in diesem Fall kann ein
  • Baugrenzen um 107 qm und der Grundflächenzahl um 0,05 hat das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, daß
  • Ermessensausübung insoweit, als seine Belange betroffen sind. In diesem Recht kann er durch eine
  • von 0,8 um tatsächlich mindestens 0,53 (= 1,33) das Recht der Antragstellerin auf die gebotene

OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 3962/96.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2000
Inhalt
  • Freiheitsentzug - unter den in Sri Lanka dabei allgemein gegebenen Verhältnissen (AA 28.04.2000 S. 22
  • ; KK 28.03.2000 S. 5 f.) - hinaus allgemein mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu Maßnahmen kommt
  • Umsetzung der Konvention gegen Folter in nationales Recht ab 1994 angegangen. Sie kann mit erheblicher
  • Sommer 1998 eine aus Parlamentariern und Ministern gebildete, allgemein erreichbare Kommission zur
  • darüberhinaus allgemein beklagt wird, dass Menschenrechtsverletzungen weitgehend ungeahndet bleiben

BGH - II ZR 148/10

Bundesgerichtshof vom 20.11.2012
Inhalt
  • . Drescher und Born für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres
  • Gesellschafter in den Blick, steht außer Zweifel, dass die allgemeine Mehrheitsklausel des § 17 Nr. 3 Satz 1
  • . Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin, ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform
  • einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wurde im Jahr 1992 zu dem Zweck gegründet, in B. mehrere
  • einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind einstimmig zu fassen (vgl. § 709 Abs. 1 BGB). Es steht den

OLG Karlsruhe - 13 U 7/06

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 24.01.2007
Inhalt
  • ebenso dem heute geltenden Recht wie Tatbestände, die vollständig nach dem Stichtag verwirklicht würden
  • Meinung nach hat das erstinstanzliche Gericht § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB zu Recht nicht angewandt. Nur wenn
  • Unterbrechungstatbestand nach altem Recht ergab sich darüber hinaus aus § 208 BGB a.F.. Denn die Beklagte
  • Folge hatte, dass die Verjährungsfrist nach altem Recht am 02.07.2005 abgelaufen wäre. 58 b) Es ist
  • Stichtagsprinzip, was bedeutet, dass vor dem Stichtag abgeschlossene Tatbestände dem alten Recht unterliegen

LG Bonn - 10 O 421/08

Landgericht Bonn vom 14.12.2009
Inhalt
  • : Beschaffenheitsvereinbarung beim Gebrauchtwagenkauf Normen: §§ 434, 444 BGB Sachgebiet: Recht (allgemein - und
  • Orientierungshilfe. ... 13ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 14... 15A. Allgemeine Vorschriften 16I
  • (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.130,40 nebst Zinsen in

LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 846/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.02.2006
Inhalt
  • sei geschütztes Recht des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil festzulegen. Im Übrigen habe die
  • ansatzweise aus, um die entsprechende "Befürchtung" der Beklagten zu begründen. Soweit allgemein auf das
  • Entwicklungsabsichten der Beklagten im Zusammenhang mit dem Produkt "V." nicht nachkommen könnte. Allgemeine
  • Prognose sprechen. Der Vortrag der Beklagten reicht nach Auffassung der Berufungskammer nicht

VG Arnsberg - 12 K 2612/02

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 16.05.2002
Inhalt
  • Gesetz vom 14. September 1999 (GV NRW S. 557), in Betracht. Aufgrund der bei Leistungsklagen allgemein
  • Tragbarkeit der Belastung zu Recht bejaht, da sich auf der Grundlage dieser Vorschriften ein dem
  • : 23Die Klage hat keinen Erfolg. 2425Die zulässige allgemeine Leistungsklage ist unbegründet. Die
  • sie 50.438,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechts

BSG - S 9 KR 108/96

Bundessozialgericht vom 18.05.2004
Inhalt
  • Vorfrage für die umstrittene Erstattungspflicht der Beklagten. Das LSG ist zu Recht zum Ergebnis
  • insoweit gleichen Rechtslage bis zum 31. Dezember 1989 allgemein vgl BSGE 49, 159 = SozR 2200 § 205 Nr
  • werden kann, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen hat, können allgemeine Angaben genügen
  • rechtssichernd tätig zu werden. Eine bloß vorsorgliche Anmeldung reicht dagegen nicht aus. Unter

BGH - 3 StR 212/07

Bundesgerichtshof vom 28.08.2007
Inhalt
  • Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des
  • allgemein nur seine, Dr. K. s, investorenfreundliche Politik fördern wollte. Da die Entgegennahme einer
  • allgemeine Ausrichtung der Politik des Wahlbewerbers unterstützen will, sondern sich - strafbar - dessen
  • dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Von Rechts wegen Gründe

OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 3432/94

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1997
Inhalt
  • Steuerakten das Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses beeinträchtige und diesem Recht Vorrang vor dem
  • Untersuchungsausschusses und das Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses im vorliegenden Fall nicht anwendbar
  • zu Recht stattgegeben. Die Akteneinsicht durch ein Ratsmitglied sei kein "Offenbaren" von unter das
  • Begründung dieser Auffassung wird zu Recht darauf hingewiesen, daß im Verkehr mit Behörden Angaben, die
  • schlichtes Verwaltungshandeln darstellt, ist die darauf gerichtete Klage als allgemeine Leistungsklage

BGH - VI ZR 95/03

Bundesgerichtshof vom 03.02.2004
Inhalt
  • und Stöhr für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  • ihre Benutzer beim Betreten den weiteren Rutschenverlauf nicht einsehen können. Mit Recht weist die
  • Hintermannes erst recht nicht vorhersehbar und kontrollierbar. Dieses Gefahrenpotential erfordert
  • die Rutsche einsteigt, kann und muß der Verkehrssicherungspflichtige rechnen. Das gilt erst recht
  • einer mechanisch wirkenden Sperre hat das Berufungsgericht mit Recht als nicht sachdienlich erachtet

BGH - VI ZR 350/00

Bundesgerichtshof vom 11.12.2001
Inhalt
  • Richter Dr. Dressler, Dr. Greiner, die Richterin Diedrichsen und den Richter Pauge für Recht erkannt
  • Überprüfung nicht stand. 1. Allerdings hält das Berufungsgericht zu Recht die Klage trotz des über das
  • nicht ausreichend gehalten hat. a) Im Ausgangspunkt geht das Berufungsgericht freilich zu Recht davon
  • wird (vgl. BGHZ 107, 92, 102). c) Im Ausgangspunkt zu Recht ist das Berufungsgericht auch davon
  • zu Recht hinweist, nicht hinreichend berücksichtigt, daß sowohl die rechtzeitige Abrechnung der

LSG Berlin-Brandenburg - L 6 SB 6/99

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.07.2001
Inhalt
  • dann vor, wenn der Behinderte wegen seines Leidens ständig, d. h. allgemein und umfassend, von der
  • nach DDR-Recht seien alle Beschädigten, die einen Beschädigtengrad zwischen 80 und 100 zuerkannt
  • , da er nach DDR-Recht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit gewesen sei. Ihm stehe jetzt "RF" zu
  • des Klägers vom April 1997 hat der Beklagte mit den angegriffenen Bescheiden zu Recht nicht
  • allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen. Dies ergibt sich zur Überzeugung des Senats

BSG - B 13 RJ 7/01 R

Bundessozialgericht vom 31.01.2002
Inhalt
  • Einschränkungen verrichten, reicht eine pauschale Verweisung auf das allgemeine Arbeitsfeld. Liegt
  • 3- 2200 § 1247 Nr 1 S 4; allgemein zur Prüfung von EU auch Loytved, NZS 1999, 276 ff). Es kommt also
  • entnehmen. Für Tatbestände, bei deren Vorliegen die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt sei (§ 53 Abs
  • zurückgelegt und daher die allgemeine Wartezeit nach § 50 Abs 1 Satz 1 Nr 2 SGB VI erfüllt. Sie habe jedoch
  • Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist. Damit wird auf