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OLG Celle - 4 U 200/97
Oberlandesgericht Celle vom 05.06.2000
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 1004 Abs 2 i.V.m. BGB § 906 Abs 1 Leitsatz: Zum Anspruch eines Anrainers
- 2000 durch den Vorsitzenden Richter ##### sowie der Richter ##### und ##### für Recht erkannt: Auf die
- vollen Schubkraft der Motoren recht hohe Spitzenwerte erreichen, würde weder ein Vergleich einer
- Ortstermin zu Recht bemängelt – nicht die volle Anfahrleistung erbracht hat, so hat der Senat gleichwohl
- durch diese Messungen nicht nachweisbar, dass der Tagesrichtwert von 55 dB (A) für allgemeine
LG Itzehoe - 7 O 246/08
Landgericht Itzehoe vom 13.03.2017
- Inhalt
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- aus übergangenem Recht. 2Die Klägerin ist eine allgemeine Ortskrankenkasse mit Sitz in Schleswig
- übergegangenem Recht geltend. 6Sie behauptet, die Beklagten seien den Nebenpflichten aus dem
- persönliche Freiheit, dass Recht alleingelassen zu werden, maßgeblich sind, nicht aber das Interesse
- seines Versicherers an der Vermeidung von Unfällen. Ein körperbehinderter Mensch hat demgemäß dass Recht
- wurden, nur abstrakt-generalisierend, d.h. auf Dauer, getroffen werden müssen, um die allgemeine Gefahr
OLG Düsseldorf - I-24 U 102/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.12.2007
- Inhalt
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- Honorarklage (24.370,21 EUR nebst gesetzlicher Zinsen und vorgerichtlicher Kosten) zu Recht
- sollten. 4a) Ein Anwaltsvertrag kommt, wie jeder sonstige Vertrag auch, nach den allgemein geltenden
- Regeln des bürgerlichen Rechts, nämlich durch Angebot und Annahme zustande (§§ 145ff BGB). Wie bei
- Satz 1 Nr. 2 ZPO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
BGH - III ZR 226/10
Bundesgerichtshof vom 22.02.2012
- Inhalt
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- 1976, 98, 99). Das Berufungsgericht hat zu Recht diese Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall
- Nachteile, die nicht allgemein jeden treffen, müssen als Folge der Enteignung in Erscheinung treten (vgl
- Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, bei
- Übrigen hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts
BPatG - 27 W (pat) 136/03
Bundespatentgericht vom 16.09.2003
- Inhalt
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- hieraus eine Steigerung der Kennzeichnungskraft nicht hergeleitet werden. Das gilt erst recht für die
- . Denn die grafische Wiedergabe des Buchstabens "O" durch einen ausgefüllten Kreis ist allgemein
- , reicht eine so geringe Anzahl an vergleichbaren Drittmarken für die Annahme nicht aus, die
- reicht schon auf diesem Warensektor für die Annahme einer Steigerung der Kennzeichnungskraft der
OLG Oldenburg - 11 U 92/99
Oberlandesgericht Oldenburg vom 20.03.2000
- Inhalt
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- Amtsgericht ... für Recht erkannt: I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer
- beurteilt. Übereinstimmung besteht noch allgemein insoweit, als der fachgerecht ausgeführten
- Reparaturergebnisses gibt (a.a.O. S. 15 rechte Spalte). Auch das OLG Hamm (NVZ 93, 432, 433 rechte Spalte
BGH - 3 StR 304/13
Bundesgerichtshof vom 20.03.2014
- Inhalt
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- als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: I. Auf die Revision der
- Verurteilung führenden Fällen habe er den Geschäftsführer hier nur allgemein zur Beschaffung von Fahrzeugen
- . IV. Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Von Rechts wegen Gründe: 1Das
- gerichtete, auf die Rügen der Verletzung des materiellen und des formellen Rechts gestützte Revision des
VG Köln - 15 K 5377/05
Verwaltungsgericht Köln vom 08.02.2007
- Inhalt
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- , in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein
- . Die Regelungen der Gesamtbetriebsvereinbarung stehen nicht in Einklang mit höherrangigem Recht
- 28.04. 2005. Dort sind die Kreuze bei jeder weiteren Anforderungsdimension etwas weiter nach rechts
- Schriftfluss nach rechts gerückt ist oder ob tatsächlich eine Differenzierung gewollt war. 52Hinzu kommt
Anlage 1 Sport/FitnessAusbV
(zu § 3 Abs. 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau - Sachliche Gliederung -
- Inhalt
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- Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen, Hygienevorschriften und allgemeine Sicherheitsbestimmungen
- , Betriebssicherheit(§ 3 Abs. 2Abschnitt A Nr. 5)a)sportspezifische Rechts- und
- . 2Abschnitt B Nr. 1.2)a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die
Anlage 1 SportfAusbV
(zu § 3 Abs. 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau- Sachliche Gliederung -
- Inhalt
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- Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen, Hygienevorschriften und allgemeine
- Betriebsablauf, Betriebssicherheit(§ 3 Abs. 2Abschnitt A Nr. 5)a)sportspezifische Rechts- und
- )die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im
BPatG - 25 W (pat) 59/04
Bundespatentgericht vom 26.01.2006
- Inhalt
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- Verwechslungsgefahr beigemessen werden. Denn nicht nur der Fachverkehr, sondern auch allgemeine
- ). Hiervon ausgehend reicht die gegebene Markenähnlichkeit aus Rechtsgründen nicht aus, um eine
- Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
BSG - B 5 RJ 30/01 R
Bundessozialgericht vom 03.07.2002
- Inhalt
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- sei auch der allgemeine Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG verletzt. Schließlich werde nach § 29 Abs
- und erkennen lassen, dass und warum die als verletzt gerügte Vorschrift des materiellen Rechts nicht
- Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend gemacht, gelten keine anderen Maßstäbe. Es reicht keinesfalls aus
VG Köln - 13 L 1181/06
Verwaltungsgericht Köln vom 28.07.2006
- Inhalt
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- solche (allgemeine) Einschränkung durch den Antragsgegner, die weder Bezug zu den örtlichen
- aussichtslos wäre. Vielmehr führt bereits die im Verfahren des vorläufigen Rechts- schutzes allein
- Eingriffe in die Rechte des Antragstellers hinreichend zu berücksich- tigen. Ob der Antragsgegner dabei
LSG Berlin-Brandenburg - L 31 U 455/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 25.02.2010
- Inhalt
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- für eine Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit nach DDR- Recht nicht vor, so komme es nicht
- darauf an, ob die Erkrankung auch als Berufskrankheit nach bundesdeutschem Recht zu entschädigen
- Überschreitung des damals (und erst recht des heutigen) geltenden Grenzwertes für CS 2 , die von der
- gewissen Grade recht. Beide Gutachtergruppen hätten aber nicht berücksichtigt, dass die
- Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der angefochtene Bescheid in der Gestalt, die er durch den
EuGH - C-245/03
Europäischer Gerichtshof vom 20.01.2005
- Inhalt
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- Arzneimittelmarkt in den Mitgliedstaaten allgemein zugänglich zu machen. Diese Angaben sollten
- Rechtsmittelfristen zu belehren.“ Nationales Recht 5 Am 2. Februar 1993, dem Tag, an dem der Antrag
- Richtlinie in belgisches Recht umgesetzt wurde, geändert (im Folgenden: Gesetz vom 14. Juli 1994
- Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene das Recht jedes Mitgliedstaats bestimmt
- Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig. Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht