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OLG Stuttgart - 2 U 84/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.02.2005
- Inhalt
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- für eine Entgelterhebung der Beklagten. 10 Die Klägerin hat deshalb beantragt, für Recht zu
- Rechtsprechung ganz allgemein feststellt, im Ergebnis auch bei der vorliegenden Konstellation: Auch die
- Unangemessenheit zu überführen. Danach hat das Landgericht zu Recht in seinem Urteil als unstreitig
- . allgemein hierzu OLG Karlsruhe a.a.O. US 6; OLG Düsseldorf a.a.O. BS 26), und zwar auch jenseits der
- ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (Stockenhuber in Grabitz/Hilf, Das Recht der
SozG Dresden - S 18 KR 499/03
Sozialgericht Dresden vom 08.09.2005
- Inhalt
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- , die dem Versicherten ein eigenes Recht zur Nutzung einräumt, dann liegt keine Selbstbeschaffung vor
- allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen
- des in § 31 Abs. 3 SGB IX allgemein formulierten Rechtsgedankens, die Auswahl und Beschaffung von
- Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34
- krankenversicherte Kläger leidet rechts an mittelgradiger, links an hochgradiger
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 1194/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2005
- Inhalt
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- Recht auf effektiven Rechtsschutz. Die Ermächtigungsgrundlage zur Enteignung sei zudem so allgemein
- des Art. 2 Satz 2 des BBergGÄndG altes Recht gelte, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung eines
- ) geltende Recht ist durch ein komplexes, teilweise gestuftes Regelungssystem gekennzeichnet, das von
- unmittelbar ein. 73Art. 11 GG garantiert sowohl das Recht, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an
- .; Pernice, in: Dreier (Hrsg.), GG-Komm., 1996, Art. 11 Rdnr. 12, jew. m.w.N. 77In dieses Recht greift der
VG Düsseldorf - 2 K 6928/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 06.10.2009
- Inhalt
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- erforderlich ist". Bezogen auf die Lehrerlaufbahnen werden hiermit allgemein die Fallgestaltungen umschrieben
- . Allerdings ergibt sich nicht aus dem Prozessrecht, sondern ausschließlich aus dem materiellen Recht, ob
- Beurteilungszeitpunkt maßgebend ist. Ändert sich während des gerichtlichen Verfahrens das materielle Recht, so
- ist auf der Grundlage dieser Änderung zu entscheiden, ob das neue Recht einen durch das alte Recht
- geänderte Recht nach seinem zeitlichen und inhaltlichen Geltungsanspruch auf den festgestellten
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 295/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.06.2010
- Inhalt
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- diesem Zusammenhang mit Recht darauf hin, dass nach allgemein akzeptierter Praxis im Falle
- Gewerbegebieten sogar allgemein ausgeschlossen werden sollten. Der genannten Ausnahme hat der
LG Tübingen - 6 O 26/02
Landgericht Tübingen vom 17.04.2002
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- Rechnung vom 09. Dezember 1999, erst recht nach Erhalt der Rechnung vom 17. Januar 2000, möglich
- Telefongesprächskosten ist allgemein bekannt, dass hier ohne weiteres in kürzester Zeit enorme Kosten
- auflaufen können, ebenso kann als allgemein bekannt zugrunde gelegt werden, dass bei
BSG - B 9 VG 2/01 R
Bundessozialgericht vom 07.11.2001
- Inhalt
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- Versorgungsrecht allgemein und das Recht der Opferentschädigung im Besonderen den unüberschaubar großen Kreis
- deshalb auszugleichen, weil allgemein damit zu rechnen ist, daß solch ein Schaden bei nahen Angehörigen
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 626/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.05.2003
- Inhalt
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- LWG gerecht. Wie der Beklagte zu Recht hervorhebt, soll die Privilegierung einen Anreiz dazu bieten
- . 3 VwGO). Die vom Kläger aufgeworfene Frage, auf welchen Zeitpunkt der allgemein anerkannten Regeln
- müssen, was Inhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Nachklärbecken im Zeitpunkt des
SozG Reutlingen - S 3 KR 476/05
Sozialgericht Reutlingen vom 09.11.2005
- Inhalt
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- geboten sei, weil dieser Betrag im Sozialrecht allgemein als Einnahme unberücksichtigt bliebe
- Beklagten zu Recht bemerkt - nur Regelungen zur Belastungsgrenze und zur Familienversicherung (§§ 10
- sind BVG-Grundrenten allgemein nicht beitragspflichtig (§§ 226 ff SGB V). Ob die Beitragsfreiheit von
BSG - B 12 KR 2/12 R
Bundessozialgericht vom 07.05.2014
- Inhalt
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- dazu allgemein BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 KR 18/09 R - Die Beiträge Beilage 2012, 50, 53; BSG
- , BGBl I 2477) iVm der Satzung der Beklagten zu 1. (Stand: 1.1.2006). Diese enthält revisibles Recht
- Berufungsgerichts hinaus erstreckt (vgl allgemein BSG SozR 4-2500 § 240 Nr 14 RdNr 17). 12In § 7 Abs
OLG Düsseldorf - I-6 W 28/01
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.08.2001
- Inhalt
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- eine ganz vereinzelt gebliebene Mindermeinung, die auf die Recht-sprechung ersichtlich keinen
- Steuervorteile lediglich eine Konsequenz der allgemein geltenden Steuergesetze sind und der Gesetzgeber
- Komplementärin bestimmt hätten, geltendes Recht verletzt, insbesondere sich unzulässige Sondervorteile
- verschafft. Ob diese Auffassung zutrifft, ist in dieser speziellen Fallge-staltung in Recht-sprechung
- Rdnr. 12, 233 Rdnr. 53). Auch reicht anders als bei der Gründung einer KG für die Umwandlung einer
VerfGH Berlin - 61 Js 2405/00
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- dem Betroffenen das Recht, in Fällen tiefgreifender, tatsächlich nicht mehr fortwirkender
- . 7 i.V.m. Art. 6 VvB. Denn sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das
- , weshalb Rechte des Beschwerdeführers nach der Verfassung von Berlin verletzt sein könnten. Im Zusammenhang
- . Der Beschwerdeführer hat nichts vorgetragen, was eine Verletzung dieses Rechts nahe legen könnte
- erkennungsdienstlichen Behandlung gesondert geladen worden, als ihr an diesem Tage zugeführt zu werden, reicht als
VG Minden - 7 K 2736/03
Verwaltungsgericht Minden vom 07.04.2005
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- innerstaatliches Recht umgesetzt worden und verleiht keine weiteren Rechte als § 2 Abs. 2 Satz 5 ZHG. 66Auch die
- dem EG-Recht ergebe, dass die Mitgliedstaaten Diplome, die außerhalb der EG erworben und in der EG
- . T1. hat zu Recht die Studienbescheinigung des Klägers vom 28.09.1993 und nicht die später
- Beruf befasst sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer
- Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeiten vergleichen. Nach
BAG - 4 AZR 183/06
Bundesarbeitsgericht vom 21.02.2007
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- Rechtspfleger in Zwangsversteigerungsangelegenheiten unmittelbar in das Recht der Grundstückseigentümer
- . Entscheidungsgründe 8Die Revision der Klägerin ist unbegründet. 9I. Mit Recht haben die Vorinstanzen die Klage
- ) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung
- noch einen solchen gegen allgemeine Erfahrungssätze erkennen. 17aa) Auch die Klägerin wirft dem
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 V 23/03
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 03.03.2004
- Inhalt
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- Berufung ist nicht begründet. 2728Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen. Dem Kläger steht kein
- Vorbringen Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht geleistet hat, erfüllt. Wie das SG zu Recht ausgeführt
- ) Versorgung gewährt werden (§ 8 Abs. 1 BVG). Dabei bedarf die allgemeine Einbeziehung einer Kriegsopfergruppe
- BVG). Eine derartige allgemeine Zustimmung (§ 8 Satz 1 BVG) liegt gemäß A Ziffer 3 b der Regelungen