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Immobilienkredit: Rückforderung der Schenkung von Schwiegereltern nach Trennung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.03.2015
Inhalt
  • geltenden Frist von zehn Jahren (§ 529 Abs. 1 BGB) ist erst recht nicht gerechtfertigt. Die § 528 BGB
  • keine allgemeine zeitliche Grenze angeben, mit der die vorgestellte Nut- zungsdauer abgelaufen ist
  • ist oder wenn die Enkel volljährig geworden sind (wie das Oberlandesge- richt auch OLG Düsseldorf

Bewertungsplattformen im Internet – Welche Rechte haben Unternehmen, wenn der gute Ruf auf dem Spiel steht?

Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 11.02.2014
Inhalt
  • Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie Fragen zu den Themen Social Media Recht, Internetrecht
  • allgemeine Persönlichkeitsschutz wird aus Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs
  • einen Anspruch darauf? Ihre Rechte: Persönlichkeitsrecht und Unternehmenspersönlichkeitsrecht Der

Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Widerruf einer Bewährung

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 20.09.2012
Inhalt
  • Strafverfahrens den Beschuldigten in dessen Recht auf Verhandlung seiner Sache innerhalb angemessener Frist
  • aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK und in dessen verfassungsmäßigem Recht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 3
  • sind rund eineinhalb Monate durch die allgemeine Belastungssituation des Senats begründet, während für
  • persönlichen Belastungen während des Zuwartens berücksichtigt. Nach Gesamtabwägung reicht zur

OLG Hamm - 15 W 72/03

Oberlandesgericht Hamm vom 23.03.2004
Inhalt
  • . 3 WEG i.V.m. 1004 BGB bejaht. 20 Zu Recht ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass die
  • Recht verzichtet, da es darauf nicht entscheidend ankommt. Jedenfalls kann in Übereinstimmung mit
  • zusammenfallen, von denen die Begründetheit des Rechtsmittels abhängt, gilt der allgemeine Grundsatz, dass Fragen
  • Verletzung des Rechts beruht, § 27 Abs. 1 S. 1 FGG. Der Senat hat lediglich aus Gründen der

BGH - XI ZR 398/12

Bundesgerichtshof vom 04.02.2014
Inhalt
  • Dr. Grüneberg, Maihold und Dr. Matthias sowie die Richterin Dr. Menges für Recht erkannt: Auf die
  • Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO zu Recht rügt, von Rechtsfehlern beeinflusst. 13a) Die Beklagte hat
  • benannt habe, beziehe sich nur auf allgemeine Vermutungen, die auf jeden Anleger zutreffen könnten, so
  • , auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts

FG Köln - 14 K 3823/02

Finanzgericht Köln vom 08.12.2004
Inhalt
  • . 291. Allerdings geht der Beklagte zu Recht davon aus, dass auf den Verlustrücktrag § 10 d EStG i.d.F
  • geändert wurde. Denn der Umstand, 63 dass ein Rechtsstreit altes Recht betrifft, schließt
  • /2002 enthält für § 2 Abs. 3 keine eigenständige Anwendungsvorschrift, so dass die allgemeine
  • getroffen hat. Dabei verdeutlicht die ausdrücklich (klarstellend) angeordnete Anwendung alten Rechts

LSG Bayern - L 20 R 192/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 28.02.2007
Inhalt
  • jedoch als nicht begründet. Das SG hat im angefochtenen Urteil vom 18.02.2004 zu Recht entschieden
  • vom SG gehörten Psychiaters L. ist das Erstgericht zu Recht nicht gefolgt. Dieser hatte angenommen
  • Pflichtbeitragszeiten haben und 3. vor Eintritt der EU die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Erwerbsunfähig sind
  • . Weiter schränken weder die erhöhten Blutfette noch die Schrumpfniere rechts (unauffällige

VG Arnsberg - 3 L 772/08

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 05.11.2008
Inhalt
  • wiederholte Auffälligkeit des Antragstellers festzustellen, die - erst recht vor dem Hintergrund
  • . Innenstadt bezieht. Das Verbot stellt zwar einen nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit
  • 1 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - PolG NRW -). Insbesondere war die allgemeine
  • und Grundfreiheiten (EMRK) zugleich Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland

LSG Bayern - L 3 KA 533/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 07.07.2004
Inhalt
  • abgewiesen: Zu Recht habe die Beklagte den Kassenanteil in Höhe von DM 6.530,30 als Schadensbetrag
  • gekündigt werden kann. Dies schließt generell ein Recht des Zahnarztes auf Nachbesserung zur
  • Beklagte hatte als allgemeine Vertragsinstanz über Schadensersatzansprüche im Ersatzkassenbereich zu
  • eine im Rahmen der Dienstleistung erbrachte Leistung mit Mängeln behaftet ist, reicht allein nicht aus

BGH - VII ZR 8/02

Bundesgerichtshof vom 10.07.2003
Inhalt
  • Richter Dr. Dressler und die Richter Prof. Dr. Thode, Dr. Haß, Dr. Kuffer und Prof. Dr. Kniffka für Recht
  • . Sie beanstandet zu Recht, daß das Berufungsgericht bei der Beurteilung der Kausalität wesentliche
  • Gebäudetiefe eine allgemeine Aussage über den Grundwasserstand gemacht hat. Daher liegt es fern
  • zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Kläger verlangen von den Beklagten unter anderem

LSG Schleswig-Holstein - L 5 B 504/07 KR ER

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 24.09.2007
Inhalt
  • allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen
  • ¬tätsstandards zu erfüllen. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass eine allgemein anerkannte, dem medizinischen
  • Anordnung zu schützendes Recht. Hier kann zurzeit weder das eine noch das andere angenommen werden. Die
  • Versicherten keine dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethode gibt
  • wäre nämlich davon auszugehen, dass es keine dem "allgemein anerkannten medizinischen Standard

LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1157/09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 01.06.2010
Inhalt
  • Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 27. März 2007 in der Gestalt des
  • im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von
  • dieses Äquivalenz- bzw. Versicherungsprinzips lag im früheren Recht darin, dass Versicherte die
  • RRErwerbG hätte bei früherem Renteneintritt im Vergleich zum bisherigen Recht zu einer Rentenerhöhung
  • früherem Recht zu erwarten gewesenen Erhöhungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und der

LSG Hessen - L 5 V 335/95

Hessisches Landessozialgericht vom 05.12.1996
Inhalt
  • sachlich jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 9
  • ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat und der
  • im Vergleich zur Versorgung nach deutschem Recht erheblich geringer sind (BSG, Urteile vom 20. Mai
  • BVG Nr. 1). Dieser Personenkreis hat auch nach dem Zerfall der früheren SFRJ nach dem Recht der
  • Rechtsregeln aus der Zeit des Bestehens der SFRJ übernommen oder in neues Recht umgewandelt

BAG - 4 AZR 431/09

Bundesarbeitsgericht vom 23.03.2011
Inhalt
  • im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. 13A. Das Landesarbeitsgericht hat ausgeführt, der Kläger
  • Rechtsprechung als allgemein üblicher Eingruppierungsfeststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO
  • erkannt, wenn auch die Revision zu Recht die Begründung des Landesarbeitsgerichts hinsichtlich der
  • Arbeitsgericht in seinem Urteil zu Recht hingewiesen, worauf sich das Landesarbeitsgericht
  • Allgemeine Eingruppierungsregelungen (1) Die Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte richtet sich

Sexuelle Beleidigung und Sexuelle Belästigung

Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 07.05.2013
Inhalt
  • das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinaus zusätzlich die Einschätzung von der Minderwertigkeit des
  • Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass die Ehre nicht schon durch eine Verletzung des Rechts auf