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Immobilienkredit: Rückforderung der Schenkung von Schwiegereltern nach Trennung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.03.2015
- Inhalt
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- geltenden Frist von zehn Jahren (§ 529 Abs. 1 BGB) ist erst recht nicht gerechtfertigt. Die § 528 BGB
- keine allgemeine zeitliche Grenze angeben, mit der die vorgestellte Nut- zungsdauer abgelaufen ist
- ist oder wenn die Enkel volljährig geworden sind (wie das Oberlandesge- richt auch OLG Düsseldorf
Bewertungsplattformen im Internet – Welche Rechte haben Unternehmen, wenn der gute Ruf auf dem Spiel steht?
Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 11.02.2014
- Inhalt
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- Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie Fragen zu den Themen Social Media Recht, Internetrecht
- allgemeine Persönlichkeitsschutz wird aus Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs
- einen Anspruch darauf? Ihre Rechte: Persönlichkeitsrecht und Unternehmenspersönlichkeitsrecht Der
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Widerruf einer Bewährung
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 20.09.2012
- Inhalt
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- Strafverfahrens den Beschuldigten in dessen Recht auf Verhandlung seiner Sache innerhalb angemessener Frist
- aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK und in dessen verfassungsmäßigem Recht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 3
- sind rund eineinhalb Monate durch die allgemeine Belastungssituation des Senats begründet, während für
- persönlichen Belastungen während des Zuwartens berücksichtigt. Nach Gesamtabwägung reicht zur
OLG Hamm - 15 W 72/03
Oberlandesgericht Hamm vom 23.03.2004
- Inhalt
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- . 3 WEG i.V.m. 1004 BGB bejaht. 20 Zu Recht ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass die
- Recht verzichtet, da es darauf nicht entscheidend ankommt. Jedenfalls kann in Übereinstimmung mit
- zusammenfallen, von denen die Begründetheit des Rechtsmittels abhängt, gilt der allgemeine Grundsatz, dass Fragen
- Verletzung des Rechts beruht, § 27 Abs. 1 S. 1 FGG. Der Senat hat lediglich aus Gründen der
BGH - XI ZR 398/12
Bundesgerichtshof vom 04.02.2014
- Inhalt
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- Dr. Grüneberg, Maihold und Dr. Matthias sowie die Richterin Dr. Menges für Recht erkannt: Auf die
- Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO zu Recht rügt, von Rechtsfehlern beeinflusst. 13a) Die Beklagte hat
- benannt habe, beziehe sich nur auf allgemeine Vermutungen, die auf jeden Anleger zutreffen könnten, so
- , auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts
FG Köln - 14 K 3823/02
Finanzgericht Köln vom 08.12.2004
- Inhalt
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- . 291. Allerdings geht der Beklagte zu Recht davon aus, dass auf den Verlustrücktrag § 10 d EStG i.d.F
- geändert wurde. Denn der Umstand, 63 dass ein Rechtsstreit altes Recht betrifft, schließt
- /2002 enthält für § 2 Abs. 3 keine eigenständige Anwendungsvorschrift, so dass die allgemeine
- getroffen hat. Dabei verdeutlicht die ausdrücklich (klarstellend) angeordnete Anwendung alten Rechts
LSG Bayern - L 20 R 192/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 28.02.2007
- Inhalt
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- jedoch als nicht begründet. Das SG hat im angefochtenen Urteil vom 18.02.2004 zu Recht entschieden
- vom SG gehörten Psychiaters L. ist das Erstgericht zu Recht nicht gefolgt. Dieser hatte angenommen
- Pflichtbeitragszeiten haben und 3. vor Eintritt der EU die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Erwerbsunfähig sind
- . Weiter schränken weder die erhöhten Blutfette noch die Schrumpfniere rechts (unauffällige
VG Arnsberg - 3 L 772/08
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 05.11.2008
- Inhalt
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- wiederholte Auffälligkeit des Antragstellers festzustellen, die - erst recht vor dem Hintergrund
- . Innenstadt bezieht. Das Verbot stellt zwar einen nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit
- 1 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - PolG NRW -). Insbesondere war die allgemeine
- und Grundfreiheiten (EMRK) zugleich Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland
LSG Bayern - L 3 KA 533/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.07.2004
- Inhalt
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- abgewiesen: Zu Recht habe die Beklagte den Kassenanteil in Höhe von DM 6.530,30 als Schadensbetrag
- gekündigt werden kann. Dies schließt generell ein Recht des Zahnarztes auf Nachbesserung zur
- Beklagte hatte als allgemeine Vertragsinstanz über Schadensersatzansprüche im Ersatzkassenbereich zu
- eine im Rahmen der Dienstleistung erbrachte Leistung mit Mängeln behaftet ist, reicht allein nicht aus
BGH - VII ZR 8/02
Bundesgerichtshof vom 10.07.2003
- Inhalt
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- Richter Dr. Dressler und die Richter Prof. Dr. Thode, Dr. Haß, Dr. Kuffer und Prof. Dr. Kniffka für Recht
- . Sie beanstandet zu Recht, daß das Berufungsgericht bei der Beurteilung der Kausalität wesentliche
- Gebäudetiefe eine allgemeine Aussage über den Grundwasserstand gemacht hat. Daher liegt es fern
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Kläger verlangen von den Beklagten unter anderem
LSG Schleswig-Holstein - L 5 B 504/07 KR ER
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 24.09.2007
- Inhalt
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- allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen
- ¬tätsstandards zu erfüllen. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass eine allgemein anerkannte, dem medizinischen
- Anordnung zu schützendes Recht. Hier kann zurzeit weder das eine noch das andere angenommen werden. Die
- Versicherten keine dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethode gibt
- wäre nämlich davon auszugehen, dass es keine dem "allgemein anerkannten medizinischen Standard
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1157/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 01.06.2010
- Inhalt
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- Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 27. März 2007 in der Gestalt des
- im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von
- dieses Äquivalenz- bzw. Versicherungsprinzips lag im früheren Recht darin, dass Versicherte die
- RRErwerbG hätte bei früherem Renteneintritt im Vergleich zum bisherigen Recht zu einer Rentenerhöhung
- früherem Recht zu erwarten gewesenen Erhöhungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und der
LSG Hessen - L 5 V 335/95
Hessisches Landessozialgericht vom 05.12.1996
- Inhalt
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- sachlich jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 9
- ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat und der
- im Vergleich zur Versorgung nach deutschem Recht erheblich geringer sind (BSG, Urteile vom 20. Mai
- BVG Nr. 1). Dieser Personenkreis hat auch nach dem Zerfall der früheren SFRJ nach dem Recht der
- Rechtsregeln aus der Zeit des Bestehens der SFRJ übernommen oder in neues Recht umgewandelt
BAG - 4 AZR 431/09
Bundesarbeitsgericht vom 23.03.2011
- Inhalt
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- im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. 13A. Das Landesarbeitsgericht hat ausgeführt, der Kläger
- Rechtsprechung als allgemein üblicher Eingruppierungsfeststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO
- erkannt, wenn auch die Revision zu Recht die Begründung des Landesarbeitsgerichts hinsichtlich der
- Arbeitsgericht in seinem Urteil zu Recht hingewiesen, worauf sich das Landesarbeitsgericht
- Allgemeine Eingruppierungsregelungen (1) Die Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte richtet sich
Sexuelle Beleidigung und Sexuelle Belästigung
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 07.05.2013
- Inhalt
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- das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinaus zusätzlich die Einschätzung von der Minderwertigkeit des
- Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass die Ehre nicht schon durch eine Verletzung des Rechts auf