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BGH - X ZR 48/03
Bundesgerichtshof vom 04.05.2004
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- nach dieser Vorschrift können auch allgemein im Handel erhältliche und daher typischerweise der
- subjektiven Tatbestand, da das Verbot bei allgemein im Handel erhältlichen Erzeugnissen lediglich
- , die allgemein und unabhängig von einer bestimmten Verwendung gehandelt werden, auch dann nicht
- die Revision zu Recht als rechtsfehlerhaft. a) Es kann dahinstehen, ob durch das Inverkehrbringen der
VG Münster - 5 K 137/04
Verwaltungsgericht Münster vom 09.05.2006
- Inhalt
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- allgemein anerkannten Grundsatz, dass bei der Begründetheit von Anfechtungsklagen in der Regel der
- Bewilligungsbescheide § 45 SGB X als Rechtsgrundlage heranzuziehen ist. 31Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht
- Ehefrau schon vorher abgeschlossen worden ist. Hinzu kommt, worauf der Beklagte zu Recht hingewiesen
- Abs. 3 Satz 1 BSHG darf die Sozialhilfe ferner allgemein nicht vom Einsatz oder von der Verwertung
- verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht ist allgemein anerkannt, dass das gesamte
BSG - S 1 EG 7/99
Bundessozialgericht vom 11.12.2003
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- zugelassenen - Revision im Wesentlichen geltend: § 1 Abs 1 und 4 BErzGG verstießen gegen das allgemeine
- angewendet werden (§ 24 Abs 1 Satz 1 BErzGG nF). Das hindert jedoch eine Auslegung des zuvor geltenden Rechts
- nämlich davon auszugehen, dass der Ausschluss einer Anwendung des neuen Rechts auf in der
LG Köln - 81 O 42/04
Landgericht Köln vom 25.02.2004
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- der von der Klägerin behauptete "Code" kein allgemein übliche Nachrichtenkonvention, sondern setzt
- hierauf weisen die Beklagten auch zu Recht hin – so weit von den Marken der Klägerin entfernt, dass
- Benennung einen "Code" darstellt, der dem sachkundigen Abnehmer die Aussage "riecht wie ..." vermittelt
- Duftidentität selbst richtet und nicht gegen den "Vergleich", denn die Bedeutung "riecht wie
OLG Köln - 19 U 159/93
Oberlandesgericht Köln vom 16.03.1994
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- Recht zu lebzeitigen Verfügungen (§ 2286 BGB) mißbraucht. Die Grenze zwischen den Fallgestaltungen
- Nähe ge-legenen allgemein zugänglichen Altersheim mit einer Pflegestation erreichen können. Doch
- Überwiegen des unentgeltlichen Charakter 6des Übertragungsvertrages. Vielmehr reicht im Gegenteil der Wert
- -mer sind (vgl. BGH WM 1977, 876, 877). Auch reicht es nicht aus, daß der Erblasser aufgrund eines
HessVGH - 12 UE 3002/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.06.1990
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- -- allgemein gesagt -- politische Repressalien zu erwarten hätte. Zu dem asylrechtlich geschützten Bereich
- ) vom Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht verpflichtet worden. 29 Asylrecht als politisch Verfolgter
- hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaats aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein
- anknüpfenden Gruppenverfolgung ist allgemein zu beachten, daß eine aus Gründen der Religion stattfindende
- Minderheitenrechte gewährleistet sind, so u.a. gemäß Art. 40 das Recht, auf eigene Kosten jegliche
VG Düsseldorf - 8 K 1006/06
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 17.07.2008
- Inhalt
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- höherrangiges Recht, insbesondere gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, unanwendbar. Der
- sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des
- oberirdischen Gewässer Wasser und nutzt es zur Kieswäsche. 47 Vgl. allgemein zur Einstufung von Gewässern, die
- wieder dem Gewässer zugeführt wird. 43Dem Wasserentnahmeentgeltgesetz ist auch keine allgemeine Regel zu
- wirtschaftlichen Vorteil, der dem Einzelnen gerade durch die Inanspruchnahme des Rechts zur Entnahme
LG Bielefeld - 2 O 485/06
Landgericht Bielefeld vom 14.09.2007
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- aber ohne jede "Relevanz" (BGH VersR 69, 651) für den Versicherer war, ein Recht zur
- (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) zugrunde liegen. Der Kläger erwarb den Sharan von
- die rechte Leitplanke der Autobahnauffahrt geraten sei und hierbei die rechte Fahrzeugseite
- zunächst in die linke und dann in die rechte Leitplanke geraten. Weiter erklärte er, das Fahrzeug sei
- sowohl links als auch rechts beschädigt worden; reparierte oder unreparierte Vorschäden hätten nicht
BSG - B 13 RJ 37/04 R
Bundessozialgericht vom 20.07.2005
- Inhalt
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- vom 28. Juni 2004). Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Zu Recht habe die Beklagte die
- das Recht der RVO gegolten. Voraussetzung einer Beitragszeit sei danach, dass der Versicherte als
- Hinterbliebenenrente. Ebenfalls zu Recht habe die Beklagte einen Rentenanspruch der Klägerin nach dem
- um eine völlig neue gesetzliche Regelung, die dazu führe, dass ein Recht auf Leistung nach Maßgabe
- . September 1998 sowie des Bescheids vom 10. Juli 2003. Zu Recht ist das LSG davon ausgegangen, dass
VG Köln - 26 L 1953/04
Verwaltungsgericht Köln vom 26.07.2004
- Inhalt
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- (allgemeine Instabilität und persönlichen Unreife), seines instabilen Abstinenzverhaltens mit der daraus
- Wahrnehmung seiner Rechte in dieser Instanz Rechtsanwalt Krutzki aus Frankfurt a. Main beigeordnet und zwar
- gegliederten Systems des Rechts der Teilhabe behinderter Menschen entgegenzuwirken. Ziel der
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 4848/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.07.2006
- Inhalt
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- nehmen konnte, behördenintern - etwa durch allgemeine Dienstanweisung oder Organisationsplan - für die
- des öffentlichen Rechts oder Behörden gemäß § 174 Abs. 4 ZPO ist das Schriftstück an dem Tage
- diejenige Sorgfalt außer Acht 14 gelassen wird, die für einen gewissenhaften und für seine Rechte und
LG Hanau - 9 O 870/07
Landgericht Hanau vom 07.12.2007
- Inhalt
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- , diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen suchen zu müssen. Hierfür spricht auch die allgemeine
- Lebenserfahrung, dass allgemeine Geschäftsbedingungen bei solchen Geschäften allenfalls überflogen
- . Angesichts dieser Stellung und der gewählten kleinen Schriftart reicht auf dieser Grundlage auch
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 AS 16/08
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.07.2010
- Inhalt
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- unbegründet. 20Das SG hat die Klage der Kläger zu Recht abgewiesen. Denn die Kläger haben über das
- weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern eben
- Rechtsstaatsprinzip. Die allgemeine Handlungsfreiheit eröffne die Möglichkeit, das eigene Leben und die
- , werde diese Freiheit massiv beeinträchtigt. Der allgemeine Gleichheitssatz gebiete nicht nur Gleiches
- II, die allgemeine Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 EUR monatlich, die Kosten für das
OLG Oldenburg - 4 U 52/06
Oberlandesgericht Oldenburg vom 10.01.2007
- Inhalt
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- Verhandlung vom 15. November 2006 durch die Richter am Oberlandesgericht …, … und … für Recht erkannt
- verpflichtet, die Gesellschaft mit dem vorhandenen Gesellschaftsvermögen und dem Recht zur Fortführung der
- eines dieser Verfahren mangels Masse abgelehnt oder hat ein Privatgläubiger von dem Recht des § 725
- des Gesellschaftsvertrags bestätigt, wie der Kläger zu Recht geltend macht, die Unmittelbarkeit
- über die allgemeine Regelung des § 16 des Gesellschaftsvertrages nicht hinausginge. § 17 Nr. 4 Satz 3
SozG Leipzig - S 3 R 631/05
Sozialgericht Leipzig vom 09.01.2007
- Inhalt
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- der Fachrichtung "Technische Kybernetik und Automatisierungstechnik" das Recht zur Führung der
- -sorgungsberechtigte in § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB zu Recht außer Streit. b) Auch war der Versicherte am 30. Juni
- Recht darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine Tätigkeit handelt, mit der Versicherte
- diese Sichtweise zu Recht bestätigt (Beschluss vom 04. August 2004 - 1 BvR 1557/01) und
- , allgemeine Verwaltung) 50 Beschaffung und Absatz (Materialund Lagerwirtschaft, Absatz, Kundendienst und