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SozG Würzburg - S 4 KR 727/06
Sozialgericht Würzburg vom 17.03.2008
- Inhalt
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- genannter Indikationsgruppen gegeben ist; das allgemeine Vorliegen von Anomalien reicht nicht aus
- kieferorthopädischen Richtlinien gegen höherrangiges Recht verstoßen würde. Einen Verstoß gegen das
OLG Zweibrücken - 3 W 131/02
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 19.07.2002
- Inhalt
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- sie den vom Amtsgericht zu Recht nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KostO geforderten Verfahrenskostenvorschuss
- ‑Beschlussanfechtungsverfahren grundsätzlich keine allgemeine Vorschusspflicht. Die Anforderung des Vorschusses
- Erfolg. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts, §§ 43 Abs. 1 WEG, 27
BGH - 1 StR 504/00
Bundesgerichtshof vom 10.05.2001
- Inhalt
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- L. , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des
- eine Verfahrensrüge und die allgemeine Sachrüge erhebt, hat keinen Erfolg. Mit der Verfahrensrüge
- Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen
BGH - 3 StR 45/01
Bundesgerichtshof vom 10.05.2001
- Inhalt
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- lückenhaft. Der Senat kann anhand der Urteilsgründe nicht nachprüfen, ob das Landgericht zu Recht
- Bewährung ausgesetzt worden ist. Seine auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision hat Erfolg. 1. Die
- Nebenkläger zusammen mit weiteren Mitgliedern und Bekannten der Familie Y. rechts vor der Hofeinfahrt
OVG Berlin-Brandenburg - 5 N 12.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 12.03.2008
- Inhalt
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- des Art. 2 Satz 2 AG-StlMindÜbk macht auf Grund der Aufhebung des § 2 StAGebV erst recht Sinn, da der
- und die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl
- Bedeutung über den zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen Rechts- oder
OLG Düsseldorf - IV-4 RBs 143/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.05.2010
- Inhalt
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- in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Lediglich der ungezielten
- , einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
- Betroffenen, die die Einzelrichterin durch Beschluss vom 26.04.2010 zur Fortbildung des Rechts auf
LG Giessen - 21 AR 31/04
Landgericht Giessen vom 03.02.2005
- Inhalt
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- Landgericht Gießen erhobenen Klage aus abgetretenen Recht ihres Ehemannes auf Schadenersatz in Höhe von
- § 36 Abs. 1 Nr. ZPO liegen nicht vor. Zwar bestehen für Beklagten verschiedene allgemeine
- Gerichtsstände. Auch sollen sie als Streitgenossen in Anspruch genommen werden. Hierfür reicht die Herleitung
BPatG - 33 W (pat) 223/02
Bundespatentgericht vom 20.04.2004
- Inhalt
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- Markenstelle zu Recht ausgeführt hat - unter Umständen nicht bei der Anmeldung von „KSK“ als
- an Fachkreise wie an das allgemeine Publikum von Dienstleistungen der verschiedensten Arten von
- Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
OLG Köln - 19 U 158/00
Oberlandesgericht Köln vom 01.06.2001
- Inhalt
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- Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. I. 4445Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht I. R. als
- wenn angesichts des, wenn auch recht halbherzigen, Bestreitens des Berufungsklägers zu 1) (Bl. 508 d.A
- auch das Recht des Haftpflichtversicherers, im Außenverhältnis dem Anwalt namens der versicherten
- ; VersR 1975, 297; Stiefel/Hofmann, aaO, § 30 PfVersG Nr. 1, 2 Rn. 1). II. 5657Zu Recht und mit
- ist dieselbe dabei gegebenenfalls auszulegen (allgemeine Meinung: BGH NJW 1952, 545; NJW-RR 1995, 764
VG Arnsberg - 9 K 4967/00
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 25.02.2002
- Inhalt
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- zu allgemein und zu unbestimmt, um aus dem maßgeblichen Empfängerhorizont für die Stadt E. bzw. den
- als allgemeine Leistungsklage zulässig. Die Vorschriften über die Kostenerstattung zwischen Trägern
- Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Behörden handele, deren Vertreter Kenntnis von den jeweils
OLG Hamm - 8 U 140/01
Oberlandesgericht Hamm vom 29.05.2002
- Inhalt
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- allgemein geantwortet habe, ohne konkrete Auskünfte über die Entwicklung bei der Schuldnerin zu geben
- allgemeine Frage nach ihrem Befinden und nach ihrer Berufstätigkeit gehandelt habe, auf die sie nur
- die Möglichkeit einer Entscheidung zur Fortbildung des Rechts eröffnet werden soll.
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 D 85/08.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.09.2009
- Inhalt
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- allgemein zulässig. (§ 1 Abs. 10 BauNVO)." 21Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans wurden ferner 5
- zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Recht
- Arten von Nutzungen, die nach den §§ 2, 4 bis 9 und 13 BauNVO allgemein zulässig sind, nicht
- BauNVO festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise
- allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen beziehen. Der Bebauungsplan
LSG Berlin-Brandenburg - L 23 SO 148/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 26.04.2007
- Inhalt
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- RK 30/84, juris, Rn. 12; v. 16.03.1978, 11 RK 9/77, juris, Rn. 17). Der allgemein anerkannte
- Verfassung verankerte Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck
- in der Sache zu Recht angenommen haben dürfte, dass der Beigeladene dem Grunde nach verpflichtet
- erbrachten Leistungen. Dieser Anspruch ist, worauf der Beigeladene zu Recht verweist und was das
- allein auf von dem Betroffenen geltend gemachte Ansprüche abzustellen. Zu Recht verweist der Beigeladene
LSG Sachsen - L 1 KR 52/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 29.10.2001
- Inhalt
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- nach dem Recht der Krankenversicherung zur häuslichen Krankenpflege nach §§ 132, 132 a SGB V zu
- häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe nach dem Recht der Krankenversicherung übersandt und mitgeteilt
- , die Zulassung zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe nach dem Recht der
- von derartigen Verträgen eröffnen müsse. Erst recht sei nicht erkennbar, inwieweit der
- . Entscheidungsgründe: Die Berufung ist zulässig, jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen
BAG - 7 AZR 669/10
Bundesarbeitsgericht vom 13.06.2012
- Inhalt
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- Feststellungsbegehren umfasste Recht mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung verfolgen. Dies
- gewahrt. Der Kläger hat ihr damit das Recht eingeräumt, sich die Fragen der sozialen Rechtfertigung und
- . Das Landesarbeitsgericht hat insoweit - zu Recht - das Anschlussrechtsmittel als unzulässig verworfen
- Monate nach Beginn des Rückkehrzeitraums für das allgemeine Rückkehrrecht Gebrauch machen. Es ist
- enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Auch Vertragsbedingungen, die vor