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BSG - B 12 R 21/06 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • vorzunehmenden Abzüge gegenüber dem bis zum 30.6.2005 geltenden Recht geführt. Indessen ergibt sich die
  • Rentenversicherungsträger nach dem bis zum 30.6.2005 geltenden Recht war weder von der Höhe der Rentenbeiträge noch
  • der Versicherten bewirkt. Wird der zum 1.7.2005 ermittelte durchschnittliche allgemeine Beitragssatz
  • kassenindividuelle allgemeine Beitragssatz ist. Die Neuregelungen führen deshalb zu einer prozentual höheren
  • angehören. Soweit die Allgemeine Begründung zum Gesetzentwurf des GMG als Bestätigung dafür herangezogen

HessVGH - 10 UE 343/85

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.08.1986
Inhalt
  • , also bei der Ausreise des Klägers im Juni 1979 und jetzt im Sommer 1986, allgemein dem türkischen
  • der Assimilation der Minderheit an die Mehrheit festzustellen sind. Wie allgemein im Asylrecht genügt
  • allgemein- oder gerichtsbekannte geschichtliche Vorgänge als auch Tatsachenbekundungen aus den oben (S
  • , allgemein sei der Besitz (Roth, I. 4, und 17., a.i., I. 9.) bzw. die Herausgabe und nicht nur die Einfuhr
  • allgemein üblich und zumindest bis 1983 weder verboten noch gar strafbar (Auswärtiges Amt, I. 7., 12

LG Münster - 011 O 374/07

Landgericht Münster vom 25.04.2008
Inhalt
  • Vermögensschaden entsteht. Denn die TÜV-Bescheinigung dient nicht dazu, allgemein im rechtsgeschäftlichen
  • Amtsmissbrauchs genügt nicht jede schuldhafte Pflichtverletzung. Allerdings reicht immer ein
  • ein grob fahrlässiges Verhalten reicht hierfür nicht aus. Solche Umstände werden von dem Kläger
  • reicht 43jedoch nicht aus, um ein amtsmissbräuchliches Verhalten des Sachverständigen annehmen zu

BSG - B 3 P 3/07 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • landesrechtlichen Regelung des § 2 Abs 1 Nr 1 GesBerVO verletze Bundesrecht, da ihm das Recht auf die
  • Recht sei allein auf die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen abzustellen. Gemäß § 4 Abs 1
  • AV 1983 komme es dagegen allgemein auf Kosten an, nämlich nach § 4 Abs 2 AV 1983 auf alle bei einer
  • bestehen sollte, die "üblicherweise nach Landesrecht öffentlich gefördert werden" und das Recht nach
  • Recht (Art 20 Abs 3 GG) missachtet (Willkürverbot) oder wenn es bei der Gesetzesauslegung

HessVGH - 5 UE 2872/93

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.07.1995
Inhalt
  • höherrangiges Recht. So sei das Äquivalenzprinzip bei der Festlegung des Gebührensatzes beachtet worden
  • Recht Anwendung zu finden habe, und außerdem Belange des Datenschutzes verletzt werden könnten. Die
  • deshalb für rechtswidrig hält, weil nicht erkennbar sei, ob nationales oder internationales Recht
  • vorgebracht worden ist, um einen verdeckten Steuertatbestand. Eine Steuer gilt allgemein als eine
  • -Drucksache 173/89. In der tabellarischen Aufstellung sind, wie der Kläger zu Recht ausführt, nicht

EuGH - C-187/00

Europäischer Gerichtshof vom 20.03.2003
Inhalt
  • in Anspruch nehmen können, die große Mehrheit der Arbeitnehmer, die ein Recht darauf haben, ab dem
  • Beschlüssen vom 3. Mai und 29. Juni 2000 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: 1.Die Artikel 2
  • sie 1.das 65. Lebensjahr vollendet und 2.die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.“ 12. In § 38 SGB VI
  • bloße allgemeine Behauptungen, dass die in Rede stehende Regelung zur Förderung von Einstellungen
  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften beseitigt werden; b) dass die mit dem Grundsatz der

OVG Nordrhein-Westfalen - 17 A 2827/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.09.2010
Inhalt
  • von § 9 Abs. 4 SVZN zu Recht erfolgt, da eine Berufsunfähigkeit nicht mehr gegeben gewesen sei
  • Abs. 4 Satz 3 SVZN im hier verstandenen Sinn ist auch sonst mit höherrangigem Recht vereinbar. 35Gemäß
  • abzustellen. Diese hängt nach dem maßgeblichen materiellen Recht (vgl. § 9 Abs. 4 Satz 3 SVZN) davon ab
  • Ermessensausübung wird durch das jeweilige materielle Recht vorgeformt. § 9 Abs. 4 Satz 3 SVZN legt die
  • Abwägung hat der Satzungsgeber selbst vorgenommen. Dass § 9 Abs. 4 Satz 3 SVZN mit höherrangigem Recht

HessVGH - 4 N 406/04

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.07.2004
Inhalt
  • Rechtsnormqualität erforderlichen Abstraktheit. Soweit Planaussagen im vorliegenden Fall zu allgemein
  • handele sich um einen Rechtsakt, der dem irrevisiblen Recht zuzurechnen sei. Allerdings könnten Fragen des
  • . Erst recht verbiete sich eine von der Regionalversammlung Südhessen vorgeschlagene "isolierte
  • treffe auch für Programme und für Pläne der Raumordnung zu. Höherrangiges Recht gebiete es nicht, von
  • fühle sie sich zu Recht nicht beeinträchtigt. Die „Auflage“ in Nr. 3 der Genehmigung sei auch vom Rest

VG Berlin - 2 A 130.06

Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Danach hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen
  • Bundesrates gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG, das Recht, den Vermittlungsausschuss anzurufen gemäß
  • erster Linie ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, und zwar ein Recht auf eine von
  • ungehindert zu unterrichten. Dieses Recht schützt das Sich-Informieren, und zwar sowohl das darauf gerichtete
  • (insbesondere Gesetzgebung, Kontrolle der Bundesregierung, Wahlprüfung, Wahrung der Rechte des

OVG Nordrhein-Westfalen - 7A D 232/98.NE

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.10.1999
Inhalt
  • Baufenster sind die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungsarten durch textliche
  • an. Der Rat hat als Ausgangspunkt seiner Abwägung zu Recht auf die in der DIN 18005 und der TA-Lärm
  • Bauweise bebaubare reine bzw. allgemeine Wohngebiete vor. Er legt eine Reihe zu pflanzender Bäume
  • das rückwärtig der Grundstücke Auf der R. 27 bis 33 vorgesehene 8 allgemeine Wohngebiet eine
  • ) eingehaust werden sollte, um die Lärmbelastung für das angrenzende allgemeine Wohngebiet zu senken. 32Der

Handy-Rechnung: Bundesgerichtshof sieht Warnpflichten für Provider bei Mobilfunkverträgen

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 22.05.2012
Inhalt
  • . Allgemeine Hinweispflichten? Angesichts dieser Thematik hat sich der Bundesgerichtshof dann aber sehr
  • Bundesgerichtshof (III ZR 190/11) hat in einer bisher wenig beachteten Entscheidung die Rechte der

Die Mietkaution – im Spannungsfeld zwischen Mieter und Vermieter

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 19.06.2012
Inhalt
  • nicht zu finden. Auch existiert dem BGH zufolge eine allgemeine Frist zur Abrechnung über die
  • Rechte des Mieters durch die §§ 536 ff. BGB ausreichend gewahrt sind (LG Berlin WuM 1998, 28). Wenn ein

Anhang 2 ZuV 2020

(zu § 7 Absatz 3)Anforderungen an die sachverständigen Stellen und die Prüfung
Inhalt
  • ;bermittlung von Daten.Teil 2Anforderungen an die PrüfungI. Allgemeine Grundsätze1.Planung und
  • ;tigkeiten relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere mit der Richtlinie 2003/87/EG

Inhaltsübersicht AktG

Inhalt
  • ;   Erster Teil Allgemeine Vorschriften §§ 1 - 22   Zweiter Teil Gr
  • §§ 118 - 149     1. Unterabschnitt Rechte der Hauptversammlung §

AG Witten - 2 C 805/09

Amtsgericht Witten vom 05.11.2009
Inhalt
  • und den Bestimmungen der Nachbarrechtsgesetze der Länder. Hierauf ist allerdings der allgemeine
  • Rechte und Pflichten von Nachbarn richten sich insbesondere nach den Vorschriften der §§ 905 ff BGB