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BSG - B 12 R 21/06 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- vorzunehmenden Abzüge gegenüber dem bis zum 30.6.2005 geltenden Recht geführt. Indessen ergibt sich die
- Rentenversicherungsträger nach dem bis zum 30.6.2005 geltenden Recht war weder von der Höhe der Rentenbeiträge noch
- der Versicherten bewirkt. Wird der zum 1.7.2005 ermittelte durchschnittliche allgemeine Beitragssatz
- kassenindividuelle allgemeine Beitragssatz ist. Die Neuregelungen führen deshalb zu einer prozentual höheren
- angehören. Soweit die Allgemeine Begründung zum Gesetzentwurf des GMG als Bestätigung dafür herangezogen
HessVGH - 10 UE 343/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.08.1986
- Inhalt
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- , also bei der Ausreise des Klägers im Juni 1979 und jetzt im Sommer 1986, allgemein dem türkischen
- der Assimilation der Minderheit an die Mehrheit festzustellen sind. Wie allgemein im Asylrecht genügt
- allgemein- oder gerichtsbekannte geschichtliche Vorgänge als auch Tatsachenbekundungen aus den oben (S
- , allgemein sei der Besitz (Roth, I. 4, und 17., a.i., I. 9.) bzw. die Herausgabe und nicht nur die Einfuhr
- allgemein üblich und zumindest bis 1983 weder verboten noch gar strafbar (Auswärtiges Amt, I. 7., 12
LG Münster - 011 O 374/07
Landgericht Münster vom 25.04.2008
- Inhalt
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- Vermögensschaden entsteht. Denn die TÜV-Bescheinigung dient nicht dazu, allgemein im rechtsgeschäftlichen
- Amtsmissbrauchs genügt nicht jede schuldhafte Pflichtverletzung. Allerdings reicht immer ein
- ein grob fahrlässiges Verhalten reicht hierfür nicht aus. Solche Umstände werden von dem Kläger
- reicht 43jedoch nicht aus, um ein amtsmissbräuchliches Verhalten des Sachverständigen annehmen zu
BSG - B 3 P 3/07 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- landesrechtlichen Regelung des § 2 Abs 1 Nr 1 GesBerVO verletze Bundesrecht, da ihm das Recht auf die
- Recht sei allein auf die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen abzustellen. Gemäß § 4 Abs 1
- AV 1983 komme es dagegen allgemein auf Kosten an, nämlich nach § 4 Abs 2 AV 1983 auf alle bei einer
- bestehen sollte, die "üblicherweise nach Landesrecht öffentlich gefördert werden" und das Recht nach
- Recht (Art 20 Abs 3 GG) missachtet (Willkürverbot) oder wenn es bei der Gesetzesauslegung
HessVGH - 5 UE 2872/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.07.1995
- Inhalt
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- höherrangiges Recht. So sei das Äquivalenzprinzip bei der Festlegung des Gebührensatzes beachtet worden
- Recht Anwendung zu finden habe, und außerdem Belange des Datenschutzes verletzt werden könnten. Die
- deshalb für rechtswidrig hält, weil nicht erkennbar sei, ob nationales oder internationales Recht
- vorgebracht worden ist, um einen verdeckten Steuertatbestand. Eine Steuer gilt allgemein als eine
- -Drucksache 173/89. In der tabellarischen Aufstellung sind, wie der Kläger zu Recht ausführt, nicht
EuGH - C-187/00
Europäischer Gerichtshof vom 20.03.2003
- Inhalt
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- in Anspruch nehmen können, die große Mehrheit der Arbeitnehmer, die ein Recht darauf haben, ab dem
- Beschlüssen vom 3. Mai und 29. Juni 2000 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: 1.Die Artikel 2
- sie 1.das 65. Lebensjahr vollendet und 2.die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.“ 12. In § 38 SGB VI
- bloße allgemeine Behauptungen, dass die in Rede stehende Regelung zur Förderung von Einstellungen
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften beseitigt werden; b) dass die mit dem Grundsatz der
OVG Nordrhein-Westfalen - 17 A 2827/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.09.2010
- Inhalt
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- von § 9 Abs. 4 SVZN zu Recht erfolgt, da eine Berufsunfähigkeit nicht mehr gegeben gewesen sei
- Abs. 4 Satz 3 SVZN im hier verstandenen Sinn ist auch sonst mit höherrangigem Recht vereinbar. 35Gemäß
- abzustellen. Diese hängt nach dem maßgeblichen materiellen Recht (vgl. § 9 Abs. 4 Satz 3 SVZN) davon ab
- Ermessensausübung wird durch das jeweilige materielle Recht vorgeformt. § 9 Abs. 4 Satz 3 SVZN legt die
- Abwägung hat der Satzungsgeber selbst vorgenommen. Dass § 9 Abs. 4 Satz 3 SVZN mit höherrangigem Recht
HessVGH - 4 N 406/04
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.07.2004
- Inhalt
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- Rechtsnormqualität erforderlichen Abstraktheit. Soweit Planaussagen im vorliegenden Fall zu allgemein
- handele sich um einen Rechtsakt, der dem irrevisiblen Recht zuzurechnen sei. Allerdings könnten Fragen des
- . Erst recht verbiete sich eine von der Regionalversammlung Südhessen vorgeschlagene "isolierte
- treffe auch für Programme und für Pläne der Raumordnung zu. Höherrangiges Recht gebiete es nicht, von
- fühle sie sich zu Recht nicht beeinträchtigt. Die „Auflage“ in Nr. 3 der Genehmigung sei auch vom Rest
VG Berlin - 2 A 130.06
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Danach hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen
- Bundesrates gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG, das Recht, den Vermittlungsausschuss anzurufen gemäß
- erster Linie ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, und zwar ein Recht auf eine von
- ungehindert zu unterrichten. Dieses Recht schützt das Sich-Informieren, und zwar sowohl das darauf gerichtete
- (insbesondere Gesetzgebung, Kontrolle der Bundesregierung, Wahlprüfung, Wahrung der Rechte des
OVG Nordrhein-Westfalen - 7A D 232/98.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.10.1999
- Inhalt
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- Baufenster sind die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungsarten durch textliche
- an. Der Rat hat als Ausgangspunkt seiner Abwägung zu Recht auf die in der DIN 18005 und der TA-Lärm
- Bauweise bebaubare reine bzw. allgemeine Wohngebiete vor. Er legt eine Reihe zu pflanzender Bäume
- das rückwärtig der Grundstücke Auf der R. 27 bis 33 vorgesehene 8 allgemeine Wohngebiet eine
- ) eingehaust werden sollte, um die Lärmbelastung für das angrenzende allgemeine Wohngebiet zu senken. 32Der
Handy-Rechnung: Bundesgerichtshof sieht Warnpflichten für Provider bei Mobilfunkverträgen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 22.05.2012
- Inhalt
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- . Allgemeine Hinweispflichten? Angesichts dieser Thematik hat sich der Bundesgerichtshof dann aber sehr
- Bundesgerichtshof (III ZR 190/11) hat in einer bisher wenig beachteten Entscheidung die Rechte der
Die Mietkaution – im Spannungsfeld zwischen Mieter und Vermieter
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 19.06.2012
- Inhalt
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- nicht zu finden. Auch existiert dem BGH zufolge eine allgemeine Frist zur Abrechnung über die
- Rechte des Mieters durch die §§ 536 ff. BGB ausreichend gewahrt sind (LG Berlin WuM 1998, 28). Wenn ein
Anhang 2 ZuV 2020
(zu § 7 Absatz 3)Anforderungen an die sachverständigen Stellen und die Prüfung
- Inhalt
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- ;bermittlung von Daten.Teil 2Anforderungen an die PrüfungI. Allgemeine Grundsätze1.Planung und
- ;tigkeiten relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere mit der Richtlinie 2003/87/EG
Inhaltsübersicht AktG
- Inhalt
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- ; Erster Teil Allgemeine Vorschriften §§ 1 - 22 Zweiter Teil Gr
- §§ 118 - 149 1. Unterabschnitt Rechte der Hauptversammlung §
AG Witten - 2 C 805/09
Amtsgericht Witten vom 05.11.2009
- Inhalt
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- und den Bestimmungen der Nachbarrechtsgesetze der Länder. Hierauf ist allerdings der allgemeine
- Rechte und Pflichten von Nachbarn richten sich insbesondere nach den Vorschriften der §§ 905 ff BGB