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HessVGH - 12 TG 368/01
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.04.2001
- Inhalt
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- Antragsteller zu Recht als zulässig, aber nicht begründet erachtet. 2Die Antragsteller sind zusammen mit ihren
- "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" versehen. 3Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass
- gegen die Beifügung einer Auflage zu den Duldungen hat das Verwaltungsgericht zu Recht abgelehnt. 9Die
- Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 -- 2 BvR 1642/83 --, BVerfGE 69; 220 = EZAR 622 Nr. 1
- Rechts wegen unabhängig davon zusteht, dass sie das tatsächliche Abschiebungshindernis der
BGH - OF KVR 56/12
Bundesgerichtshof vom 09.07.2013
- Inhalt
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- Beschwerdegericht der Beteiligten zu Recht angelastet hat, dass sie an ihrem Rechtsstandpunkt festhielt
- rechtlichen Gehörs keine allgemeine Pflicht zu Hinweisen einschließt, insbesondere in dem Sinne, dass der
- der Hörgeräteakustiker (BIHA), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehört die weitaus
- die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung
VG Köln - 1 L 247/08
Verwaltungsgericht Köln vom 04.04.2008
- Inhalt
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- Antragstellers überwiegt. 8Der Antragsgegner geht zu Recht davon aus, dass sich seit dem 01.01.2008
- sich im Rahmen der Ermächtigung durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder privatrechtlichen Gesellschaften, an denen eine oder
- mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar maßgeblich beteiligt sind
VG Neustadt - 4 K 571/08.NW
Verwaltungsgericht Neustadt vom 04.09.2008
- Inhalt
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- Verzicht auf seine materiellen subjektivöffentlichen Rechte). 2.1. Es ist in der Rechtsprechung allgemein
- -Berater Schumacher ehrenamtliche Richterin Büroleiterin Stuckenberg-Hammann für Recht erkannt: Die
- ihm die öffentlich-rechtliche Verfügungsbefugnis über sein nachbarschützendes Recht nach wie vor so
- einen Verzicht auf das dem Nachbarn zustehende Recht. Der Rechtsverzicht führt zu einem endgültigen
- Erlöschen des Abwehrrechts, sofern dieses Recht aus grundstücksbezogenen nachbarschützenden
OLG Köln - 6 U 147/08
Oberlandesgericht Köln vom 06.02.2009
- Inhalt
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- die Verwendung eines recht schmucklosen, weißen Schreibschrifttyps, wobei ein Wort besonders groß
- Zeichengegenüberstellung bekannt im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Es ist allgemein geläufig und daher
- die Marken der Klägerin in der angegriffenen Werbung durch das Recht auf freie Meinungsäußerung
- betroffen erachtet, fehlt es jedenfalls daran, dass das Verbot des angegriffenen Zeichens das Recht auf
- Markenrechten der Klägerin muss das Recht der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zurückstehen
BAG - 4 AZR 372/10
Bundesarbeitsgericht vom 16.05.2012
- Inhalt
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- er zunächst auf einer allgemein-internistischen 40-Betten-Station (Station 24) mit sonographischer
- Klägers ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat seine Berufung zu Recht zurückgewiesen. Die Klage
- maßgebende Bestimmungen enthalten: „§ 15 Allgemeine Eingruppierungsregelungen (1) Die Eingruppierung
- , reicht nicht aus, wenn dabei offenbleibt, ob deren auszuübende Tätigkeit den Anforderungen einer
FG Köln - 10 K 4059/07
Finanzgericht Köln vom 09.09.2010
- Inhalt
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- und danach dem allgemein geltenden Verteilungsschlüssel den Gesellschaftern K Beteiligungs AG (5,1
- die Klägerin nicht in ihren Rechten, § vgl. § 100 Abs. 1 FGO. 35Der Beklagte hat zu Recht die
- Erhöhung erführe. Dass Finanzierungskosten nicht aktiviert werden könnten, sei allgemeine Ansicht. Im
- 1998 in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Im Jahr 2000 erwarb sie ein
OLG Stuttgart - 202 EnWG 8/11
Oberlandesgericht Stuttgart vom 12.01.2012
- Inhalt
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- Anlagen unter dem EEG als allgemein anerkannte Regeln der Technik beschreibend gelten werde (vgl
- ., S. 72) zu Recht § 8 StromGVV auch dann für anwendbar, wenn Strom aus einer PV-Anlage über einen
- bestimmten Datenformat ist zumindest nach dem Recht, auf das sich die angegriffene Verfügung stützt und das
- , dass mit der Zuweisung der Messobliegenheit in die Sphäre des Einspeisers zugleich das Recht verbunden
- Bescherdeführerin nicht dargelegt. Ihre allgemein gehaltenen Bedenken zur Fachkunde bei Ablesung
OLG Brandenburg - 5 U 130/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.06.2006
- Inhalt
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- Vorschrift voraussetze, dass Volkseigentum haben entstehen können. Nach DDR-Recht habe Volkseigentum jedoch
- berücksichtigt werden. Gemäß Art. 6 Satz 2 EGBGB sei ausländisches Recht, dessen Anwendung gegen
- der Zeit der DDR bestimmt sich nach dem intertemporalen Zivilrecht nach dem damals geltenden Recht
- Sittenverstoß ebenfalls nicht zu begründen. Nach Art. 5 dieser Verfassung waren die allgemein anerkannten
- gewährte jedem Bürger der DDR das Recht auf Auswanderung, das nur durch ein Gesetz eingeschränkt
EuGH - C-22/03
Europäischer Gerichtshof vom 10.03.2005
- Inhalt
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- Gebührencharakter; …“ Nationales Recht 11 Die Wet toezicht effectenverkeer 1995 (Gesetz betreffend die Aufsicht
- Effektenmakler und Vermögensverwalter nach niederländischem Recht über eine Zulassung in den Niederlanden
- Recht geltend macht, kann zwar in Anbetracht der genannten Merkmale nicht behauptet werden, dass die
- der Richtlinie 69/335 genannten Art, sondern in der Ausübung einer breiten Palette allgemein mit
- Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig. Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht
BGH - III ZR 299/08
Bundesgerichtshof vom 16.07.2009
- Inhalt
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- Schlick sowie die Richter Dörr, Hucke, Seiters und Schilling für Recht erkannt: Die Revision des
- deshalb auch bei Bereitstellung der Rechnung im Internet-Portal in jedem Fall das Recht zu deren
- Weise eine Rechnung zu erstellen ist. Diese Bestimmung normiert nur das Recht des Kunden, die ihm
- . Der Regelungsgehalt der Vorschrift beschränkt sich darauf, das Recht des Anbieters, die Verkehrsdaten
- "elektronische Rechtsverkehr" derzeit noch nicht als allgemein üblich angesehen werden kann. Dies
SozG Dresden - S 18 KR 348/06 ER S
Sozialgericht Dresden vom 12.07.2006
- Inhalt
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- Teststreifen. Sie sieht sich hierdurch in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und Gleichbehandlung
- Antragsgegnerin wegen eines Eingriffs in ihr Recht auf Teilnahme an einem von Verzerrungen freien
- Wettbewerb zur Seite, das seinerseits seine unmittelbare Grundlage in ihrem Recht auf freie
- Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrem Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG findet (vgl. zur
- Patientenversorgung von Bedeutung sind, transparent und nachprüfbar zu gestalten, gilt allgemein für die in das
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 11095/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.02.2010
- Inhalt
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- Richter Kaufmann Geiger ehrenamtliche Richterin Hausfrau Hagedorn für Recht erkannt: Die Berufung
- unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht festgestellt, dass die Auflage Nr. 2 im Bescheid
- Recht ein, Ordner einzusetzen, bestimmt indes hierzu keine gesetzliche Verpflichtung. Die
- das Recht, Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, von der Versammlung unter freiem Himmel
- allgemeine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Befugnis hierzu stehe
OLG Köln - 5 U 127/09
Oberlandesgericht Köln vom 18.08.2010
- Inhalt
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- Schreiben vom 10.03.2009 (Bl. 327 GA) zum Ausdruck gebracht habe. Er, der Kläger, habe das Recht und
- . eines Geschäftsbesorgers, über einen sog. Managementvertrag, ohne diesem das Recht zu übertragen
- dessen verbietet es der das materielle Recht beherrschende Grundsatz der Privatautonomie den Gerichten
- KHG keine gleichartige Bestimmung, die dem Kläger das Recht zuweisen würde, überhöhte Entgelte für
- Entgelte für Unterkunfts- und allgemeine Krankenhausleistungen für Behandlungen in der I Privatklinik
LG Kaiserslautern - 3 O 507/04
Landgericht Kaiserslautern vom 18.10.2004
- Inhalt
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- zulässig. Sie ist vielmehr allgemein anerkannt (vgl. BGH 25 246 m. Anm. Händel NJW 74, 246 u. D
- wäre allgemein vorsichtiger gefahren. Der Kläger selbst räumt ein mit leicht überhöhter
- leichten Linkskurve kam er bei leicht überhöhter Geschwindigkeit etwas nach rechts ab und geriet auf den
- schleuderte, in den rechts neben der Fahrbahn gelegenen Graben rutschte und sich überschlug. Das